Protokoll der Sitzung vom 01.09.2010

(Beifall bei der Linksfraktion und des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Ich wundere mich bezüglich Ihrer Frage. Wenn die Sonderzahlungen wegfallen, dann wissen Sie, dass die Sonderzahlungen auch bei den Ministern wegfallen.

Warum werden dann die Grundgehälter bei den Ministern erhöht, wenn dies an die allgemeine Entwicklung gekoppelt ist? Sie erhöhen doch auch nicht die Grundbezüge bei den – –

Herr Bartl, Sie müssen Ihre Frage stellen.

Ich habe doch meine Frage gestellt, weshalb und wie Sie das unter dem Grundsatz rechtfertigen.

Ich muss ganz ehrlich gestehen, dass ich Ihre Frage nicht verstehe. Wir hatten die Gehaltsanpassung. Das ist das allgemeine Gehaltsgefüge gewesen, in das die Minister mit eingebunden sind. Das Gleiche gilt für die Sonderzahlung. Diese fallen dann weg.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Unland, gestatten Sie noch eine weitere Zwischenfrage?

Ja, sicher.

Geben Sie mir recht – das ist im Gesetz von 2003 festgeschrieben –, dass die Sonderzuwendung dann gewissermaßen Bezügebestandteil ist? Wenn Sie jetzt die Bezügeentwicklung unter Berufung auf die allgemeine Einkommensentwicklung rückläufig gestalten, dann muss das doch auch für Ihre Bezüge gelten, für die Bezüge der Minister.

Es gibt Gehaltstabellen, in denen Minister genauso behandelt werden wie alle anderen. Das heißt, wir unterliegen der gleichen Entwicklung wie alle anderen, die im Beamtenstatus hier in Sachsen beschäftigt sind. Da gibt es keine Ausnahmen.

Ich möchte allerdings auch betonen, dass Beamte in der Vergangenheit bereits Beiträge geleistet haben. Ich denke hier an die Kürzungen der Sonderzahlung, die in der Vergangenheit auch getätigt worden sind.

Beachtet man jetzt die langfristige Einnahmenentwicklung und das gesetzliche Verschuldungsgebot, so ist es erforderlich, dass auch weitere Anpassungen der Strukturen und eine Prüfung weiterer Ausgaben erfolgen müssen. Eine Benachteiligung der Statusgruppe der Beamten gegenüber den übrigen im öffentlichen Dienst Beschäftigten kann ich nicht erkennen.

Mit Blick auf die besondere Sicherheit der Arbeitsplätze besteht ein struktureller Unterschied zu vergleichbaren Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes. Ein bloßer Vergleich von Bezahlungsbestandteilen führt zu einer verkürzten Betrachtungsweise. Ich möchte daran erinnern, dass es bei den Angestellten im öffentlichen Dienst tariflich vertraglich vereinbarte Teilzeitbeschäftigungen gibt und gegeben hat. Ein solches Instrument steht bei Beamten und Richtern nicht zur Verfügung. Wegen dieser grundlegenden Unterschiede beider Gruppen von Bediensteten sind sowohl Rechte und Pflichten als auch die Bezahlung sorgsam gegeneinander abzuwägen. Deshalb empfehle ich die Ablehnung des Antrages.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP.)

Ich frage die Abgeordneten, ob noch eine zweite Runde

gewünscht wird. – Die einreichende Fraktion, Herr Bartl? – Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst zu Ihnen, Kollege Krasselt. Sie waren Bürgermeister in Oederan. Sie sagen, ein ausgeglichener Haushalt ist das vornehmste Ziel verantwortlichen Handelns dieses Hauses. Das ist ein Irrtum. Sie sind nicht auf den Haushalt, auf einen schuldenfreien Haushalt vereidigt, sondern auf das Wohl des Volkes.

