Wenn auch nicht jeder dieser Petitionen abgeholfen werden kann, so tragen viele doch zu einem besseren Verständnis der Sachverhalte bei. Oftmals aber – das muss ich ganz klar anmerken – ist die Sprache unserer Behörden so kompliziert und unverständlich, dass sie die Petenten nicht erfassen können.
Der Jahresbericht zeigt die vielschichtigen Bereiche der Petitionsebene und verweist auf die erfolgreiche Arbeit des gesamten Ausschusses. Er ermöglicht die geforderte Transparenz der politischen Arbeit des Parlaments und soll Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaates auch weiterhin ermutigen, sich bei Problemen und Konflikten mit Ämtern und Behörden an diesen Ausschuss zu wenden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den letzten Jahren ermöglichte eine fraktionsübergreifende Zusammenarbeit, eine Problemlösung für konkrete Einzelfälle zu erhalten. Ich möchte mich deshalb ganz herzlich bei allen Mitgliedern des Ausschusses und vor allem beim Referat für die fraktionsübergreifende kooperative Zusammenarbeit bedanken.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Berichtszeitraum des vorliegenden Jahresberichtes des Petitionsausschusses ist in erster Linie von einem leichten Anstieg der eingegangenen Schreiben und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gekennzeichnet. Von 926 eingegangenen Schreiben wurden 721 als Petition eingestuft, nachzulesen im Petitionsbericht auf Seite 25.
Dabei ging es zum Beispiel um eine Baugenehmigung, um Abwassergebühren, um die Umgehungsstraße vor Ort, um den Rentenbescheid oder ähnliche Probleme. Diese Themen sind für die einzelnen Menschen ungeheuer wichtig, aber nicht nur für jeden Einzelnen, sondern auch für seine Familie.
Es ist auch festzustellen, dass die Beteiligung an Sammel- und Massenpetitionen in den vergangenen Jahren stetig zugenommen hat. Frau Jonas hat das bereits ausgeführt. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein; sei es die Reaktion auf eine vorgenommene Gesetzesänderung auf Landesebene wie beim Sächsischen Wassergesetz oder die Befürchtung, dass bei der Umsetzung gebietsverändernder Maßnahmen dies nachhaltig beeinträchtigt wird. Für uns im Ausschuss war und ist es dabei immer wichtig, dass wir die Menschen in ihrer ganzen konkreten Lebenswirklichkeit ansprechen und uns ihres Anliegens – egal, ob sich dieses als schwerwiegend oder als kleines darstellt – annehmen. Wir setzen uns mit den persönlichen Anliegen der Petenten auseinander, egal wo und weshalb ihnen der Schuh gedrückt hat.
Für die Arbeit des Petitionsausschusses ist es dabei unerheblich, ob es sich um ein Anliegen mehrerer oder einzelner Menschen handelt. Jede Petition wird sorgfältig geprüft und umfassend bewertet. Dabei konnten nicht alle Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu deren voller Zufriedenheit geklärt werden. In diesen Fällen war es uns aber immer wichtig, den Petenten eine umfängliche Antwort mitzuteilen.
Ich möchte an dieser Stelle allen Mitgliedern des Ausschusses für die konstruktive und gute Zusammenarbeit danken. Besonders möchte ich dem Referat unter Leitung von Frau Nolting danken, die uns immer hilfreich zur Seite stand, den Ministerien, die uns mit ihren Stellungnahmen geholfen haben, den Petenten eine fundierte Antwort zu geben, dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Günther, und nach Übernahme des Vorsitzes Frau Jonas, die in den Ablauf der Sitzungsleitung eine schnelle, zügige Verfahrensweise installiert hat, dem Sächsischen Ausländerbeauftragten, Prof. Dr. Martin Gillo, der uns besonders in den Fragen Asyl- und Bleiberecht mit seiner Stellungnahme hilfreich zur Seite stand, und ganz persönlich den Obleuten der Fraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit. Wenn wir uns einmal gestritten haben, war es immer für den Petenten und in der Sache. Nicht zu vergessen sind die parlamentarischen Berater unserer Fraktionen, die uns den Rücken bei der Bearbeitung oft freihielten.
Meine Damen und Herren! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und werfen Sie ruhig einmal einen Blick in den Petitionsbericht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Der Petitionsausschuss legt für das Jahr 2013 seinen jährlichen Rechenschaftsbericht vor. Darin werden die Petitionen der Bürgerinnen und Bürger an den Landtag reflektiert, statistisch aufgearbeitet und abgebildet. Emotionen
Aber so ist das Leben natürlich nicht. Gemäß Artikel 35 der Sächsischen Verfassung hat jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht, sich mit einer Petition an den Landtag zu wenden. Nehmen wir nur die Mehrfach-, Massen- und Sammelpetitionen im letzten Jahr, so haben über 110 000 Menschen im Freistaat Sachsen davon Gebrauch gemacht, eine Petition gemeinsam mit anderen Menschen an den Landtag einzureichen. 2011 waren es zum Beispiel nur 21 000, 2013 also mehr als fünf Mal so viele. Da werden sogar Zahlen emotional.
