Protokoll der Sitzung vom 11.11.2009

Heute geht es nicht darum, ob der Notverkauf die einzig mögliche Handlungsoption war – dazu habe ich mich oft genug im Parlament verhalten –, sondern es geht um die Verantwortlichen für das Debakel der Sachsen LB. Heute wissen wir, sogar amtlich bestätigt: Die damalige Staatsregierung hätte durch ihren Staatsminister der Finanzen die Krise verhindern können. – Ich komme noch darauf zu sprechen.

Mit unserem Antrag fordern wir die Staatsregierung auf, öffentlich nachvollziehbar Konsequenzen aus dem Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 28. August dieses Jahres zu ziehen, das meine Fraktion erstritten hat.

Erstens. Gegenüber dem Sächsischen Landtag die in dem Urteil festgestellten Verletzungen der Sächsischen Verfassung anzuerkennen und öffentlich darzulegen, wie künftig sichergestellt wird, dass das gesamte Finanzgebaren des Freistaates auch tatsächlich der Steuerung und Kontrolle des Parlamentes unterstellt bleibt, so wie es die Sächsische Verfassung vorsieht.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion)

Zweitens. Schadenersatzansprüche gegen diejenigen Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder durchzusetzen, die an den maßgeblichen Entscheidungen zur Ausweitung der Geschäfte der Sachsen LB beteiligt waren und nicht schon staatsanwaltschaftlich verfolgt werden.

Meine Damen und Herren! Die Pleite der Sachsen LB hat dem Land großen Schaden zugefügt, neben der schon erwähnten Bürgschaft auch noch richtige Summen beim Verkauf. Diese Bürgschaft, diese teure Garantie, wirkt schwer, denn der Freistaat musste eben beim Verkauf der Bank die 2,75-Milliarden-Euro-Garantie übernehmen. Ein Drittel dieser Garantie, ungefähr 900 Millionen Euro, sind bereits dem Haushalt 2007 entzogen und in eine Rücklage überführt worden. Sollte – was man nicht wissen kann – die Garantie in den nächsten Jahren voll in der ganzen Höhe gezogen werden, würde das den Haushalt des Freistaates in den nächsten Jahren zusätzlich belasten, Geld, das wir angesichts erheblicher Steuermindereinnahmen infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise und degressiv ausgestalteter Solidarpaktmittel dringend für andere Aufgaben brauchen.

Die Pleite der Bank mit all ihren Konsequenzen ist nicht vom Himmel gefallen und sie ist auch nicht die Folge der Finanzkrise, wie uns der eine oder andere gerne weismachen wollte. Das Gegenteil ist richtig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Finanzkrise – so der Sächsische Rechnungshof – ist erst durch das unprofessionelle und sorglose Handeln vieler Akteure am Finanzmarkt und auch bei den Regierungen verursacht worden. Im Fall der Sachsen LB waren das eben unprofessionell und sorglos handelnde Akteure im Vorstand, im Verwaltungsrat und im Kreditausschuss. Sowohl die Führungskräfte als auch die Gremien haben jeweils in ihrer Aufgabe versagt, haben eklatante Fehler gemacht und somit den Schaden, der dem Freistaat durch die Pleite entstanden ist, auch zu verantworten.

Die Fehler, denen wir mit der Organklage nachgegangen sind, liegen in den Verstößen gegen das Budgetrecht des Sächsischen Landtages. Das Gericht hat nämlich festgestellt: Die Anfänge für die Krise der Sachsen LB lassen sich bis zur Entscheidung über die strategische Neuausrichtung der Sachsen LB zurückverfolgen. Diese Neuausrichtung war der erste Fehler, denn sie entsprach nicht dem öffentlichen Auftrag der Bank. Deshalb waren auch spätere Entscheidungen der Bank haushaltsrechtlich nicht gedeckt.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion)

Die Bürgschaft, die der Freistaat am 28. Dezember 2007 in Höhe von 1,65 Milliarden Euro abgegeben und am 15. Februar 2008 auf insgesamt 2,75 Milliarden Euro erhöht hat, war nicht nur haushaltsrechtlich nicht gedeckt, sie entsprach auch nicht den Bürgschaftsrichtlinien des Freistaates.

Ein weiterer folgenreicher Fehler war die Entscheidung des damaligen Finanzministers Metz in der Sitzung des Kreditausschusses der Sachsen LB am 16. Juni 2005. Dort hat der Finanzminister der Erhöhung der Kreditlinie gegenüber Ormond Quay auf 1,735 Milliarden Euro zugestimmt. Damit wurden für die Sachsen LB vorhersehbar Finanzierungsrisiken geschaffen, die von ihr selbst gar nicht mehr abgedeckt werden konnten.

