Protokoll der Sitzung vom 30.09.2010

Ein ganz anderes Thema bewegt mich sehr. Wir wissen: 2016 werden die Kinderzahlen nach unten gehen. Wir reden jetzt zwar darüber, dass noch Plätze geschaffen werden müssen – da bin ich auch bei Ihnen, wir tun auch weiterhin mit; die investiven Bundesmittel werden durchgereicht und von den Kommunen auch alle abgerufen. Ich wüsste nicht einen Euro, der nutzlos irgendwo herumliegt oder an den Bund zurückgegeben worden ist. Auch dieses Jahr werden alle Bundesmittel zur weiteren Schaffung der Plätze verbaut. Wir wissen, dass wir jetzt Plätze schaffen.

Wir müssen bewusst mit diesen Dingen umgehen, weil wir darauf zusteuern, dass die Betreuungsplätze irgendwann vielleicht verwaist sind, weil die Kinder nicht mehr da sind. Ich bin mir völlig bewusst, dass wir mit dem Geburtenknick 1993 zu wenige Frauen haben, die Kinder bekommen können. Dieser Tatsache müssen wir uns bewusst entgegenstellen. Wir können nicht einfach sagen, wir schaffen, schaffen, schaffen Plätze, was bis zu einer bestimmten Stelle ja richtig ist. Aber dann müssen wir sagen können: Bis hierher! Stopp! Wir müssen hier den demografischen Wandel einbeziehen.

Frau Nicolaus gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, natürlich.

Frau Dr. Stange, Sie können Ihre Frage stellen.

Vielen Dank. – Frau Nicolaus, mir liegt ein Schreiben des Sächsischen Städte- und Gemeindetages vor – das ist auch mündlich vorgetragen worden. Bezweifeln Sie die Aussage des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, dass für die Umsetzung des Rechtsanspruches auf ein Betreuungsangebot ab dem Jahre 2013 mindestens 12 000 Krippenplätze neu geschaffen werden müssen? Bezweifeln Sie diese Aussage des Sächsischen Städte- und Gemeindetages?

Ich kenne sie nicht, deshalb kann ich sie nicht bewerten, Frau Dr. Stange. Es gab keinen Umlaufbeschluss, sonst müsste ich es als Bürgermeisterin wissen, weil wir dann gehört werden. Das ist mir fremd. Ansonsten werden wir immer alle angefragt. Meine Gemeinde ist – ich nehme an, alle anderen auch nicht – in dem Sinne nicht angefragt worden. Das ist wahrscheinlich eine Pauschalisierung. Das müssen wir so im Raum stehen lassen. Wir haben Herrn Woitscheck und Herrn Jacob auch nicht bei uns.

Ich gebe Ihnen gern den Hinweis.

Das nehme ich gerne an, aber, wie gesagt, ich müsste es wissen, wenn es eine solche Befragung gegeben hätte.

Nun zu meinen weiteren Ausführungen: Für meine Fraktion wollte ich hier noch ausführen, wie viel wir in diesem Bereich getan haben. Was den Betreuungsschlüssel angeht, darüber wird noch gesondert beraten werden müssen. Das ist heute auch nicht Thema für den Kindergartenbereich. Im Krippenbereich und auch für die Kindertagesstätten stehe ich zu dieser Personalie 1 : 6. Ich glaube, dass wir in unserem Freistaat Sachsen ein sehr gutes Gesetz, sehr gute Voraussetzungen haben und diese guten Voraussetzungen auch weiterhin fortschreiben wollen. Wir tun etwas in diesem Bereich; wir haben etwas getan und tun es auch weiterhin. Wir stehen auch zu unserer Aufgabe. Von daher finde ich es als nicht zutreffend, den Antrag zu bejahen, weil wir diese Ansprache Ihrer Fraktion nicht benötigen. Wir werden selbst aktiv und wir werden sehen, wie sich diese Dinge im Haushalt widerspiegeln.

In diesem Sinne schönen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich frage die Linksfraktion. Möchte jemand das Wort ergreifen? – Frau Werner, bitte.

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als im Sommer 2008 das Kinderförderungsgesetz auf Bundesebene beschlossen wurde, war die Zielstellung, Wege für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben zu öffnen, die

dem Wohle der Kinder dienen. Es sollte ein hochwertiges Betreuungsangebot für 35 % der Kinder unter drei Jahren geschaffen werden. Ausgangsniveau war damals im Bundesdurchschnitt ein Betreuungsangebot für unter Dreijährige von 21 %. Vorausgegangen waren der Krippengipfel im April 2007 und ein Kabinettsbeschluss der schwarz-roten Koalition, der dem Kinderförderungsgesetz den Weg bahnte. Im Ergebnis wurde ein Sondervermögen von 2,15 Milliarden Euro bereitgestellt, das den Aufbau der Krippenbetreuung auf kommunalen Ebenen unterstützen sollte.

