Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich versuche es einmal kurz und schmerzlos zu machen, jedenfalls für meine Verhältnisse.
Erstens. Dass wir heute wieder einen derartigen Untersuchungsausschuss eingesetzt haben wollen, welcher der Frage nachgeht, ob die seit Herbst 2006 im öffentlichen Raum stehenden Vorwürfe, in Sachsen hätten sich lokal agierende kriminelle und korruptive Netzwerke unter Beteiligung von Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Justiz, Polizei und sonstigen Landes- und Kommunalbehörden etabliert, berechtigt sind und welche Verantwortung die Staatsregierung und deren Mitglieder bzw. von ihnen beauftragte leitende Behördenvertreter hierfür haben, hat sich die CDU selbst eingebrockt. Dass wir den Ausschuss wieder einsetzen müssen, hat sich die CDU selbst eingebrockt – um korrekt zu sein: ihre Vorgängerfraktion im 4. Sächsischen Landtag bzw. ihre Mitglieder in der damaligen Staatsregierung –, die den am 19. Juli 2007 vom damaligen 4. Sächsischen Landtag eingesetzten Untersuchungsausschuss nach Strich und Faden behindert und blockiert hat, wo es nur ging.
13 Monate lang hat die Staatsregierung jedweden Beweisbeschluss des 2. Untersuchungsausschusses ignoriert und kein Blatt Aktenpapier, kein Blatt von den Dossiers des Landesamtes für Verfassungsschutz, keine der angeforderten Akten von Staatsanwaltschaft, Polizei und sonstigen Behörden herausgegeben, keinem infrage kommenden Zeugen, der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis mit dem Freistaat Sachsen stand, eine Aussagegenehmigung erteilt. Erst nachdem der Sächsische Verfassungsgerichtshof mit seinem Urteil vom 29. August 2008 dieses Handeln klipp und klar als verfassungswidriges Behindern des Untersuchungsausschusses anprangerte, kam die Staatsregierung in die Gänge, und die Regierung tragenden Fraktionen im Landtag gaben dem Untersuchungsausschuss die Möglichkeit, mit entsprechenden Beweisaufnahmen zu beginnen.
In der Konsequenz trafen die ersten im Zuge von 27 Beweisbeschlüssen des damaligen Ausschusses angeforderten Behördenakten erst Ende September 2008 ein, neun Monate vor Ende der Sitzungszeit des 4. Sächsischen Landtages. Das wiederum hatte zur Folge, dass der vom Landtag erteilte Untersuchungsauftrag nur partiell, nämlich nach den Einschätzungen nahezu aller Fraktionen im Zuge der Berichterstattung gegenüber dem 4. Sächsischen Landtag in dessen letzter Sitzung der Legislaturperiode am 28.06.2009 nur zu circa einem Drittel erfüllt worden ist.
Ich darf erstens von den Insgesamt-Beobachtungskomplexen erinnern: osteuropäische OK-Strukturen mit lokaler Konzentration auf die Städte Chemnitz, Dresden, Leipzig und Plauen.
Zweitens. Komplex „italienische OK“ bzw. „italienische Mafia“ mit Straftatenkomponenten wie Menschenhandel, Drogengeschäften, Geldwäsche, Schutzgelderpressung sowie Gewalt- und Tötungsdelikten unter besonderer Konzentration unter anderem auf Leipzig.
Dritten. Komplex Rocker mit den hier gegenständlichen Beobachtungen von in Sachsen agierenden Strukturen der Motorradgangs „Hells Angels“, „Bandidos“ und „Gremium MC“ mit globaler Schwerpunkterkennung unter anderem für den Raum Dresden und Leipzig.
Viertens. Komplex „Abseits II“, vormals „Abseits Vogtland“, mit globaler Konzentration auf den Raum Chemnitz, Zwickau und das Vogtland.