Die Themen waren dabei so bunt wie das tägliche Leben. Meist bleiben mir eine oder zwei Petitionen im Laufe eines Jahres besonders in Erinnerung. Das war in dieser Wahlperiode eine Petition zum Thema Abwasser, am Anfang der Wahlperiode, Anfang 2010, eingereicht, habe ich diese bis zum heutigen Tage nicht abgeschlossen – in Absprache mit den Petenten, die das auch so sehen und sich netterweise in Geduld üben. Zahlreiche Nachfragen beim Abwasserzweckverband, der Stadtverwaltung, den Ministerien und zahlreiche Zuarbeiten der Petenten warfen eher mehr Fragen auf, als wir Antworten geben konnten. Der Petitionsausschuss wird sich in der nächsten Legislaturperiode weiter mit dieser Petition beschäftigen müssen.
Damit das Petitionsrecht jedoch kein bloßer Papiertiger bleibt, müssen die Bürgerinnen und Bürger merken, dass wir uns ernsthaft bemühen, ihren Anliegen Rechnung zu tragen. Das wäre ohne die Unterstützung des Petitionsdienstes nicht möglich. Dafür möchte ich im Namen der Fraktion DIE LINKE meinen Dank aussprechen.
Mit viel Wissen, Fleiß und Engagement haben Sie unsere Arbeit erleichtert. Deshalb wäre es gut, wenn der neue Petitionsausschuss auf diese Mitarbeiter auch wieder zurückgreifen könnte.
Weiterhin gilt mein Dank allen Mitarbeitern der Ministerien und Behörden, die uns kooperativ unterstützt haben, sei es bei Ortsterminen, bei Fachfragen oder bei zahlreichen ergänzenden Stellungnahmen, Gesprächen und Sonderwünschen der Berichterstatterin, wie zum Beispiel beim Hochwasser in Lorenzkirch. Es ist schon eine sehr emotionale Sache, wenn die Elbe, die sonst bei Lorenzkirch so wunderschön ist, immer und immer wieder plötzlich mitten in der Küche steht und auch ein Jahr danach die Spuren zu sehen sind, während – warum auch immer – finanzielle Hilfe auf sich warten lässt. Bei diesen Einzelschicksalen hilft eine Arbeitsgruppe zum Thema Hochwasser nicht wirklich, die durchaus für Projekte beim Hochwasserschutz notwendig ist.
Werte Abgeordnete! Zur Erarbeitung eines neuen Petitionsgesetzes sage ich heute nichts mehr. Das war einfach nur peinlich. Ich kann nur hoffen, dass der nächste Petitionsausschuss mehr Courage zeigt.
In diesem Sinne bedanke ich mich für die gute Zusammenarbeit und wünsche dem neuen Petitionsausschuss viel Erfolg.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie meine Vorrednerinnen möchte auch ich mich im Namen der SPD-Fraktion bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Referat Petitionsdienst für die zuverlässige und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken. Unser Dank gilt auch denjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Staatsministerien, die mit der Ausarbeitung der Stellungnahmen befasst waren.
Leider haben wir nur einmal im Jahr hier im Plenum die Gelegenheit, über unsere Arbeit zu berichten, nämlich dann, wenn der Petitionsbericht vorgelegt wird. Der Petitionsausschuss ist aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Ausschuss, und trotzdem fristet er hier im Landtag doch ein Schattendasein, weil wir so wenig öffentlich darüber berichten.
Nichtsdestotrotz haben wir viel und fleißig gearbeitet. Meine Vorrednerinnen haben schon einiges aus dem Bericht dargestellt, sodass ich thematisch jetzt nicht groß einsteigen möchte. Ich möchte Ihnen nur einige thematische Schwerpunkte benennen: Im Jahr 2013 war unter den eingelegten Petitionen das Thema Eingruppierung von Lehrerinnen und Lehrern. Ein Dauerbrenner war der neue Rundfunkbeitrag, und es waren auch Themen zum Justizvollzug sowie Umweltthemen dabei. Das sind einige Beispiele.
Beim Thema Umweltschutz fällt insbesondere das Thema Hochwasser ins Gewicht, und auch das Thema Abwasserbeseitigung kam des Öfteren vor.
Vielleicht etwas grundlegender zu dem Thema Petitionen: Viele Menschen, die eine Petition in Sachsen einlegen, haben hohe Erwartungen an uns. Sie wollen ihre Probleme möglichst natürlich im Eiltempo von uns bearbeitet haben. Deswegen ist die Enttäuschung häufig groß, wenn wir den Wünschen der Menschen nicht nachkommen können. Aber das hat Gründe, beispielsweise liegt das an der geltenden Rechtslage. Wir können auch nicht eingreifen, wenn dem Gerichtsurteile entgegenstehen.
Aus meiner langjährigen Erfahrung im Petitionsausschuss kann ich sagen, dass es sehr wichtig ist, den richtigen Zeitpunkt zum Einlegen einer Petition nicht zu verpassen. Wer sie als allerletztes Mittel versteht, wird mit seinem Begehren häufig keinen Erfolg haben.
Der Petitionsausschuss darf keine Bescheide erlassen, Gesetze ändern oder Gerichtsurteile aufheben. Daher sollte man mit dem Einlegen einer Petition nicht bis zuletzt warten.
Je verfahrener eine Situation ist und je mehr sich behördliche Entscheidungen verfestigt haben, desto schwieriger wird es für uns im Petitionsausschuss zu helfen.
Selbst wenn Petitionen nicht unmittelbar erfolgreich sind, macht unsere Arbeit aber Sinn. Wir können dem Petenten möglicherweise nachvollziehbar erklären, warum eine Entscheidung so ergangen ist, und das mit Worten – das versuchen wir zumindest –, die der Petent versteht.
Dann gibt es leider auch solche Fälle, in denen der Petitionsausschuss für Menschen das maximal Mögliche herausgeholt hat. Das ist dann der Fall, wenn eine Petition mit einer Beschlussempfehlung abgeschlossen wird, die wir relativ selten abgeben, nämlich mit der, dass die Petition der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen wird. Das ist das Höchste, was wir als Empfehlung abgeben können. Trotzdem wird diese Empfehlung nicht immer so wirksam, wie wir es uns im Petitionsausschuss vorstellen.
Ich habe ein tragisches Beispiel einer Polizistin, die nach einer Herztransplantation dienstunfähig geworden und gegen ihren Willen in den Ruhestand versetzt worden ist. Wir als Petitionsausschuss haben versucht, mit dieser Beschlussempfehlung weiterzuhelfen. Die Petentin
musste aber alles Schritt für Schritt auf dem Klageweg erreichen. Sie hat es erreicht. Daran sieht man, dass auch die Staatsregierung Schritte mitgehen sollte, ohne dass man jedes Mal eine Klage erheben muss.
Ich hätte jetzt noch viel zu sagen. Das ist richtig. Für mich ist heute hier mein letzter Plenartag. Ich möchte mich insofern bei meinen Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen bedanken. Insbesondere möchte ich mich für die gute Zusammenarbeit im Petitionsausschuss bedanken. Das ist auch die Besonderheit im Petitionsausschuss, dass es möglich ist, fraktionsübergreifend zusammenzuarbeiten. Deswegen bedanke ich mich.
Ich verabschiede mich von dieser Stelle aus und wünsche Ihnen für die nächste Legislaturperiode, die ohne mich stattfindet, viel Erfolg.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der letzte Bericht des Petitionsausschusses in dieser Legislaturperiode wurde vorgelegt. Einige Daten und Beispiele wurden von meinen Vorrednern schon genannt. Ich möchte noch eine Zahl nennen: 116 237 Petenten gab es allein im
Bereich von Sammel- und Massenpetitionen. Ich glaube, das zeigt, dass die Sachsen nicht desinteressiert sind, dass sie nicht politikverdrossen sind, sondern sich schon für die verschiedenen Belange, ob es ihre eigenen oder solche von allgemeiner Natur sind, einsetzen und sich an die Politik im Sächsischen Landtag wenden. Ich glaube, es ist eine gute Nachricht, dass wir so viele Petitionen in Sachsen haben; denn das zeigt das Engagement unserer Bürger als mündige Bürger im Freistaat Sachsen.
Es gibt aber nicht nur diese stimmgewaltigen Petitionen, sondern auch Petitionen von Einzelpersonen, denen wir auch unsere volle Beachtung im Petitionsausschuss schenken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Leben ist vielfältiger und bunter, als es sich der Gesetzgeber, also wir, bisweilen vorstellen kann. Manchmal können wir als Petitionsausschuss Hilfestellung leisten und Erklärung geben, manchmal aber auch nicht, und wir können dem Petenten das Gefühl vermitteln – ich glaube, das haben wir parteiübergreifend geschafft –, dass wir sein Anliegen ernst nehmen und ihm ganz konkret helfen, wenn es die Möglichkeit gibt.
Ich glaube, das ist eine ganz besondere Arbeit, die der Petitionsausschuss leistet, der parteiübergreifend zum Wohl des Petenten agiert. Das ist, meine ich, eine Besonderheit im Sächsischen Landtag.