Frau Hermenau, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, danke.

Meine Damen und Herren! Die Feststellungen des Gerichtes sind für die Verantwortlichen eigentlich vernichtend. Obwohl uns die Staatsregierung immer wieder weismachen wollte, dass die Pleite der Sachsen LB durch eine Verkettung unglücklicher Umstände verursacht wurde, stellte nun das Verfassungsgericht fest, dass die Risiken, die sich aus dem August 2007 realisiert haben, innerhalb der Sachsen LB bereits im Jahr 2004 benannt und damit auch bekannt gewesen sind und dass der Staatsminister der Finanzen die Erhöhung der Kreditlinie hätte ablehnen müssen, um sich verfassungskonform zu

verhalten. Die Staatsregierung hatte immer die Möglichkeit, die Geschicke der Sachsen LB in eine andere Richtung zu lenken. Sie hat es nicht getan.

Wenn der Finanzminister das Budgetrecht des Sächsischen Landtages gewahrt und die Erhöhung der Kreditlinie im Kreditausschuss am 16.06.2005 abgelehnt hätte, wie es seine Pflicht gewesen wäre, wäre es nach unserer festen Überzeugung nicht zu dem Desaster der Sachsen LB gekommen.

(Volker Bandmann, CDU: Hätte, hätte, hätte!)

Ja, ich höre Ihren Zwischenruf mit „hätte, hätte, hätte“. Wissen Sie, es geht hier um ein Stück politische Kultur in diesem Land. Dass Ihnen das fremd ist, höre ich an Ihrem komischen Zwischenruf.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion)

Es geht auch um ein Stück Gerechtigkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die die Rechnung für diese Zockerei aus ihren Steuergeldern begleichen müssen. Seien Sie da nicht so vorlaut. Das ist nicht angemessen. Wir können von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht verlangen, dass sie die Rechnung für einen Schaden begleichen, den andere angerichtet haben, ohne überhaupt den Versuch gemacht zu haben, diejenigen zu belangen, die den Schaden zu verantworten haben. Das geht doch nicht! Die Verantwortlichen in Regress zu nehmen ist unumgänglich.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Allmählich wird auch die Zeit eng. Verjährungsfristen, die einen Regress unmöglich machen könnten, drohen abzulaufen.

Die FDP, die so beredsam schweigt, hat im Haushalts- und Finanzausschuss bei der Behandlung des Sonderberichts zur Sachsen LB gefordert, allen Feststellungen des Landesrechnungshofes beizutreten und dies auch dem Landtag vorgeschlagen. Die Urteilsbegründung des Verfassungsgerichtes entspricht in wesentlichen Zügen dem, was der Rechnungshof bereits vorher vorgetragen hatte. Herr Herbst hat am Anfang der Debatte gerufen: Nichts Neues zu dem Thema! Nein, nichts Neues in der Tat, wir wussten das schon durch den Rechnungshof, aber jetzt ist es amtlich bestätigt und nun müssen Sie, meine Damen und Herren Kollegen von der FDP, Wort halten. Das wäre in der Tat einmal etwas Neues.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion)

Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Abg. Rohwer.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Hermenau hat schon recht. Es geht um eine ernste Geschichte und die sollten wir nicht so leicht nehmen. Aber, Frau Hermenau, auch nicht alles, was Sie gerade vorgetragen haben, ist richtig. Ich möchte versuchen, in meinem Redebeitrag so manches geradezurücken.

Lassen Sie mich zum Anfang die wohl wichtigste Feststellung des Sächsischen Rechnungshofes vortragen, die er in seinem Sonderbericht zur Sachsen LB getroffen hat: „Der Verkauf der Sachsen LB an die LBBW und die Übernahme der Garantie in Höhe von 2,75 Milliarden Euro hat die Insolvenz der Sachsen LB vermieden. Die Lösung war vertretbar, da sie den Freistaat Sachsen vor größerem Schaden bewahrte.“

Ich finde, das schnelle und konsequente Handeln des damaligen Finanzministers und heutigen Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen hat den Freistaat Sachsen vor größerem Schaden bewahrt. Dieser Fakt ist doch erst einmal deutlich. Das ist klar festzustellen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Nun gleich auch noch zu den Regressansprüchen gegenüber den damaligen Verantwortlichen in der Sachsen LB: Der Finanzminister hat uns im Haushalts- und Finanzausschuss informiert. Wir sind darüber informiert worden, dass mit dem Verkauf – so ist es ja immer, wenn eine Firma verkauft wird – die Unterlagen an den neuen Eigentümer übergehen. Das heißt, wir haben keinen Zugriff mehr auf diese Unterlagen. Ob es da einen neuen Stand gibt, kann vielleicht heute der Finanzminister sagen. Aber das ist zuallererst einmal der Fakt. Wir müssten mit der LBBW eine Einigung finden.

