Protokoll der Sitzung vom 20.01.2011

Insofern wundert es mich schon sehr, Frau Fiedler und Herr Tippelt, dass die unter der Federführung der SLUB von 2006 bis 2008 betreute Ausarbeitung des Fachkonzepts des SMWK mit dem etwas sperrigen Titel „Struktur- und Entwicklungsplan für die Wissenschafts- und Informationsversorgung im Freistaat Sachsen“ im Antrag und seiner Begründung mit keinem Wort erwähnt wird. Immerhin bildet dieses Fachkonzept die derzeitige Richtschnur für alle strategischen Entscheidungen im Bereich der Hochschulbibliotheken und der SLUB.

Es war nach Aussage der zuständigen Ministerin Frau Prof. Schorlemer auch Grundlage für die entsprechenden Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2011/2012. Entweder kennen es die Verfasser des Antrages nun nicht mehr – was schlimm genug wäre oder ich mutmaße eher, dass man diese Konzeption als ungeliebtes Relikt aus der Stange-Ära nicht mehr kennen und in der Versenkung verschwinden lassen will. Dabei hätten die Antragsteller gerade in diesem Papier die enormen strukturellen Probleme der SLUB nachlesen können.

Fast schon existenziell sind sie im Personalbereich. Durch das Tempo und den Umfang des Personalabbaus befindet sich die SLUB in einer prekären Situation. Von 405 Stellen im Jahr 2002 musste in den letzten acht Jahren fast ein Drittel abgebaut werden. Derzeit beläuft sich der Stellenplan im Personal-Soll A auf 285 – Tendenz weiter sinkend. Damit hat die SLUB überproportional zum Stellenabbau in Sachsen beigetragen. Das Ende der Fahnenstange ist schon längst erreicht. Die Schere zwischen wachsenden Leistungen und sinkenden Personalstellen darf sich nicht weiter öffnen. Der verstärkte Einsatz von Ein-Euro-Jobbern und anderen Hilfskräften, die natürlich viele Fragen der Nutzerinnen und Nutzer nicht beantworten können, ist der falsche Ausweg.

DIE LINKE fordert daher, dass der weitere Stellenabbau bei der SLUB, der 2011/2012 immerhin weitere 15 Stellen umfassen soll, gestoppt wird und endlich Neueinstellungen möglich werden – nicht zuletzt, um den Personalkörper zu verjüngen. Der gegenwärtige Altersdurchschnitt von fast 50 Jahren impliziert einen dramatischen Mangel an jungen Fachkräften. Deshalb alarmierte der Generaldirektor der SLUB, Prof. Dr. Thomas Bürger, der unsere heutige Debatte sehr aufmerksam verfolgt, bereits vor einem Jahr die Öffentlichkeit. Die SLUB braucht dringend einen Einstellungskorridor, um ihren umfangreichen gesetzlichen Aufgaben künftig gerecht zu werden.

Die geplante Finanzausstattung 2011/2012 ist außerdem unbefriedigend. Damit denke ich weniger an die weitgehend stagnierenden Gesamtzuschüsse, sondern an die Zuschüsse für die Bestandsentwicklung.

Seit Jahren kommen in diesem für eine Bibliothek existenziellen Bereich zwischen einem Drittel und 40 % der Ausgaben aus zeitlich befristeten Sonderprogrammen. Bei insgesamt 8 Millionen Euro, die die SLUB beispielsweise 2009 für die Bestandsentwicklung ausgeben konnte, belief sich dieser Anteil auf immerhin reichlich 2,6 Millionen Euro. Diese Abhängigkeit der SLUB von Sonderprogrammen birgt erhebliche systemische Risiken und erlaubt keine betriebswirtschaftlich sinnvolle mittel- und langfristige Finanzplanung.

Mit diesem kritischen Hinweis möchte ich zum Schluss meiner Rede kommen. Der vorliegende Antrag trägt – wie bereits erläutert – aus unserer Sicht weitgehend einen Alibicharakter. Trotzdem werden wir ihm zustimmen, denn die SLUB ist uns zu wichtig, als sie parteipolitisch zu instrumentalisieren.

