Protokoll der Sitzung vom 31.03.2010

und habe mich viele Jahre mit dem Bergbau beschäftigt. Sie kommen ja fast aus demselben Kulturraum und wissen, dass die Menschen auch im Bergbau an Feinstaub gestorben sind, nämlich an Silikose, und die sind nicht sehr alt geworden. Das ist ein sehr schlechtes Beispiel für Fortschritt, der Bergbau.

(Beifall bei der Linksfraktion und den GRÜNEN)

Zum Punkt zurück. Die Einrichtung einer Umweltzone beruht nur bedingt auf der Freiwilligkeit einer Kommune. Seit dem 1. Januar 2005 gelten europaweit Grenzwerte für Feinstaub und seit dem 1. Januar 2010 für Stickoxide, bei deren Überschreitungen der Toleranzbereich für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen zur Schadstoffminderung verpflichtend wird. Als Grenze für den Feinstaub der Korngröße kleiner als zehn Mikrometer ist ein Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm im Zeitraum von 35 Tagen je nach Inversionswetterlage festgelegt. Das ist auch wieder etwas fehlerhaft, denn nicht die Sonneneinstrahlung ist dafür verantwortlich, dass Feinstaub existiert, sondern sie ist dafür verantwortlich, dass Inversionswetterlagen entstehen. Wenn diese 35 Kalendertage erreicht sind, dann muss ein Achtungssignal bei den Städten hervorgehen.

In den letzten Jahren war der unrühmliche Gewinner dieser Feinstaubüberschreitung die Stadt Leipzig. Die Anzahl der Überschreitungen und noch mehr Daten dazu sind auf der Homepage des Umweltbundesamtes für jeden Bürger dieses Bundeslandes und überhaupt des Bundes einzusehen.

Nicht wegzureden ist, dass an verkehrsgeprägten Messstellen die Feinstaubbelastungen zu etwa 50 % durch den Verkehr verursacht werden. Dadurch ist es sachgerecht und rechtmäßig, weil verursacherbezogen, geeignet und erforderlich, wenn den am stärksten Emission verursachenden Fahrzeugen die Durchfahrt durch diese Gebiete verwehrt wird. Gerade am Beispiel Leipzig zeigt es sich, dass die Einrichtung von Umweltzonen manchmal zwingend wird, wie Frau Kallenbach in ihrer Intervention bereits bemerkte.

Wie gerade erwähnt, werden die Grenzwerte für den Feinstaub und ebenfalls für Stickoxide seit Jahren nicht eingehalten, was dazu führte, dass der Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig, der von 2005 stammt, fortgeschrieben werden musste. In diesem Luftreinhalteplan wurden mehr als 40 Maßnahmen durch die Stadt vorgeschlagen. Die Einführung der Umweltzone zum 01.01.2011 war allerdings kein Vorschlag, den die Stadtverwaltung selbst initiiert hatte. Vielmehr hat das Landesamt für Umwelt,

Landwirtschaft und Geologie in einem aufwendigen Berechnungsverfahren analysiert, dass die bis dato anvisierten Maßnahmen nicht geeignet sind, von der hohen Feinstaubbelastung wegzukommen.

Seitens des Freistaates kam der Hinweis: Eure Maßnahmen reichen nicht aus, prüft die Umweltzone, denn die Ausarbeitung der Luftreinhaltepläne erfolgt in Sachsen verpflichtend im Einvernehmen mit dem LfuG. Erst die Aufnahme der Einrichtung einer Umweltzone in den Luftreinhalteplan hat zum „Jawohl, Grenzwert kann voraussichtlich 2011 eingehalten werden“ geführt und das Einvernehmen des Freistaates zur Umsetzung dieses Planes herbeigeführt, was, nebenbei gesagt, dem Freistaat möglicherweise Strafzahlungen durch die Europäische Kommission verhindert hat.

