Protokoll der Sitzung vom 19.05.2010

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Im Landesentwicklungsplan sollen auch die Veränderungen, die angesichts der demografischen Entwicklung vor uns liegen, Berücksichtigung finden. Diejenigen, die sich dafür interessieren, lade ich schon jetzt herzlich ein, sich im Rahmen der Anhörung zum Landesentwicklungsplan die Stellungnahmen anzusehen, um eine Vorstellung davon zu bekommen, welchen Umfang die Stellungnahmen im Konkreten einnehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beschreiten wir den Weg zu einer modernen Raumordnung und Landesplanung. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetz.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist der Entwurf des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung im Freistaat Sachsen. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 5/2306.

Es liegen Änderungsanträge vor, über die wir jetzt in der Reihenfolge ihres Eingangs abstimmen.

Ich beginne mit dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2475 und bitte um Einbringung, wenn das gewünscht wird; Herr Stange.

Frau Präsidentin, wir haben bereits in der Erörterung auf die einzelnen Punkte unseres Änderungsantrags hingewiesen. Einerseits geht es um die Folgen der Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen, andererseits um das Monitoring in der Raumordnungsplanung. Ich denke, eine nochmalige Einbringung erübrigt sich, da der Kollege Fritzsche bereits geantwortet und unser Ansinnen abgelehnt hat, bevor es eingebracht war. – Danke.

Gibt es zu dem Änderungsantrag noch Diskussionsbedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer dem Änderungsantrag in der Drucksache 5/2475 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthal

tungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/2476 auf. Wird noch einmal die Einbringung gewünscht? – Frau Abgeordnete, bitte.

Die grundsätzliche Kritik an der fehlenden Stellschraube „Zielsetzung“ habe ich schon vorgetragen. Ich möchte jetzt dem Innenminister auf seine Rede erwidern. Unsere Vorstellung von Landesplanung ist folgende: Der sächsische Gesetzgeber hat sich am Anfang der Neugeschichte Sachsens die Freiheit genommen, in Artikel 10 der sächsischen Landesverfassung über das Grundgesetz hinauszugehen und zu regeln, dass der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ein ganz besonderes Staatsziel Sachsens ist. Das ist übrigens nicht grundgesetzwidrig. Aber darin sind wir uns wahrscheinlich einig.

Wir sind der Meinung, dass das Bundesraumordnungsgesetz diese Zielsetzung nicht genügend konkretisiert hat und, weil es ein Bundesgesetz ist, auch nicht konkretisieren konnte. §§ 1 und 2 Bundesraumordnungsgesetz sind mir natürlich vertraut, lieber Herr Kollege Fritzsche. Deshalb schlagen wir vor, zur Umsetzung von Artikel 10 unserer Landesverfassung angesichts unserer drängenden ökologischen Probleme – Stichwort: Neuversiegelung; das war ein Thema in der Anhörung – Ziele in das Landesplanungsgesetz einzufügen. Der Landesentwicklungsplan hat dann zu klären, auf welche Weise und mit welchen Methoden diese umgesetzt werden sollen. Das ist für uns Aufgabe des Landesentwicklungsplans.

Auf die erneuerbaren Energien möchte ich noch einmal besonders eingehen. Wir sind im Vorfeld dieser Antragsberatung von gut Informierten gefragt worden, wie sich die Flächenangabe für erneuerbare Energien in diesem Gesetzesziel damit vereinbaren lässt, dass in der GrünenAusbaustudie 0,8 % der Landesfläche allein für Fotovoltaikanlagen vorgeschlagen werden. Einige haben das nachgelesen; das hat uns gefreut. Wenn Sie allerdings weiterlesen, finden Sie auf Seite 53 der Studie, dass dafür ein erheblicher Anteil – fast die Hälfte – an Dächern und Gebäudeflächen vorgeschlagen wird; denn wir wollen natürlich auch die Versiegelung zu einer Nullversiegelung des ganzen Landes reduzieren. Deshalb stehen diese Flächenangaben zusammen.

(Zurufe von der FDP)

Netto-Null-Versiegelung, genau. Danke für den Hinweis.

(Zurufe von der FDP: Ah!)

Liebe Kollegen von der FDP, durch Reduktion der Flächenversiegelung kann man sehr, sehr viel Geld sparen, das Ihr Minister zurzeit – leider, leider – in den Ausbau von Straßen steckt, die wir gar nicht brauchen. Stimmen Sie deshalb bitte diesen Zielen insgesamt zu!