Nur der Komplex „Abseits III“ mit Ausgangspunkt im Bereich italienische und osteuropäische OK wurde seitens des 2. Untersuchungsausschusses überhaupt abgearbeitet. Zu diesem Komplex wurden lediglich zwei Zeugen vernommen, die in einer Opferrolle gewesen sein können. Ansonsten ist es nicht mehr möglich gewesen, zu diesen Komplexen überhaupt irgendeine Beweisaufnahme vorzunehmen.
Der Ausschuss hat zwar teilweise in bis in die Nacht hinein tagenden Sondersitzungen 31 Zeugen vernehmen können, aber 50 bereits beschlossene Zeugenvernehmungen konnte der damalige Untersuchungsausschuss nicht mehr realisieren. Im Ergebnis ist, weil der Rest der Beobachtungskomplexe völlig unaufgearbeitet blieb, teilweise noch vieles völlig unaufgeklärt, darunter auch Sachverhalte, in denen es darum geht, ob unter vermeintlicher Wirkung sachwidriger und verfahrensfremder Einflüsse Menschen zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden sind, die sie heute noch in Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen absitzen.
Der verantwortungsvolle Umgang mit den Erkenntnissen des 2. Untersuchungsausschusses und dem Appell erheblicher Teile der Abgeordneten des 4. Sächsischen Landtages, die Sache nicht einfach auf sich beruhen zu lassen, sondern weiterhin um Aufklärung bemüht zu sein, war für uns zunächst Anlass und wesentlicher Grund, diesen Untersuchungsausschuss jetzt und hier wieder einzusetzen.
Der zweite Anlass für die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses ergibt sich aus den in den letzten Monaten bekannt gewordenen eigenständigen Prüfungen des Sächsischen Rechnungshofes von Grundstücksgeschäften der Stadt Leipzig und der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft LWB sowie den in diesem Zusammenhang ausgereichten Zuwendungen.
Dass der Sächsische Rechnungshof quasi über die gesamte Zeit, in der sich der Untersuchungsausschuss des Landtages mit den Vorgängen um den sogenannten Sachsensumpf befasste, eigene Prüfungen speziell im Raum Leipzig anstellte, wussten zumindest die Mitglieder meiner Fraktion im damaligen Untersuchungsausschuss „Kriminelle und korruptive Netzwerke“ und – hiervon bin ich überzeugt – auch die Mitglieder der Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und selbst die SPD nicht.
Dass der Sächsische Rechnungshof – eine über jeden Verdacht tendenziöser Untersuchung oder Prüffeststellung erhabene, von Verfassungs wegen vorgesehene Behörde –
im Juli 2009 nahezu zeitgleich mit den Abschlussberichten des 2. Untersuchungsausschusses gegenüber dem 4. Sächsischen Landtag eine 100 Seiten ausmachende Prüfmitteilung der Staatsregierung vorlegte, die unter anderem die Vorgänge um den Erwerb und die Veräußerung des Objekts Riemannstraße 52 in Leipzig in zentraler Rolle zum Gegenstand hatte, davon hat die Staatsregierung nichts gepfiffen. Davon wusste der Untersuchungsausschuss absolut nichts und die Riemannstraße war buchstäblich eine der Hauptbaustellen in dem vor allem medial breit reflektierten und öffentlich erörterten Beobachtungskomplex Abseits III des OK-Referats des Landesamtes für Verfassungsschutz. Dies nicht zuletzt, weil der Vorwurf manipulativer und korruptiver Spekulation mit Grundstücken unter anderem in Leipzig exemplarisch am Projekt Riemannstraße 52 abgehandelt wurde, weil sich um die Geschäfte um dieses Objekt auch vor allem die gesamten Umfänge des Klocksin-AttentatProzesses mit seinen schon für sich umfänglichen und sensiblen Nachfolgewirkungen rankte – von lebenslänglichen Verurteilungen bis hin zu Folgeprozessen gegen Strafverteidiger und Rechtsanwälte, die behauptet hatten, im Verfahren sei Recht gebeugt worden.