Was will ich Ihnen damit sagen? Wissenschaftliche Erkenntnisse hin oder her – eine Kommune und offensichtlich auch der Freistaat haben manchmal keine Spielräume bei den europäischen Rahmenrichtlinien. Zudem empfehle ich den Kollegen der Koalitionsfraktionen einmal den Besuch der Homepage des Umweltministers, denn dort gibt es bereits Zwischenergebnisse zur Studie über Verursacher sowie flächenhafte Belastungen und Tendenzen für Partikel kleiner als 2,5 Mikrometer.

Uns werden irgendwann noch strengere europäische Luftqualitätsrichtlinien begleiten. Sie sagten es ja selbst, dass die Rußpartikel offensichtlich kleiner als 2,5 Mikrometer sind. Da ist es schon in Ordnung, wenn wir uns jetzt prognostisch damit beschäftigen. Vereinfachen können wir diese EU-Regelung zur Luftqualität aus meiner Sicht allerdings nicht. Sie sind eben, wie sie sind: Regeln. Zudem bin ich etwas verunsichert, wenn ich am 08.03. in der Pressemitteilung von Herrn Minister Kupfer lese, dass Sachsen heute über eines der modernsten Luftmessnetze Europas verfügt und wir die gesetzlichen Anforderungen des Immissionsschutzes von Bund und EU vorbildlich erfüllen, und keinen Monat später werden den Ergebnissen aus diesen Messstationen nicht nachprüfbare Ermittlungen bzw. Messmethodiken unterstellt. Da sollten Sie schon einmal mit dem Kopf schütteln.

Zur Frage der Messnetze noch ein Zitat aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 21. April 2009: „Die konkrete Schadstoffsituation, der Menschen an bestimmten Stellen in Gebieten ausgesetzt sind, wird nicht dadurch besser, dass die Grenzwerte im Gesamtgebiet nicht flächendeckend oder im Durchschnitt nicht überschritten werden. In diesem Zusammenhang gilt, dass bei Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen aussagefähige und repräsentative Ergebnisse erzielt werden.“

Warnen möchte ich ebenfalls vor kleinflächigen Durchfahrtsverboten für Lkws. Die Ausweichverkehre erzeugen indessen nach Expertenmeinung wahrscheinlich sogar noch eine Emissionserhöhung. Tempo-30-Gebiete mit grüner Welle klingen sympathisch, verdrängen jedoch systematisch den Vorrang des öffentlichen Personennahverkehrs und anderer Verkehrsteilnehmer, wie bereits Kollegin Jähnigen anriss. Diese beiden Beispiele zeigen,

dass wir um eine wirklich spürbare Verkehrsreduktion in den Ballungsgebieten nicht umhinkommen.

In einem gebe ich Ihnen in Ihrem Antrag allerdings recht: Der Freistaat ist in der Pflicht, Kommunen, die ein Problem mit der Feinstaubbelastung haben, zu unterstützen und entsprechende Förderprogramme aufzulegen und zu verstärken. Hier steht allerdings das auf der Bundesebene für 2010 anvisierte Förderprogramm zur Nachrüstung von leichten Nutzfahrzeugen noch aus.

Aber eines könnten wir in Sachsen vielleicht schon anschieben: Über die Förderrichtlinie Energie und Klimaschutz und die über die ÖPNV-Förderung wird der Neukauf von umweltfreundlichen Bussen für den öffentlichen Nahverkehr gefördert. Der Fördersatz ist allerdings nicht ausreichend, um bei der derzeitigen Haushaltslage der Nahverkehrsunternehmen alle noch verbliebenen Busse mit unzureichenden Euro-Normen auszurüsten oder neu zu beschaffen. Dies betrifft teilweise noch über die Hälfte der Busse im Linienbetrieb. Bei Busflotten von etwa 200 Bussen in den großen Städten können derzeit pro Jahr etwa zehn neu beschafft werden. Ein Umrüsten macht bei den neueren Bussen noch Sinn. Hinderungsgründe sind offensichtlich fehlende Eigenmittel bzw. nicht umrüstbare Fahrzeuge. Bei dem Tempo der Umrüstung brauchen die Nahverkehrsunternehmen noch etwa 10 Jahre, um ihre Flotten auf den aktuellen Stand zu bringen. Ein Bus, der etwa 220 000 Euro, 230 000 Euro bis 350 000 Euro kostet, wird derzeit mit 50 % gefördert. Das reicht offensichtlich nicht aus. Heben Sie diese Leitsätze an, werden die Busflotten in den Kreisen und Kommunen des Landes keine Giftschleudern mehr darstellen.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion)