In diesem Kontext erlaube ich mir eine allerletzte Bemerkung. In Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Landtag präsentiert die SLUB historische Landtagsprotokolle digital.

Gegenstand des Digitalisierungsprojektes sind die gedruckten Sitzungsprotokolle und die Registerbände für die Zeit von 1833 bis 1952 in einem Gesamtumfang von circa 215 000 Druckseiten. Hier lohnt sich wohl für jede Partei und jeden Abgeordneten das gelegentliche Stöbern, zumal es eine Volltexterkennung und eine komplexe Erschlie

ßungsstrategie nach Themen, Personen und einzelnen Zeitsegmenten gibt. Nicht zuletzt aus diesem Grund erweist zumindest DIE LINKE der Arbeit der SLUB heute ihre Reverenz und wünscht dieser bedeutenden Einrichtung weiterhin viel Erfolg.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN)

Die SPD-Fraktion bitte; Herr Abg. Mann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der knappe Antrag, den die Koalition heute vorlegt, thematisiert die Zukunft der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, die ja auch Leitbibliothek für die wissenschaftlichen Bibliotheken in Sachsen ist.

Im ersten Punkt fordern Sie von der Staatsregierung einen Bericht über die Entwicklung und die Perspektiven der SLUB – so Ihre Kurzform. Es ist sicher niemals falsch, über Gutes zu reden. So könnte ich zum Katalog von Herrn Tippelt und Frau Fiedler allein in der Leistungsbilanz von 2010 hinzufügen, dass man ein neues Präsentationsmodell zur Digitalisierung, eine neue Internetseite und einen erweiterten Katalog eingeführt und umgesetzt hat. Dafür darf man natürlich auch danken.

Die für Sie aber notwendigen Informationen für politisches Handeln könnten Sie schon jetzt aus dem Geschäftsbericht oder aus dem Sächsischen Bibliotheksmagazin, das Ihnen allen regelmäßig zugeht, ziehen. So kann man aus dem aktuellen Bericht 2009 entnehmen, dass die SLUB mit 28 % weniger Personal seit 2001 einen überproportionalen Beitrag zum Personalabbau leistet, eine Folge der kw-Vermerke.

Bei den Sachmitteln konnte die SLUB bisher nur durch Sonderprogramme und Drittmittel ihre Leistungsfähigkeit erhalten. Auch wenn es sonst nicht meine Art ist, will ich an dieser Stelle einmal aus dem noch aktuellen Geschäftsbericht 2009 zitieren. Dort steht: „Im Sachhaushalt verfügte die SLUB seit 2007 über eine den Aufgaben insgesamt angemessene Ausstattung. Es ist freilich darauf hinzuweisen, dass der Haushalt sehr stark auf Sonderfinanzierung basiert. Besonders zu nennen sind die sogenannten Koalitionsvertragsmittel der Sächsischen Staatsregierung zur Verbesserung der Studienbedingungen an den sächsischen Hochschulen, die letztmals 2010 zur Verfügung stehen werden.“

Genau diese Mittel aber für Literaturbeschaffung in diesem Titel Verstärkungsmittel haben Sie von 6,7 Millionen Euro in den Jahren 2009 und 2010 auf genau null Euro gekürzt. Auch den noch bestehenden Titel zum Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen für Museen und Bibliotheken haben Sie in den Verhandlungen zum Doppelhaushalt nach 900 000 Euro in den Jahren 2009 und 2010 auf nur noch 200 000 Euro gekürzt.

Mir scheint also, Sie reagieren mit diesem Antrag auf einen Notstand, den Sie selbst zu großen Teilen erst durch jahrelange Personal- und Sachkostenkürzungen angerichtet haben.

Damit kommen wir zum kleinen Kern Ihres Antrages. Sie fordern von der Staatsregierung bis 30. April 2011 einen Vorschlag, in welche Rechtsform die SLUB überführt werden soll, um ihren Auftrag weiterhin erfüllen zu können. Konzeptionell wurde dieser Auftrag bereits 2009 in dem noch unter unserer Regierungsbeteiligung vorgelegten Struktur- und Entwicklungsplan für die wissenschaftliche Literatur- und Informationsversorgung vorgelegt, auf den sich die Staatsregierung bis heute bezieht.

