Wenn die GRÜNEN eine bessere Finanzierung einfordern, stimmt die NPD-Fraktion diesem Punkt gerne zu. Wir hätten auch einen Finanzierungsvorschlag, der sich uns hier geradezu aufdrängt. Wie die GRÜNEN richtig feststellen, herrscht in Sachsen hinsichtlich der Verwendung der Einnahmen aus dem Glücksspielstaatsvertrag leider eine große Unbestimmtheit. Statt einer klaren Regelung wird nur auf den jeweiligen Haushaltsplan verwiesen.
Wenn man sich nun einmal die Mühe macht, den Haushalt zu durchforsten, stößt man im Einzelplan 08 – Haushalt des Sozialministeriums – auf den Haushaltstitel 684 75 mit der etwas umständlichen Bezeichnung: „Zuschüsse für Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Vorbeugung antidemokratischen Handelns“. Es handelt sich also um den von Ihnen allen so geliebten und allgegenwärtigen Kampf gegen Rechts, der nicht nur vom Innenministerium und seinem Programm „Weltoffenes Sachsen“, sondern auch von der CDU-Sozialministerin geführt wird. Liest man sich dann die Erläuterungen zu diesem Haushaltstitel genau durch, erfährt man an dieser Stelle bis zum Haushaltsjahr 2009/2010, dass für den Kampf gegen Rechts auch Mittel aus dem Glücksspielstaatsvertrag verwendet werden. Wer also in Sachsen Lotto spielt, sorgt gleichzeitig für einen finanziellen Nachschub an diversen und meist gewalttätigen Anti-Rechts-Programmen.
Im neuen Haushaltsentwurf ist diese Verwendung der Einnahmen auch wieder vorgesehen. Allerdings wird dies nun an anderer Stelle aufgeführt, was zu einer weiteren Verschleierung beiträgt.
Lassen Sie uns, meine Damen und Herren, bei den Haushaltsberatungen gemeinsam den Ansatz zugunsten der wichtigen Suchtprävention kürzen. Damit würde die Mittelverwendung endlich in einem wirklichen Zusammenhang mit dem Glücksspiel stehen und das Geld, das durch das Monopol eingenommen wird, könnte den Spielsüchtigen endlich zugute kommen.
Ausdrücklich begrüßen möchte ich zum Schluss den Vorstoß der GRÜNEN, die Geldspielautomaten endlich als Glücksspiel zu bewerten. Es ist auch für die NPDFraktion nicht weiter hinnehmbar, dass ausgerechnet diese gefährliche Form des Spiels um Geld nur dem Gewerberecht und damit nicht der Kompetenz der Länder unterliegt.
Vielen Dank. Der Abgeordnete der Nazipartei hat gerade davon gesprochen, dass die Mitarbeiter aus den Programmen, die aus dem Programm „Weltoffenes Sachsen“ gefördert werden, gewalttätig wären.
Ich weise das in aller Form zurück. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Projekte für die Arbeit, die sie tagtäglich gegen die Nazis – dort drüben – und ihre Spießgesellen im Lande führen.
Herr Delle, Sie haben die Möglichkeit, auf die Kurzintervention zu antworten. – Das möchten Sie nicht. – Damit ist die erste Runde der allgemeinen Aussprache beendet.
Ich frage die Staatsregierung: Möchte die Staatsregierung das Wort ergreifen? – Das kann ich nicht erkennen. Damit steigen wir in eine zweite Runde ein. Möchte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort ergreifen? – Es besteht kein Redebedarf. Aber die Fraktion der CDU mit Herrn Löffler möchte das Wort ergreifen. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Verwendung der Einnahmen aus dem Glücksspielstaatsvertrag und die vorangegangene Diskussion erlauben es mir, meine Ausführungen auf das Nötigste zu beschränken.