Nun zu den Anträgen: Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat, wie in den Anträgen dargestellt, eine Verletzung des in der Verfassung verankerten Budgetrechts des Landtages festgestellt. Aber es ist aus meiner Sicht wichtig zu sagen, worin diese Verletzung liegt. Es war eben kein willkürliches Handeln des Finanzministeriums und hektisches Handeln, wie Sie es gerade formuliert haben, Frau Hermenau.

Das Verfassungsgericht hat in der Sachverhaltsdarstellung sehr genau festgehalten, welche Schritte die Staatsregierung unternommen hat, um die Garantie auszureichen bzw. die Voraussetzung zur Umsetzung des Eckpunktepapiers bezüglich des Verkaufs der Sachsen LB zu schaffen. So wurde am 18. Dezember die Einwilligung der Garantie des Haushalts- und Finanzausschusses nach § 12 Abs. 4 Haushaltsgesetz 2007/2008 zur Übernahme beantragt. In seiner 40. Sitzung am 19. Dezember erteilte der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages diese Einwilligung. Der Sächsische Landtag stimmte der Übernahme der Gewährleistung in seiner 97. Sitzung am 20. Dezember 2007 zu. Hier ist also nicht von Willkür und unkontrolliertem Handeln der Staatsregierung die Rede, sondern von einem regelkonformen Vorgehen. Dass die Staatsregierung permanent mit der Bankenaufsicht in Kontakt war, können Sie auch in den Landtagsprotokollen nachlesen. Darüber ist hier im Hohen Haus berichtet worden.

Die Staatsregierung hat sich an das in § 12 Abs. 4 Haushaltsgesetz vorgesehene Prozedere gehalten. Man ging davon aus, dies entspräche Artikel 95 der Sächsischen Verfassung. Nun kann man sich über Gesetzesauslegung

streiten, und es lagen verschiedene Rechtsauffassungen vor. Das Verfassungsgericht sah Voraussetzungen von § 12 Abs. 4 Haushaltsgesetz an einer kleinen Stelle als nicht gegeben an: „Das Verfassungsgericht ist der Meinung, die Übernahme der Gewährleistung dient jedoch nicht der Förderung der Wirtschaft. Es genügen hierfür weder lediglich positive mittelbare Auswirkungen der Gewährleistungsübernahme für die am Wirtschaftsleben Teilnehmenden noch die unmittelbare Verteilung des von der Gewährleistung Begünstigten.“

Das Verfassungsgericht hat somit ein – wie ich finde – hartes, aber auch klares Urteil gesprochen. Der Standpunkt der Staatsregierung ist jedoch auch nachzuvollziehen; denn was die Pleite einer Bank für Auswirkungen auf alle Wirtschaftssektoren, insbesondere in Deutschland, gehabt hätte, kann man sich bei Lehman noch einmal anschauen.

Ja, nun ist die ehemalige Sachsen LB keine große Investmentbank, die an der Wall Street arbeitet. Wir befanden uns damals aber in einer extrem kritischen Zeit im Finanzsektor. Keiner konnte abschätzen, welche Auswirkungen die Pleite einer deutschen Bank gehabt hätte. Für die sächsische Wirtschaft und den Mittelstand, mit denen die Sachsen LB eng verbunden war, hätte es auf jeden Fall fatale Folgen gehabt.

Mit dem Urteil liegt nun Rechtssicherheit und -klarheit bei der Vergabe von Gewährleistungen gemäß § 12 Haushaltsgesetz vor. Dass dies jedoch nicht so einfach gewesen ist, zeigt die über vierseitige Auseinandersetzung des Hohen Gerichts mit der Abgrenzung von unmittelbar und mittelbar bzw. wesensprägenden Auswirkungen auf die Wirtschaft. Diese Klarheit wird Grundlage des zukünftigen Handelns der Staatsregierung sein. Diese feste Überzeugung habe ich aus der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses mitgenommen, in der uns Finanzminister Prof. Unland Rede und Antwort gestanden hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun aber zu einem weiteren Aspekt der Diskussion bezüglich der Ausreichung der Garantie, der Forderung eines Nachtragshaushaltes. Herr Bartl hat es angesprochen. Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil ganz klar gesagt: „Hieran gemessen bedurfte es zur Übernahme der Höchstbetragsgarantie weder eines Ausgabenansatzes noch einer Verpflichtungsermächtigung nach Haushaltsplan der Jahre 2007/2008.“ Damit hat das Verfassungsgericht der Forderung nach einem Nachtragshaushalt eine klare Absage erteilt. Im Übrigen ist die Klage der GRÜNEN auch in zwei weiteren Teilen als unzulässig abgelehnt worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bezüglich des Verstoßes gegen das Budgetrecht des Landtages, bezogen auf die Erhöhung der Kreditlinie für Ormond Quay, ist nicht viel zu sagen. Die Handlungen im Jahr 2005 hätten vom Verfahren her so nicht stattfinden dürfen, wie sie geschehen sind. Die finanzielle Vorwirkung der Entscheidungen für künftige Haushaltsjahre hätte einer parlamen

