Herr Karabinski, das Schöne an der Politik ist: Hier kann man, auch ohne etwas zu verstehen, bezahlt reden.
Es ist völlig unannehmbar, dass Sie sich hier hinstellen und erklären, dass das, was wir regeln wollen, nicht drängt. Das Beispiel ist doch völlig handgreiflich. Wir wollen zum Beispiel in der Gemeindeordnung aufnehmen, dass eine Gemeinderätin, eine Kreisrätin, wenn es um die Frage geht, dass sie in einer Partnerschaft lebt, eben auch befangen sein kann. Da kann ich doch nicht sagen: In drei Jahren regeln wir das mal. Das kann jeden Tag in diesem Land neu aufstehen.
Ich sage auch, es ist dem Gesetzgeber, auch der Mehrheit des Gesetzgebers eben nicht ins Recht gestellt, Gesetze, die notwendig sind, zu verhindern. Es gibt auch negative Normenkontrollfeststellungsklagen – auch das sage ich –, wo man das Verfassungsgericht bemühen muss. Es ist
Zweitens. Was Sie eigentlich wollen. Ich gehe nicht einmal davon aus, dass es mehrheitlich in der CDUFraktion oder in der FDP-Fraktion die Grundhaltung des Kollegen Bandmann gibt. Die war ja gesagt worden. Das glaube ich gar nicht.
Das Problem ist aber, Sie wollen nicht ein Gesetz, das expressis verbis die Gleichstellung herbeiführt. Vielmehr wollen Sie es bei Gelegenheit, wenn irgendwo einmal ein Riemen von Anpassungsgesetz zu Beamtenrecht gemacht wird, zwangsläufig mit hineinnehmen, wo es nicht auffällt, damit Sie nicht direkt und nachvollziehbar springen müssen und das, was der Bundesgesetzgeber 2001 getan hat, im Land mit Konsequenz nachvollziehen. Sie drücken sich einfach davor, sich zu der Frage zu bekennen.
Das ist so etwas von hinterwäldlerisch, so etwas von provinziell. So etwas von der FDP-Fraktion – Burkhard Hirsch würde mit Grausen davonrennen, wenn er Sie hören würde, Herr Karabinski, mit Grausen –, von einer Partei, die in Rechtsstaatsfragen tatsächlich einmal beispielgebend war!
Es ist nicht vorstellbar, wie Sie das Menschen wie Burkhard Hirsch in Ihrer Partei begründen wollen, meine Damen und Herren von der FDP, was Sie hier veranstalten in dieser Zwangsfessel der Koalition oder aus eigener Umnachtung. Ich weiß es nicht.
Letzter Punkt. Die Frage, dass man mit einem Artikelgesetz in 40 Artikeln, in denen teilweise neben „Ehe“ nur als Ergänzung „und der Lebenspartnerschaft“ steht, effektiv und rationell eine Anpassung macht, ist handgreiflich. Deshalb kommen Sie doch mit dieser Ausrede, Sie wollten es faktisch Gesetz für Gesetz machen, nirgendwo an, die nimmt Ihnen doch niemand ab.
Nun ist unser Problem nicht, dass wir völlig unkooperativ sind. Wenn Sie bestimmte Regelungen haben, die Sie meinen herausgenommen zu wissen, dann könnte man dem Gesetz zustimmen. Da sind wir gern bereit, den Gesetzentwurf noch einmal in den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss zurückzuüberweisen. Reden wir noch einmal darüber. Aber uns zu erklären, dass Sie in den nächsten drei bis vier Jahren die Anpassung vornehmen wollen – – In drei bis vier Jahren sind seit dem Bundesgesetz 14 Jahre vergangen und seit dem Urteil sind dann fünf Jahre vergangen. Das hat mit Verfassungskonformität und mit respektvollem Umgang mit dem Bundesverfassungsgericht und mit dem Bundesgesetzgeber nichts mehr zu tun. Sie setzen sich damit selbst ins Unrecht und ich halte das auch unter dem Aspekt der Sensi
Herr Bartl, ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass es unsere Geschäftsordnung nicht zulässt, sich an die Zuschauer auf der Besuchertribüne zu wenden.
Das hatten Sie zu Beginn Ihres Redebeitrags gemacht. Ich bitte, davon bei künftigen Redebeiträgen abzusehen. Vielen Dank, dass Sie das in Zukunft befolgen werden.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bartl, ich stimme Ihnen zu. Expressis verbis wollten wir das nicht, weil das letztlich am einfachsten dann zu regeln wäre, wenn es der Gesetzgeber so wollte, indem wir dann auch die Verfassung ändern würden. Den Unterschied zwischen Ehe und einer möglichst weitgehenden Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften, den haben wir, den hat auch der Gesetzgeber, auch der Bundesgesetzgeber, immer noch im Auge, denn schlussendlich haben wir die volle Gleichstellung bzw. Gleichbehandlung auch im Bundesrecht nicht.
Sonst würden die GRÜNEN nach 2006 jetzt nicht erneut den Antrag zum Adoptionsrecht einbringen. Dort war auch eine Expertenanhörung und es betraf vielleicht gefühlte 100 Kinder, die davon betroffen sind.
Wir reden ganz einfach – – Entschuldigung, wenn ich den Gedanken erst zu Ende bringe, wir können uns gleich wieder streiten.