Zweitens sagen Sie, dass die jungen Mitglieder unserer Gesellschaft es uns danken werden, wenn wir sparen. Das ist unstreitig. Doch es liegen Studien vor, die sagen, wenn ich das Neuverschuldungsverbot in einer Zeit anwende, in der ich wie jetzt eine absolute Krise habe, dass ich die Krise vertiefen kann. Um diese Frage geht es. Werden denn die heutige und die nachfolgenden Generationen einen Vorteil davon haben, wenn wir es jetzt tun?

Drittens. Kollege Zastrow, was Sie nicht begreifen, ist letzten Endes, dass man sich keine Beamten halten muss. Aber wenn man sie sich hält und ihnen einen Teil der Grundrechte nimmt, dann hat man Fürsorgepflichten. Dann können Sie es nicht vergleichen mit den Beschäftigten Ihres Bäckers oder denen in Ihrem Unternehmen. Das ist dann anders. Wenn Sie fragen, wo wir die 23 Millionen Euro hernehmen wollen, dann sagen wir ganz einfach: Lassen Sie Ihre Dachmarke weg. Das sind 32 Millionen Euro.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Dann lassen Sie einfach Ihre Dachmarke weg, und wir haben die Sache ausgeglichen. Dann haben Sie noch etwas, was Sie weglegen können.

Herr Staatsminister Unland, wenn wir in der DDR nicht weiterwussten, haben wir immer die internationale Lage als Alibi vorgebracht. Bei Ihnen ist es die demografische Entwicklung. Alles soll über die demografische Entwicklung erklärbar sein.

Das ist ein Problem, das Sie letzten Endes dem Hohen Haus und der Bevölkerung dieses Landes beantworten müssen: Zum wiederholten Male starten Sie als Lösung für ein Problem, jetzt das Haushaltsproblem des Freistaates Sachsen, die Flucht aus dem Tarif. Die Tarifflucht ist Ihr Mittel, um aus der Not herauszukommen, die Sie selbst mit verschuldet haben. Überlegen Sie doch einfach einmal: Der Ministerpräsident will aus der Tarifgemeinschaft der Länder heraus. Die Staatsregierung will aus den Sonderzahlungen heraus. Das ist nichts anderes als Flucht aus dem Tarif. Wenn Sie aber nach 20 Jahren Entwicklung des Freistaates Sachsen nicht mehr in der Lage sind, Tarif zu bezahlen – das müssen Sie doch bei den Feierlichkeiten aus Anlass des 20. Jahrestages bedenken –, dann ist das kompliziert. Es kann doch nicht die Antwort sein, dass wir nach 20 Jahren Entwicklung nicht in der Lage sind, den Tarif zu bezahlen.

Die Frage ist für uns definitiv. Sie können letzten Endes, auch wenn wir alle gemeinsam Verantwortung für die Haushaltslage übernehmen wollen, sie nicht lösen, indem Sie Verfassung und Gesetz nicht mehr akzeptieren und einfach glauben, Sie können jenseits von allen Grundsätzen, die in der Rechtsprechung zu diesen Problemen wirklich seit Jahrzehnten gelten und ehern sind, handeln. Sie können sie ignorieren. Sie werden sowohl mit diesem Ansatz scheitern als auch in Größenordnungen dem Freistaat weitere Kostenfolgen durch Prozesse etc. bereiten. Wir hatten gehofft, dass wir auch mit diesem Argument erreichen können, dass die Sache aufgemacht wird.

Wir beantragen jetzt namentliche Abstimmung zu diesem Antrag.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Wir fahren fort in der allgemeinen Aussprache. Für die CDUFraktion spricht Herr Abg. Hartmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem wir jetzt schon eine Schattendebatte zu Diäten im Vergleich zu sächsischen Beamten – damit stellt sich schon die Frage, wer jetzt hier eine Neiddiskussion beginnen wollte – geführt haben, möchte ich zu Beginn einiges sagen.