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der Linksfraktion)

Wird zu dem Änderungsantrag das Wort gewünscht? – Herr Fritzsche, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Nur eine ganz kurze Erwiderung: Zum einen möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es gerade darum geht, Dinge nicht vor die Klammer zu ziehen. Der Herr Staatsminister hat das bereits ausgeführt. An dieser Stelle sei mir auch der Hinweis auf das Dreieck der Nachhaltigkeit gestattet: Es besteht nicht nur aus Ökologie, sondern auch aus Ökonomie und Sozialem. Wenn jetzt bestimmte Ziele ein höheres Gewicht erhalten, dann ist der Dreiklang nicht mehr gewährleistet. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Frau Friedel, bitte.

Herr Fritzsche, wir stimmen darin überein, dass das Gesetz an der Stelle nicht der richtige Ort ist, um das zu regeln. Deswegen werden wir uns zu dem Antrag der GRÜNEN der Stimme enthalten. Nur, wer A sagt, muss dann eben auch B sagen. Irgendwann kommen Sie dazu, im Ergebnis einer Abwägung Entscheidungen treffen zu müssen. Diese Abwägungsentscheidungen sollten wir nicht der Exekutive überlassen. Solche Grundsatzentscheidungen muss das Parlament treffen. Wenn Sie logisch und konsequent handeln würden, müssten Sie, nachdem Sie diesen Antrag der GRÜNEN abgelehnt haben, dem nächsten mit der Zustimmungsverordnung zustimmen. – Danke.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN sowie vereinzelt bei der Linksfraktion)

Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/2476 abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/2477 auf. Möchte noch einmal jemand dazu Stellung nehmen? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über den Änderungsantrag in der Drucksache 5/2477 abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

In der Drucksache 5/2478 liegt ein weiterer Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.

Frau Jähnigen, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts meiner Heiserkeit komme ich noch einmal nach vorn zum Rednerpult. Vielleicht erledigt es sich während der drei Minuten.

Es ist natürlich mitnichten so, dass der von uns gemachte Vorschlag zu Beteiligung und Zustimmung des Parlaments zum Landesentwicklungsplan irgendeine Rechtsunsicherheit nach sich ziehen würde. Wir haben Ihnen ein Verfahren zur Beteiligung des Parlaments vorgeschlagen.

Wir haben präzisiert, was „frühzeitig“ heißen muss: parallel mit den Trägern öffentlicher Belange. Dann kann es nicht dazu kommen, dass das Parlament, wie unserem Antrag unterstellt, dann quer steht zu dem, was die Verwaltung in der Abwägung vorgeschränkt hat.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Abwägung grundsätzlicher öffentlicher Interessen ist eine der Hauptaufgaben des Parlaments. Es ist natürlich auch ganz normal, dass das Parlament solche Abwägungen vornimmt und es in besonders wichtigen Fragen nicht der Verwaltung allein überlässt. Wir haben nicht nur das System der Gewaltenteilung, wir haben auch an bestimmten Stellen das System der Gewaltenverschränkung.

An dieser Stelle frage ich: Was haben Sie eigentlich für einen Glauben an Behörden? Über Ziele im Gesetz wollen sie nicht reden. Sie sagen, die Ziele der Landesentwicklung macht der Landesentwicklungsplan. Zum Landesentwicklungsplan darf sich das Parlament frühzeitig, also de facto irgendwann, einmal äußern. Dann passiert nichts mehr. Glauben Sie wirklich so sehr an die Behörden, die gerade gegenüber dem regionalen Planungsverband die bescheidenen Klimaziele der Staatsregierung durchsetzen können? Wann sollen die Ziele wirklich im Landtag diskutiert werden?