Wie sieht es nun in Sachsen aus? Bereits im Jahr 2008, als das Kinderförderungsgesetz den Bundestag passierte, betrug in Sachsen die Betreuungsquote der unter Dreijährigen in öffentlichen Einrichtungen 36,5 % und lag damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt von circa 21 %. Die Betreuungsquote der Einjährigen lag 2008 in Sachsen bei 40,4 % und für die Zweijährigen sogar bei 66,8 %; sie überstieg damit den Bundesdurchschnitt um 32 %.

Im Jahr 2009 wurden laut dem Statistischen Landesamt im Landesdurchschnitt zwar nur 2,7 % der Kinder im ersten Lebensjahr, jedoch 52,7 % der Ein- bis Dreijährigen in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege betreut. Hier lässt sich deutlich erkennen, dass mit der Einführung des Elterngeldes der Bedarf an Betreuungsplätzen noch einmal sprunghaft angestiegen ist, sei es, weil die Familien und dabei vor allem die geringverdienenden nach Auslaufen des Elterngeldes auf das Einkommen angewiesen sind, sei es, weil die Eltern nicht länger als ein Jahr aus dem Beruf aussteigen wollen. Das heißt also, gemessen an dem Anspruch des Kinderförderungsgesetzes auf 35 % Platzkapazität für Kinder unter drei Jahren ist Sachsen gut aufgestellt, aber die reale Inanspruchnahme durch die Eltern liegt um mindestens 50 % höher.

Für einzelne Gebiete wie Leipzig wird sogar vermutet, dass der Betreuungsbedarf bis auf 70 % der unter Dreijährigen steigt. Bereits jetzt wird ein Großteil der Kinder unter drei Jahren in den Ballungsgebieten Leipzig und Dresden in der häuslichen Kindertagespflege betreut, weil nicht genügend Plätze in Kinderkrippen zur Verfügung stehen.

In einer entsprechenden Umfrage des Eigenbetriebes „KITA“ in Dresden gaben vor zwei Jahren zwei Drittel der Eltern von Kleinkindern an, dass sie einen Krippenplatz in einer Einrichtung bevorzugen. Warum? Die Öffnungszeiten sind oft besser den Arbeitszeiten angepasst und im Krankheits- und Urlaubsfall der Erzieherin ist die Betreuung in der Einrichtung gesichert. Das heißt, die Kindertagespflege, die derzeit einen Teil der Nachfrage an frühkindlicher Betreuung noch auffängt, ist kein Ersatz für den Ausbau und das Vorhalten von ausreichend Krippenplätzen.

Der Antrag der SPD verdient aus unserer Sicht volle Unterstützung, denn auch wenn noch mehr als zwei Jahre Zeit sind, bis der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag in Kraft tritt, ist jetzt

Halbzeit und es besteht die Notwendigkeit zu schauen, ob in Sachsen das Ziel des bedarfsgerechten Krippenausbaus in allen Landkreisen erreicht werden kann. Die vorhin von mir erwähnten Betreuungsquoten lassen daran deutliche Zweifel aufkommen; denn es wird einer modernen Familienpolitik eben nicht gerecht, wenn die Zahl von 35 % in Sachsen zwar erreicht wird, aber die Wartelisten doppelt so lang sind. Sachsen darf sich nicht auf dem erreichten Niveau ausruhen, wenn es für junge Familien und insbesondere junge berufstätige Frauen, die leider nach wie vor abwandern, attraktiv sein will.

Parallel dazu sind wir in Sachsen auch immer noch mit der Existenz von Zugangskriterien in einzelnen Landkreisen konfrontiert, Zugangskriterien, die nach den Kriterien elterlicher Berufstätigkeit festlegen, welches Kind wie lange Anspruch auf einen Kita-Platz hat. Diese treffen aber oftmals diejenigen Kinder, die der außerhäuslichen frühkindlichen Betreuung und Bildung bedürfen. Durch Maßnahmen wie Zugangskriterien wird der hohe Anspruch an die Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes in der frühkindlichen Bildung aber ad absurdum geführt. Die Staatsregierung macht es sich außerdem zu einfach, wenn sie darauf verweist, dass es Aufgabe der Kommunen sei, den Krippenausbau voranzutreiben; denn Bund und Land bürden den Kommunen zwar regelmäßig neue Aufgaben auf, ohne aber das Geld in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen.

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag hatte vor genau zwei Monaten die Staatsregierung angemahnt, dass der Bund wollte, dass seine Zuschüsse bei den Kommunen ankommen und eben nicht im Landeshaushalt versickern. Die Kommunen sind auf einen vollständigen Ausgleich der zusätzlichen Betriebskosten, die als Anschubfinanzierung für den Krippenausbau ausgereicht werden, angewiesen.

Auch wenn es Ihnen nicht passt, werte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, muss ich im Rahmen des Antrages auf den Haushaltsentwurf zu sprechen kommen, denn im nächsten Doppelhaushalt soll es keine Mittel mehr für Investitionen in Kindertagesstätten geben und es sollen nur noch die Mittel des Bundes für den Krippenaufbau an die Kommunen weitergereicht werden. Wir brauchen aber nicht nur Neubauten von Kindertagesstätten, sondern auch Geld für Modernisierung und Sanierung. Mit dem Verweis auf das ELER-Programm der EU ist niemandem geholfen, außer ländlichen Gemeinden mit weniger als 5 000 Einwohnern. Der Zuwachs an Kindern und ein Bedarf an Krippenplätzen ist aber vor allem in größeren Städten zu beobachten. Unter diesem Aspekt muss die Staatsregierung ihren Haushaltsentwurf dringend überarbeiten.

Über weitere wichtige Fragen wie die von Qualität und Betreuungsschlüsseln müssen wir außerdem dringend reden, aber das ist nicht Bestandteil des vorliegenden Antrages.

Ich möchte zum Schluss auf den Sozialstrukturatlas des Landesjugendamtes 2010 verweisen, der vor einigen

Tagen veröffentlicht wurde und der zu dem Schluss kommt: Mit dem Anstieg der Bevölkerungszahlen im Bereich der Null- bis Fünfzehnjährigen hat die Jugendhilfe in Zukunft wieder mit steigenden Nutzerzahlen zu rechnen. Dies gilt insbesondere für Einrichtungen, Angebote und Dienste, die sich an Adressaten jüngerer Altersgruppen richten. Der Anteil der Null- bis Sechsjährigen wird in den nächsten Jahren noch leicht ansteigen. Dann werden die Altersgruppen stabil bei circa 30 000 pro Jahrgang liegen. Grund genug also, das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren bedarfsgerecht auszubauen. Deshalb werden wir dem Antrag zustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei der Linksfraktion und der SPD)

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Frau Kollegin Werner. Als Nächste spricht für die Fraktion der FDP Frau Kollegin Schütz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Kinderförderungsgesetz, das 2008 in Kraft trat, soll bundesweit bis zum Jahr 2013 erreicht werden, einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz zu sichern, der davon ausgeht, dass etwa 35 % der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung besuchen können. Ein Drittel davon sollen neue Plätze in der Kindertagespflege sein für die Eltern, die sich eine familiennahe Betreuung ihrer Kinder wünschen.

Nicht nur für berufstätige Mütter und Väter soll ein gesicherter Betreuungsplatz zur Verfügung stehen, sondern vor allem auch für arbeitsuchende Eltern. Vor allem für Alleinerziehende hängt ein neuer Arbeitsplatz mit dem Vorhandensein eines Kinderbetreuungsplatzes zusammen.

In Deutschland gibt es 1,4 Millionen alleinerziehende Mütter und etwa 154 000 alleinerziehende Väter. Fast jede fünfte Familie ist damit alleinerziehend, vor allem von kleinen Kindern im Alter von null bis sechs Jahren.

Schauen wir auf Ostdeutschland, da liegt der Anteil der Alleinerziehenden bei 27 %. Das sind neun Prozentpunkte mehr als im Jahre 1996, als die Statistik diese Aufzeichnungen begann.

Alleinerziehende steigen allerdings nach der Geburt ihres Kindes im Durchschnitt wieder früher in die Berufstätigkeit ein als mit Partner lebende Frauen, und sie arbeiten doppelt so häufig in Vollzeit wie andere Frauen mit Kindern. Für diesen Berufseinstieg sehen wir eine verlässliche Kinderbetreuung als existenziell.

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ So steht es im Grundgesetz. Dort steht aber nicht, dass Eltern das alles allein machen müssen. Für Eltern ist es daher besonders wichtig, dass wir die richtigen Rahmenbedingungen schaffen und echte Chancengleichheit herstellen, damit jedes Kind einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz hat.

Ein Bericht über den momentanen Stand des Aufbaus eines bedarfsgerechten Angebots an Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren wurde von der Bundesregierung für das Berichtsjahr 2009 angefertigt. Aus diesem Bericht geht hervor, dass in Sachsen bereits sehr gute Arbeit für diesen Ausbau geleistet wurde, auch wenn die persönliche Wahrnehmung in Dresden oder in meiner Heimatstadt Görlitz eine andere ist, weil eben nicht ausreichend Krippenplätze entsprechend der Bedarfsnachfrage zur Verfügung stehen.

