Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte nur an zwei Punkte erinnern – wir werden heute noch einmal darüber diskutieren –, die im Zusammenhang mit diesem Entschließungsantrag stehen.
Erstens sehe ich es als nicht gerechtfertigt an, dass Betroffene, die im Baurechtsverfahren Bedenken anmelden,
zum Beispiel Bürgerinitiativen in Olbernhau und Roßwein, als Verhinderer der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen bezeichnet werden. Das halte ich für den falschen Weg. Wir werden unter dem nächsten Tagesordnungspunkt darüber diskutieren, ob die Grundstückseigentümer auch beim Baumschutz Freiheiten bekommen sollen. Ferner sollen die Vorkaufsrechte im Wassergesetz entfallen. Wir werden also bei der Umsetzung von Hochwasserschutzprogrammen, wenn es um Gewässer II. Ordnung geht, mehr Schwierigkeiten bekommen. Unter Punkt II 6. heißt es, der Freistaat solle den Betroffenen hierbei beratend zur Seite stehen. Die Kommunen haben vielleicht Bedarf, ein Grundstück zu erwerben. Das können sie aber so einfach dann auch nicht mehr.
In unseren Redebeiträgen haben wir verdeutlicht, dass wir die Gewässer II. Ordnung in den kommenden Jahren stärker im Fokus sehen, weil der Freistaat immer nur nach seinen Verantwortlichkeiten schaut. Auch das kommt uns in dem Antrag der CDU- und der FDP-Fraktion zu kurz.
Zudem sind wir der Meinung, dass wir einen Aktionsplan nach § 99a bzw. einen Hochwassermanagementplan brauchen. Dort sollen alle Hochwasserschutzkonzeptionen des Landes zusammengeführt werden. Davon steht aber keine Silbe in dem Entschließungsantrag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Einige Koalitionsredner haben heute den Eindruck erweckt, als ob ein sorgsamer Umgang mit der Natur etwas Neumodisches sei. Vielleicht ahnt so mancher Konservative gar nicht, wie bewahrend ein grüner Mensch denkt. An dieser Stelle ist ein Zitat aus dem Codex Hammurabi passend – das liegt zeitlich deutlich vor der Bibel; zumindest ist es literarisch belegt –: „Wenn der Mensch nicht dazu fähig ist, den Fluss zu ehren, ist er es auch nicht wert, durch ihn das Leben zu empfangen.“
Wenn sich die Fraktionen der CDU und der FDP die Mühe machen wollen, über die Punkte I, II und III getrennt abstimmen zu lassen, dann werden wir Punkt I natürlich zustimmen; das ist keine Frage. Punkt II werden wir ablehnen; denn die Selbstbeweihräucherung der Staatsregierung ist nicht unser Auftrag. Punkt III werden wir zustimmen, und zwar aus folgendem Grund: Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass Sie mögliche Versäumnisse aufklären und Prämissen überprüfen wollen. Sie lassen offensichtlich die Möglichkeit zu, Sie könnten zu neuen Schlussfolgerungen gelangen. Das wollen wir ausdrücklich unterstützen. Unser Land ist darauf angewiesen, dass die CDU dazulernt.
Auch hinsichtlich Punkt III. 4. werden wir nicht erbsenzählerisch sein, ob es beim Hochwasserschutz „präven
tiv“, „natürlich“ oder „technisch“ heißen muss. Auf diese Diskussion lassen wir uns gern ein. Wir wollen allerdings auch die Bürger ermutigen, ihre Orts- und Sachkenntnis in die Debatten einzubringen.
Zu dem Redebeitrag der Kollegin Hermenau sei Folgendes gesagt: Die Orts- und Sachkenntnis der Betroffenen vor Ort ist außerordentlich wichtig. Das gilt gerade in Bezug auf die Pegelstände. Wir hatten an der Neiße das Problem, dass für den Martinshof unterhalb von Görlitz überhaupt keine Pegelmessanlagen mehr da waren.
Außerdem gab es ein einstündiges Intervall der Messungen. Für bestimmte Zeitabläufe ist es wichtig, dass wir hier detailliertere Dinge bringen. Wenn erfahrene Menschen, die am Fluss leben, uns, dem Freistaat, Hinweise zur Umsetzung entsprechender Programme geben können, dann ist das ausdrücklich erwünscht.
Der Verfahrensvorschlag zur punktweisen Abstimmung findet natürlich unsere Zustimmung. Wir danken für die Unterstützung an dieser Stelle.
Ich beginne mit Punkt I der Drucksache 5/3490. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit. Das ist erfreulich.
Punkt II. Wer möchte zustimmen? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen ist Punkt II dennoch mit Mehrheit bestätigt worden.
Ich rufe Punkt III auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen wurde Punkt III dennoch mit Mehrheit zugestimmt.
Ich lasse jetzt noch einmal über den gesamten Antrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen und einer Gegenstimme ist der Antrag mit Mehrheit beschlossen worden.