Letztlich wäre auch das für 2005 angekündigte Feinstaubprogramm überfällig. Aber ist der Freistaat nicht auch in der Pflicht, Menschen zu unterstützen, die die Umrüstung ihres Pkw auf umweltfreundliche Antriebe nicht finanzieren können, ebenso deren Mobilität mit öffentlich finanzierten Nahverkehrsmitteln? Zum Aspekt der Umweltgerechtigkeit ist auszuführen, dass insbesondere Angehörige unterer sozialer Schichten den verkehrlichen Umweltbelastungen in Form von Lärm und Abgasen in erhöhtem Maße ausgesetzt sind. Einkommensschwächere Autofahrer sind von Umweltzonen ebenso wie Unternehmer mit Dieselfahrzeugen betroffen. Aufgrund ihrer geringeren Zahlungsfähigkeit besteht die Gefahr, dass trotz angebotener Fördermöglichkeiten keine Neuwagen beschafft und keine Nachrüstungen bezahlt werden können. Eine höhere Umweltbelastung geht hier mit einer Einschränkung des Umweltnutzens in Form von Mobilität einher. Hier kann der Ansatz des Sozialtickets Bus & Bahn eine gesellschaftliche Teilhabe dieser Gruppen dauerhaft darstellen.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Eine Diskussion, die allein auf die Dieselfahrzeuge betreibenden Kleinunternehmer beschränkt wird, geht an den Interessen dieser Bevölkerungsschichten vorbei und

verwehrt den Weg zu einer gerechteren Neuordnung der Mobilität.

Gern möchte ich noch einmal auf Ihren Gesetzesentwurf zur Vereinfachung des Landesumweltrechts hinweisen und das beabsichtigte zwangsweise Wegfallen der Baumschutzsatzungen in bestimmten kommunalen Gebieten. Wir alle wissen, dass Bäume auch als Feinstaubsammler fungieren. Offensichtlich stößt das an die Grenzen der FDP-Klientel. Baum ab oder Umweltzone weg? Oder Baum ab und Umweltzone weg? Ich bin ganz glücklich über das heutige Signal des Buschfunks, dass es vielleicht dieses Gesetz doch nicht geben wird.

(Beifall bei der Linksfraktion und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Nun zu Ihrer letzten Bemerkung in der Begründung Ihres Antrages. Das Umweltbundesamt weist bereits darauf hin, dass der Ausstoß von Feinstaub aus kleinen Holzfeuerungsanlagen zukünftig praktisch abnehmen muss. Auch Sachsen hat daher bis vor wenigen Wochen die Umrüstung von effizienten Holzpellet-Heizungen gefördert, deren Emissionswerte weit unter den Grenzwerten der schlichten Holzöfen liegen. Daher meine Empfehlung an Ihren Umweltminister: Legen Sie doch dort wieder einmal einen Scheit an, dann können wir diesen Emittenten für Feinstaub vielleicht streichen!

Zunächst haben wir überlegt, Ihren Antrag durch Änderungsanträge aufbessern zu können. Wir haben uns allerdings entschieden, eine eigene Drucksache in den Geschäftsgang zu bringen. Lassen Sie sich überraschen! Auch wenn der vorliegende Antrag nur ein Berichtsantrag ist, werden wir uns enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Nun erhält die SPD-Fraktion das Wort. Frau Dr. Deicke, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit einer These beginnen. Das Thema Umweltzone eignet sich hervorragend, um das abstrakte Thema Klima- und Gesundheitsschutz greifbar zu machen. Wer hat sich vor der Diskussion in Leipzig um die Umweltzone für den Luftreinhalteplan interessiert? Oder dafür, welche Maßnahmen darin stehen? Oder gar, warum Luftreinhaltepläne erstellt und umgesetzt werden müssen?