Davon, dass der Sächsische Rechnungshof bei der Prüfung der Veräußerungsgeschäfte zu der Zuwendung und den Förderabläufen um das Objekt Riemannstraße 52 feststellte, dass durch die Förderung der Sanierung des Gebäudes aus verschiedenen Programmen ein nicht gerechtfertigter Subventionsvorteil von rund 1 Million Euro entstanden ist und dass die ursprünglich für angeblich soziale Zwecke mit 25 Jahren Belegungsbindung vorgesehenen Sozialwohnungen als solche nie entstanden sind, sondern Eigentumswohnungen, die dann seitens der Eigentümerin mit einem Gewinn von 600 000 Euro weiterveräußert worden sind, davon hat letzten Endes auch die Staatsregierung in dem entsprechenden Untersuchungsausschuss, in dem sie mit drei Beauftragten mitwirkte, keinen Ton gesagt.
Die Herausgabe derselben Unterlagen, insbesondere der des Rechnungshofberichtes, mussten wir im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss nach dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN regelrecht durch entsprechende Auszeiten und andere parlamentarische Leibesübungen erst erpressen, und wir erleben jetzt im Verfassungs- und Rechtsausschuss, wie sich die Vertreter des Staatsministeriums des Innern in einer Art und Weise in den Krieg mit dem Rechnungshof begeben, dass man die Frage stellen kann: Geht es um trotzige Schuljungen oder geht es um die Frage, dass sich der Beihilfe zum Subventionsbetrug bzw. zur Untreue Beschuldigte gewissermaßen ihrer Haut erwehren?
Allerdings hob der Rechnungshof in diesem Bericht hervor – auch das will ich sagen –, dass seine Untersuchungen nicht zu Feststellungen geführt haben, dass dort direkte mafiöse Netzwerke gearbeitet haben. Das gibt uns auch den Hinweis, dass wir betreffs dieses Berichts völlig vorbehaltlos und offen in die weitere Prüfung gehen werden.
Zum Dritten sind wir zu dem vorliegenden Einsetzungsantrag veranlasst, da uns handfeste Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich weder die Staatsregierung, die bis Ende August 2009 im Amt war, noch die ihr folgende, also die jetzt agierende, auch nur ein Jota um das gekümmert hat, was der Untersuchungsausschuss an strukturellen Mängeln in der Frage Verfolgung, Aufdeckung, Prävention von organisierter Kriminalität, auch an Missständen hinsichtlich des Funktionierens von entsprechenden Kontroll- und Informationsmechanismen aufgezeigt hat.
Es wird zu fragen und zu untersuchen sein: Was hat die Staatsregierung zum Beispiel mit den eigenen Gremienprüfberichten der Beyer-Irrgang-Kommission gemacht, wie hat sie diese umgesetzt, wie hat sie diese evaluiert? Was hat sie mit dem Bericht der Weitemeier-Kommission gemacht? – Auch hierzu haben wir keinerlei Erkenntnisse, dass sich irgendetwas geändert hat. Wir werden auch zu fragen haben, ob und in welcher Weise die Staatsregierung frühzeitig ein Szenario „Alles heiße Luft“ befördert hat und das auch in die Herangehensweise der Staatsanwaltschaft in bestimmten Fragen der Ermittlungsführung projiziert hat.
Wir haben die Situation, dass von ursprünglich 100 Vor- und Ermittlungsverfahren, die eingeleitet worden sind, bekanntlich jetzt lediglich noch die Verfahren weitergeführt werden, die gegen sogenannte Opferzeugen geführt worden sind, also gegen Menschen, die vermeintlich in diesen Netzwerken als Opfer, als Betroffene, als Zwangsprostituierte betroffen waren, bzw. gegen Journalisten, die über diese Sachverhalte berichtet haben. Nur diese Verfahren laufen, diese Verfahren sind anhängig. Wir werden auch wissen wollen, welche Konsequenzen die Staatsregierung aus Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses gezogen hat bezüglich der Tatsache, dass Legenden –
ich bin sofort fertig –, wer verantwortlich war für das Entstehen dieser Dossiers, eindeutig so nicht aufgingen.
