Wenn jetzt die Herren Nationaldemokraten einmal einen Blick aus ihrem geistigen Karnickelstall werfen könnten, würde ihnen möglicherweise auffallen, dass der Clou an Gender Mainstreaming der ist, dass die Bedürfnisse beider Geschlechter berücksichtigt werden. Es geht also auch um die Belange benachteiligter Jungs, meine Herren von der NPD.
Was wir in diesem Zusammenhang getrost vergessen können, ist der Versuch der NPD, uns weiszumachen, dass dieser Antrag irgendetwas mit neuen Erkenntnissen aus der Sitzung des Sozialausschusses zu tun hat. Genau denselben Quark wie heute hat die NPD schon im vergangenen Jahr beantragt, und auch damals hatten sie auch nur bei ihren Kameraden aus Mecklenburg-Vorpommern abgeschrieben, die bereits 2008 einen ähnlichen Antrag eingereicht haben. Da hilft dann auch nicht die in der Antragsbegründung aufgestellte Behauptung, dass im Grundgesetz angeblich ein traditioneller Familienbegriff zu finden sei. Das wäre dann auch etwas zu viel verlangt, wenn sich die NPD auch noch im Grundgesetz auskennen möchte.
Jetzt noch einmal insbesondere für die MöchtegernFamilienväter der NPD zum hinter die Ohren Schreiben:
Das Zitat aus dem Grundgesetz lautet: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung von Nachteilen hin.“
Sie haben Ihre Redezeit auf die Sekunde genau eingehalten. Ich frage: Gibt es noch weitere Wortmeldungen in der ersten Runde? In der zweiten Runde hat Herr Gansel das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei Gender Mainstreaming geht es keinesfalls, wie hier von Gender-Miro gesagt, um die Durchsetzung von Artikel 3 des Grundgesetzes, sondern es geht um etwas ganz anderes. In Artikel 3 des Grundgesetzes steht bekanntermaßen: Männer und Frauen sind gleichberechtigt – wozu sich die NPD auch immer bekannt hat.
Der am 1. Mai 1999 in Kraft getretene EU-Vertrag von Amsterdam sprach aber nicht mehr von der Grundgesetzforderung nach Gleichberechtigung, sondern von der Gleichstellung der Geschlechter mit dem Ziel, „Ungleichheiten zu beseitigen.“ Genau das ist das Einfallstor für linksradikale Gesellschaftsingenieure und Bioveränderer, die die Ungleichheiten der Geschlechter verändern wollen – und das vordergründig erst einmal nur mit der Bildung, und dann ist sicherlich der weiteren Phantasie keine Grenze gesetzt.
Diese Forderung des Vertrages von Amsterdam nach Gleichstellung der Geschlechter ist allerdings gegenstandslos, wobei sich die Frage stellt, was damit überhaupt gemeint gewesen ist. Wenn damit die Herstellung von Rechtsgleichheit gemeint ist, dann war der Amsterdamer Vertrag in der Bundesrepublik längst erfüllt und es bedarf keines einzigen Gender-Programms, um dieser vertraglichen Verpflichtung nachzukommen. So sieht und sah es übrigens auch die von der CDU als Sachverständige benannte Gender-Kritikerin Gabriele Kuby.
Bei Gender Mainstreaming geht es nämlich nicht um die Gleichbehandlung von Mann und Frau, sondern es geht um die Gleichschaltung der geschlechtlichen Konstruktion eines sozialen Geschlechts statt eines biologischen Geschlechts. Der linken Gender-Ideologie liegt die abstruse Auffassung zugrunde, dass man als Mann oder Frau nicht geboren werde, sondern erst durch die Gesellschaft dazu gemacht würde. Die Geschlechterunterschiede von Mann und Frau seien nicht angeboren, sondern bloß kulturell anerzogen. Die Gender-Ideologie zielt damit auf die Zerstörung der natürlichen Geschlechteridentität von Mann und Frau. In einem ersten Schritt geht es um die Entmännlichung des Mannes und die Entweiblichung der Frau. Sind Mann und Frau dann erst einmal ihrer ge
schlechtlichen Attribute, Rollen und Identitäten beraubt, beginnt ihre naturwidrige Neuprogrammierung. Dieser zweite Schritt ist dann die Verweiblichung des Mannes und die Vermännlichung der Frau. Dieses Idioten- und Wahnsinnsprogramm auf den Kindergarten zu übertragen sieht dann dergestalt aus, dass man Jungs einen Schminkkasten in die Hand drückt und Mädchen bekommen eine Bohrmaschine und einen Chemiekasten in die Hand gedrückt.
Natürliche Unterschiede zwischen den Menschen hat die gleichmacherische Linke noch nie akzeptiert, weder die Unterschiede zwischen den Völkern und Kulturen noch die Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Mann und Frau sollen mit der ideologischen Brechstange oder auch steuerfinanzierten Umpolungsprogrammen eins- und gleichgemacht und damit ihrer Identität und Eigenschaft beraubt werden. Weil das Ganze aber nicht nur krank ist, sondern für den Gender-Irrsinn auch Steuermittel verschwendet werden, liegt Ihnen heute der Antrag der NPD zur Einstellung aller Gender-Programme auf Landesebene und zur Förderung sächsischer Familien vor.
