Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Dr. Schuster, Herr Prof. Dr. Dr. Besier, Herr Neubert, Herr Jennerjahn, Herr Heinz und Herr Nolle.
Meine Damen und Herren, die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium festgelegt: CDU bis zu 75 Minuten, DIE LINKE bis zu 50 Minuten, SPD bis zu 30 Minuten, FDP bis zu 30 Minuten, GRÜNE bis zu 25 Minuten, NPD bis zu 25 Minuten und die Staatsregierung 50 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.
Mir liegt entsprechend Artikel 54 der Verfassung des Freistaates Sachsen in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Gesetzes über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Sächsischen Landtages (Untersu- chungsausschussgesetz) ein Antrag der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion GRÜNE, Drucksache 5/2155, vor.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, den Geräuschpegel in diesem Saal zu senken; das würde uns allen die Sitzung viel einfacher und ertragreicher machen.
Gemäß § 53 Abs. 2 Buchstabe c der Geschäftsordnung ist der Antrag dringlich; es ist ein geborener Dringlicher Antrag. Er wird nach § 53 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der nächsten – also der heutigen – Sitzung gesetzt.
Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Untersuchungsausschussgesetz wird der Antrag vor anderen Beratungsgegenständen heute auf die Tagesordnung gesetzt. Wir werden ihn – das schlage ich Ihnen hiermit vor – als Tagesordnungspunkt 1 behandeln.
Natürlich braucht es auch Redezeit in dem neuen Tagesordnungspunkt. Ich schlage Ihnen ganz einfach das Redezeitmodell vor, das wir für jeden Antragsblock haben. Das sind dann summa summarum 60 Minuten. Die Verteilung auf die einzelnen Fraktionen ist Ihnen weitgehend geläufig.
Sehr geehrter Herr Präsident, wir haben keine Sonderregelung für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen.
Richtig. – Deshalb haben wir uns in der letzten Legislaturperiode immer von Fall zu Fall verständigt. Das hat zum Beispiel beim letzten Untersuchungsausschuss dazu geführt, dass unsere Fraktion 15 Minuten Redezeit hatte, um die Einbringung zu begründen. Ich kann es nicht akzeptieren, dass bei einem so komplexen Antrag – das Papier zeigt das schon – nach dem vorgeschlagenen Redezeitmodell für unsere Fraktion nur 5 Minuten für die Einbringung zur Verfügung stehen. Das ist sachlich nicht zu leisten.
Deshalb schlage ich vor, dass zumindest für die einbringenden Fraktionen ein Redezeitzuschlag von fünf Minuten vorgesehen wird, wie wir es bei Aktuellen Debatten auch handhaben. Damit hätte die große Fraktion die ihr angemessene große Redezeit; aber die Einbringer, die diese Ausarbeitung begründen müssen, hätten auch eine angemessene Redezeit.
Alles klar. Das war der Vorschlag von Herrn Dr. Gerstenberg; er sprach für die einbringende Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hätten schon Interesse daran gehabt, dem Vorschlag des Präsidenten zu folgen. Wir können uns aber damit arrangieren, den GRÜNEN einen fünfminütigen Zuschlag zu geben. Ich denke, die Linksfraktion hat genügend Redezeit, die sie darauf verteilen kann. Insofern ist unser Vorschlag: 5 Minuten plus für die GRÜNEN. Dann können wir das hier einvernehmlich durchziehen.
Ich sehe weitestgehendes Nicken. Kollege Tischendorf, Sie haben ohnehin 10 Minuten Redezeit. – Ich sehe keinen Widerspruch und schlage vor, dass wir so verfahren: Als einbringende Fraktion erhält die Fraktion GRÜNE einen Bonus von 5 Minuten und hat damit insgesamt 10 Minuten Redezeit.
Meine Damen und Herren! Eine weitere Bemerkung: Der Tagesordnungspunkt 9, Kleine Anfragen, ist zu streichen.
Des Weiteren liegen zwei Einsprüche gegen Ordnungsmaßnahmen aus der letzten Sitzung vor. Ich schlage Ihnen vor, dass wir diese beiden Einsprüche vor dem Tagesord
nungspunkt Fragestunde in die Tagesordnung einordnen. Können wir so verfahren? – Ich sehe keinen Widerspruch.
Meine Damen und Herren! Ein als dringlich bezeichneter Antrag der NPD-Fraktion liegt Ihnen in der Drucksache 5/2166 vor: „Ablehnung von Finanzhilfen an Griechenland – Euro-Vertragsbruch verhindern“. Der Antrag ist am 28. April 2010 eingereicht worden. Um von der gemäß § 53 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung vorgesehenen Einreichungsfrist von drei Arbeitstagen vor der Plenarsitzung abzuweichen, beantragt die NPD-Fraktion in der Drucksache 5/2165 gemäß § 114 der Geschäftsordnung eine Fristverkürzung für den Dringlichen Antrag „Ablehnung von Finanzhilfen an Griechenland – EuroVertragsbruch verhindern“.