Wenn der Untersuchungsausschuss feststellt, dass an allem nichts war, ist es Ihr Triumph. Wenn herauskommt, dass die Verfassungsschützer wie der Rechnungshof so weit nicht von der Wahrheit weg waren, wird es dem Rechtsstaat dienen und den Rechtsstaat in seiner Autorität stärken.
Das war der Abg. Bartl für die einbringende Fraktion DIE LINKE. – Als Nächste Frau Abg. Friedel für die SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank. – Über Teile des Einsetzungsbeschlusses ist jetzt schon detailreich gesprochen worden. Ich will auf die einzelnen Punkte nicht eingehen. Wenn Sie den Beschluss durchgelesen haben, werden Sie feststellen, dass er im Wesentlichen identisch ist mit dem Einsetzungsbeschluss für den alten Untersuchungsausschuss in der letzten Wahlperiode. Er ist ergänzt worden um Sachverhalte, die sich nach der Einsetzung ergeben haben, die hauptsächlich im Umfeld seiner Arbeit entstanden sind und die mit Disziplinarverfahren gegen Zeugen und Ähnlichem zu tun haben.
Der alte Ausschuss hatte – auch das haben wir heute schon gehört und werden es sicherlich noch öfter hören – zu wenig Zeit, um alle Aufträge, die der letzte Landtag ihm gegeben hat, abzuarbeiten. Das lag nicht zuletzt daran, dass es erst einmal ein Jahr dauerte, ehe die Akten kamen. Aber das wird dieses Mal wahrscheinlich anders sein.
Die Abschlussberichte haben alle einen vorläufigen Charakter, weil sich die Arbeit des alten Untersuchungsausschusses praktisch beim Thema Verfassungsschutz und Beobachtung der organisierten Kriminalität im Raum Leipzig erschöpft hat und somit nur ein sehr kleiner Bereich abgearbeitet worden ist. Die Abschlussberichte sagen deshalb, eine abschließende Wertung aller Vorgänge sei nicht möglich. Dazu erklärte Herr Justizminister Martens bei der Vorstellung des Abschlussberichtes beispielsweise: „Die Beweisaufnahme hat nach meiner Ansicht hierzu keine gesicherten Erkenntnisse für das flächenhafte und durchdringende Vorliegen von korruptiven Netzwerken ergeben.“ Das ist eine Einschätzung, die wir teilen. Er spricht weiter von dem, was es gab. Das waren nämlich Anhaltspunkte für das Versagen von Justizorganen in Einzelfällen, erklärungsbedürftige Vorgänge, die man feststellen können wird. Der „Sumpf in der Fläche“ konnte nicht aufgeklärt werden, aber es sei auch verfehlt zu sagen, dass es gar nichts gab. So sagte es Kollege Martens damals. Dieser Bewertung schließen wir uns an.
Wir haben im Abschlussbericht damals gemeinsam mit der CDU im Wesentlichen zwei Dinge festgestellt. Wir haben erstens gemeinsam festgestellt, dass sich im Ergebnis der Arbeit des Untersuchungsausschusses die Sachsensumpfgerüchte als haltlos erwiesen haben. Wir haben zweitens gemeinsam festgestellt, dass sich aufgrund des umfangreichen Untersuchungsauftrages und aufgrund der knappen zur Verfügung stehenden Zeit der Untersuchungsausschuss zu einer abschließenden Bewertung außerstande sah. Auch das war eine gemeinsame Feststel
Nun hat mein Fraktionskollege Martin Dulig gestern das große Wort Demokratiekrise in den Mund genommen. Das kann man nicht bei jedem Punkt in den Mund nehmen. Aber ich halte es trotzdem für wichtig, diesen Untersuchungsausschuss wieder einzusetzen, und zwar aus folgenden Gründen: Abseits aller Details glaube ich, dass es unterschiedliche Bewertungen in diesem Hause gibt. Wir haben in der öffentlichen Berichterstattung am Beginn all jener Vorgänge von aufregenden Dingen gehört. Von Mafiasumpf, von mafiösen Zuständen war die Rede. Am Ende des relativ kurzen Untersuchungsprozesses hieß es: „Nur heiße Luft“.
