Protokoll der Sitzung vom 04.11.2010

Arbeitsmarktsituation, den gleichberechtigten Zugang zu Berufen sowie statistische Zahlen zu den Hilfsbedürftigen. Sie hinterfragt auf dem Gebiet der Bildung den Bereich der Differenzierung der verschiedenen Schularten und der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Sie hinterfragt genauso kritisch den Bereich der Gesundheitsversorgung.

Setzt man die Ergebnisse dieser Anfrage ins Verhältnis der UN-Konvention, so ist festzustellen, dass in allen Bereichen Anstrengungen erfolgen. Auch wenn die Umsetzung sicher nicht von heute auf morgen vollständig realisiert worden ist, so wurden doch Perspektiven aufgezeigt. Aber bereits die Komplexität dieses Themas lässt diese Bereiche immer wieder in den Fokus der Aufmerksamkeit rücken.

Aus vielen Gesprächen wurde mir persönlich klar, dass Menschen mit Behinderungen nicht immer wieder als etwas Besonderes erfasst und dargestellt werden wollen. Sie wollen, dass ihre Leistungen nicht immer explizit hinterfragt, als etwas ganz Besonderes dargestellt werden, sondern sie wollen einfach nur Teilhabe – Teilhabe an unserer Gesellschaft.

Der anerkannte Menschenrechtskatalog ist sozusagen als Inklusionsmotor zu verstehen und damit Aufgabe von uns allen.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Wir als Politiker können diesen Prozess vorantreiben. Aber – das ist in allen Redebeiträgen meiner Vorredner festgestellt worden – es ist ein Prozess, der in unseren Köpfen stattfinden muss, dass Menschen keine Unterscheidung mehr machen zwischen Menschen mit Beeinträchtigung und Menschen ohne Beeinträchtigung, zwischen Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung. Wir brauchen diesen gesellschaftlichen Prozess, und diese Eingebundenheit muss tatsächlich gelebt werden.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Anfrage hat viele Perspektiven aufgezeigt und ich bin davon überzeugt, dass beispielsweise gerade der nachfolgende Antrag auf der Tagesordnung deswegen sehr gern Ihre Unterstützung findet.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU und der Staatsregierung)

Die Fraktion GRÜNE; Frau Herrmann, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Antworten der Staatsregierung auf die Große Anfrage zeigen uns, zeigen mir eines: Sie haben nicht verstanden, welche rechtliche Dimension die UN-Behindertenrechtskonvention hat und was der Begriff Inklusion eigentlich bedeutet. Ich frage

mich schon, wie Sie – mit den Antworten, die Sie gegeben haben, im Hinterkopf – damit die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen wollen.

Die Konvention ist ein ganz bedeutendes Dokument in der Geschichte der Entwicklung der Menschenrechte. Sie steht zum Beispiel neben der Flüchtlingskonvention, der Frauenrechtskonvention und der Kinderrechtskonvention. Sie schafft eine völlig neue Perspektive, und das ist – im Gegensatz zu den anderen Konventionen – schon bei der Erarbeitung deutlich geworden, weil Betroffene sehr maßgeblichen Anteil an der Erarbeitung dieser Konvention hatten – getreu dem Motto: Nichts über uns ohne uns.

Dieser Konvention liegt das soziale oder menschenrechtliche Modell von Behinderungen zugrunde und nicht mehr ein Defizitansatz oder ein medizinisches Modell, das Behinderung immer als ein Leben mit Makel, als ein Leben mit Beeinträchtigung bewertet. Genau damit steht nicht mehr Fürsorge im Vordergrund, sondern Teilhabe, Selbstbestimmung usw. Die Konvention verzichtet im Übrigen völlig auf eine Definition des Begriffes Behinderung im Sinne von Eigenschaften bestimmter Personen oder Personengruppen. Behinderung wird als Auseinandersetzung mit Barrieren in der Gesellschaft beschrieben und damit ist klar, dass nicht die Menschen behindert sind.

(Vereinzelt Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Nein, nicht die Menschen sind behindert. Sondern wir werden aufgefordert, in unserer Sicht und in unseren Bewertungen einen Perspektivwechsel vorzunehmen. Es sind Voraussetzungen zu schaffen, dass alle Menschen gleichberechtigt und gemeinsam mit anderen an dem Leben in unserer Gesellschaft teilnehmen können – und zwar in allen Lebensbereichen.