Die Damen und Herren Kollegen von den GRÜNEN fordern – in Ihrem Antrag unter Punkt 2 – „einen Bericht
über die Aufgaben und Arbeitsergebnisse des im Staatsministerium des Innern angesiedelten Fachbeirates Glücksspielsucht im Freistaat Sachsen“. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Anscheinend haben Sie übersehen, dass der Fachbeirat nicht beim Sächsischen Staatsministerium des Innern angelegt ist. Es handelt sich hierbei um ein Gemeinschaftsprojekt der Bundesländer, die den Staatsvertrag über das Glücksspiel unterzeichnet haben.
Sehr geehrte Frau Kollegin, Sie können auf der Internetseite unter www.fachbeirat-gluecksspielsucht.de nachschauen. Dort finden Sie die gewünschten Informationen wie Jahresberichte, Auskünfte über die Arbeitsergebnisse, Zielstellungen sowie die Zusammensetzung des Beirates. Das hatten Sie vorhin angesprochen.
Wünscht noch ein Abgeordneter in der zweiten Runde das Wort? – Das kann ich nicht erkennen. – Ich frage die Staatsregierung: Möchte die Staatsregierung das Wort ergreifen? – Herr Staatsminister Prof. Dr. Unland.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Bezug auf das Urteil zum Glücksspielstaatsvertrag wurde und wird häufig übersehen, dass der Europäische Gerichtshof nicht nur ein Urteil verkündet, sondern mit drei Sprüchen über insgesamt acht Vorlageverfahren deutscher Verwaltungsgerichte entschieden hat. Es handelt sich um die folgenden Urteile: Carmen Media Group, Markus Stoß und andere und Winner Wetten GmbH.
Der vorliegende Antrag führt in der Antragsbegründung lediglich das Urteil Winner Wetten an. Dieses Urteil betrifft den alten Staatslotterievertrag vom 1. Juli 2004. Das Urteil beschäftigt sich mit Übergangsregelungen beim damaligen Monopol. Der derzeitige Glücksspielstaatsvertrag und seine Anwendbarkeit sind von diesem Urteil nicht betroffen.
Antragsrelevant sind nur die Urteile Carmen Media Group, Markus Stoß und andere. Mit beiden Urteilen hat der EuGH nicht entschieden, dass das deutsche Glücksspielmonopol unionsrechtswidrig ist. Der Gerichtshof hat vielmehr ausdrücklich bestätigt, dass sowohl das im Glücksspielstaatsvertrag enthaltene Internetverbot als auch der ordnungsrechtliche Erlaubnisvorbehalt geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung der Spielsucht sind.
Allerdings hat der EuGH schwerwiegende Bedenken zur Kohärenz des staatlichen Monopols geäußert. Dazu sage ich später mehr.
Bei der Beurteilung des Urteils wird der wichtige Hinweis am Ende der vom EuGH herausgegebenen Pressemitteilung übersehen. Der Gerichtshof entscheidet nicht über die nationalen Rechtsstreite. Die deutschen Verwaltungsgerichte aus den Ländern Baden-Württemberg, Hessen
und Schleswig-Holstein haben zu den bei ihnen anhängigen Rechtsstreiten den EuGH zur Auslegung des Unionsrechts befragt. Es ist nun Sache der deutschen Verwaltungsgerichte, über die bei ihnen anhängigen Verfahren im Einklang mit der Entscheidung des EuGH zu befinden.
Das bedeutet mit anderen Worten: Die Feststellung der Europarechtswidrigkeit des deutschen Glücksspielsmonopols kann vom EuGH gar nicht getroffen werden. Im Übrigen habe ich – insbesondere in den Pressedarstellungen – den wichtigen Hinweis darauf vermisst, dass die Entscheidung auf Sachverhalten beruht, die zum großen Teil längst überholt sind. Beispielsweise werden die beanstandeten Werbemaßnahmen aus dem Jahr 2007 seit Jahren nicht mehr geschaltet. Es wurde fehlerhaft geschlussfolgert: Der EuGH habe das Glücksspielmonopol gekippt.
Nun komme ich zum Antrag Nummer 1a: Wenn die Ministerpräsidentenkonferenz nicht anders entscheidet, tritt der geltende Glücksspielstaatsvertrag am 31. Dezember 2011 außer Kraft. Die Entscheidung soll gemeinsam mit den anderen 15 Ländern getroffen werden. Sie wird derzeit vorbereitet.
