Es gibt einen dritten ordnungspolitischen Aspekt. Die Sächsische Staatsregierung setzt sich dafür ein, dass Vergünstigungen und Subventionen abgebaut werden. Subventionen gehören nicht in das Steuerrecht. Wenn Subventionen schon ausgereicht werden, dann sollten sie im Haushalt offen veranschlagt werden. Nur so kann das Parlament regelmäßig bei der Haushaltsaufstellung darüber befinden, ob diese Ausgaben noch gerechtfertigt sind und auch weiter wirksam werden sollen. Sind Subventionen erst einmal im Steuerrecht verankert, gehen sie im haushalterischen Ansatz der Steuereinnahmen unter und sind damit der regelmäßigen parlamentarischen Kontrolle entzogen.
Der vierte Aspekt ist ein steuerlicher Aspekt, der hier schon angesprochen worden ist. Es muss das Ziel sein, das Steuerrecht einfacher, überschaubarer und gerechter aufzustellen. Wenn man sich das deutsche Mehrwertsteuerrecht anschaut, dann ist das, wenn man ehrlich ist, nicht einfach zu durchschauen. Hier ist inzwischen, um es deutlich zu machen, ein Durcheinander entstanden, das rational nicht mehr zu erklären ist. Das klassische Beispiel ist vorhin auch schon genannt worden: der Unterschied zwischen einem Esel und einem Maultier, was den Steuersatz anbelangt.
Eine generelle Überprüfung der Steuersätze auf die verschiedenen Umsätze ist deshalb längst überfällig. Die Bundesregierung hat eine Überprüfung des Kataloges der
ermäßigt zu besteuernden Umsätze aufgenommen, und die Ergebnisse sollten wir auch nicht vorwegnehmen. Ich bin jedoch der Auffassung – das möchte ich betonen –, dass der Katalog der ermäßigt besteuerten Umsätze deutlich kleiner werden muss. Deshalb empfehle ich, den Antrag abzulehnen.
Das war Herr Staatsminister Unland. Die Aussprache ist beendet. Das Schlusswort hat die Fraktion DIE LINKE. Herr Dr. Pellmann, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass wir diesen Antrag heute nicht zum ersten Mal gestellt haben, ist nicht zu verschweigen. Wir haben das bewusst getan, nicht etwa, um Ihre Aufmerksamkeit zu testen, ob Sie es auch merken. Nein, wir haben es getan, weil dieser Antrag wie so viele andere, die in die richtige Richtung gegangen sind, von Ihnen abgelehnt worden ist. Als ehemaliger Hochschullehrer habe ich zumindest eines irgendwann in der pädagogischen Ausbildung gelernt: Wiederholung könnte dazu führen, dass es zu Einsicht bei den anderen kommt. Gut, die Hoffnung gebe ich nach wie vor nicht auf, aber es ist völlig klar.
Es ist auch völlig klar: Dieser Antrag bedient nur einen einzelnen Aspekt eines Gesamtproblems, das wir insgesamt lösen müssen.
Aber ich kann Ihnen doch nicht jedes Mal die gesamte gesundheitspolitische Palette präsentieren. Da hätten wir bis Mitternacht zu tun. Sie können davon ausgehen: Wir werden Sie weiter mit entsprechenden Dingen konfrontieren und auch weiterhin das, was abläuft, kritisch begleiten.
Ich weiß nicht, ob ich mich gleich bei meiner Fraktion oder meiner Partei beliebt mache – das halte ich jedoch aus –, möchte Ihnen aber eines prognostizieren: Möglicherweise wird es nicht nur einen oder zwei Menschen geben, die sich vielleicht sogar Frau Ulla Schmidt zurückwünschen, wenn sie das Agieren des gegenwärtigen Gesundheitsministers in Berlin sehen.
Ich weiß es nicht. Aber ich habe die Vermutung, dass dies sogar eintreffen könnte. Denn sie hatte ein bestimmtes Beharrungsvermögen; manches wäre sonst vielleicht noch schlechter. Ja, wir wollen nicht das erste Mal eine Positivliste. Dort würde man wesentlich weitergehen, als die vorsichtigen Versuche von Herrn Dr. Rösler das zulassen. Denn das wäre wirklich endlich der notwendige Angriff auf die Privilegien der Pharmalobby. Dass die FDP dies nicht möchte, ist mir bewusst. Wissen Sie, verehrte Herrschaften und meine Dame von der FDP, ich sage Ihnen jetzt einmal Folgendes: Mit Ihrem Kampf um die Rechte der verarmten Hotelbesitzer haben Sie uns ermutigt.
