Protokoll der Sitzung vom 20.05.2010

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seitens der NPD-Fraktion erkläre ich, dass wir die Dringlichkeit sowohl formell als auch vor allem praktisch sehen. Ich erinnere an das Beispiel der Schule in Kreischa, für die 38 Anmeldungen vorliegen, aber 40 nötig gewesen wären. Bei den 38 sind zwei Integrationskinder dabei. Des Weiteren ist auch die Planungssicherheit für die Bavaria-Klinik notwendig, die auch Schüler, die sich zum Reha-Aufenthalt dort befinden, mit in dieser Schule beschulen lässt. Es geht um die Planungssicherheit der Kinder und um die Planungssicherheit einer großen Reha-Einrichtung. Solche Fälle gibt es noch weitere in Sachsen. Dieser Antrag ist nun wirklich ausdrücklich sowohl formell als auch praktisch dringlich.

(Beifall bei der NPD)

Als Nächster spricht noch immer zur Dringlichkeit Kollege Herbst für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist verständlich, dass die Emotionen bei dem Thema hochschlagen, aber wir haben uns eine gemeinsame Geschäftsordnung gegeben. Unabhängig davon, wie emotional hier diskutiert wird, sind die Regelungen der Geschäftsordnung das Handwerkszeug und die gemeinsame Basis für die Arbeit in diesem Hause. Ich verweise zum Beispiel nicht nur darauf, dass eine Missbilligung

des Ministers auch im nächsten regulären Plenum möglich wäre, sondern auch darauf, dass selbst die Linksfraktion in der Debatte des letzten Plenums „Kultusminister will 37 Schulen schließen“ die Diskussion bereits geführt hat. Der Sachverhalt war also bekannt.

(Zuruf von der Linksfraktion)

Wenn Sie jetzt eine Dringlichkeit herstellen wollen, dann ist das eine konstruierte. Es ist verständlich, dass Sie das versuchen, aber formell ist Ihr Antrag nicht dringlich.

(Zurufe von der Linksfraktion)

Für die SPD-Fraktion zur Dringlichkeit Kollege Brangs.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier eine Situation, dass wir uns auf die Aussage des Kultusministers verlassen haben. Wir haben eine Regelung in der Geschäftsordnung, dass die Dringlichkeit dann gegeben ist, wenn die Entscheidung des Landtages Auswirkungen auf das weitere Verfahren hat. Hier geht es darum, dass eine Frist des Einspruchs läuft. Diese Frist beginnt natürlich mit dem Abschluss des Verfahrens. Das Verfahren ist abgeschlossen und jetzt beginnt die Einspruchsfrist. Das heißt, es ist offensichtlich der Fall gegeben, dass wir allein, um diese Rechte zu schützen, im Mai entscheiden müssen und nicht im JuniPlenum entscheiden können, weil dann die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Insofern ist an dieser Stelle auch die Geschäftsordnung anzuwenden. Wir als SPD-Fraktion unterstützen diesen Antrag.

(Beifall bei der SPD, der Linksfraktion und den GRÜNEN)

Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Das war die Aussprache zur Dringlichkeit. Ich darf Sie jetzt um Abstimmung bitten, ob Sie die Dringlichkeit bejahen. Wer dafür ist und diesen Antrag für dringlich hält, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Dringlichkeit abgelehnt.

Meine Damen und Herren! Wir sind immer noch bei der Tagesordnung. Ich sehe am Mikrofon 1 Kollegen Tischendorf.

Herr Präsident! Ich bitte um die Erweiterung der Tagesordnung und will das auch begründen.

Der amtierende Präsident hat gestern Abend bekannt gegeben, dass die Tagesordnung der gestrigen Sitzung abgearbeitet ist. Ich stelle hiermit fest – und das gibt mir auch die Unterstützung des Juristischen Dienstes dazu –: Ich habe gestern den ganzen Nachmittag darauf hingewiesen, dass wir an dieser Stelle beschlossen haben, die Wahl des Ausschussvorsitzenden und des Stellvertreters des 1. Untersuchungsausschusses durchzuführen, da die Wahlvorschläge rechtzeitig eingereicht wurden. Es war

für die Tagesordnung vom Plenum so beschlossen. Es ist rechtswidrig, wenn man einfach sagt, wir behandeln diesen Tagesordnungspunkt nicht.

