im Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetz die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehe vorgenommen. Da sehen Sie: Wir haben das durchaus gemacht.
Die Unterstellung von Homophobie ist jetzt völlig daneben, denn wir machen das, so wie wir es versprochen haben. Immer dann, wenn es notwendig ist, tun wir genau das.
Auch das ist ein Grund, warum wir Ihren Gesetzentwurf hier ablehnen; denn im Gesetzentwurf der Linken
wollen Sie nämlich genau das, was wir im April-Plenum bereits beschlossen haben. Es ist also völlig überflüssig,
Aber wir lehnen den Gesetzentwurf auch aus fachlicher Sicht ab, meine Damen und Herren. Im Artikel 15 geht es um die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungsgesetz.
In der Begründung Ihres Antrages lese ich hierzu: „Davon abgesehen ist die Anzahl der verpartnerten Mitglieder der berufsständischen Versorgungseinrichtungen so gering,
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie doch, dem Redner zu folgen und Ihre persönlichen Gespräche einzustellen. Wenn Sie diese fortführen wollen, bitte ich Sie, das Plenum zu verlassen.
– Herr Hahn, ich glaube, das ist vernünftig; zumindest aus Ihrer Sicht, denn es ist ein Zitat aus Ihrem Antrag. Ich lese aus Ihrer Begründung vor, Herr Hahn. Also: „Davon abgesehen ist die Anzahl der verpartnerten Mitglieder der berufsständischen Versorgungseinrichtungen so gering, dass die finanzielle Lage der Einrichtungen durch die zusätzlichen Hinterbliebenenrenten nicht beeinträchtigt wird. Diese Erfah
Mich überzeugt das überhaupt nicht. Welche Versorgungswerke haben denn diese Erfahrung schon gemacht? Was sagt die Rechtsanwaltskammer dazu? Nichts davon steht in Ihrem Antrag.
Meine Damen und Herren! Die Dringlichkeit als Begründung für das Artikelgesetz ist nicht erkennbar. Das Innenministerium und das Justizministerium haben beide versichert, dass es diesbezüglich keine Klagen gibt. Die geforderte Gleichstellung erfolgt in der Praxis bereits und das, obwohl noch nicht alle Gesetze geändert worden sind. Das ist auch völlig logisch, weil ja im Streitfall der Freistaat gerichtlich zur Gleichstellung verurteilt würde. Denn wir alle wissen: Bundesrecht bricht Landesrecht.
Noch einmal am Rande zu Ihrem Vorwurf: Ich möchte ganz kurz an die 4. Legislatur erinnern und an das Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz. Auch wenn Sie es für sich reklamieren, war das ein Gesetzentwurf der FDP.
Insofern brauchen Sie jetzt nicht damit zu kommen, dass wir homophob wären. Das ist schlichtweg falsch. Wir tun das Nötige an der nötigen Stelle. Aber der Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, ist leider sachlich und fachlich nicht ganz korrekt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Rechtsklarheiten, die Angleichung von Recht, aber auch die Umsetzung von Minderheitenrechten sind ein Maßstab unserer Demokratie.
Wenn ich dann höre, Gründlichkeit vor Tempo, wäre das noch ein Argument – wenn man denn mal anfangen würde! Aber die Debatte hat deutlich gezeigt: Es ist noch gar nicht angefangen worden. Niemand aus der Koalition hat gesagt, was sie umsetzen wollen und was nicht. Das wissen Sie auch nicht! Herr Karabinski hat es schön auf den Punkt gebracht: „Wir wollen das einfach nicht“.
Er hat uns aber auch nicht sagen können, was Sie wollen. Es gäbe keine Rechtsstreitigkeiten? Ich sage Ihnen das Gegenteil. Am 18.03. dieses Jahres hat vor dem Bundesarbeitsgericht eine sächsische Lehrerin, die mit ihrer Lebenspartnerin deren leibliche Kinder großzieht, einen Ortszuschlag erstritten; natürlich erfolgreich. Es gäbe keine Rechtsstreitigkeiten? Es sei nicht relevant? Es sei nicht dringend?