Umweltzonen sind eine Möglichkeit, die Feinstaubbelastung zu reduzieren. Denn der Straßenverkehr, insbesondere die Dieselfahrzeuge, sind eine nicht unwesentliche Quelle von Feinstaub. Besonders ins Gewicht fallen dabei die Nutzfahrzeuge. Wenn wir über Umweltzonen reden, geht es also um eine von vielen Maßnahmen, wie wir unser Klima schützen und vor allem wie wir die Bevölkerung vor Luftschadstoffen, insbesondere Feinstaub, schützen.

Denn Feinstaub führt zu Gesundheitsfolgen. Vorhin sind schon Zahlen genannt worden, beispielsweise von Herrn Meyer. Laut EU sterben jährlich rund 310 000 Menschen an den Folgen der Feinstaubbelastung. Meine Zahl für Deutschland ist wesentlich abweichender. Herr Meyer meinte, es seien 50 000 Menschen, die daran jährlich sterben. Ich habe eine Zahl von 65 000 Menschen für Deutschland gefunden.

Um die Gefahren der Feinstaubemission zu begrenzen, hat die EU die Feinstaubrichtlinie erlassen und hierin entsprechende Grenzwerte festgeschrieben, die nicht überschritten werden dürfen. Anderenfalls droht ein Vertragsverletzungsverfahren, wie beispielsweise im Jahr 2009 gegen Deutschland. In Sachsen war davon die Stadt Leipzig betroffen. Nun kommen wir zum Kern der Sache: die Verlogenheit der Debatte, die die Koalition hier führt.

Meine Damen und Herren! Damit meine ich nicht die von der Wirtschaft berechtigt vorgebrachten Argumente gegen die Umweltzone. Die außerplanmäßige Anschaffung eines Rußpartikelfilters kann für manchen Gewerbetreibenden zu einer erheblichen wirtschaftlichen Belastung führen. Das trifft aber nicht nur die Gewerbetreibenden. Frau Dr. Pinka hat dazu schon einige Beispiele wie den ÖPNV genannt. Ich denke, wir müssen das noch viel breiter fassen.

Hinzu kommt, dass die Finanzkrise die Situation kleinerer Unternehmen mit wenig Eigenkapital noch verschärft. Insoweit ist es richtig, dass Umweltzonen die regionale Wirtschaft belasten. Dieses Argument sollte und muss bei einer etwaigen Einführung von Umweltzonen berücksichtigt werden, etwa durch Ausnahmeregelungen mit Augenmaß, wie dies in Leipzig geschehen ist. Fakt ist aber, dass das Umweltministerium die Stadt Leipzig zur Einführung der Umweltzonen gedrängt und diese auch unter Verweis auf die EU explizit gefordert hat. Ohne Umweltzone wäre der Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig nicht genehmigt worden. Nur so war es möglich, dass die Stadt Leipzig eine Fristverlängerung bei der EU bis zum Jahr 2011 erreichen konnte. Sich aber nun hinzustellen und zu behaupten, die Umweltzone hätte vermieden werden können, wenn Leipzig seine Hausaufgaben gemacht hätte, ist nur die halbe Wahrheit! Denn bis zum 31.07.2008 war für die Aufstellung des Luftreinhalteplanes das Landesamt für Umwelt und Geologie zuständig.

(Staatsminister Frank Kupfer: Das stimmt nicht!)

Dieses wiederum ist dem sächsischen Umweltministerium unterstellt. Das heißt, die Aufgabe ist erst mit der Verwaltungsreform auf die Stadt Leipzig übergegangen, daher erst ab dem 1. August 2008. Bis dahin war das Umweltministerium direkt zuständig.