Es gibt die Empfehlung zu einer Arbeitsgruppe, die diesen Rechtsformwechsel bewerten und über Chancen und Risiken berichten soll. Auch diese Empfehlung hat der Geschäftsbericht 2009 der SLUB schon eindrücklich formuliert. Was jedoch bis gestern gefehlt hat, ist exekutives Handeln. Erst heute wurde diese Arbeitsgruppe eingesetzt. Das bringt mich zu dem Fazit: Das zeugt nicht von konzeptionellem Vorgehen der Staatsregierung.

(Beifall bei der SPD)

Dennoch stimmen wir Ihrem Antrag zu, weil ein akuter Entscheidungs- und Handlungsbedarf gegeben ist. Diesen haben Sie selbst zu einem Großteil Ihrer Haushaltspolitik zu verantworten. Zum anderen braucht die SLUB Handlungsfreiheit in Form der Möglichkeit, ihr Budget per Globalhaushalt bewirtschaften zu können. Deshalb unterstützen wir die Überlegung zur Rechtsformänderung. Wir fordern Sie jedoch auf, in diesen Überlegungen auch die Prüfung der Folgen auf die Arbeitnehmerrechte der Beschäftigten, die Tarifstruktur und die Mitbestimmung zu berücksichtigen.

Vor allem aber muss Ihnen von der Koalition und der Staatsregierung klar sein, dass diese Rechtsformänderung die Staatsregierung nicht davon entbindet, die SLUB und andere Universitätsbibliotheken in Sachsen ausreichend auszustatten. Denn auch die beste Verwaltung des Mangels wird keine Spitzenleistungen hervorbringen. Deshalb kann ich Ihnen nur sagen: Statt den Beschäftigten regelmäßig ritualisiert aus diesem Plenum Danke zu sagen, sollten Sie dies mit entsprechender Ausstattung belegen und nicht gute Leistungen bestrafen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Die Fraktion GRÜNE; Herr Dr. Gerstenberg.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist lange her, dass ich hier im Landtag in einer Debatte zu diesem Thema sprechen konnte.

Ich gehörte in der 1. Legislaturperiode zu den Abgeordneten, die für die Umwandlung des Erlweinspeichers in

einen Bücherspeicher namens Sächsische Landesbibliothek gekämpft haben. Nach über 15 Jahren muss ich jetzt rückblickend sagen: Der lange umstrittene und 1995 gesetzlich gefasste Beschluss über den Zusammenschluss von Universitätsbibliothek der TU Dresden und Sächsischer Landesbibliothek war und ist richtig.

Jetzt im Jahre 2011 steht die SLUB vor neuen Herausforderungen. Sie ist Teil des Netzwerkes DRESDENconcept, mit dem die TU Dresden in der zweiten Runde der Exzellenzinitiative jetzt auch in der Kategorie Zukunftskonzept punkten will. Bei der Umsetzung des DRESDEN-concept werden die Anforderungen an die SLUB durch stärkere Vernetzung und Nutzung steigen. Auch der Übergang von der Papier- zur Digitalbibliothek erfordert durch die Notwendigkeit neuer Recherchedienste eher mehr Personal. Einsparungen durch digitale Nutzung halte ich für illusorisch. Nicht zuletzt stellt das Einbinden und Archivieren neuer Medien ebenfalls höhere Anforderungen.

Werte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition! Wir sollten uns über eins im Klaren sein: Die aktuellen und die zukünftigen Anforderungen an die SLUB lassen sich durch eine flexiblere Organisation allein nicht lösen. Deutlich wird das schon durch einige Blicke in das bereits erwähnte Fachkonzept des SMWK.