Wie ist es denn bei den sächsischen Beamten? Diejenigen, die heterosexuell verheiratet sind, aber keine Kinder haben, werden alimentiert. Das ist Rechtslage, das ist okay. Diejenigen, die Lebenspartner sind und Kinder der Lebenspartner großziehen, werden nicht alimentiert. Familie ist da, wo Kinder sind. Ich finde das ungerecht. Jeder einzelne Fall ist eine schreiende Ungerechtigkeit.
Was für eine falsche politische Signalwirkung geht von dieser Zauderdebatte aus?! Weder können Sie themengerecht Vereinheitlichung und Gleichbehandlung selber benennen, noch können Sie Zeiträume benennen.
Tendenzen zur Homophobie haben wir im ganzen Freistaat gerade in ländlichen Räumen. Die Betroffenen beklagen das. Sie wissen das und schauen zu und versäumen es, dieses wichtige Signal zu geben.
Natürlich, Kolleginnen und Kollegen, geht es um Rechte und Pflichten. Ich nenne ein Beispiel aus der Gemeindeordnung: Befangenheit. Wer heterosexuell verheiratet ist, ist in Angelegenheiten seines Ehepartners befangen. Es ist ungerecht, dass man in Angelegenheiten eines homosexuellen Lebenspartners nicht befangen ist und sich auch nicht für befangen erklären darf.
Wie oft ist die Gemeindeordnung seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes novelliert worden, ohne dass das geändert wurde? Und es wäre so einfach gewesen.
Wie viele Jahre lang, Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, wollen Sie das noch prüfen lassen und Rechtsstreitigkeiten und Unklarheiten in Kauf nehmen, obwohl Sie so effizient und staatsmodernisierend zu sein vorgeben? Es ist sehr ärgerlich.
Die ganze Debatte zeigt die Dringlichkeit des Anliegens. Es ist ein großes Verdienst des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschlands, uns diesen Gesetzentwurf initiiert zu haben, den DIE LINKE dann eingebracht hat. Wir werden dem heute zustimmen und halten ihn für dringend.
Die nächste Fraktion, die Gelegenheit zur allgemeinen Aussprache erhält, wäre die NPD-Fraktion. Ich sehe, dass kein Abgeordneter der NPD-Fraktion im Raum ist.
Damit kommen wir zur zweiten Runde. Ich frage aber zuvor die Staatsregierung, ob sie das Wort ergreifen möchte. – Das ist nicht der Fall. Damit eröffne ich die zweite Runde. Für die Linksfraktion spricht der Abg. Bartl.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch einmal, um es auch den Menschen zu verdeutlichen, die jetzt als Abgeordnete hier im Saal sitzen oder als Zuhörer da sind: Der Landtag behandelt in 1. Lesung einen Gesetzentwurf. Der wird überwiesen an einen Fachausschuss, in diesem Fall der Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss. Dort werden unter Bezugnahme auf die Festlegungen des Bundesgesetzgebers und auf entsprechende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, die darauf drängen, im Landesgesetz Anpassungen zu bringen, Dispute geführt.
In den Disputen im Fachausschuss folgt nicht ein Wort kritischer Art, dass es Vorbehalte zu inhaltlichen Regelungen gibt, weder von der CDU-Fraktion noch von der FDP-Fraktion. Die wären ansonsten ja auch im Bericht niedergelegt worden, wenn man gesagt hätte, wir haben Vorbehalte zur Anpassung im Besoldungsrecht, zur Anpassung im Hinterbliebenenrecht, zur Anpassung in der Gemeindeordnung und dergleichen mehr; kein Ton.
Sie sitzen im Fachausschuss, der vom Parlament beauftragt worden ist, die Beschlussempfehlung zu erarbeiten nach entsprechend gründlichem Disput und Prüfung der Verfassungskonformität sowie der Handlungsnotwendigkeit. Da sitzen Sie wie Friseure: null Ton. Dann kommen Sie hier herein und erklären, dass Sie alles noch gründlich und lange und weiterhin prüfen müssen.