Genau an diesem Perspektivwechsel ist die Staatsregierung gescheitert. Sie beantwortet die Fragen, wie sie es immer tut. Kein bisschen ist – wie es meine Kollegin genannt hat – von Visionen zu spüren, kein bisschen ist davon zu spüren, dass sie sich im Geiste der Konvention auf den Weg gemacht hat und vielleicht Ansätze hinterfragt oder neue Schwerpunkte setzt oder vielleicht sogar Versäumnisse entdeckt.

Ich will einige Beispiele nennen. Ich könnte fast von jeder Seite zitieren, aber das ist aufgrund der Redezeitbegrenzung nicht möglich.

Frage 4: Wie schätzt die Staatsregierung die Situation von Frauen mit Behinderung ein und welchen Handlungsbedarf entsprechend Artikel 6 der Konvention sieht sie? Die Staatsregierung ist kurz auf diesen Artikel eingegangen, sie spricht das Sächsische Frauenförderungsgesetz und den Dritten Erfahrungsbericht der Sächsischen Staatsregierung an und dann schreibt sie: Zusammenfassend ist festzustellen, dass im Bereich des öffentlichen Dienstes im Hinblick auf Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit ein dem in Rede stehenden Übereinkommen

gemäßer rechtlicher Rahmen gesetzt ist, der von allen Dienststellen in eigener Verantwortung auszuführen ist.

Ich zitiere noch ein anderes Beispiel. Frage: Wie hoch schätzt die Staatsregierung den zusätzlichen Bedarf an finanziellen Mitteln für Projekte ein, wenn die Anforderungen an den Gedanken der Inklusion umgesetzt werden sollen? Darauf antwortet die Staatsregierung: „Es kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sich ein zusätzlicher Mehrbedarf aus der Umsetzung ergibt.“ – Die Konvention ist fast zwei Jahre in Kraft, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Eine weitere Frage: „Müssen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Freistaat ein behindertengerechtes Versorgungsangebot vorhalten?“ Antwort: „Für eine barrierefreie Gestaltung der Arztpraxen sind die Bestimmungen der Sächsischen Bauordnung und die sich daraus ergebenden Pflichten maßgebend. Die Kontrolle für das barrierefreie Bauen unterliegt also nur dem Bauamt. Weder die Kassenärztliche Vereinigung noch die Krankenkassen sind in der Lage, auf die barrierefreie Gestaltung der Arztpraxen Einfluss zu nehmen.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit anderen Worten: Es ist ganz normal, dass eine behinderte Frau kilometerweit fahren muss, um eine Arztpraxis oder einen Gynäkologen zu finden. Und die Staatsregierung sagt, sie kann darauf keinen Einfluss nehmen.

Ich kann es nicht oft genug sagen: Die Konvention erfordert Umdenken. Das bedeutet nicht, dass vorher alles falsch war. Das will ich hier nicht sagen, und das hat auch keiner meiner Vorredner getan; sondern dass sich der Blickwinkel ändert und dass neue Bewertungen nötig sind.

Die Konvention erfordert von jeder und jedem von uns, festgefahrene Bilder, Einstellungen, Muster und Abläufe zu hinterfragen und die Vielfalt menschlichen Lebens nicht nur zu akzeptieren, sondern sie als Bereicherung zu empfinden. Darum geht es doch, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist natürlich ein Prozess, der Zeit beansprucht.

Inklusion ist das Ziel und gleichzeitig der Weg, diese Konvention umzusetzen – unabhängig von Aussehen, Herkunft, körperlicher Verfassung, Geschlecht, sexueller Identität oder persönlichen Interessen. Schon aus dieser Unterscheidung – das hat auch Kollege Wehner getan – wird deutlich, dass es ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz ist und dass es weit über das, was wir unter Menschen mit Behinderung verstehen, hinausgeht, diesen Ansatz umzusetzen. Es ist ein Paradigmenwechsel, der bedeutet, dass wir uns davon verabschieden müssen, Sonderformen, Sonderstrukturen und Sonderlösungen zu schaffen.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Es ist ein Querschnittsthema und die Staatsregierung hat bisher nur Stückwerk geliefert. Ich erkenne an, dass die Staatsregierung im Haushaltsbegleitgesetz das Landesblindengeldgesetz ändert und dass sie dort zum allerersten

Mal vollumfänglich mit der UN-Behindertenrechtskonvention argumentiert.

Zu meiner These, dass sie die menschenrechtliche Dimension der Konvention noch nicht erfasst hat, möchte ich noch einige Beispiele geben. Im Themenkomplex 3 auf der Seite 3 f. zu Artikel 4 der Konvention, dem Handlungsauftrag alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in der Konvention anerkannten Rechte zu treffen, antwortet sie, dass der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, unterstützt vom Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen, gemäß Artikel 10 Abs. 4 Sächsisches Integrationsgesetz beteiligt wird und dass Anhörungen mit den betroffenen Verbänden und Interessenvertretungen durchgeführt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine Selbstverständlichkeit. In der Vergangenheit gab es allerdings mehrere Beispiele, in denen nicht einmal diese Selbstverständlichkeit ausreichend berücksichtigt wurde. Dazu gehört nämlich unter anderem die Arbeitsfähigkeit der entsprechenden Gremien; denken Sie an dieser Stelle nur an den Haushaltsentwurf. Natürlich gehört dazu auch, dass die Gremien ausreichend Zeit haben, ihre Stellungnahme zu formulieren, zu beraten und abzugeben. Im Zusammenhang mit dem BeWoG wird Ihnen sicher einfallen, wie kurz die Zeit war. Diese Einbeziehung des Behindertenbeauftragten und des Beirates ist aber nur die eine Seite der Medaille.

Wesentlich ist doch, ob die Staatsregierung selbst die UNKonvention als Grundlage für ihre gesetzgeberischen Aktivitäten und die Umsetzung als Querschnittsaufgabe über alle Ministeriums- und Fachgrenzen hinweg begreift. Im SMS ist die Konvention nicht nur Sache des Behindertenreferats, sondern auch Grundlage im Senioren-, Kinder- und Jugendreferat oder im Referat psychiatrische Versorgung und Suchtfragen, um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Wenn man sich die Antwort der Staatsregierung auf meine Kleine Anfrage „UN-Behindertenrechtskonvention und Sächsisches Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz“ anschaut, dann zeigt die Antwort auf Frage 1 genau, was da noch im Argen liegt. Deshalb zitiere ich das: „Die UNKonvention hatte bei der Erarbeitung des Referentenentwurfs des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes insoweit eine Rolle gespielt, als dass die Vorschriften des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes gleichermaßen auf Menschen mit Behinderung Anwendung finden und sie damit dieselben Rechte und denselben Schutz erhalten wie ältere Menschen und pflegebedürftige Volljährige.“ Das ist komplett nicht gemeint, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Die Staatsregierung hat überhaupt nicht verstanden, dass die Konvention das höhere Rechtsgut ist und dass mit der Umsetzung der Konvention die Bedingungen so geschaffen werden, dass auch ältere Menschen und zum Beispiel pflegebedürftige Volljährige davon profitieren. So herum wird ein Schuh draus.

Ein weiteres Beispiel: „Der Artikel 3c der UNKonvention wird insoweit umgesetzt, als dass der Träger und die Leitung einer Einrichtung sicherstellen, dass die Eingliederung und möglichst selbstbestimmte Teilhabe von behinderten und psychisch kranken Menschen am Leben der Gemeinschaft gefördert werden, sofern dies der Ausrichtung der jeweiligen Einrichtung entspricht.“ Die einschränkende Formulierung im letzten Nachsatz zeigt, dass die UN-Konvention nicht verstanden wurde. Es kann doch nicht die Frage der Ausrichtung der jeweiligen Einrichtung sein, ob eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe von behinderten und psychisch kranken Menschen am Leben in der Gemeinschaft gefördert wird oder nicht. Wenn eine Einrichtung nicht die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft fördert, ist sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, schlicht und ergreifend nicht UN-konform und sollte in Zukunft nicht mehr betrieben werden. Zum Glück und zu Recht ist dieser Referentenentwurf des SMS auf der Ebene der Verbände stecken geblieben. Wir können hier noch Veränderungen erwarten, bis er im Geschäftsgang ist.

Ich möchte noch kurz auf das Beispiel Bildungsbereich, in der Großen Anfrage der Fragenkomplex 17 f., eingehen. Nirgendwo fällt das mangelnde Verständnis der Staatsregierung für diesen Begriff Inklusion deutlicher auf als im Bildungsbereich. Artikel 24 Abs. 1 der Konvention besagt: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives“ – liebe Kolleginnen und Kollegen, „inklusiv“ ist die korrekte Übersetzung aus dem Englischen – „Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen.“

„Die Vertragsstaaten müssen bei der Umsetzung sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungswesen ausgeschlossen werden, sondern gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, das schreibt die Konvention fest. In den weiteren Absätzen steht, dass sie dafür die notwendige Unterstützung erhalten müssen.

Wie interpretiert die Staatsregierung Inklusion? Sie fasst die Förderschulen als selbstverständlichen Teil des allgemeinen Bildungssystems auf. Inklusion ist für Sie also schon dann erreicht, wenn jemand zur Schule geht. Wir haben also überhaupt kein Problem, weil wir mit dem allgemeinen Schulbesuch schon längst ein inklusives Bildungssystem haben. Klar, dann muss sich niemand mehr Gedanken machen, und das ist ja schön praktisch. Allerdings ist die Auslegung der Konvention nicht beliebig und an diesem Punkt aufgrund mehrerer Gutachten eindeutig. Ich zitiere den Gutachter Prof. Eibe Riedel: „Insbesondere der Schutz vor Diskriminierung ist unmittelbar, das heißt, als Anspruch des Einzelnen gewährleistet. Hier legt die Konvention einen Achtungsanspruch

gegenüber dem Staat fest mit der Folge, dass die Verwehrung des Zugangs zu inklusivem Unterricht an der Regelschule im Einzelfall grundsätzlich als diskriminierender staatlicher Eingriff zu werten ist.“ Es ist also ein eindeutiger Bruch der UN-Konvention, wenn Sie Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht auf den Besuch einer Regelschule versagen. Sie diskriminieren damit aufgrund von Behinderung. So und nicht anders.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann in den Antworten der Staatsregierung keinen Hinweis darauf finden, dass sie Handlungsbedarf bei der Umsetzung der UNKonvention sieht, wenn sie sich überhaupt zuständig fühlt; denn aus den Antworten wird deutlich, dass sie sich an vielen Stellen gar nicht zuständig fühlt. Das lässt für mich nur die folgenden Schlüsse zu: Die Staatsregierung hat den Anspruch auf Gestaltung oder zumindest Mitgestaltung der Veränderung aufgegeben. In Sachsen ist die UN-Konvention vollständig umgesetzt, und zwar schon immer und bevor sie überhaupt in Kraft getreten ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, schlimm! Die Staatsregierung nimmt dieses Dokument nicht ernst, weil sie Veränderung oder Umdenken scheut und keine eigenen Versäumnisse oder wenigstens Handlungsbedarf einräumen will. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, macht mich zutiefst betroffen.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei den LINKEN)

Ich rufe die NPDFraktion auf. Herr Dr. Müller.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Rede, die eigentlich die erkrankte Kollegin Schüßler halten wollte, zu Protokoll geben. – Vielen Dank.

Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Dann frage ich jetzt die Staatsregierung. – Entschuldigung, es hat sich doch noch jemand gemeldet.

Zunächst finde ich es ganz erfreulich, dass sich die Ränge inzwischen ein bisschen mehr gefüllt haben, und möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Thema, worüber wir heute diskutieren, für mehr als 400 000 Menschen im Freistaat Sachsen von Belang ist. Ich denke, wir sind fraktionsübergreifend – und da nehme ich gar niemanden aus – sehr gut beraten, uns für die Belange dieser Menschen mehr zu interessieren.

In dem Beitrag, den wir von der CDU-Fraktion gehört haben, konnten wir feststellen, dass die CDU-Fraktion den Geist der Konvention in keiner Weise verinnerlicht hat. Ich habe Ihnen wirklich ganz aufmerksam zugehört.

(Volker Bandmann, CDU: Unverschämtheit! – Dr. André Hahn, DIE LINKE: Wahrheit!)

Da Sie „Unverschämtheit“ rufen: Ich bin mir ganz sicher, dass ich von dem Thema mehr verstehe als Sie.

(Beifall bei der SPD)