tarischen Ermächtigung bedurft, aber der Sachverhalt ist nun mal mittlerweise abgeschlossen. Ich denke, Sie konnten auch verfolgen, dass die damals Verantwortlichen die entsprechenden Konsequenzen gezogen haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wichtig ist mir noch, aus den Geschehnissen zu lernen und die Punkte des Urteils in der Zukunft konsequent zu beachten und umzusetzen. Den ersten Schritt haben die Koalitionsfraktionen mit ihrem im Haushalts- und Finanzausschuss in der Drucksache 5/226 eingebrachten und behandelten Antrag getan. Darin fordern die Koalitionsfraktionen die Staatsregierung auf, erstens dem Landtag zu berichten, welche Konsequenzen sie aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes gezogen hat, und zweitens sicherzustellen, dass die Abwicklung der mit dem Verkauf der Sachsen LB übernommenen Garantie haushalterisch transparent dargestellt und der Haushalts- und Finanzausschuss eng eingebunden bzw. regelmäßig informiert wird.

Dank dieses Antrags der Koalitionsfraktionen hat der Staatsminister der Finanzen am 04.11.2009 den Haushalts- und Finanzausschusses des Hohen Hauses ausführlich und umfänglich über die Konsequenzen des Urteils informiert. Der Antrag der Linken, der, wenn man in die Protokolle des Landtags sieht, insgesamt dreimal eingebracht worden ist, konnte nicht behandelt werden. Er trug aus meiner Sicht zur Sachaufklärung relativ wenig bei, weil eingebracht und wieder zurückgezogen worden ist, damit er heute im Plenum in der öffentlichen Debatte als Grundlage dienen kann; aber der Haushalts- und Finanzausschuss ist nach meiner festen Überzeugung der Ort, wo die Dinge in der Ausführlichkeit zu bereden sind. Das ist in der Öffentlichkeit des Plenums erfahrungsgemäß schwierig möglich. Weshalb der zuständige Ausschuss sich mit dem Antrag nicht beschäftigen sollte und somit neben unserem Antrag auch keine andere Möglichkeit war, als die umfassende und zeitnahe Information des Staatsministers einzuholen, wird wohl ein Geheimnis der Linken bleiben. Leider ist auch der Antrag der GRÜNEN aus dem Verfassungs- und Rechtsausschuss zurückgezogen worden, um ihn heute auf die Tagesordnung zu setzen. Vielleicht wäre das auch eine erhellende Debatte im Verfassungs- und Rechtsausschuss für sie geworden.

Gut, dass wir nun heute im Landtagsplenum darüber diskutieren können. Insofern will ich die Kritik etwas abmildern, denn die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses und auch die Vertreter der Fraktionen sind nun schon informiert. Jeder weiß heute, wovon er spricht. Momentan prüft das Sächsische Staatsministerium der Finanzen – wie wir informiert worden sind –, inwieweit das Urteil Auswirkungen auf die noch bestehenden Beteiligungen des Freistaates Sachsen hat. Auch diese Prüfung ist umfänglich, da die Beteiligungsformen des Freistaates nunmehr sehr verschieden sind. Der Staatsminister der Finanzen, Herr Prof. Unland, sicherte in der letzen Ausschussberatung zu, den Haushalts- und Finanzausschuss als zuständiges Gremium bezüglich des weiteren Vorgehens eng und zeitnah zu informieren und einzubinden. Das ist ein gutes Zeichen, um die notwendi

gen Schritte, die sich aus diesem Teil des Urteils ableiten, zu gehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme noch einmal auf unseren Antrag im Haushalts- und Finanzausschuss zurück. Diesem ist fraktionsübergreifend zugestimmt worden. Wir können ihn heute in den Sammeldrucksachen beschließen. Damit ist auch dokumentiert, dass die Staatsregierung uns einerseits informieren soll und wir andererseits über die weiteren Konsequenzen im Gespräch bleiben. Insofern also keine große Aufregung. Die Dinge sind in der Richtung in Gang gekommen, wie sie in Gang kommen mussten. Die Konsequenzen aus dem Urteil sind gezogen bzw. werden noch gezogen. Alles Weitere können wir im Haushalts- und Finanzausschuss besprechen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abg. Pecher.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Jetzt aber mal ohne Koalitionstreue!)