Wir haben in diesem Parlament durchaus unterschiedliche Vorstellungen. Manche mögen eher dazu neigen, die Bewertung Mafiasumpf noch nicht ganz in den Papierkorb zu treten. Andere sind eher dabei zu sagen: Es war tatsächlich nicht mehr als „heiße Luft“. Alle haben Gründe für diese Überzeugung. Aber in der Öffentlichkeit sind diese Gründe kaum nachvollziehbar, was eben unter anderem daran liegt, dass der Ausschuss seine Arbeit nicht vernünftig zu Ende bringen konnte. Deswegen glauben wir, dass es, unabhängig davon, wie man es bewertet, eine – jetzt nehme ich einmal das große Wort – staatspolitische Verantwortung dieses Parlaments gibt, in einer Situation, in der noch Raum für Zweifel besteht, diese Zweifel auszuräumen und keinen Raum für Zweifel mehr offenzulassen.
Das hat uns dazu bewegt, diesem Einsetzungsbeschluss beizutreten. Wir glauben, dass es wichtig ist, die Arbeit sachorientiert, gründlich, solide und unaufgeregt zu Ende zu führen. Das haben wir im letzten Untersuchungsausschuss getan. Diese Rolle werden wir auch in diesem Untersuchungsausschuss einnehmen.
Für die miteinbringende SPD-Fraktion sprach die Abg. Friedel. Jetzt spricht Herr Abg. Lichdi für die Fraktion GRÜNE.
Wir wollen, dass die Verwaltungen streng nach Recht und Gesetz handeln, die Polizei und die Staatsanwaltschaft die Verbrecher fängt und die Justiz sie verurteilt. Wenn etwas schief läuft, dann erwarten wir, dass die Regierung kontrollierend eingreift und die Missstände abstellt. Die Bürgerinnen und Bürger, unsere Wählerinnen und Wähler erwarten von uns frei gewählten und unabhängigen Abgeordneten, dass wir die Regierung kontrollieren und erkannte Missstände durch bessere Gesetze abstellen.
Alle diese Aufgaben stehen in der Sächsischen Verfassung und in den Gesetzen. Daran haben wir uns zu halten. Ich sage persönlich: Meine Aufgabe als Parlamentarier ist noch nicht erledigt. Ich bin persönlich, wie meine Fraktion, wie Sie alle in diesem Haus verpflichtet, zu einem durch Aktenkenntnis und Zeugenvernehmung gestützten, abgewogenen und eigenen Gesamturteil zu kommen.
Warum setzen wir heute den Untersuchungsausschuss zum Thema Sachsensumpf oder Aktenaffäre – wenn Ihnen das lieber ist – wieder ein? Wir lösen damit eine Ankündigung und ein Versprechen ein, das GRÜNE und Linke am Ende der 4. Wahlperiode gegeben haben. Wir lassen uns nicht durch Ihre verfassungswidrige Blockade von unserer Pflicht zur Aufklärung abhalten.
Meine Damen und Herren von der Staatsregierung, wir richten uns auch nicht nach den Konjunkturen der öffentlichen Berichterstattung und danach, was diese gerade für bedeutend und wichtig hält.
Obwohl die Hauptarbeit noch zu tun ist, hat der Untersuchungsausschuss der letzten Wahlperiode wichtige Erkenntnisse und Hinweise erbracht, die leider nicht in zureichendem Maße in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gedrungen sind.