Protokoll der Sitzung vom 14.12.2010

Ich frage die anderen Fraktionen, die sich noch nicht zu Wort gemeldet haben: Möchten Sie zu dem Änderungsantrag sprechen? – Das kann ich nicht erkennen.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen ab über den Antrag mit der Drucksache 5/4385 Änderungsantrag der

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Danke. Bei einigen Stimmenthaltungen, zahlreichen Dafür-Stimmen ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Es liegt ein zweiter Änderungsantrag vor mit der Drucksache 5/4446, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Herr Bartl, möchten Sie nochmals den Änderungsantrag einbringen?

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Die Änderungsanträge sind überschaubar, sie sind auch – wie wir meinen – durchaus schlüssig und substanziell begründet. Ich will auf ganz wenige eingehen, zunächst auf den ersten, der den § 4 Abs. 1 Satz 2 betrifft. Wir haben jetzt in § 4 Abs. 1 Satz 2 die Formulierung, dass, soweit das Gesetz keine besondere Regelung enthält, den Untersuchungsgefangenen nur Beschränkungen auferlegt werden dürfen, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder zur Abwehr einer schwerwiegenden Störung der Ordnung in der Anstalt unerlässlich sind.

Das stellt ja nicht nur auf Sicherheitsgefährdungen ab, sondern auch auf Ordnungserwägungen. Wir können nicht zum einen sagen, der Untersuchungsgefangene gilt bis zur Rechtskraft der Entscheidung der Verurteilung als unschuldig, und zum anderen kann er aus Ordnungsvorschriften weitestgehend auch einem Regime unterworfen werden, also inneren Regelungen. Hier sind wir schon der Auffassung, dass zumindest der Zusatz, den wir jetzt im § 4 Abs. 1 vorschlagen, hinzugefügt werden muss. Das entspricht auch dem Hinweis der meisten Sachverständigen. Sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck der Anordnung stehen und dürfen den Untersuchungsgefangenen nicht mehr und nicht länger als notwendig beeinträchtigen.

Diese Einschränkung, diese Klarstellung, das hier im Rahmen der Ordnungsvorschrift – ich würde, wenn es um Sicherheitsregelungen geht, noch mitgehen wollen – das rein auf Ordnungsmaßnahmen abzustellen und zu sagen, er kann dann wie ein Strafvollzugsgefangener auch entsprechenden Regularien unterworfen werden, die der Anstaltsleiter festlegt, ohne Richtervorbehalt, ohne Richterkontrolle – das halten wir für bedenklich und meinen, dass das entsprechend ergänzt werden muss.

Ich will auf einen weiteren Punkt eingehen. Dabei ist sicherlich die Regelung, die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schon zu den Besuchsregelungen brachte, auch sehr wichtig, vor allem für Elternteile und für Kinder. Ich will noch einmal auf den § 41 Abs. 1 eingehen bzw. auf den von Herrn Staatsminister auch in Bezug genommenen § 4 in diesem Sicherungsgesetz. Da geht es um die Frage Paketempfang. Darüber haben die Medien in den letzten beiden Tagen ebenfalls debattiert. Wir haben jetzt in § 33 des Bundesstrafvollzugsgesetzes die Möglichkeit, dass Gefangene dreimal im Jahr ein Paket empfangen können:

Weihnachten, Geburtstag und noch an einem weiteren Tag.

Der Paketempfang ist für Gefangene – das weiß jeder Strafverteidiger – eine besondere Bezugskonstellation zur Familie. In diesen Paketen sind in der Regel Zuwendungen in Form von Nahrungsmitteln. Ich sage es jetzt einmal so profan: der von der Großmutter zu Weihnachten gebackene Stollen oder der Zuckerkuchen oder Ähnliches mehr, also ganz individuelle, auf den Gefangenen, auf die Familienrelation und damit auch auf die Resozialisierung zugeschnittene Gegenstände.

Jetzt schaffen wir die Möglichkeit für Untersuchungsgefangene und für Strafvollzugsgefangene mit dem Artikel 2 gewissermaßen generell ab und sagen: Es darf nur noch Geld überwiesen werden. Von dem Geld kann der Gefangene gewissermaßen einkaufen.

Herr Bartl, ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.

Ich hätte jede Bestimmung, Herr Präsident, einzeln begründen dürfen. Das sind insgesamt 18.

Nein. Das lässt die Geschäftsordnung nicht zu. Ich gebe Ihnen noch 10 Sekunden, damit Sie noch einen Satz sagen können –

Wir meinen, –

– und dann Ihre Rede beenden.