Wir haben gedacht, Sie wären wenigstens einmal im Leben konsequent und würden einsehen, dass es vielleicht noch andere gegeben hätte.
Hotelbetten statt Pillen. Aber ich bitte Sie – erst haben Sie uns ermutigt, jetzt knicken Sie ein. Ich sage Ihnen dazu ganz ehrlich, dass ich sehr enttäuscht bin, und das kurz vor Ostern.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/821 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Und die Stimmenthaltungen? – Bei Enthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür hat der Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden und ist abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.
Hierzu können die Fraktionen in folgender Reihenfolge Stellung nehmen: SPD, CDU, DIE LINKE, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Wir beginnen mit der SPD-Fraktion. Frau Abg. Neukirch, ich
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte erneut mit einem Zitat aus dem Koalitionsvertrag beginnen. Darin
steht geschrieben: „Wir wollen auch künftig Seniorinnen und Senioren in die weitere Entwicklung der Alten- und Seniorenpolitik des Freistaates einbinden und eine aktive Teilhabe am öffentlichen Leben gewährleisten.“
Nun haben wir bereits gestern in der Aktuellen Debatte unter anderem über die Kürzungen im Sozialbereich und die verheerenden Auswirkungen gerade für das ehrenamtliche Engagement nicht nur für die Seniorinnen und Senioren in Sachsen gesprochen. Nach dieser Debatte muss man solch einen Satz im Koalitionsvertrag schon mehr als eine Drohung auffassen, als eine aufbauende Aussicht auf positive Entwicklungen im Land darin zu sehen. Der Wegfall der Förderung der LandesSeniorenVertretung trifft aber besonders hart, weil wir in der vergangenen Legislaturperiode ein zugegebenermaßen überreglementiertes Gesetz der Linken über die Seniorenvertretung in Sachsen genau mit dem Argument abgelehnt haben, dass wir die vorhandenen Strukturen in Sachsen stärken und keine aufgesetzten neuen Strukturen fördern wollen. Genau das wird jetzt infrage gestellt, wenn die LandesSeniorenVertretung keine Förderung mehr erhält.
Ich möchte kurz auf das Argument – es wurde gestern in der Debatte schon darüber diskutiert – eingehen, woran es liegt, dass die Seniorenvertretung kein Geld bekommt. Das liegt daran, dass sie nicht in der Lage gewesen sein sollen, einen ordentlichen Projektantrag zu schreiben.
Bei dem Argument bin ich ehrlich gesagt ganz schön zusammengezuckt, da es nicht nur falsch ist, sondern es auch insbesondere an Anstand mangelt; Anstand gegenüber älteren Menschen, die sich seit vielen Jahren engagieren und auch im Antragschreiben für Projekte ihre eigenen Erfahrungen gemacht haben.
Auch zu dem Hinweis von Frau Schütz, dass wir eventuell mit dieser Förderung bisher künstlich etwas am Leben gehalten haben, worin kein Leben mehr enthalten ist, muss man sagen: Da muss man erst einmal ganz schön tief Luft holen.
Die Projektanträge der LandesSeniorenVertretung sind nicht nur nach Hinweisen des SMS erarbeitet worden, sondern auch mit Beratung des Ministeriums. Dass dann kurzfristig vor Jahresende die Mitteilung kam, vorsorglich die hauptamtliche Mitarbeiterin zu entlassen, damit keine finanziellen Schwierigkeiten entstehen, obwohl doch ursprünglich die Förderung für die LandesSeniorenVertretung genau an diese Mitarbeiterin geknüpft worden ist, ist schon ziemlich hart.
Sich jetzt hinzustellen und zu behaupten, wenn ihr etwas Ordentliches vorlegt, dann sehen wir weiter, ist unredlich und verdreht die Tatsachen.
Denn es liegt nicht an der LandesSeniorenVertretung, die seit über zehn Jahren erfolgreich Projektanträge schreibt. Sie als Staatsregierung und Sie als Regierungsfraktionen müssen sich überlegen, ob Sie den Partner LandesSeniorenVertretung haben wollen oder nicht. Um nichts anderes geht es hier. An den dafür notwendigen 16 000 Euro soll es nicht liegen. Es geht um den Willen, es geht um Ihren politischen Willen. Wenn Sie den nicht haben, zerstören Sie gewachsene Strukturen, befördern die Unsicherheit und untergraben vor allem Vertrauen von vielen ehrenamtlichen Seniorinnen und Senioren in Sachsen.