(Christian Piwarz, CDU: Das Verfassungsgericht hat immer recht! – Dr. André Hahn, Linksfraktion: Meistens! – Klaus Bartl, Linksfraktion: Das Verfassungsgericht!)
Kollege Kirmes! Erstens. Wir sind der Auffassung, dass wir die Regelungen exakt nach Sinn und Anliegen des Bundesgesetzgebers und der Entscheidung des Verfassungsgerichts in Anwendung
gebracht haben. Wenn Sie uns bitte mal eine Regelung nennen wollen, zu der Sie meinen, dass wir eine zu weitgehende Gleichstellung machen. Nennen Sie uns doch bitte eine Regelung! Welche Regelung meinen Sie denn?
Herr Kollege Bartl, mit der Auseinandersetzung, die Sie gerade noch einmal thematisiert haben, brauchten wir uns im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss nicht im Einzelnen auseinanderzusetzen, weil wir einen völlig anderen Weg gehen wollten und weil die Regelungen, die in Verordnungen oder sonst wo vom Gesetzgeber selbst vorgenommen werden, für uns überhaupt nicht mehr virulent sind. Dann müssen wir uns darüber nicht mehr unterhalten. Wenn wir einen anderen Weg vorhaben, dann müssen wir nicht auf Ihren Weg aufspringen und sagen: Das wollen wir, das wollen wir nicht. – Wir wollen die Einzelfallprüfung, und zwar von dem, der dafür verantwortlich ist. Das ist der Weg, den wir gehen. Da spreche ich auch nicht über irgendwelche Zeiteinheiten von 14 Jahren oder von vier Jahren oder sonst etwas, sondern es ist geboten, dass wir das Recht umsetzen, und das muss mit der nötigen Gründlichkeit und jeweils einzeln geschehen.
Wenn wir nun bei allen Formalien sind: Uns Juristen mag es ja lieb sein, wenn wir ein Gesetz haben, in dem steht: „geändert dann und dann“, „in der Fassung vom“ und „zu beachten“ und dergleichen. Je mehr Papier auf dem Tisch liegt, umso unverständlicher ist es. Damit verdienen wir auch unser Geld.
Aber das kann doch nicht der Sinn sein. Wenn wir eine klare einzelne Regelung hinbekommen und wenn wir sie bald hinbekommen, dann gibt es doch gar nichts dagegen einzuwenden. Dann haben wir in einem Gesetzestext komplett geregelt, was zu regeln ist. Da muss man nicht noch auf ein anderes Gesetz verweisen. Das sei aber nur am Rande bemerkt.
Eine einzige Nachfrage. Meines Wissens wollte der Herr Staatsminister, aus Ihrer Partei kommend, das mit dem komplexen Änderungsgesetz zum Dienstrecht machen. Das ist doch dann nicht nur ein Paragraf.
Konkret zum Dienstrecht. Dazu haben wir die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht. Diese ist zu einem konkreten Fall ergangen und dann wird das auch umgesetzt werden. Da sehe ich überhaupt kein Problem.
Was ich noch sagen wollte: Diese Verwischung, dass wir jetzt einfach sagen: Dort die Schwulen, dort die Lesben und die...philen und sonst etwas. Wir reden über die eingetragenen Lebenspartnerschaften, die diese verfestigte Beziehung haben. Dazu habe ich auch gesagt, um wie viele es sich wahrscheinlich, weil es eine Statistik dazu zumindest offiziell nicht gibt, handelt. Aber selbst die Hochrechnungen, die aus den entsprechenden Verbänden kommen, sprechen von 15 000 bundesweit. Wie gesagt, ich habe vorhin zitiert, dass es im Jahr 2005 hier ganze 320 waren. Zu der Frage, wie viele jeweils noch in das Betroffenheitsgebiet fallen, wage ich zu bezweifeln, dass das derart viele sind. Ich weiß auch nicht, wie viele Kreisräte oder sonstige betroffen sind. Aber das muss im Einzelnen geregelt werden.
Wie gesagt, zu der Frage der Vermengung zwischen „Das sind andere Lebensformen“ und „Das sind die eingetragenen Lebenspartnerschaften“ und „Das ist die Ehe“ stehe ich auf dem Standpunkt, dass die Ehe doch eine besondere Bedeutung hat, dass sie kulturell und gesellschaftlich eine besondere Bedeutung hat und dass wir dort, wo es den Abstand noch gibt, das durchaus – dazu stehe ich als Person – auch nutzen werden. Dort, wo die Gleichbehandlung angezeigt ist, wird das, was uns der Gesetzgeber vom Bundesrecht her vorgibt und das, was uns die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts vorgibt, umgesetzt werden. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.
Das Einzige, Frau Friedel – – Frau Friedel hört mir nicht zu, aber das ist ja egal. Es geht mir nicht darum, dass wir irgendjemanden schlechterstellen wollen, sondern wir haben eine gesellschaftliche Wirklichkeit, die den Gesetzgeber veranlasst hat, ein Gesetz zu erlassen, wonach jemand in der einzelnen Behandlung besserzustellen oder gleichzustellen ist. Uns geht es überhaupt nicht darum, irgendjemanden in dieser Gesellschaft schlechterzustellen.