Ich bitte jetzt die einbringende Fraktion der NPD ganz dezidiert um die Begründung des Antrags auf Abweichung von der Geschäftsordnung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am gestrigen Tag hat sich die Diskussion um die Finanzhilfen für Griechenland dramatisch zugespitzt. Innerhalb weniger Stunden wurde bekannt, dass der gesamte Finanzbedarf des Mittelmeerstaates dreimal höher ist als noch am Vormittag angenommen. Als mein Fraktionskollege Jürgen Gansel die gigantische Zahl von 8,75 Milliarden Euro erwähnte, war sie von der Realität bereits wieder überholt. Fest steht, dass Griechenland bis zum 19. Mai weitere 9 Milliarden Euro an Schulden ablösen muss oder der Staatsbankrott endgültig Realität ist. Das macht deutlich, weshalb dieser Antrag wirklich dringlich ist: zum einen, weil wir bis zur nächsten Sitzung des Bundesrates, in der dann auch der Freistaat über die Griechenland-Hilfen abstimmt und unserer Auffassung nach schon aus zwingenden verfassungsrechtlichen Gründen mit Nein stimmen muss, in diesem Haus nicht mehr zusammenkommen werden; zum anderen, weil die Frist für die Einreichung eines Dringlichen Antrags nicht mehr ausgereicht hat, da sich die Ereignisse erst in den letzten Tagen extrem zugespitzt haben.
Um von der in § 53 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung vorgesehenen Einreichungsfrist von drei Arbeitstagen vor der Plenarsitzung abzuweichen, hat die NPD-Fraktion deshalb zugleich einen Antrag auf Fristverkürzung gemäß § 114 der Geschäftsordnung gestellt. Ich hoffe, dass er diesmal auch Herrn Piwarz vorliegt, damit er nicht wieder – wie im März – herumquengelt und der NPD-Fraktion parlamentarische Unkenntnis nachsagt, obwohl das Gegenteil der Fall ist.
Noch in der letzten Sitzung des Landtags Ende März wurde unser Antrag „D-Mark statt Euro – Keine Haftung des deutschen Steuerzahlers für andere europäische Staaten – Euro-Vertragsbruch verhindern“ als abstrus dargestellt. Heute reden wir bereits über bis zu 30 Milliarden Euro, die der deutsche Steuerzahler auf
bringen muss – Geld, das wir voraussichtlich nie wiedersehen werden. Deutschland muss wegen Griechenland neue Schulden aufnehmen. Generationen von Deutschen werden für das griechische Schuldendesaster bluten müssen.
Am 26. April und damit nach der Einreichungsfrist für Dringliche Anträge hielt schließlich auch Ministerpräsident Tillich ein Ausscheiden Griechenlands nicht mehr für indiskutabel. Das ist sehr bemerkenswert, zumal der FDPAbgeordnete Carsten Biesok für die Koalition noch am 30. März von dieser Stelle aus erklärte: „Wenn man Griechenland in die Zahlungsunfähigkeit schicken will, dann ist der Ausschluss aus der Währungsunion der sicherste Weg. Das würde ganz Europa und auch Deutschland in eine weitere Finanzkrise schicken.“
Im Übrigen habe Griechenland noch gar nicht um Hilfe gebeten. Wir Nationaldemokraten fühlen uns durch die Entwicklung bestätigt.
Sie sollten die Lehren aus Ihrer Fehleinschätzung von vor einem Monat ziehen und dem Antrag auf Fristverkürzung wie auch dem Dringlichen Antrag heute als Zeichen Ihrer politischen Einsicht zustimmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie jetzt um Abstimmung bitten. Wer der Fristverkürzung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Er hätte ohnehin einer Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten bedurft. – Herr Dr. Müller, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte unser Abstimmungsverhalten noch einmal kurz erklären.
Diese Angelegenheit ist wirklich dringend. Es hätte mich schon sehr interessiert, inwieweit sich andere Fraktionen, die sich jetzt gegen diese Dringlichkeit ausgesprochen haben, dazu inhaltlich positioniert hätten. Aber es ist für mich sehr bemerkenswert, dass der Präsident in diesem Fall nicht einmal eine Aussprache zu dem Thema zugelassen hat. Es wäre das Mindeste gewesen, dass man in einer Gegenrede erklärt hätte, warum die Dringlichkeit – –
Das hat mit unserem Abstimmungsverhalten dahin gehend zu tun, dass der Sächsische Landtag vor der nächsten Bundesratssitzung nicht mehr zusammentritt. Wir hätten gern gewusst, warum man sich der Debatte hier im Haus verweigert.