Ich habe gestern mehrmals über den Juristischen Dienst versucht, bis ich gestern Abend auf Sie zugekommen bin, und habe darauf hingewiesen, dass wir jetzt zur Wahl aufrufen müssen, weil wir es vereinbart haben, nämlich dass wir zwischen den Tagesordnungspunkten die Wahlen durchführen.

Der Juristische Dienst war bis gestern noch der Meinung, dass das überhaupt nicht geht, weil erst der Vertreter der NPD gewählt werden müsste. Wir haben das gestern ausführlich debattiert. Ich habe darauf verwiesen, dass das unterschiedliche Wahlen sind, die durch das Untersuchungsausschussgesetz gedeckt werden.

Sie hatten mir dankenswerterweise daraufhin gesagt, dass ich bis heute Morgen 09:00 Uhr die Stellungsnahme des Juristischen Dienstes bekomme. Sie sagt aus: „Die Fraktion DIE LINKE bittet nun darum, den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter in der 16. Sitzung zu wählen.“

Ich stelle fest, dass das völlig falsch ist. Ich bitte das Präsidium, das mit dem Juristischen Dienst auszuwerten, damit dieser nicht nur in den hintersten Reihen sitzt, sondern auch die Tagesordnung verfolgt. Das muss ich deutlich sagen.

Aus diesem Grunde bitte ich Sie darum, dass wir heute das, was gestern schon vorgesehen war, an geeigneter Stelle nachholen und den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses und dessen Stellvertreter wählen. Dem steht juristisch nichts entgegen. Diese Wahlen wurden gestern einfach nicht durchgeführt.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Vielen Dank, Herr Kollege Tischendorf. Den Fraktionen ist eine juristische Prüfung zugegangen. Gestern sind von der amtierenden Vorsitzenden in diesem Tagesordnungspunkt – lassen Sie uns auf diese Lesart einigen – Wahlen vertagt worden. Die juristische Prüfung hat ergeben, dass die Wahl des Ausschussvorsitzenden und die Wahl seiner Stellvertreterin möglich ist. Das Vorschlagsrecht zu diesen beiden Positionen steht der Fraktion der CDU und der Fraktion DIE LINKE zu. Deren Mitglieder des Untersuchungsausschusses sind gestern auch ausnahmslos gewählt worden. Deshalb könnten wir diese Wahlen, die Wahl des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses und die Wahl

seiner Stellvertreterin – dazu kämen wir dann noch, das liegt Ihnen ja alles vor –, in die Tagesordnung einordnen.

Ich schlage Ihnen vor, dass wir diesen Punkt in die Tagesordnung nach der Fachregierungserklärung der Staatsregierung einordnen und danach in der Auszählpause in bewährter Weise die Aktuelle Debatte durchführen, also den sich anschließenden Tagesordnungspunkt aufrufen.

Stößt dieser Vorschlag auf Widerspruch? – Er stößt nicht auf Widerspruch. Kollege Tischendorf, somit könnten wir so verfahren, und die angesprochenen Wahlen wären dann Teil unserer regulären Tagesordnung.

Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge. – Moment. Abg. Dr. Müller, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zur heutigen Tagesordnung erklären, dass wir heute keine Wahl eines Mitglieds für den 1. Untersuchungsausschuss durchführen möchten. Wir haben, denke ich, mit Frau Schüßler gestern eine Kandidatin aufgestellt gehabt, die für alle annehmbar gewesen wäre. Sie ist nicht gewählt worden. Wir haben jetzt weiteren Beratungsbedarf. Wir haben den Rückzug aus der Sitzung auch erst nach der Wahl vorgenommen, obwohl das Ereignis, das uns dazu gezwungen hat, vor der Wahl lag. Ich denke, es liegt jetzt an den Fraktionen, die die Kandidatin abgelehnt haben, zu überlegen, wie wichtig dieser Untersuchungsauftrag ist.

(Beifall bei der NPD)

Das war der Abg. Dr. Müller für die NPD-Fraktion. Aber wir hatten ausdrücklich darüber gesprochen, dass wir nicht über die Wahl der Stellvertreter – bewusst Plural! – hier diskutieren. Diese Wahl können wir wegen der angesprochenen Gründe heute nicht durchführen. Heute geht es – das wird in die Tagesordnung eingeordnet – um die Wahl des Ausschussvorsitzenden und seiner Stellvertreterin – hier bewusst Singular, Einzahl! Darum geht es heute. Das war auch das Begehr von Kollegen Tischendorf.

Weiteren Widerspruch sehe ich nicht. Das hat sich geklärt.