Beispiel eins: Medien. Um die Literatur- und Informationsversorgung des Konsortiums sächsischer wissenschaftlicher Bibliotheken optimal abzusichern, wäre ein jährliches Finanzvolumen von etwa 4,5 Millionen Euro notwendig. Im frisch beschlossenen Haushalt stehen aber lediglich 1,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Beispiel zwei: Personal. Bereits 2008 wurde im Bibliothekskonzept die personelle Situation der SLUB als extrem angespannt beschrieben. Kollegin Fiedler, Sie haben die Kürzungen ja angesprochen. Aber ich glaube, wenn es bei den festen Stellen um eine Reduktion von 31 % in nur sieben Jahren geht, dann muss man das auch schärfer beleuchten. In der SLUB wird das zu Recht mit „freier Fall im Personalbereich“ bezeichnet. Da es kaum Möglichkeiten für Neueinstellungen von jungen Fachkräften gab, hatte die Belegschaft bereits 2008 einen Altersdurchschnitt von 49 Jahren. Sie lag damit weit über dem Durchschnitt des öffentlichen Dienstes in Sachsen und auch in Deutschland.

Trotz dieser Situation sollen bis 2016 weitere 22 Stellen abgebaut werden. Zwar kann die SLUB innerhalb des Stellenabbaukonzeptes zwei Drittel der frei werdenden Stellen jetzt neu besetzen – das ist jedoch bestenfalls ein Hilfsfallschirm, der den freien Fall etwas bremsen, aber nicht aufhalten kann.

Diese Beispiele zeigen: Es ist kein Zufall, dass Rechts- oder Organisationsform der SLUB weder im Bibliothekskonzept 2008 noch in der Exzellenzbewerbung der TU Dresden eine Rolle spielen. Wesentlich wichtiger sind ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen. Exzellenz gibt es nicht zum Nulltarif!

Insofern trügt der Eindruck des Antrages, die Änderung der Rechts- und Organisationsform sei die Voraussetzung für die Umsetzung des Exzellenzanspruchs an die SLUB. Allerdings braucht die SLUB auch aus Sicht unserer Fraktion größere Flexibilität beim Personaleinsatz. Nachwuchsförderung und die Einstellung junger Fachkräfte sind durch Abkehr vom engen Stellenplanprinzip besser zu leisten.

Und sie braucht größere Freiheit bei der Bewirtschaftung ihrer Haushaltsmittel. Deshalb müsste vor allem die im § 5 des SLUB-Gesetzes festgezurrte Haushaltsplanbindung gelockert werden. Die Leitung der SLUB strebt im Interesse einer solchen Flexibilität eine Rechtsformänderung an. Ein deutschlandweiter Rundblick zeigt dafür eine Fülle von Optionen. Diese reichen von der Stiftung, wie bei der Zentral- und Landesbibliothek Berlin, über den Staatsbetrieb Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg bis zur Bayerischen Staatsbibliothek, die als nachgeordnete Behörde des Bayerischen Wissenschaftsministeriums eher eng angebunden ist. Das hindert sie jedoch nicht daran, eine der besten Landesbibliotheken Deutschlands zu sein. Offensichtlich gilt: Die Ziele größerer Flexibilität lassen sich in unterschiedlichen Rechtsformen erreichen. Deshalb ist bei der SLUB eine Änderung der Rechtsform nach Meinung unserer Fraktion denkbar, aber nicht zwingend.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zunächst sollten Möglichkeiten der Flexibilisierung in der bestehenden Form – Anstalt öffentlichen Rechts – geprüft werden. Die Studentenwerke zeigen doch, welche Reserven an Gestaltungsfreiheit hier zu erschließen sind. Auch die Umwandlung in einen Staatsbetrieb wie bei den Staatlichen Kunstsammlungen könnte eine sinnvolle Lösung sein. Kritisch betrachten wir die Stiftungsform. Die Steuerungsmöglichkeiten des Freistaates wären hier eng begrenzt, wohingegen die Hoffnungen auf Zustiftung erfahrungsgemäß unrealistisch sind.