Im Lichte der Rechtsprechung werden länderübergreifende Modelle zur Weiterentwicklung des Monopols bei den Lotterie- und Sportwetten und zur konzessionierten Öffnung des Sportwettenangebotes unter Beibehaltung des Lotteriemonopols geprüft. Besonderes Augenmerk wird auf die Feststellung zur Kohärenz im Urteil Carmen Media Group zu legen sein.
Der EuGH ist der Auffassung, dass ein nationales Gericht dann berechtigten Anlass zur Annahme einer inkohärenten, nicht tatsächlich der Spielsuchtbegrenzung verpflichtete Glückspielpolitik haben könnte, wenn ein Mitgliedsstaat bei anderen Glücksspielen mit höherem Suchtpotenzial, etwa bei gewerblichem Automatenspiel oder Spielbanken, als jenen, die einem staatlichen Monopol unterliegen, also Lotterien, Sportwetten, eher auf eine Einnahmenmaximierung auf dem Wege von Angebotserweiterung und Ermunterung zum Spiel abzielt. Diesen Widerspruch gilt es aufzulösen. Die CdS-Konferenz hat am 16. und 17.09.2010 beschlossen, Gespräche mit der Bundesregierung aufzunehmen, um eine kohärente Lösung herbeizuführen. Bund und Länder werden dabei die ihnen zustehenden Gesetzgebungskompetenzen prüfen und so weit wie möglich ausschöpfen. Die Aufträge und deren Umsetzung stellen sicher, dass die Fortentwicklung des Glücksspielstaatsvertrages unter Beachtung der EuGHEntscheidung vom 08.09.2010 erfolgt. Ziel ist eine ländereinheitliche und an den Kriterien der besagten EuGH-Entscheidung ausgerichtete Glücksspielstaatsvertragsregelung.
Nun zum Antrag Nr. 1b: In Abhängigkeit von den noch zu treffenden grundsätzlichen Entscheidungen wird auch das Sächsische Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag angepasst werden. In diesem Zusammenhang wird auch die im sächsischen Ausführungsgesetz enthaltene Regelung zur Anwendung des Reinertrages daraufhin
überprüft, ob eine weitere Konkretisierung sinnvoll ist. Derzeit wird aus dem Reinertrag der staatlichen Lotterien und Wetten neben weiteren förderungswürdigen Bereichen unter anderem die Suchtprävention nach Maßgabe des Hauhaltsplanes gefördert. Die Einnahmen unterliegen keiner unmittelbaren Zweckbindung, sondern dem Grundsatz der Gesamtdeckung des Haushalts. Andernfalls wären die Ausgaben auf die Höhe der zweckgebundenen Einnahmen begrenzt. Es liegt also letztlich in der Hand des Haushaltsgesetzgebers, Mittel in entsprechender Höhe für die Suchtprävention im Haushaltsplan zu veranschlagen.
Zum Antrag Nr. 1c: Die Frage 1c kann als erledigt angesehen werden. Seit dem Doppelhaushalt 2009/2010 wird am Titel für die Einnahmen aus den Veranstaltungen der Staatslotterien ein titelkonkreter Nachweis der Mittelverwendung ausgebracht. Eine Darstellung der Ist-Ausgaben erfolgt zudem mit der jährlichen Haushaltsrechnung seit 2007. Außerdem werden seit 2008 im jährlichen Beteiligungsbericht in den Einzeldarstellungen für die Sächsische Lotto GmbH die Erlöse aus den staatlichen Lotterien und Wetten nach Deckungsbeiträgen aufgeschlüsselt. Dem Transparenzgebot wird damit nach Auffassung der Staatsregierung in ausreichendem Maße Rechnung getragen.
