Protokoll der Sitzung vom 01.09.2010

Dafür gibt es auch Vorkaufsrechte und diese schaffen wir gleich mit ab.

Bitte denken Sie bei Kurzinterventionen immer daran, dass Sie diese unmittelbar im Anschluss an den Redebeitrag bringen. Ich habe das jetzt noch einmal zugelassen.

Meine Damen und Herren! Der Antrag ist eingebracht. Möchte noch jemand dazu sprechen? – Frau Abg. Kallenbach, bitte.

Danke schön. – Wir möchten diesen Antrag ausdrücklich unterstützen, weil – das habe ich in meinem Redebeitrag zum Ausdruck gebracht – wir wirklich Bedenken haben und die Abschaffung des Vorkaufsrechtes für nicht zielführend ansehen.

Wir haben heute beschlossen, dass wir eine Bewertung der Hochwasserereignisse der letzten Wochen bekommen. Sollte sich dabei herausstellen – was ich befürchte –, dass wir viel zu wenig natürlichen Hochwasserschutz betreiben und nicht ausreichend suchen, wo Flächen für Überschwemmungsbereiche vorhanden sind, dann haben wir wieder kein Instrument in der Hand.

Ich hoffe, dass Sie es nicht nachträglich sehr bereuen, dass Sie sich heute dieses Gestaltungselementes entziehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kallenbach. – Es gibt weitere Wortmeldungen. Frau Abg. Roth, bitte.

Herr Präsident! Lieber Herr Staatsminister Kupfer, der heutige „Sachsenlandkurier“ hatte einen interessanten Beitrag aus Ihrem Hause zur Verbesserung der Gewässermorphologie durch die Kommunen als Unterhaltungslastträger gebracht. Dort steht der Satz drin, den ich just bei der Debatte – Frauen können ja zuhören und gleichzeitig noch etwas anderes machen, was Männer nicht so gut können – gelesen habe.

Ich möchte aus Ihrem Hause zitieren und für unseren Antrag sprechen: „Die fehlende Verfügbarkeit dieser Flächen aufgrund der Eigentumsverhältnisse ist wahrscheinlich das zurzeit größte Problem bei der Revitalisierung bzw. Renaturierung der Fließgewässer.“

(Zuruf des Staatsministers Frank Kupfer)

Natürlich, wie soll ich sonst zu den Flächen kommen?

(Staatsminister Frank Kupfer: Vorkaufsrechte! – Dr. Johannes Müller, NPD: Enteignung!)

Bitte keine Zwiegespräche!

Ich unterhalte mich aber gern mit dem Minister.

Das können Sie gern vor Ort tun. Vielen Dank.

Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag mit der Drucksache 5/3472. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Stimmenthaltung und zahlreichen Stimmen dafür hat der Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden und ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Ich rufe auf zur Abstimmung über die Überschrift. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Stimmenthaltung und zahlreichen Stimmen dagegen hat die Überschrift die Mehrheit gefunden.

Ich rufe auf Artikel 1 Änderung des Sächsischen Wassergesetzes. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen ist dem Artikel 1 mit großer Mehrheit entsprochen worden.

Ich rufe auf Artikel 2 Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmverhalten wie bei Artikel 1. Damit ist Artikel 2 mit Mehrheit angenommen.

Ich rufe auf Artikel 3 Inkrafttreten. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmverhalten. Damit ist Artikel 3 mit Mehrheit angenommen.

Meine Damen und Herren! Damit kommen wir Schlussabstimmung. Ich rufe zur Abstimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf als Ganzes auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen hat der vorliegende Gesetzentwurf die erforderliche Mehrheit gefunden. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen.

Meine Damen und Herren! Es gibt einen Redewunsch, Frau Abg. Roth, bitte.

Herr Präsident, ich würde gern mein Abstimmungsverhalten begründen.

Bitte sehr.

Ich habe gegen dieses Gesetz gestimmt, weil sowohl der Sächsische Städte- und Gemeindetag als auch der Juristische Dienst vor eventuellem Verfassungsverstoß bei diesem Gesetz gewarnt haben. Ich bin der Meinung, dass in diesem Hohen Hause so einem Gesetz generell nicht zugestimmt werden sollte.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Vielen Dank, Frau Roth.

Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

2. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 im Freistaat Sachsen (Sächsisches Zensusausführungsgesetz – SächsZensGAG)

Drucksache 5/2570, Gesetzentwurf der Staatsregierung)

Drucksache 5/3364, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt, wie sie die Geschäftsordnung vorsieht. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht.

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die Aussprache und erteile der CDU das Wort. Herr Abg. Bandmann, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Es begab sich aber zu der Zeit, dass ein Gebot von dem Kaiser Augustus ausging, dass alle Welt geschätzet würde, und diese Schätzung war die allererste und geschah zu der Zeit, da Quirinius Statthalter in Syrien war. Und jedermann ging, dass er sich schätzen ließe, ein jeder in seine Stadt. Da machte sich auf auch Joseph aus Galiläa, aus der Stadt Nazareth in das jüdische Land zur Stadt Davids, die da heißt Bethlehem, weil er aus dem Haus und Geschlechte Davids war, damit er sich schätzen ließe mit Maria, seinem vertrauten Weibe.“

Ich denke, dies ist die weltweit bekannteste Zensusveranstaltung, nämlich eine Veranstaltung, auf der der Landesherr wissen wollte, wie viele Leute in seinem Lande wohnen, wo sie wohnen, damit entsprechend Steuern erhoben werden.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Zensusgesetz ist etwas anderes der Schwerpunkt. Damit leistet der Sächsische Landtag einen Beitrag dafür, dass eine bundes- und europaweite Volkszählung durchgeführt werden kann, die einheitliche und vergleichbare Daten hervorbringen wird. Diese Daten werden eine bedeutende Grundlage für eine Vielzahl von Vorhaben in der Wissenschaft, Wirtschaft und Politik schaffen.

Das heißt, die Europäische Union will gleichmäßige Maßstäbe erarbeiten, um bessere Steuerungselemente für ein erfolgreiches Wirtschaften in diesem Wirtschafts- und Sozialraum zu gewinnen. Ich denke, dass gerade wir hier im Freistaat Sachsen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels auch an einer solchen Erfassung interessiert sind, um zukunftsfähige Konzepte entwickeln zu

können, die den regionalen und demografischen Besonderheiten Rechnung tragen.

Anders als damals vor über 2 000 Jahren ist auch nicht geplant, dass, wenn ein besonderes Kind geboren wird, König Herodes alle anderen zu dieser Zeit geborenen Kinder umbringen lässt, sondern es ist geplant, dass Leute zu dieser Volkszählung mit in die Haushalte kommen, um bestimmte Daten vor Ort zu erheben. Zu diesem Gesetz wurden von manchen Stellen deshalb datenschutzrechtliche Bedenken eingebracht. Im Zuge der intensiven Beratung im Ausschuss haben sich diese jedoch als unbegründet herausgestellt. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte, der den Fraktionen dankenswerterweise beratend zur Seite stand, hat seine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf ausgedrückt. Unserer Fraktion ist dies besonders wichtig, denn die Sicherheit der Daten der Bevölkerung ist uns ein wichtiges Anliegen.

Auch die sächsischen Kommunen haben sich durchaus positiv geäußert. Die darin getroffenen Regelungen über die Organisation der Erhebungsstellen wurden hierbei ausdrücklich gelobt. Die Zustimmung unter jenen, die den Zensus auf der kommunalen Ebene durchführen werden, zeigt, dass uns hier ein sorgfältig vorbereiteter Entwurf vorliegt. Einer erfolgreichen Durchführung dieser wichtigen Befragung steht also in der Europäischen Union und vor allem in Deutschland und im Freistaat Sachsen damit nach Beschlussfassung nichts mehr im Wege.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Abg. Bandmann. – Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Abg. Bonk. Frau Bonk, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bandmann, Sie sagen es! Das Problem mit der Volkszählung beginnt bei Maria und Joseph. Aber bedenken Sie die Folgen, meine Damen und Herren. Sie wissen, dass sich die Helden der Geschichte verstecken mussten, denn es ging keineswegs vorrangig darum, Steuern zu erheben, sondern – um im Bild der Geschichte zu bleiben – darum, den „Regime

gegner“ Jesus besser finden zu können und sich dafür ein Bild über die Bevölkerung zu verschaffen.

Gerade an diesem Beispiel kann man ablesen, welche Probleme sich für die Helden der Geschichte, Maria und Joseph, aus dieser ersten Volkszählung ergeben haben, meine Damen und Herren.