(Staatsminister Frank Kupfer: Das ist überhaupt nicht wahr!)

Mit Verlogenheit der Debatte meine ich aber einen anderen Aspekt. Warum fordern Sie in Ihrem Antrag unter Punkt II eigentlich nicht, dass die Kommunen bei der

Umsetzung anderer geeigneter Maßnahmen unterstützt werden sollen? Warum sprechen Sie nur davon, dass die Staatsregierung auf andere Maßnahmen hinwirken solle? Wie sieht denn das Hinwirken der Staatsregierung in der Praxis aus?

Nehmen wir einmal das Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts. Auch dieses Beispiel hatte Frau Dr. Pinka schon erwähnt. Das Ziel dieses Gesetzentwurfes ist Bürokratieabbau. Bürokratieabbau – gut und schön, allerdings nicht zulasten des Baumschutzes. Das halten wir für keinen gangbaren Weg. Weniger Baumschutz bedeutet für die Luftbelastung mehr gesundheitsschädlicher Feinstaub; denn Bäume fungieren unter anderem als natürliche Luftfilter, wie Sie sicherlich auch wissen. Mit dem Gesetzentwurf, welcher die Baumschutzsatzung für Wohngrundstücke abschafft, unterlaufen Sie nicht nur die kommunale Selbstverwaltung, sondern beschneiden die Kommunen auch um ein wichtiges Instrument zur Luftreinhaltung. – So weit zum Thema „Hinwirken“.

„Unterstützen“ heißt, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Kommunen handlungsfähig bleiben. Bezogen auf die Umsetzung der EU-Feinstaubrichtlinie heißt das: Die Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, die in dem Antrag unter Punkt 4 abgefragten anderen Möglichkeiten zur Feinstaubreduzierung umzusetzen. Aber intelligente verkehrspolitische Maßnahmen kosten Geld: die Bürger zur Nutzung des ÖPNV zu animieren, Mobilitäts- oder Jobtickets einzuführen, das Radwegenetz auszubauen, Car-Sharing-Angebote auszuweiten und bessere Park-and-Ride-Anbindungen zu schaffen.

Doch statt die Kommunen zu stärken und zu unterstützen, haben Sie an jenem traurigen 18. Dezember 2009 mit Ihrer Zustimmung zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz im Bundesrat die Kommunen geschwächt – pikanterweise genau an dem Tag, als in Leipzig der Luftreinhalteplan in Kraft getreten ist.

Meine Damen und Herren von der Koalition! Umweltzonen sollten auch aus unserer Sicht nur die letzte Möglichkeit zur Reduzierung von Feinstaub darstellen. Im Interesse der Gewerbetreibenden sollten die Kommunen zunächst andere Maßnahmen ergreifen. Aber solange Sie durch Ihre Politik die Bemühungen der Kommunen konterkarieren und die Kommunen in die Knechtschaft zwingen, so lange ist der Antrag unter Punkt II nichts anderes als Makulatur. Die SPD-Fraktion beantragt punktweise Abstimmung und wird Punkt II nicht zustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Horst Wehner, Linksfraktion)

Für die Fraktion GRÜNE Frau Kallenbach; bitte.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn mir eines in meiner erst

kurzen Mitgliedschaft in diesem Haus aufgefallen ist, dann die enge Verflechtung von Legislative und Exekutive. Daraus schlussfolgere ich, dass nicht nur der vorliegende Antrag mit dem Kabinett abgestimmt wurde.

Ich reibe mir verwundert die Augen und schlussfolgere wiederum: Guten Morgen, werte Kollegen der Koalition! Leider sind Sie etwa zehn Jahre zu spät aufgewacht, um nunmehr Ihren Wissensdurst zu stillen.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der Linksfraktion)

Herr Flath als Unterzeichner – er ist leider nicht anwesend – ist doch lange genug im politischen Geschäft und sollte deshalb wissen, dass Richtlinien der EU Umsetzungsfristen enthalten.