Herr Bartl, wenn Sie schon das Gericht in den Ausführungen bemühen, so sollten Sie sich auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2005 konzentrieren, in dem recht aktuell auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf/Nordrhein-Westfalen in Bezug auf die Kürzung des Weihnachtsgeldes festgestellt worden ist, dass die Kürzung des Weihnachtsgeldes, sprich: der Sonderzahlung, rechtmäßig ist, und es verweist im Weiteren auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 1967, das in Bezug auf Sonderzahlungen feststellt, dass das Weihnachtsgeld jederzeit gekürzt oder gestrichen werden kann. Das möchte ich voranstellen, bevor wir eine Diskussion politischer Natur verjustizieren.

Zurück zum Thema. Herr Brangs, ich weiß nicht, auf welcher Gehaltstabelle Sie für eine A 9 im Eingangsamt 19 800,00 Euro

(Zuruf von der CDU: Netto!)

Netto. Gut. So kann man sich die Welt auch schönreden. 25 162,44 Euro sind derzeit die aktuellen Bezüge A 9 im Eingangsamt. Aber wir rechnen für alle hier natürlich in brutto.

Herr Tischendorf, bitte.

Herr Hartmann, Sie haben jetzt immer vom Weihnachtsgeld gesprochen und vom Urteil von 2005. Welchen Bezug hat denn das zu dem Sonderzahlungsgesetz, über das wir gerade reden?

Die Sonderzahlung ist ein Ersatz für das Weihnachtsgeld. Und eine Sonderzahlung,

wie das Weihnachtsgeld, ist eben kein Gehaltsbestandteil, wie Sie es darstellen.

Herr Hartmann, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

Ja, ich gestatte.

Herr Hartmann, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich die Entscheidung habe: Sie dürfen, und ich erteile dann dem Abg. Tischendorf das Wort.

Gut, ich sagte nur, ich gestatte.

Herr Tischendorf, Sie dürfen.

Ich habe jetzt noch einmal folgende Fragen: Erstens, wo nehmen Sie die Weisheit her, dass es ein Ersatz für das Weihnachtsgeld ist? Und zweitens, wie setzt sich diese Sonderzahlung zusammen?

Die Sonderzahlung, über die wir hier sprechen, ist das Ergebnis der Zusammenlegung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, was in diesem neuen Gesetz zusammengefasst worden ist, wonach ein Teil des Geldes als leistungsorientierter Ansatz gezahlt worden ist und ein Teil zum Jahresende in Ergänzung als Sonderzahlung. Das ist genau in diesem Diskussionsprozess passiert.

Zurück zum Thema. Dank gilt natürlich der Arbeit der sächsischen Beamten in den letzten Jahren – ob in der Polizei, in der Justiz oder in der Finanzverwaltung. Selbstverständlich haben sie – ich kann Ihnen das aus eigener Erfahrung sagen – auch in der Vergangenheit einen Beitrag zum Gehaltsverzicht geleistet.

Wenn Sie es in Euro umrechnen, habe ich im Jahre 1993 einmal mit 1 300 Euro bei der sächsischen Polizei angefangen. Zum 01.03.2010 sind es mittlerweile 2 167 Euro. Das muss man insoweit zur Kenntnis nehmen, als Sie sich die Mühe machen zu fragen, wie die Gehaltsentwicklung in den letzten drei Jahren ausgesehen hat. Von 2008 – das ist die Angleichung des mittleren Dienstes an 100 % – bis heute hatten wir eine Gehaltsentwicklung von 20 % im öffentlichen Dienst im Bereich der Beamten und mit der Angleichung im gehobenen Dienst zum 01.01.2010 haben wir die Besoldung auf 100 % vereinheitlicht.

(Zuruf von der CDU: Hört, hört!)

Wie gesagt, 20 %, und davon 7,5 % begründet aus der Ost-West-Angleichung.

Wenn wir diese Diskussion führen, meine Damen und Herren, müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass der sächsische Beamte mittlerweile genauso bezahlt wird wie der bayerische Beamte.

(Klaus Bartl, Linksfraktion: Nur das Weihnachtsgeld nicht mehr!)