Jede Änderung der Rechts- und Organisationsform hat jedoch nach Ansicht unserer Fraktion zwei grundlegende Anforderungen zu erfüllen: Die größere Handlungs- und Gestaltungsfreiheit für die SLUB muss auf jeden Fall einhergehen mit einer vertraglichen Steuerung über Zielvereinbarungen, in denen die fachlichen Ziele, das dafür verfügbare Personalvolumen und die finanziellen Zuschüsse geregelt werden. Ebenso ist es für uns selbstverständlich, dass Änderungen nicht auf Kosten der Beschäftigten erfolgen dürfen; das heißt, Tarifbindung und ein angemessener Anteil unbefristeter Stellen müssen auch in jeder anderen Rechtsform sichergestellt werden.

Da der Antrag dies alles offenlässt, stimmen wir ihm zu. Wir sind gespannt auf die angeforderte Bewertung der Staatsregierung und werden diese dann offen und kritisch prüfen und diskutieren.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN und der SPD)

Für die NPD Herr Abg. Gansel, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal ist festzustellen, dass überhaupt nichts gegen diesen Berichtsantrag spricht, dessen Anliegen die langfristige Zukunfts- und Qualitätssicherung der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden ist. Auch die NPD-Fraktion findet den unter I.1 aufgeführten Fragenkatalog sinnvoll, geht es doch um die Frage, welche organisatorischen Veränderungen zur Qualitätssicherung notwendig sind.

Die im Antrag gestellte Frage, welchen Beitrag die SLUB für die sächsische Wissenschaftslandschaft leistet, ist natürlich rhetorischer Natur. Es ist weitgehend unbestritten, dass es sich bei dieser deutschlandweit einzigartigen Integrationsbibliothek aus zunächst völlig unterschiedlichen Bibliothekseinrichtungen um ein sächsisches Vorzeigeobjekt handelt. Die neue Universitätsbibliothek auf dem Campus der TU ist nicht nur die größte im Freistaat, sie belegt auch den fünften Platz unter den deutschen Wissenschaftsbibliotheken.

Der letzten Ausgabe des „Magazins der Bibliotheken in Sachsen“ vom Dezember 2010 ist zu entnehmen, dass die SLUB nicht nur mit sämtlichen wissenschaftlichen Bibliotheken des Freistaats eng kooperiert, sondern auch eine ganze Reihe von wegweisenden Neuerungen auf den Weg gebracht hat. Beispiele dafür sind der landesweite Datenbankdienst DBoD, die zahlreichen Digitalisierungsleistungen oder auch die sogenannte konsortiale Erwerbung von Bestandsergänzungen und Neuerscheinungen, die in Zeiten knapper Kassen Mehrfachanschaffungen der gleichen Buch- und Medienbestände zu verhindern hilft.

Die Mitarbeiter der SLUB sind bestrebt, ihren Platz unter den führenden Wissenschaftsbibliotheken des Landes zu behalten. Deshalb haben sie eine neue Generation von Katalogsoftware, „Primo“ genannt, erworben, um der außerordentlichen Betriebsgröße und der medientypologischen Vielfalt von über acht Millionen Bestandseinheiten Herr werden zu können. Dies ist umso beachtlicher, als dass man nicht auf die umständliche Erstellung von förderfähigen Konzepten zur Erlangung von EFREMitteln warten wollte, sondern dieses neue Produkt eigenständig erworben hat. Damit wird nicht nur ein professionellerer Datenimport möglich, sondern es lassen sich auf der Basis gemeinsamer Datenbestände Bereiche wie Benutzeroberfläche, Suchfunktionen und Verfügbarkeitsangaben verschiedener Bibliotheken in Sachsen zusammenführen und trotzdem individuell konfigurieren.

Es würde zu weit führen, die vielen anderen digitalen Fortschritte aufzuzählen, etwa die interdisziplinäre Wissenschaftsplattform zur Geschichte, Kultur und Landeskunde Sachsens.

Was die Pflege des eigentlichen Literaturbestandes betrifft, so soll in den nächsten Monaten eine Deduplizierung, also die Bereinigung von Dubletten, stattfinden. Das

und anderes erfolgt wieder im bewährten Verbundrahmen der großen wissenschaftlichen Bibliotheken des Freistaates.