Die Tagesordnung der 16. Sitzung ist damit bestätigt, und wir können in diese Tagesordnung eintreten.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 1

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 54 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen zum Thema „Verantwortung von Mitgliedern der Staatsregierung und von ihnen beauftragter leitender Behördenvertreter für etwaige schwerwiegende Mängel bei der Aufdeckung und Verfolgung krimineller und korruptiver Netzwerke unter Beteiligung von Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Justiz, Polizei und sonstigen Landes- und kommunalen Behörden in Sachsen, für das Versagen rechtsstaatlicher Informations-, Kontroll- und Vorbeugungsmechanismen und für die unzureichende Aufklärung sowie gezielte Desinformation gegenüber der Presse und der Öffentlichkeit im Umfeld der Debatten um den sogenannten Sachsen-Sumpf (Kriminelle und korruptive Netzwerke in Sachsen)“

Drucksache 5/2482, Dringlicher Antrag der Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mir liegt entsprechend Artikel 54 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Sächsischen Landtages – Untersuchungsausschussgesetz – ein Antrag der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, der SPD-Fraktion und der Fraktion GRÜNE auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 54 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen zum Thema „Verantwortung von Mitgliedern der Staatsregierung und von ihnen beauftragter leitender Behördenvertreter für etwaige schwerwiegende Mängel bei der Aufdeckung und Verfolgung krimineller und korruptiver Netzwerke unter Beteiligung von Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Justiz, Polizei und sonstigen Landes- und kommunalen Behörden in Sachsen, für das Versagen rechtsstaatlicher Informations-, Kontroll- und Vorbeugungsmechanismen und für die unzureichende Aufklärung sowie gezielte Desinformation gegenüber der Presse und der Öffentlichkeit im Umfeld der Debatten um den sogenannten Sachsen-Sumpf (Kri- minelle und korruptive Netzwerke in Sachsen)" vor.

Ich gehe davon aus, dass die Antragsteller ihr Begehren begründen wollen. Das Wort haben die Fraktionen DIE LINKE, die SPD-Fraktion und die Fraktion GRÜNE.

Ich schlage vor, dass wir wie beim letzten Mal verfahren und den Einreichern jeweils 5 Minuten zubilligen.

(Klaus Bartl, Linksfraktion: Nein, 10 Minuten waren es! – Zurufe von der FDP: Nein! – Klaus Bartl, Linksfraktion: Sie können doch nicht die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses auf der Basis von 5 Minuten machen!)

Kollege Bartl, wenn Sie eine Bemerkung machen wollen, so gehen Sie bitte zum Mikrofon.

Herr Präsident, Artikel 54 der Verfassung gibt dem Parlament die Möglichkeit, regelmäßig zur Untersuchung von Missständen einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Artikel 54 sagt ausdrücklich, dass der Untersuchungsausschuss öffentlich

tagt und dass alles, was der Ausschuss macht, weitestgehend öffentlich nachvollziehbar sein muss. Wenn Sie jetzt für die Einbringung eines Einsetzungsantrags lediglich 5 Minuten Redezeit geben, also weniger als ich für die Einbringung eines normalen Antrags habe, ist das von vornherein eine Beschneidung der Rechte der Opposition, die den Ausschuss einsetzen will.

(Zurufe von der CDU)

Kollege Bartl, Sie müssen sich gar nicht so echauffieren, ich habe gerade vernommen, dass wir das letzte Mal 10 Minuten gehabt haben.

(Klaus Bartl, Linksfraktion: Das habe ich doch gesagt!)

Wenn wir das letzte Mal 10 Minuten gesprochen und Sie das akzeptiert haben, machen wir jetzt wieder 10 Minuten.

(Unruhe)

Also noch einmal: Die einbringenden Fraktionen haben jeweils 10 Minuten Redezeit. Dann können natürlich in der weiteren Reihenfolge der Fraktionen die Fraktion der CDU, die Fraktion der FDP und die Fraktion der NPD auch mit 10 Minuten darauf reagieren. Die Staatsregierung kann natürlich, wenn sie das wünscht, ebenfalls das Wort ergreifen.

Wir verfahren so. Ich denke, es erhebt sich kein Widerspruch. Ich bitte jetzt die einbringenden Fraktionen, in welcher Reihenfolge auch immer, das Wort mit jeweils 10 Minuten Redezeit zu ergreifen.

Sie, Kollege Bartl, können für die einbringende Fraktion DIE LINKE beginnen.