Was das Tempo der Anpassungspflichten betrifft, schauen Sie doch noch einmal auf unseren Vorschlag im Innenausschuss. Wir haben gesagt, Landesentwicklungsplan mit Zustimmung des Parlaments und dann binnen drei, maximal vier Jahren die Anpassung der regionalen Planungen. So entsteht Rechtssicherheit, meine Damen und Herren. So entsteht Autorität für die Planungsbehörden. So entsteht politische Klarheit für einen guten Landesentwicklungsplan. Dann hätten wir nicht den Zustand, den wir jetzt haben, dass die Regierung einen Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2003 macht und der alte Verkehrsentwicklungsplan von 1999 noch weiter gilt und realisiert wird. Das kostet uns wieder unnötig Geld an der falschen Stelle.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wird zu diesem Antrag noch das Wort gewünscht? – Wenn das nicht der Fall ist, komme ich jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE mit der Drucksache 5/2478. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe

von Stimmen dafür ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf, Drucksache 5/2480. Wird noch die Einbringung gewünscht? – Bitte, Herr Stange.

Frau Präsidentin! Es geht uns tatsächlich um die Entschädigung und um die Schadloshaltung der kommunalen Ebene für Anpassungsquoten. Es ist ausdrücklich eine Forderung des SSG gewesen. Sie erinnern sich an die Anhörung. Deshalb können wir darüber nicht hinweggehen und haben uns gemeinsam mit der SPD entschieden, diesen Antrag zu stellen. Ich bitte um die Zustimmung, damit wir das endlich umsetzen können.

Gibt es dazu Diskussionen? – Frau Jähnigen, bitte.

Ich begründe ganz kurz unsere Position zu diesem Antrag. Es ist ein Antrag, der auf ein wichtiges Defizit der Planungspraxis hinweist. Wir haben ein Divergieren kommunaler Planung und der Raumordnung. Die Durchsetzung der Raumordnungsziele des Freistaates lässt sehr zu wünschen übrig. Stichwort: Einzelhandelszentren auf der grünen Wiese – Siebenlehn, Elbepark; Stichwort: Hochwasserschutzplanung.

Allein der vorgeschlagene Weg entspricht nicht den Möglichkeiten, die wir haben. Das Bundesbaugesetzbuch macht die kommunale Bauleitplanung zu einer Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden. Wir kommen nicht umhin, im Freistaat durch Mittel der Rechtsaufsicht dagegen vorzugehen, nicht erst gegen die B-Pläne, Kolleginnen und Kollegen, sondern schon die Baugenehmigungen, die aus der Basis landesplanerisch rechtswidriger Bauleitplanung resultieren. Diese Rechtsaufsicht muss einfach gestärkt werden. Wir kommen nicht auf den Weg dahin, dass wir landesrechtlich ein Anpassungsgebot für Bauleitpläne normieren, weil das dem Bundesbaugesetzbuch widerspricht. Dort haben wir die Möglichkeiten der konkurrierenden Gesetzgebung nicht. Deshalb wird unsere Fraktion dem Antrag nicht zustimmen können. Vor diesem Hintergrund tragen wir die Forderung der Gemeindeverbände zur Entschädigungspflicht auch nicht, weil wir den Trend nicht stärken möchten, dass Bürgermeister im engen Bündnis mit sogenannten gemeinnützigen Investoren Projekte realisieren, die den Zielen der Landesentwicklungsplanung widersprechen. Im Gegenteil: Wir möchten, dass die Planungs- und Raumordnungsbehörden auf dem Weg der Rechtsaufsicht konsequenter dagegen vorgehen. Deshalb ist es auch so wichtig, dass die Regionalpläne und der Landesentwicklungsplan synchron erarbeitet werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bitte, Herr Bandmann.

Weil in dem Antrag noch einmal auf die kommunale Ebene verwiesen wurde, ist es wichtig, darauf aufmerksam zu machen, dass in der Anhörung nicht ein einziger Anwendungsfall genannt werden konnte, bei dem diese Forderungen greifen würden. Das heißt, es ist eine rein fiktive Behauptung zunächst im Raum. Unbenommen davon ist im Einzelfall der Rechtsweg nicht abgeschnitten, sodass wir keine Notwendigkeit sehen, dieser Forderung nachzukommen. Die anderen Ausführungen haben wir gehört. Daher lehnen wir den Antrag ab.

Ich frage noch einmal: Gibt es noch jemanden, der sprechen möchte? – Das ist nicht der Fall. Ich lasse jetzt über den Antrag, Drucksache 5/2480, abstimmen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Bitte die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen jetzt vor, abschnittsweise abzustimmen.

Wir beginnen mit der Überschrift. Wer möchte der Überschrift seine Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und Stimmen dagegen ist der Überschrift dennoch mehrheitlich zugestimmt worden.