– dass das letzten Endes dazu führt, dass vor allem Gefangene, die in nicht seltenen Fällen aus nicht unbedingt wohlhabenden Familienverhältnissen kommen, in Zukunft keine Möglichkeit mehr haben, diese sozialen Kontakte zu unterhalten. Die Wenigsten oder Wenige werden dann Geld zur Verfügung stellen können. Wir kommen im Maßstab zur Resozialisierung zu einer deutlichen Verschlechterung. Wir halten diese Regelung für nicht gut.

Unser Entwurf, den wir vorlegen mit § 41 Abs. 1 ist definitiv der, den Brandenburg wählt. Der Weg – –

Herr Bartl, Ihre Redezeit ist mehr als überschritten. Ich bitte Sie, noch einen Satz zu sagen, aber dann ist wirklich Schluss.

Wir bitten, diesem Antrag entsprechend zuzustimmen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sie haben jetzt die Möglichkeit, zu diesem Änderungsantrag noch zu sprechen. Ich kann für die FDP-Fraktion den Abg. Biesok erkennen.

Sehr geehrter Herr Bartl, zu den beiden Änderungsanträgen, die Sie detaillierter begründet haben, möchte ich kurz Stellung nehmen.

Ich denke, den ersten Änderungsantrag brauchen wir hier nicht zu beschließen. Dadurch, dass wir klargestellt haben, dass sich die Untersuchungshaft nur insofern von einem Leben in Freiheit unterscheiden darf, wie es zwingend erforderlich ist, um die Untersuchungshaft durchzuführen, ist das abgedeckt. Entsprechend müssen sich Disziplinarmaßnahmen auch daran orientieren.

Was Sie zu den Paketen gesagt haben, dabei ist sicher richtig, dass dadurch soziale Kontakte hergestellt werden. Aber man muss auch einmal sagen: Der Gesetzentwurf sieht kein generelles Verbot von Paketen vor, sondern nur mit bestimmten Inhalten. Ich denke, es ist auch im Sinne der Anstalt und der Sicherheit in der Anstalt notwendig, dass man bestimmte Sachen dort ausschließt, weil es für die Anstalt schwierig ist zu überprüfen, ob die Sachen, die in die Anstalt hineinkommen, den Anstaltszweck gefährden. Deshalb werden wir diesen Änderungsantrag auch ablehnen.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Gibt es weitere Wortmeldungen zu dem Änderungsantrag? – Das kann ich nicht erkennen.

Ich rufe auf die Drucksache 5/4446, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen, zahlreichen Dafürstimmen ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Wir fahren in der weiteren Abstimmung fort. Ich rufe die Überschrift auf. Wer der Überschrift des Gesetzentwurfes seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Danke. Bei einigen Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen ist mehrheitlich der Überschrift zugestimmt worden.

Ich rufe auf die Inhaltsübersicht. Wer möchte der Inhaltsübersicht die Zustimmung geben? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist mehrheitlich der Inhaltsübersicht zugestimmt worden.

Ich rufe auf den Artikel 1. Wer dem Artikel 1 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Danke. Bei keinen Gegenstimmen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist mehrheitlich dem Artikel 1 zugestimmt worden.

Ich rufe auf den Artikel 2. Wer möchte dem Artikel 2 seine Zustimmung geben? – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Bei einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen ist mehrheitlich dem Artikel 2 zugestimmt worden.

Ich rufe den Artikel 3 auf. Wer möchte seine Zustimmung geben? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist mehrheitlich dem Artikel 3 zugestimmt worden.

Artikel 4. Wer möchte dem Artikel 4 seine Zustimmung geben? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Danke. Bei einigen Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist mehrheitlich dem Artikel 4 zugestimmt worden.

Artikel 5. Wer möchte dem Artikel 5 seine Zustimmung geben? – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist dem Artikel 5 mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich rufe auf den Artikel 6 Inkrafttreten. Wer möchte dem Artikel 6 seine Zustimmung geben? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Danke. Bei einigen Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist mehrheitlich dem Artikel 6 zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft im Freistaat Sachsen sowie zur Änderung weiterer Gesetze, Drucksache 5/2590, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmenthaltungen ist mehrheitlich dem Gesetzentwurf zugestimmt worden. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen und der Tagesordnungspunkt 4 abgeschlossen.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Die Interessen des Freistaates Sachsen und der Nachbarstaaten bei der Aufstellung des EU-Haushalts 2014 – 2020 wahren

Drucksache 5/3869, Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD; Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile den Fraktionen CDU und FDP als Einreicherinnen

das Wort. Herr Schiemann, Sie sind als Redner für die CDU-Fraktion gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der friedlichen Revolution wurde vor 20 Jahren die Tür, das große Tor nach Europa geöffnet. Damit hat dieses neue Europa von Lissabon bis Tallinn neue, nie geahnte Chancen erhalten.