Zum Antrag Nr. 2: Der Fachbeirat ist nicht – wie ausgeführt – im Sächsischen Staatsministerium des Innern angesiedelt, sondern eine von allen Ländern gemeinsam getragene und finanzierte unabhängige Einrichtung. Er besteht aus Suchtexperten und dient dem wichtigen Ziel des Glücksspielstaatsvertrages: der Vermeidung und Bekämpfung der Glücksspiel- und Wettsucht. Der Fachbeirat berät die Länder unter suchtfachlichen Gesichtspunkten bei der Sicherstellung des ausreichenden Glücksspielangebotes. Die Einführung neuer Glücksspielangebote durch die Länder ebenso wie die Einführung neuer Vertriebswege und ihre erhebliche Erweiterung stehen unter dem Vorbehalt der Untersuchung und Bewertung der Auswirkungen auf die Bevölkerung durch den Fachbeirat. Das Fachbeiratsverfahren schafft damit die notwendigen fachlichen Voraussetzungen, um beurteilen zu können, ob das Glücksspielangebot bzw. der Vertrieb mit den Zielen des Staatsvertrages vereinbar ist. Der Fachbeirat veröffentlicht die Ergebnisse seiner Arbeit in einem Jahresbericht bzw. auf seiner Internetseite.
Zum Antrag Nr. 3: Wie bereits ausgeführt, werden Gespräche mit der Bundesregierung aufgenommen, um eine kohärente Lösung für das Glücksspielwesen herbeizuführen. Der Antrag ist damit abzulehnen.
Ich frage die Fraktionen, ob noch ein Abgeordneter in einer dritten Runde das Wort wünscht. – Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zum Schlusswort. Für die
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist von verschiedenen Rednern die Frage gestellt worden, warum wir heute diesen Antrag hier zur Debatte stellen. Ich glaube, dass einige der Bedingungen, die der EuGH genannt hat, die notwendig sind, um das Staatsmonopol beim Glücksspiel aufrechtzuerhalten, durch den aktuellen Haushaltsplan gefährdet sind oder zumindest eingeschränkt werden. Das heißt, dass die Umsetzung des Haushaltes, so wie er jetzt aufgeschrieben ist, dazu führen würde, dass wir in der nächsten Zeit – wenn die Länder sich geeinigt haben, wie sie in dieser Sache weiter verfahren wollen – eine Rolle rückwärts machen müssen und zum Beispiel die in der Suchtprävention zurückgefahrenen Mittel wieder aufstocken müssen.
Ich möchte deshalb noch ein paar Zahlen nennen: Es gibt nur Schätzungen, aber die bundesweiten Schätzungen bedeuten für Sachsen, dass aktuell zwischen 5 400 und 15 100 Personen zwischen 16 und 65 Jahren pathologische Glücksspieler sind. Problematisches Spielverhalten zeigen 7 800 bis 17 000 Personen. Diese Zahlen, liebe Kolleginnen und Kollegen, und die Tatsache, dass es in Sachsen bei den Suchtberatungsstellen fast kein Angebot zur Beratung hinsichtlich der Glückspielsucht gibt, müssten bei uns eigentlich dazu führen, dass wir die Notwendigkeit sehen, im Haushalt entsprechende Korrekturen vorzunehmen.
Zwei weitere Fragen sind offengeblieben, nämlich: Wie weit ist die Einrichtung einer Glücksspielambulanz, wie sie im 1. Sächsischen Suchtbericht angekündigt wurde? Frau Staatsministerin ist nicht da und kann an der Stelle nicht antworten. Aber diese Frage ist nicht geklärt und auch nicht, warum im Haushaltsansatz 2011/2012 in dem Haushaltstitel Suchthilfe nur noch 50 % statt bisher 100 % aus den Mitteln des Glücksspielstaatsvertrages eingestellt sind.
Zu dem, was Prof. Unland hier gesagt hat – 1.3 war es, glaube ich: Bei der Transparenz geht es uns nicht allein um die titelkonkrete Ausweisung. Da haben Sie völlig recht, das kann man nachvollziehen. Uns geht es darum, dass im Glücksspielstaatsvertrag steht, wie viel Prozent der Mittel zum Beispiel für die Suchthilfe einzusetzen sind.
Das machen andere Länder und wir hätten das gern auch für Sachsen. Deshalb denken wir, dass sich unser Antrag an dieser Stelle nicht erledigt hat. Ich bitte um Zustimmung.