Ich rufe die Drucksache 5/2153, den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, auf und bitte jetzt Frau Abg. Pinka um Einbringung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe schon ausführlich zu dem Änderungsantrag gesprochen und möchte es noch einmal zusammenfassen. Er umfasst Änderungswünsche zu dem § 50 Gewässerrandstreifen sowie zum Naturschutzgesetz: einen weggefallenen Teilabsatz, nämlich dem Grunde nach die Ausgleichsmaßnahmen bei Eingriffen festzusetzen; den § 26 zum Schutz bestimmter Biotope und die §§ 5 und 6, in denen es um die Landschaftsplanung geht.
Wie die Diskussion gezeigt hat, spielt das europäische Wasserrahmenrecht eine erhebliche Rolle. Deshalb denke ich, dass dieser Antrag auch gerechtfertigt ist, den Gewässerrandstreifen in seiner Gänze in zehn Metern unter Schutz zu stellen und dort Verbote auszusprechen, weil auch in bestimmten Maßnahmeplänen, die jetzt schon vorliegen, zum Beispiel für das Flussgebiet der Elbe, diese Maßnahme, den zehn Meter breiten Randstreifen beizubehalten, dazu führen soll, einen guten ökologischen und chemischen Zustand in der Elbe herbeizuführen. Deshalb, so hoffe ich, können Sie dem auch zustimmen.
Bei dem Artikel 4, der die Ausgleichseingriffsmaßnahmen betrifft, ist meines Erachtens ein redaktioneller Fehler passiert, indem man den Ausgleich mindestens dem Grunde nach festzusetzen hat.
Beim Schutz bestimmter Biotope – Frau Jonas, ich kann durchaus unterscheiden, dass eine Gesetzesgrundlage und die Ausreichung von Fördermitteln etwas Unterschiedliches ist; aber gerade diese Aussetzung des Fördermittelprogramms hat es auch impliziert, dass man diesen Schutzstatus dann vielleicht doch nicht mehr so erhalten kann.
Letztendlich entscheiden nicht die Staatsregierung und wir als Parlament, ob das richtig ist, was wir hier tun, sondern es entscheiden die Gerichte. Deshalb, meine ich, ist es unschädlich, diesen Schutzstatus einfach wortgleich
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch für die CDU-Fraktion diesen Antrag ablehnen. Frau Dr. Pinka, Sie wissen, dass wir es im Ausschuss schon ausführlich debattiert haben. Da lag uns allerdings ein anderer Antrag vor. Dieser Antrag ist heute erst eingegangen, er ist sehr umfangreich und ich persönlich sehe mich jetzt nicht imstande, alle Ihre Änderungen so klar nachzuvollziehen; denn es ist ein anderer Antrag, als er im Ausschuss vorlag.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Wir nehmen uns die Zeit, schauen es uns ganz genau an und werden uns im Jahr 2011 dieser Regelung annehmen.
Herr Meyer, geben Sie mir recht, dass heute der 28. April ist, dass wir seit dem 1. April eigentlich andere Regelungen hätten haben müssen und dass ich Herrn Staatsminister Kupfer mehrfach angesprochen habe, sich heute hierzu zu positionieren, und er das nicht getan hat?
Aber, wie gesagt, der Antrag, der heute vorliegt, weicht von dem Antrag, den wir im Ausschuss behandelt haben, ab. Von daher konnten wir heute keine so tiefgründige Prüfung vornehmen und werden schon aus diesem Grund den Antrag ablehnen; das müssen Sie uns nachsehen.
Auf der anderen Seite noch einmal: Wir werden uns der Sache annehmen. – Jetzt lasse ich keine Zwischenfragen mehr zu.
Meine Damen und Herren, wenn kein weiterer Redebedarf zu diesem Änderungsantrag besteht, würden wir zur Abstimmung kommen. – Ich sehe, es gibt keinen Widerspruch.
Wir beginnen daher mit der Abstimmung und ich rufe zunächst den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE
auf, Drucksache 5/2153, und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Stimmenthaltungen und eine Reihe von Stimmen dafür; dennoch ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Meine Damen und Herren, nun kommen wir zur artikelweisen Abstimmung. Ich beginne mit der Überschrift. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen ist der Überschrift mit Mehrheit zugestimmt worden.
Ich rufe Artikel 1 auf, Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen. Wer gibt seine Zustimmung? – Ich bitte um die Gegenstimmen. – Stimmenthaltungen? – Bei einer großen Menge von Stimmenthaltungen ist Artikel 1 dennoch mit Mehrheit zugestimmt worden.
Ich rufe Artikel 2 auf, Änderung des Sächsischen Wassergesetzes. Der Ausschuss empfiehlt die Streichung dieses Artikels. Wer stimmt dem zu? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen wurde der Streichung des Artikels 2 dennoch mit Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe Artikel 3 auf, Änderung des Sächsischen Wassergesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen wurde Artikel 3 dennoch mit Mehrheit zugestimmt.
Ich lasse über Artikel 5, Inkrafttreten, abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – – Kleinen Moment, ich bekomme gerade den Hinweis, dass ich einen Artikel nicht aufgerufen habe; dann hole ich das sofort nach.
Ich rufe Artikel 4 auf, Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist Artikel 4 mit Mehrheit zugestimmt worden.
Jetzt lasse ich noch einmal über Artikel 5 – Inkrafttreten – abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und auch Gegenstimmen wurde Artikel 5 mit Mehrheit zugestimmt.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun den gesamten Entwurf zur Abstimmung. Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen! – Die Stimmenthaltungen! – Es gab Stimmenthaltungen und eine Reihe von Gegenstimmen. Dennoch wurde dem Gesetzentwurf mit Mehrheit zugestimmt.
Es liegt mir ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Gibt es dagegen Widerspruch? – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Dann ist dem Antrag so entsprochen worden.
Es beginnt die einreichende Fraktion; das ist die NPDFraktion. Danach folgen CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie das wünscht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Sure 2 Vers 191 des Koran heißt es: „Erschlagt die Ungläubigen, wo immer ihr auf sie stoßt!“ In Sure 9 Vers 5: „Tötet die Heiden, wo ihr sie findet! Greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf!“
Das ist die zentrale Botschaft des Koran, und ein solcher Hass soll nach dem Willen Ihrer Fraktionen auch in Sachsen eine Heimat bekommen. Würde ein Deutscher eine solche Hetze gegen Juden oder Ausländer betreiben, wäre ihm ein Prozess wegen Volksverhetzung sicher, und Sie als Systempolitiker würden sich gegenseitig überbieten, Ekel und Abscheu möglichst pressewirksam zur
Schau zu tragen. Wenn aber eine Türkin mit deutschem Pass so einen Hass auf Deutsche im Herzen trägt, steht ihr eine Karriere als Sozialministerin offen.
Die NPD-Fraktion sieht sich mit ihrem Gesetzentwurf auf Verankerung des Minarettverbots in der Verfassung gerade durch die niedersächsische Brandstifterin Özkan eindrucksvoll bestätigt.