Der Freistaat Sachsen in der Mitte Europas hat diese bisher sehr gut nutzen können. Wir sind den europäischen Staaten, die uns dabei unterstützt haben, sehr dankbar. Ohne die Unterstützung von Europa wäre der wirtschaftliche Aufholprozess der zurückliegenden Jahre niemals möglich gewesen.

(Andreas Storr, NPD: Durch deutsche Steuergelder!)

Denken Sie daran: Wir sind derzeit im Freistaat Sachsen bei einer Steuerdeckungsquote von 55 %. Deshalb ist der Freistaat Sachsen gefordert, in Vorbereitung der Förderperiode 2014 bis 2020 die künftigen Vorschläge und Interessen in den europäischen Haushalt mit einzubringen. Dabei muss die Staatsregierung Argumente und Begründungen beisteuern, die geeignet sind, diesen guten wirtschaftlichen Aufholprozess weiterzuführen. Der plötzliche Wegfall oder eine starke Reduzierung der Förderung würden zu einem wirtschaftlichen Schock oder gar zum Stillstand führen. Der Aufholprozess könnte dann nicht mehr in diesen Riesenschritten ausgeführt werden. Deshalb lohnt es, sich weiter an der Höchstförderung zu orientieren.

Dabei kommt die Europäische Union uns auch Schritte entgegen. Sie will mit der Kohäsionspolitik durch die Verringerung regionaler Unterschiede eine harmonische Entwicklung der Union und ihrer Regionen fördern. Dies trifft in besonderem Maße auf Grenzregionen zu. Deshalb sind die Strukturfonds wichtige Impulsgeber zur Schaffung von Wettbewerbsfähigkeit der Beschäftigten und der Unternehmen, besonders von kleinen und mittelständischen Unternehmen, sowie des Handwerks.

Sie sind Impulsgeber zur Stärkung von Innovation, Forschung und Entwicklung sowie der Wissenschaft. Mit der Unterstützung beim Ausbau der Infrastruktur werden die Grundlagen für nachhaltiges Wachstum geschaffen. Diese Maßnahmen beschreiben einen unverzichtbaren Beitrag der Gegenwart. Nach den Worten des Ministerpräsidenten Stanislav Tillich lohnt es sich, dafür auch zukünftig höchstmögliche Unterstützung bei der Europäischen Union zu erwirken.

Wir werden uns künftig noch stärker an einer thematischen Prioritätensetzung orientieren müssen. Es soll künftig ergebnisorientierter gefördert, mehr an Bedingungen geknüpft und stärker durch Anreize untersetzt werden. Wichtig bleibt: Wir brauchen für alle Regionen des Freistaates auch nach 2014 die Unterstützung der EU, auch wenn sich die Situation in Leipzig und Dresden anders darstellt als im Erzgebirge, Vogtland und der

Oberlausitz. Schließlich haben wir jetzt erst 60 % des Aufholprozesses zurückgelegt. Wir brauchen deshalb einen neuen Schwung in der Europapolitik auch im Freistaat Sachsen, damit wir die Wettbewerbsfähigkeit des Freistaates weiter verbessern. Europäische Wettbewerbsfähigkeit beginnt mit starken Regionen. Deshalb muss Europa ein Europa der Regionen bleiben. Die Stärke Europas sind starke Regionen. Starke Regionen geben den urbanen Zentren Raum zur Entwicklung, stabilisieren aber gleichsam den ländlichen Raum. Dies muss auch in der künftigen Förderperiode Maßstab für die Entscheidung sein, umso mehr, damit die Wanderungen in die Ballungszentren nicht noch weiter befördert werden. Starke Regionen müssen gleichsam eine gute grenzüberschreitende Zusammenarbeit nutzen.

Der Freistaat Sachsen liegt in der Mitte Europas. 566 Kilometer Außengrenze verbinden uns mit unseren Nachbarländern, der Republik Polen und der Tschechischen Republik. Wir müssen die gute Nachbarschaft weiter pflegen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit noch stärker als bisher ausbauen. Dafür müssen wir auch unsere Sachsen mitnehmen. Dieser Ausbau muss noch stärker bei den Bewohnern der Grenzregionen ankommen.