Ich rufe jetzt den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3495 auf. Ich bitte um Einbringung. Bitte, Frau Dr. Pinka.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Dr. Hahn ist heute früh in seinem Redebeitrag schon intensiv auf den Entschließungsantrag
eingegangen. Ich möchte nun noch einmal einen Punkt herausnehmen. Das ist die Einsetzung der unabhängigen Kommission, die prüfen soll, inwieweit sich die Maßnahmen aus dem Hochwasserschutz 2002 bewährt haben bzw. welche neuen Weichenstellungen wir im Hochwasserschutz vornehmen sollen, wo Nachhilfebedarf besteht oder wo flächendeckend andere Hochwasserschutzmaßnahmen eingeleitet werden sollen.
Ich gehe auch noch einmal auf den letzten Punkt ein, in dem wir angeregt hatten, mit der Versicherungswirtschaft zu sprechen, inwieweit man eine Pflichtversicherung und eine Elementarschadensversicherung einführen sollte.
Der Ministerpräsident hat ja heute ein umfangreiches Programm vorgestellt. Das Hilfsprogramm ist durch die Staatsregierung beschlossen.
Wenn ich allein einen Satz aus dem Punkt 4 zitiere: „Die Konditionen der bislang von der Staatsregierung angebotenen Kredite für Unternehmen würden viele der Betroffenen in die Insolvenz führen.“
Die zusätzlichen Kreditzusagen, die ohne Bonitätsprüfung durch den Freistaat gesichert werden, und die Unterstützung führen Unternehmen in die Insolvenz? Das kann doch wohl nicht wahr sein vor dem Hintergrund, dass auch heute die Laufzeiten verlängert worden sind, und der Zusage, dass der Ministerpräsident geäußert hat, keiner soll im Stich gelassen werden. Dass die Einzelfallprüfung und das Verfahren über die SAB zugesagt sind, dass man vor Ort geht, um Einzelfälle zu erörtern, um genau nicht in die Falle bei wettbewerbsrechtlichen Dingen der Europäischen Union zu laufen, so dass dann Rückforderungen entstehen – deswegen ist dieser Geist des Antrages nicht tragfähig. Wir sehen im Übrigen unseren Antrag dahin gehend als weitergehend an. Deswegen werden wir diesen Entschließungsantrag, der auch als Letzter eingebracht worden ist, ablehnen.
Ich will auf den Punkt 6 eingehen. Dort schreiben Sie, der Landtag soll die fehlenden oder zu spät erfolgten Warnungen vor dem Hochwasser feststellen.
Ich habe hier das Protokoll vom Deutschen Wetterdienst vom 07.08.2010. Nehmen wir einmal die Region Görlitz. Erste Warnung: Gewitter mit Starkregen am 07.08.2010, 03:41 Uhr; die zweite Warnung 06:50 Uhr Vorwarnung zur Unwetterwarnung vor ergiebigem Dauerregen; 08:28 Uhr nächste Warnung, ergiebiger Dauerregen;
10:32 Uhr extrem ergiebiger Dauerregen. Das ist öffentlich und den Behörden zugestellt worden. Niemand hat fehlerhaft Warnungen ausgesprochen oder gar nicht gewarnt. Das ist schlicht und ergreifend falsch. Auch deswegen stimmen wir diesem Antrag nicht zu.
Frau Präsidentin! Ich wollte nur gern auf den eben gehaltenen Redebeitrag eingehen, weil er eigentlich unter Ihrem Niveau war, Herr Kollege. Es nützt überhaupt nichts, jetzt hier vom Deutschen Wetterdienst Zeiten und Meldungen vorzutragen. Die entscheidende Frage ist, was bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt, wie sie sich schützen, wie Evakuierungen vorgenommen werden können und wie man rechtzeitig sein Hab und Gut in Sicherheit bringen kann. Genau an dieser Kette hat es häufig gemangelt. Diese Kommunikation ist hier kritisiert. Hier ist ausdrücklich auf die zuständigen Behörden in Sachsen hingewiesen worden. Es geht nicht um den Deutschen Wetterdienst.
Bereits am Freitag, dem 6. August 2010, hat das Landeshochwasseramt in Dresden-Klotzsche eine Hochwassermeldung herausgegeben. Am Donnerstag war schon bekannt, auf welche Katastrophe die Region zusteuert. Es gibt hier unterschiedliche Aussagen. Sie können sich also hier nicht hinter der verstecken, die in Ihre Argumentation passt. Schauen Sie vor allem auf die Ämter, die Ihnen zuarbeiten. Da sage ich Ihnen, seit Donnerstag war die Katastrophe bekannt.
(Staatsminister Frank Kupfer: Quatsch ist das! Das Ausmaß war so nicht bekannt! – Zurufe von der SPD)
Meine Damen und Herren! Wir wollen jetzt zur Abstimmung kommen. Ich lasse jetzt noch den Beitrag von Herrn Bandmann zu.