Nachdem die CDU-Fraktion unlängst den Mut aufbrachte, mit Frau Gabriele Kuby eine streitbare Gegnerin der Gender-Ideologie als Sachverständige einzuladen, sollte die Union heute so mutig sein, für die umgehende Einstellung aller Gender-Programme auf Landesebene zu stimmen. Es geht um Ihre sowieso schon angeschlagene und ramponierte Glaubwürdigkeit, meine Damen und Herren von der Union. Stimmen Sie also für die Förderung sächsischer Familien und gegen die Identität familienzerstörender Gender-Ideologie.
Ich frage die Abgeordneten, ob noch jemand in der zweiten Runde das Wort ergreifen will. – Das ist nicht der Fall. Die Staatsregierung möchte ebenfalls nicht sprechen. Eine dritte Runde scheint nicht gewünscht zu sein. Es gibt auch kein Schlusswort der NPD-Fraktion.
Meine Damen und Herren! Damit stelle ich Ihnen die Drucksache 5/1792 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 5/1792 bei einigen Jastimmen mehrheitlich nicht beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Wird dazu das Wort gewünscht? – Das Präsidium hat eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. – Frau Dr. Franke, Sie können jetzt sprechen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich rufe die Sammeldrucksache 5/1880 und dort die Einzeldrucksache 5/659 auf. Es geht um die Anhörung im Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz zur Wohnungslosigkeit im Freistaat Sachsen.
Ich rufe die Drucksache deshalb auf, weil der Antrag der Linken im Ausschuss abgelehnt worden ist und ich doch denke, dass der Landtag Gelegenheit haben sollte, insgesamt darüber zu befinden.
Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit sind schwerste elementare Eingriffe in das persönliche Leben der betroffenen Menschen.
Sicher hat die Obdachlosigkeit verschiedene Ursachen. In der Anhörung haben sich alle Experten dazu geäußert, und es gab eine Übereinstimmung mit der Auffassung des Antragstellers, also meiner Fraktion. Aber wir haben feststellen müssen, dass das Sozialministerium seit 2006 keine Berichte mehr erarbeiten ließ. Wenn keine Analysen zu einer Situation vorliegen, ist es schwer, die richtige Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Es sind neue Bedingungen eingetreten und neue Entwicklungen haben sich hinsichtlich der Obdachlosigkeit vollzogen. Ich nenne hier nur als Stichwort die zunehmende Obdachlosigkeit von Jugendlichen im Alter zwischen 18 bis 25 Jahren, die weder im Kinder- und Jugendhilferahmen eine Rolle spielen noch für die ARGE das Recht auf eigenen Wohnraum haben.
Ich nenne das Problem der Altersarmut, das auch auf dem Gebiet der Obdachlosigkeit zuschlägt, was von besonderer Brisanz und Dramatik ist.
Ich nenne die Sanktionen durch Hartz IV, die zur zeitweiligen Kürzung oder Aussetzung von Mitteln für das Leben und damit auch für die Miete führen.
Ich wiederhole hier noch einmal den Antrag, den DIE LINKE stellt. Der Bericht der Staatsregierung soll die Entwicklung der Wohnungslosigkeit von 2008 und 2009
deutlich machen. Es muss die Frage beantwortet werden: Wie werden Wohlfahrtsverbände und das Ehrenamt bei ihrem Wirken für die Wohnungslosen unterstützt? Die Staatsregierung ist zu beauftragen, die jährliche Befragung der Landkreise und kreisfreien Städte hinsichtlich der Wohnungslosigkeit wieder aufzunehmen, so wie das bis zum Jahr 2006 gang und gäbe war.
Soweit möchte ich den Antrag hier noch einmal formulieren und bitte um Ihre Zustimmung, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren! Möchte noch eine Fraktion das Wort ergreifen? – Das ist nicht der Fall. Somit kommen wir zur Einzelabstimmung. Wir stimmen ab über die in der Drucksache 5/1880 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz zur Drucksache 5/699, das ist die Ziffer 6. Wer dieser Beschlussempfehlung, Frau Dr. Franke hatte gerade noch einmal dafür gesprochen, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Meine Damen und Herren! Das war genau wie das letzte Mal, es war genau richtig. Damit ist dieser Beschlussempfehlung – Frau Dr. Franke hatte gerade dazu gesprochen – mehrheitlich nicht zugestimmt.
Also, meine Damen und Herren, wenn die Parlamentarischen Geschäftsführer Beratungsbedarf haben, sollten sie das signalisieren. – Das ist nicht der Fall. Soweit kann die Sammelannahme erfolgen. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest, es sei denn, es wird ein anderes Stimmverhalten angekündigt. – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Sammeldrucksache Drucksache 5/1880 entsprechend § 102 Abs. 7 GO durch den Landtag zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt 11 ist damit beendet.
Entsprechend § 63 Abs. 2 der Geschäftsordnung liegt Ihnen als Drucksache 5/1881 die Sammeldrucksache Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen vor. Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall.