Protokoll der Sitzung vom 20.01.2011

Weiter profitieren die heutigen Rentnerinnen und Rentner, aber auch die derzeit noch Beschäftigten vom sogenannten Hochrechnungsfaktor. Zwar liegt der heutige Rentenwert Ost immer noch rund 3 Euro unter dem Rentenwert West – ohne die Hochwertung wäre die Diskrepanz von rund 12 % allerdings deutlich höher. Eine Angleichung auf 100 % des Westniveaus unter der Anrechnung des bisherigen Hochwertfaktors wäre für die heutige Rentengeneration ein deutlicher Vorteil.

Auch aus diesem Grund wäre eine Angleichung, die mehr oder weniger alle politischen Akteure prinzipiell begrüßen, sinnvoll. Heutige Beschäftigte, also die Rentnerinnen und Rentner von morgen, würden von einer Angleichung deutliche Nachteile erwarten müssen, wenn gleichzeitig der Hochrechnungsfaktor entfällt. Weil die Lebens- und Einkommensverhältnisse in Ostdeutschland noch nicht denen im Westen entsprechen, wäre ein erhöhtes Altersarmutsrisiko die Folge. Anzeichen dafür, dass vermehrte Altersarmut sowieso schon ein Problem ist, sind zum Beispiel an der Entwicklung der Renteneintrittshöhe zu erkennen. So sank nach Aussage der Staatsregierung die Höhe der Eingangsrente in Sachsen von rund 952 Euro monatlich bei Männern im Jahr 2000 auf nur noch 892 Euro pro Monat im Jahr 2009. Bei Frauen sank die Eingangsrente von 682 Euro im Jahr 2000 auf 655 Euro im Jahr 2009. Wenn wir uns dann vor Augen halten, dass die Zahl der Bezieher von Grundsicherung im Alter stetig wächst, sollten wir jede Veränderung am Rentensystem mit viel Bedacht und Weitblick angehen,

(Beifall bei der SPD)

sonst treiben wir insbesondere noch mehr Frauen in die Altersarmut. Es handelt sich um ein gesellschaftspolitisches Problem, wofür es keine einfache Lösung gibt, aber der Handlungsdruck wächst. Das wird auch in den Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung im März vergangenen Jahres deutlich, die zusammengefasst werden in der Feststellung, dass in Ostdeutschland sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern mit einem deutlichen Rückgang der durchschnittlichen Rentenansprüche der jüngeren Geburtsjahrgänge gerechnet werden müsse. Zwar wurde für diese Legislaturperiode vollmundig im Berliner schwarz-gelben Koalitionsvertrag eine Angleichung angekündigt, aber schon im vergangenen Jahr musste die Bundesrentenministerin von der Leyen in der Presse sehr viel leiser treten. Denn auch Schwarz-Gelb steht wie DIE LINKE vor der Frage, wie der Rentenwert möglichst gerecht und ohne Menschen in die Armut zu treiben, angepasst werden soll.

Auch die Initiative der ostdeutschen Bundesländer im Bundesrat im Jahr 2008, auf die die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme zu dem Antrag verweist, führte bislang nicht zu einem Angleichungsergebnis. Klar ist aber auch, dass bei der Bewältigung der auf uns zukommenden steigenden Altersarmut die Angleichung der Rente Ost und West nur eine geringe faktische Rolle spielen wird. Dieser eher geringe Anteil ist vor allen

Dingen wichtig im Hinblick auf das Gerechtigkeitsempfinden mehr als 20 Jahre nach der deutschen Einheit.

(Beifall des Abg. Holger Mann, SPD)

Das Fazit aus dieser Debatte kann daher nur lauten: Rentenwertangleichung Ost und West ja, aber nur, wenn eine Vermehrung von Armut nach einem langen Arbeitsleben ausgeschlossen werden kann. Ein Schnellschuss hilft nicht weiter. Dennoch müssen wir endlich zu konkreten Handlungsschritten kommen. Dafür sehen wir momentan weder bei der Regierungskoalition noch im jetzigen Antrag ein adäquates Modell. Daher lehnen wir den Antrag ab.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Als nächste Rednerin für die FDP-Fraktion Frau Schütz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben nun schon einiges über unser zweigeteiltes Rentensystem gehört. Es gibt Unterschiede auf der Einnahmenseite durch die unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen, und es gibt Unterschiede auf der Ausgabenseite. Der aktuelle Rentenwert wird seit 1992 anhaltend getrennt nach Ost und West fortgeschrieben und – die Zahlen sind heute schon genannt worden – beträgt im Osten 24,13 Euro und im Westen 27,20 Euro. Das sind im Osten rund 11 % weniger als im Westen.

Die Entgeltpunkte in Ostdeutschland werden jedoch deutlich höher bewertet, um 18,89 %. Nach Adam Ries merkt man, dass der Unterschied bei der Höherbewertung der Entgeltpunkte Ost sehr deutlich ist und den niedrigeren Rentenwert deutlich überkompensiert. Dass diese Regelung nach der Wiedervereinigung getroffen wurde, hatte seine guten Gründe. Im Rentenüberleitungsgesetz wurde 1992 festgehalten, dass die unterschiedliche Berechnung der Renten solange erfolgen soll, bis einheitliche Einkommensverhältnisse in Ost und West hergestellt sind.

Schauen wir uns die Lohnentwicklung an. Zwischen 1992 und 2008 stiegen die Löhne im Osten um rund 53 %. Der aktuelle Rentenwert stieg gar um 72 %. Die Rentner im Osten wurden also am wirtschaftlichen Aufholprozess deutlich beteiligt. 2008 betrug die Differenz der Durchschnittslöhne zwischen Ost und West noch etwa 15 %. Beim Rentenwert ist der Abstand etwas geringer. Dieser Aufholprozess ist seit einigen Jahren allerdings ins Stocken geraten. Bis ein einheitliches Lohnniveau erreicht wird, vergeht noch einige Zeit.

Diese unterschiedliche Rentenberechnung führt aber zu immer mehr Unzufriedenheit, und zwar in Ost und West. Die Rentner in den neuen Bundesländern verstehen nicht mehr, warum 20 Jahre nach der Einheit ihr Rentenwert noch immer unter dem des Westens liegt, und die Rentner in den alten Bundesländern verstehen nicht, warum ihr

Beitragseuro nicht denselben Rentenanspruch begründet wie im Osten. Gerade Beitragszahler in einkommensschwachen Regionen in Westdeutschland empfinden das derzeitige System als ungerecht, und ich kann Ihnen auch sagen, warum.

Der Lohnunterschied zwischen Gesamt-Ost und GesamtWest liegt seit 1999 bei etwa 1 zu 1,2. Ein Lohnunterschied zeigt sich aber nicht nur zwischen Ost und West, sondern mittlerweile auch zwischen einigen westdeutschen Bundesländern untereinander. Das kann man sehr deutlich am Lohnunterschied zwischen Hessen und Schleswig-Holstein sehen, ohne dass das gesondert in der Rentenberechnung bewertet wird. Klar ist also, die maßgeblichen Gründe für eine getrennte Rentenberechnung liegen heute in diesem Maße, wie es 1992 war, nicht mehr vor, und wir finden, dass die Zeit gekommen ist, die Rentenberechnung in Deutschland endlich zu vereinheitlichen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Aufgabe, die Rentenberechnung zu vereinheitlichen, ist nicht nur hochkompliziert, sondern letzten Endes hochsensibel. Es geht um potenziell große Umverteilungswirkungen sowohl zwischen Rentnern in Ost und West als auch zwischen Rentnern und Beitragszahlern. Ich denke, eine gesamtgesellschaftliche, sachliche Debatte über gut überlegte Lösungsvorschläge muss der Mindestanspruch aller verantwortungsvoll handelnden Politiker sein.

Das Modell, das uns heute die Linksfraktion vorstellt, ist aus FDP-Sicht leider nicht geeignet, diesen Anspruch tatsächlich nachhaltig zu erfüllen. Zwar soll das Rentenwertniveau angehoben werden, aber gleichzeitig soll auch die Höherbewertung der Ost-Entgeltpunkte bestehen bleiben. Mit einer solchen Reform wird die Trennung der Rentensysteme in Ost und West nicht abgeschafft, nein, sie wird im Gegenteil sogar noch verschärft. An dieser Ungleichbehandlung wird sich die FDP-Fraktion nicht beteiligen. Das Modell überzeugt auch deshalb nicht, da es eine Mehrbelastung der deutschen Rentenversicherung von circa 6,4 Milliarden Euro bedeutet. Die Zahl ist heute schon genannt worden. Ich bin sehr gespannt, wie Sie, sehr geehrte Damen und Herren der Linksfraktion, eine solche Mehrbelastung erklären wollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir halten ein Modell für geeignet, das drei Prämissen berücksichtigt:

Erstens. In Eigentumsrechte der Rentner und in bestehende Anwartschaften wird nicht eingegriffen.

Zweitens. Der Kostenfaktor muss im Auge behalten werden.

Drittens. Alle Versicherten in Ost und West müssen dabei gleichbehandelt werden.

Daher halten wir es auch für sinnvoll, dass die Umstellung an einem bestimmten Stichtag erfolgt. Es soll auch künftig nur noch einen bundesweiten Rentenwert geben und jeder Euro Rentenbeitrag soll, egal ob er in Ost oder in West erwirtschaftet wird, zum gleichen Rentenanspruch führen.

Alle zum Stichtag bestehenden Rentenansprüche und Rentenanwartschaften bleiben dabei erhalten. Diese Verschlankung des Rentenrechts macht das System für alle Menschen einfacher und verständlicher.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben es aus meinen Ausführungen gehört, den Antrag der LINKEN werden wir aus den wesentlichen Gründen ablehnen, denn dem verfassungsrechtlichen Erfordernis der Gleichbehandlung aller Versicherten wird er in keiner Weise gerecht.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist als Rednerin Frau Herrmann gemeldet.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle der Debatte sind wir uns einig – das hat der bisherige Verlauf gezeigt –, dass die unterschiedlichen Rentenberechnungen in Ost und West zu Verunsicherungen führen, und zwar in Ost und West, und auch zu gegenseitigen Vorbehalten.

Ich habe meine Zweifel, ob der Antrag, der uns heute zur Debatte vorliegt, nicht genau in diese Kerbe haut und diese Unzufriedenheit wieder einmal verstärkt; denn es ist mir und Herrn Krauß aufgefallen, Herr Pellmann: Sie haben zwar in der Überschrift das Stufenprogramm stehen, aber im zweiten Teil heißt es ja immer noch „Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an den Rentenwert West“.

Wir haben ja sehr viel über die verschiedenen Mechanismen gehört, die im Rentensystem wirken, und es ist einfach viel zu simpel zu sagen: Wenn wir den Rentenwert Ost an den Rentenwert West angleichen, dann haben wir die Gerechtigkeit, nach der wir alle rufen und nach der sich sicher die Rentner sehnen. Wir haben dann das beseitigt, was immer wieder zu Unmut der Menschen, sowohl im Osten als auch im Westen, führt. Das hat ja meine Vorrednerin Kollegin Schütz schon gesagt. Deshalb glaube ich, wir sollten doch noch einmal einen Blick auf den Mechanismus werfen. Das haben zwar meine Kollegen schon getan, aber, ich glaube, es kann nicht schaden, das an einigen Stellen noch einmal deutlich zu machen.

Wir sind uns sicher einig, wir wollen ein einheitliches Rentensystem in Ost und West, das genau diese Verunsicherungen in der Bevölkerung nicht mehr zulässt. Ich gebe Ihnen allerdings nicht recht, wenn Sie sagen, dass die derzeitigen Rentner im Osten nicht von der jetzigen Regelung profitieren. Ich denke, sie profitieren sehr wohl von der Regelung, und sei es aufgrund der Aufwertung ihrer Entgeltpunkte. Mit bisher noch durchgängigen Erwerbsbiografien ist es durchaus so, dass Altersarmut nicht das große Problem ist, aber es wird zunehmend zu einem Problem. Deshalb müssen wir genau schauen, was wir jetzt am Rentensystem ändern und wie sich das in

Zukunft auswirken wird. Auch das ist ja schon von den Kolleginnen und Kollegen gesagt worden.

Wir hatten ja eine Anhörung zu diesem Thema in der letzten Legislatur. Da wurde auch dieses Stufenmodell, das Sie heute vorschlagen, vorgestellt. In dieser Anhörung ist sehr deutlich geworden, dass das Stufenmodell eben doch nicht geeignet ist, umfassend ein einheitliches Rentensystem mit möglichst viel Gerechtigkeit herzustellen.

Noch einmal kurz: Für Arbeit in Ostdeutschland werden in der Rentenversicherung Entgeltpunkte erworben. Sie werden dann bei der aktuellen Rentenfestlegung mit dem aktuellen Rentenwert Ost multipliziert. Da ist es so, dass der Rentenwert Ost immer noch niedriger ist als der Rentenwert West. Gleichzeitig erwirbt man aber im Osten für dasselbe Einkommen mehr Entgeltpunkte als im Westen. Das haben Sie, glaube ich, hier nicht deutlich gemacht. Das wird in der Debatte im Übrigen sehr häufig übersehen. Das bedeutet eben dann, dass Personen – nehmen wir mal die DDR-Zeit –, die 1985 10 000 Ostmark verdient haben, dann für ein Beitragsjahr so viel Rente erhalten, als hätten sie für dieses Beitragsjahr 33 000 DM verdient. Personen, die 2001, also nach der Wende, im Osten 45 000 DM verdient haben, erhalten für dieses Jahr genauso viel Rente wie Personen, die im Westen 54 000 DM verdient haben.

Das ist einfach der Mechanismus, der wirkt. Ich glaube, es ist derzeit nicht so, dass wir das eine aufwerten können, nämlich die Rentenpunkte, und gleichzeitig den anderen Mechanismus außer Acht lassen können, denn diese pauschale Betrachtung führte, unabhängig vom Einkommensniveau der Versicherten, im Jahr 2007 noch zu einer Hochwertung um 16 %. Genau das ist aber das, was derzeit nicht mehr gerecht ist, denn auch in den alten Bundesländern existieren strukturschwache Regionen, in denen durchaus sehr niedrige Einkommen erzielt werden. Dort fragen die Menschen: Warum wird unser niedriges Einkommen auch nicht hochgewertet, was zum Beispiel vergleichbar mit dem Einkommen im Osten ist? Im Übrigen gibt es ja im Osten, beispielsweise im öffentlichen Dienst, Menschen, die inzwischen genauso viel verdienen wie ihre westdeutschen Kollegen und deshalb eine Hochwertung dieser Einkommen überhaupt nicht mehr notwendig wäre.

Ich glaube, an dieser Stelle muss man schauen, dass das System so umgesteuert wird, dass diese Ungerechtigkeiten, die sich jetzt tatsächlich daraus ergeben, die aber nicht der Trennlinie Ost-West folgen, in Zukunft vermieden werden.

Es gibt ja ein Modell der GRÜNEN der Garantierente, in dem wir versuchen, diese Ungerechtigkeiten aufzufangen. Das soll natürlich auch aus Steuermitteln finanziert werden. Das soll natürlich auch für Bestandsrentner gelten.

Ich glaube, man muss die unterschiedlichen Modelle noch einmal überprüfen und dann sehen, an welchen Schrauben

wir drehen müssen, um zu diesem einheitlichen und gerechten Rentensystem in Zukunft zu kommen.

Recht herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Letzter Redner in der ersten Runde in der Aussprache ist Herr Petzold von der NPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kein vernünftiger Mensch kann sich dem Ansinnen verschließen, 20 Jahre nach dem Fall der Mauer und der Verwirklichung des Rufes „Wir sind ein Volk“ diese Einheit endlich auch in sozialer Hinsicht herzustellen. Das bedeutet aber auch, dass Unterschiede im Rentenniveau, soweit sie auf der Anwendung verschiedener Rentenwerte beruhen, nunmehr anzugleichen sind. Das sind ein längst überfälliger Schritt und ein Akt nationaler Solidarität.

Neben der Forderung „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ muss auch für die Rente gelten „Gleiche Lebensleistung, gleicher Rentenanspruch“.

Was bei dem immer einfach gestrickten Antrag der LINKEN fehlt, das bestehende Rentensystem wird sich unter den gegenwärtigen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt und vor dem Hintergrund der bevölkerungspolitischen Katastrophe auf Dauer nicht halten lassen. Einfach nur die Angleichung der Rentenwerte zu fordern, ohne eine grundlegende Reform des Sozialversicherungswesens anzusprechen, greift daher leider viel zu kurz.

Das war auch schon bei der vorangegangenen Debatte zu diesem Thema, beispielsweise bezüglich der Rückkehr zum gesetzlichen Renteneintrittsalter mit 65 Jahren, festzustellen. So richtig Ihre Forderung punktuell auch sein mag, so bleibt doch festzuhalten, DIE LINKE leistet keinen wirklichen Beitrag zur langfristigen Sicherung des Rentensystems. Dies kam auch schon in der Debatte zu einem Antrag der NPD-Fraktion sehr deutlich zum Ausdruck, in dem wir die Einführung eines Kinderbonussystems in der Rentenversicherung forderten, und zwar unter dem Titel „Bevölkerungspolitische Anreize im Rentensystem setzen – generativen Beitrag zum Generationenvertrag würdigen“.

Auch bei dem heutigen Antrag der LINKEN zeigt sich, dass diese LINKE immer nur fordert, ohne die zuvor notwendige Weichenstellung aufzuzeigen. Dazu würde beispielsweise gehören, endlich die Ausgliederung der Ausländer aus dem deutschen Sozialversicherungssystem vorzunehmen. Alle Anstrengungen der Politik sind darauf zu richten, eine Wende in der Bevölkerungspolitik herbeizuführen, sonst sind alle Maßnahmen zur Sicherung oder Verbesserung der bewährten Bismarck’schen Renten- und Sozialversicherung das Papier nicht wert, auf dem sie beantragt werden.

Alle Deutschen müssen endlich in einer einheitlichen und beitragsgerechten Volksrentenkasse zusammengefasst werden. Bestehende Vorzugsbehandlungen für Beamte

zum Beispiel sind abzubauen, dann ist auch die Frage der Finanzierung einer endgültigen Anpassung der Rentenwerte zwischen Ost und West darstellbar.