Welche Strukturen der laut Koalitionsvertrag zu stärkenden Seniorenmitwirkungen haben wir Sachsen? Wir haben die kommunale Ebene mit dem Seniorenbeauftragten, den Seniorenbeiräten, den Seniorenvertretungen und -räten. Diese kommunalen Vertretungen haben sich wiederum in der LandesSeniorenVertretung zusammengeschlossen, um die Interessen der Seniorinnen und Senioren auch auf Landesebene vertreten zu können. Auf der kommunalen Ebene hat bereits die Verwaltungsreform Spuren hinterlassen und dort auch für eine Ausdünnung der Seniorenvertretungen gesorgt, die sich aber so langsam wieder erholen und arbeitsfähig werden. Genau während dieser Verwaltungsreform hieß es immer wieder, dass für die kommunalen Seniorenvertretungen auch die Kommunen zuständig seien und dort auch die Verantwortung in finanzieller Hinsicht übernommen werden muss. Ich finde, genau das ist richtig. Genau das Gleiche muss aber auch für die Landesebene gelten. Hier stehen Sie in der Verantwortung. Man kann nicht von den Kommunen etwas einfordern, von dem man auf Landesebene sagt, dass es nicht so wichtig sei.
Neben der kommunalen Ebene haben wir noch die Ebene des Landes. Es gibt eine Seniorenbeauftragte der Staatsregierung und es gibt den Landesseniorenbeirat, der die Staatsregierung in allen die älteren Menschen betreffenden Belangen beraten soll. Nach einigen Umstrukturierungen in den letzten Monaten zu diesem Landesseniorenbeirat finden sich neben den Vertretern der kommunalen Ebene auch freie Träger und die Wissenschaft, jedoch nicht mehr so viele aktive Senioren wieder.
Außerdem ist es leider so, dass die Arbeit des Beirates nicht nur für uns im Landtag, sondern überhaupt eher so eine Art Blackbox als eine Hilfe ist. Wir werden über nichts informiert und es dringt kaum etwas nach außen, das im Landesseniorenbeirat besprochen wird. Mir ist nicht entgangen, dass es ein Beratungsgremium der Staatsregierung ist. Ich denke dennoch, dass es das Ziel eines solchen Gremiums sein muss, nicht nur Seniorenpolitik fachlich zu fundieren, sondern die Ergebnisse davon auch nachvollziehbar für die Öffentlichkeit und damit auch die Politik transparent zu machen.
Die beschriebene Umstrukturierung aber lässt eher vermuten, dass es sich bei diesem Beirat vielmehr um ein Gremium zum Abnicken der Aktivitäten der Staatsregierung handelt. Ich finde, das ist mehr als überflüssig. Denn wenn es um mehr als das Abnicken geht, haben Sie als Staatsregierung in den Fraktionen von CDU und FDP hier im Landtag ganz starke Partner an Ihrer Seite.
Ich möchte nun zurück zur LandesSeniorenVertretung kommen. Die Basisverankerungen in den Kommunen hatte ich bereits aufgeführt. Hinzu kommt noch die Verankerung in bundesweiten Seniorengremien. Sollte die Vertretung auf Landesebene in Sachsen nicht mehr arbeiten können, entfällt auch diese Tätigkeit. Sachsen als eines der ältesten Bundesländer mit der immer wieder gern rhetorisch angeführten Vorreiterrolle wäre nicht mehr dabei.
Auch hier möchte ich auf ein Argument aus der gestrigen Debatte eingehen: Natürlich kann die LandesSeniorenVertretung weiterhin arbeiten. Sie kann es, wenn sie sich die Senioren weiterhin leisten kann. Niemand bezweifelt, dass die Mehrzahl der ehrenamtlich tätigen Menschen über eigenes Einkommen verfügt und nicht auf Transfers angewiesen ist. Aber genau das ist das Problem, welches in vielerlei Studien beschrieben wird. Ehrenamt muss man sich leisten können. Wer arm ist, wird auch im Bereich des Ehrenamtes ausgegrenzt, ganz einfach, weil das Ehrenamt mit Aufwendungen verbunden ist.