Wir beginnen mit der Überschrift. Wer möchte der Überschrift seine Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und Stimmen dagegen ist der Überschrift dennoch mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich rufe die Inhaltsübersicht auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmenthaltungen ist der Inhaltsübersicht dennoch mit Mehrheit zugestimmt worden.
Abschnitt 1, Allgemeines. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? Stimmenthaltungen? – Bei
Abschnitt 2, Raumordnungspläne. Die Zustimmung bitte? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen wurde Abschnitt 2 dennoch mehrheitlich zugestimmt.
Abschnitt 3, Regionale Planungsverbände. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen wurde Abschnitt 3 mehrheitlich zugestimmt.
Abschnitt 4, Umsetzung der Raumordnungspläne. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen wurde Abschnitt 4 dennoch mit Mehrheit bestätigt.
Abschnitt 5, Raumordnungsbehörden, Schlussbestimmungen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen und einer Reihe von Stimmenthaltungen wurde Abschnitt 5 mit Mehrheit bestätigt.
Die Anlage. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen und einer Reihe von Stimmenthaltungen wurde der Anlage mit Mehrheit zugestimmt.
Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung im Freistaat Sachsen als Ganzes zur Abstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen wurde dennoch der Entwurf als Gesetz mit Mehrheit beschlossen.
Es gibt wieder eine allgemeine Aussprache. Es beginnt die CDU, danach folgen DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden heute über das Gesetz über das Geoinformationswesen im Freistaat Sachsen.
Dem Grunde nach könnte man es relativ kurz machen, denn es geht um die Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft, kurz INSPIRE.
Mit der Richtlinie soll die Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft geschaffen werden. Ziel ist es, für die Bürger, für die Verwaltung und die Wirtschaft innerhalb der Europäischen Gemeinschaft einheitliche Zugangsmöglichkeiten auf Geoinformationsdaten zu schaffen. Die europäische Geodateninfrastruktur soll damit vereinheitlicht werden. Es ist jetzt an den Ländern – der Bundesrepublik Deutschland und den einzelnen Bundesländern –, die INSPIRE-Richtlinie, also die Richtlinie 2007/2/EG, umzusetzen und in nationales Recht
Die INSPIRE-Richtlinie ist im März 2007 in Kraft getreten und muss innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgewandelt werden. Das heißt, sie gilt dem Grund nach in ihren Ausführungsbestimmungen jetzt schon. Das ist insoweit für einen Diskussionspunkt entscheidend, nämlich für die Frage, ob die Kommunen einen Mehrbelastungsausgleich erhalten können oder nicht. Das ist an der Stelle nicht der Fall. Die INSPIRERichtlinie gilt, wir setzen sie in nationales Recht um.
Zwei Punkte sind in dem Zusammenhang zu nennen. Der eine ist die datenschutzrechtliche Frage – dazu gab es eine umfängliche Diskussion – und der andere die Kritik des Datenschutzbeauftragten zu § 8 Abs. 5 des vorliegenden Gesetzentwurfes. Wir bringen heute einen Änderungsantrag ein, der entsprechend mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt ist und die datenschutzrechtlichen Belange klärt, nämlich die Frage zwischen dem Bedarf von Massenverfahren, die Daten zu erheben, und dem Schutz des Einzelnen vor der Weitergabe seiner Daten. Dieser Änderungsantrag liegt Ihnen vor. Wir bitten insoweit auch um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für uns ist der Gesetzentwurf so, wie er jetzt eingebracht worden ist, nicht zustimmungsfähig.
Es bleiben auch nach der Anhörung und der Ausschussberatung in dem Gesetzentwurf, denke ich, nach wie vor zwei grundlegende Fragen offen. Wir haben nach der Verwaltungs- und Kreisgebietsreform 2008 nicht wirklich eine Evaluierung der Erfahrungen, der Erfahrungswerte beim Übergang von Aufgaben der Vermessungsverwaltung auf die Landkreise gehabt. Damit – und ich denke, das ist auch als Ergebnis der Anhörung festzuhalten – gibt es keine Erkenntnisse über die Auskömmlichkeit der Finanzausstattung für die übernommenen Vermessungsaufgaben. Empfehlenswert sind dazu die Stellungnahmen vom Landkreistag bzw. auch vom SSG.
Aufgrund dieser ungeklärten Situation der Finanzierung bzw. der Kostenerstattung können wir nicht zustimmen.