Zum Stichtag März 2009 lag die Betreuungsquote in Sachsen bei 40,1 % bzw. dem anderen Prozentanteil, der heute hier schon genannt wurde. Das sind Rundungsfehler oder es ist noch einmal der Nachfrage wert, welche Grundlage hier genommen wurde.

Zur Erinnerung: Die Zielvorgabe der Inanspruchnahme bis 2013 liegt bei dem Richtwert 35 %. Generell zeigt sich die Tendenz, dass alle Eltern längere Betreuungszeiten vereinbaren, als sie dann tatsächlich in Anspruch nehmen. Dahinter, so weist der Bericht aus, verbirgt sich der Wunsch der Eltern nach Flexibilität. Es wird einmal mehr deutlich, wie wichtig es für die Eltern ist, am Arbeitsleben zu partizipieren. Insbesondere in unserer heutigen räumlich mobilen und individualisierten Gesellschaft sind außerfamiliäre Betreuungsmöglichkeiten häufig unabdingbar.

Da Investitionen in Kinder und in die Bildung von Kindern Investitionen in die Zukunft sind und dafür die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung stehen muss, beteiligt sich auch der Bund an den Kosten. Im kommenden Doppelhaushalt sind 16,8 Millionen Euro dafür vorgesehen. Für die neuen und zusätzlichen Betreuungsplätze gilt auch weiterhin die bisherige Finanzierungssystematik, dass sich das Land an den Betriebskosten jedes Betreuungsplatzes beteiligt. Im derzeitigen Haushaltsentwurf sind rund 390 Millionen Euro dafür eingestellt.

Ich denke, aus meinen Ausführungen ist ersichtlich, dass ein zusätzlicher Bericht seitens der Staatsregierung an der Stelle nicht erforderlich ist. Der Bund ist hierzu bereits gesetzlich verpflichtet. Er tut das; ich bin darauf eingegangen. Wir werden daher Ihren Antrag ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Das war für die FDPFraktion Frau Kollegin Schütz. Als Nächste spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Kollegin Giegengack.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Problematik Kindertagesstätten, Kinderbetreuung kann man aus einer Reihe von Perspektiven betrachten: ethisch-moralisch, gleichstellungspolitisch, sozial-pädagogisch, bildungspolitisch, familienpolitisch, aber eben auch volkswirtschaftlich. Das halte ich für eine sehr wesentliche Betrachtungsweise, die heute nur im Ansatz bei Frau Schütz zur

Sprache gekommen ist. Sie ist wichtig, aber leider spiegelt das die Anwesenheit der Abgeordneten hier im Saal nicht richtig wider.

Aus dieser Perspektive stellen die Ausgaben für Kindertagesstätten durchaus größere volkswirtschaftliche Investitionen dar. Der volkswirtschaftliche Ertrag dieser Investitionen beläuft sich nach den Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in Berlin auf bis zu 4 Euro für einen investierten Euro. Das heißt, eine durchschnittliche Investition von 5 200 Euro für einen Kindertagesstättenplatz pro Jahr führt zu einem durchschnittlichen Ertrag von 20 000 Euro.

Die Nutzeneffekte sind vielfältig. Durch eine optimale Kinderbetreuung erzielen Eltern zusätzliches Einkommen. Daraus resultieren zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge und zusätzliche Steuereinnahmen. Darüber hinaus kommt es zu Einsparungen von Sozialhilfekosten. Eine weitere Nutzenswirkung sind die sogenannten Bildungsrenditen der zum Beispiel in Ausbildung befindlichen Eltern, aber auch der betreuten Kinder.

Auch betriebswirtschaftlich rentieren sich die Ausgaben für eine optimale Kinderbetreuung. Wie eine KostenNutzen-Analyse des Bundesministeriums für Familie zeigte, können damit Unternehmen in erheblichem Maße Mehrbelastungen durch längeres Ausscheiden jüngerer, gut qualifizierter Mitarbeiterinnen vermeiden. Dies wird immer entscheidender für Unternehmer. Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln konnten bereits 2006 drei von zehn Unternehmen ihren Fachkräftebedarf nicht mehr vollständig decken. Hochgerechnet wurden 100 000 Stellen nicht und 65 000 Stellen verspätet besetzt. Der Wertschöpfungsverlust der Wirtschaft belief sich nach Aussagen der Studie auf 18,5 Milliarden Euro.

Meine Damen und Herren! Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die Zahl der Erwerbspersonen in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten weiter deutlich sinken – von heute knapp 41 Millionen auf voraussichtlich 32 Millionen im Jahre 2050. Nach Einschätzung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln ist die Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen mit der effektivste Ansatz, um den Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials spürbar zu bremsen. Aus diesem Grund fordert auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, dass sowohl aus volkswirtschaftlicher als auch aus unternehmerischer Sicht der weitere Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland dringend vorangetrieben werden muss.

(Beifall bei den GRÜNEN)