Es bleibt daneben die Grundsatzfrage, ob überhaupt die in Sachsen gewählte Struktur der Vermessungsverwaltung, sprich die kommunale Ebene mit dem Überbau aus dem Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung
Diese Fragen sind für uns nicht geklärt, auch nach der Anhörung nicht und nicht mit dem Gesetzentwurf, so wie er jetzt in der Änderungsfassung vorliegt. Deshalb werden wir das Gesetz ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wofür brauchen wir in Sachsen eigentlich ein Gesetz über das Geoinformationswesen?
Sicher – die Vorredner haben es gesagt –, wir setzen eine INSPIRE-Richtlinie der Europäischen Union um. Aber das ist für mich kein Selbstzweck. Im Freistaat Sachsen erzeugen und verwenden eine Vielzahl von staatlichen und kommunalen Stellen sowie Wirtschaftsunternehmen Geodaten. Diese bekommen sie aus der täglichen Arbeit. Sie werden gespeichert und sie werden entsprechend weiter verwendet.
Diese Geodaten haben einen direkten oder indirekten Raumbezug und müssen für eine Vielzahl von Verwendungen zur Verfügung stehen. Es ist das Anliegen des Gesetzgebers, diese digitalen raum- und zeitbezogenen Informationen über Objekte und Sachverhalte einfach und schnell für staatliche und kommunale Stellen, aber auch für Wirtschaftsunternehmen verfügbar zu machen.
Deshalb haben der Bund und die Länder den gemeinsamen Aufbau einer Geoinfrastrukturdatenbank in Deutschland beschlossen. Die kommunalen Spitzenverbände waren bei dieser Entscheidung einbezogen.
Das alles klingt sehr kompliziert und trocken. Aber bereits jetzt gibt es eine Fülle von Anwendungen und praktischen Beispielen aus unserem Leben, wo wir mit Geodaten zu tun haben. Ich möchte einige Beispiele nennen. Wenn Eltern online auf einer Karte den nächsten Kindergarten suchen oder sich erkundigen wollen, wo eine Pflegeeinrichtung für pflegebedürftige Angehörige ist bzw. das mit einem virtuellen Rundgang verbinden wollen oder wenn es darum geht, ein Radweg- oder Wanderwegnetz für touristische Zwecke zur Verfügung zu stellen, immer dann sind Geodaten mit im Spiel. Diese können wir durch die neue Richtlinie, die wir hier umsetzen, der Bevölkerung entsprechend zur Verfügung stellen.
Sie sehen: Die Relevanz von Geodaten ist enorm. Wir werden sicherlich in Zukunft einiges davon hören.
Für uns Liberale stellt sich bei einem Gesetzgebungsverfahren immer die Frage: Gibt es nicht privatwirtschaftliche Alternativen, die dieses besser machen können als ein Staatsbetrieb oder der Staat selbst? Klar, da fällt einem gleich Google ein, die derzeit mit Autos durch die Gegend fahren und die Welt vermessen, um das dann ins World Wide Web einzustellen. Aber ich denke, da gibt es einen
Wenn man sich die Datensammlung von Google derzeit anschaut, dann wird auf datenschutzrechtliche Bestimmungen überhaupt keine Rücksicht genommen. Es wird gesammelt, was es gibt. Da wird vor privaten Netzwerken zu Hause nicht Halt gemacht. Da werden einmal E-Mails kurz mit abgefragt, und die Leute werden vorher nicht gefragt, ob sie damit einverstanden sind, dass ihre Häuser gefilmt werden.
Wir hingegen haben bei diesem Gesetzgebungsvorhaben im Innenausschuss den Datenschutz sehr ernst genommen. Es gab zwei Anregungen des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Beiden Hinweisen haben wir Rechnung getragen. Einmal konnten wir noch in der Ausschusssitzung regeln, dass bei freiwillig überlassenen Daten nur dann eine Veröffentlichung stattfindet, wenn zuvor der Betroffene zugestimmt hat. Bei dem anderen Phänomen – der Kollege Hartmann hat es schon angesprochen –, wenn wir Massendaten haben, haben wir uns auf eine neue Formulierung einigen können, besser gesagt das Staatsministerium des Innern und das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten, wie auch hier die Belange des Datenschutzes gewahrt werden können.
Mit dem so gefassten Gesetz können wir sicher sein, dass wir eine zuverlässige Datenbasis haben, die wir allen interessierten Einrichtungen zur Verfügung stellen können, ohne dass datenschutzrechtliche Belange verletzt werden.
Ich bitte Sie daher um die Annahme des Änderungsantrages der Koalition und um die Annahme des Gesetzes insgesamt.