Mir bleibt in diesem Zusammenhang lediglich, dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeitern für die bisherige Tätigkeit zu danken und viel Erfolg und vor allem Durchsetzungskraft und Unabhängigkeit gegenüber der Staatsregierung auch für die nächsten Jahre zu wünschen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, mir liegen für eine mögliche zweite Runde keine Wortmeldungen vor. Ich frage die Staatsregierung, ob sie das Wort ergreifen möchte. – Das ist der Fall. Herr Staatsminister Ulbig, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Auch namens der Staatsregierung möchte ich dem Datenschutzbeauftragten Dank und Anerkennung aussprechen für seine Tätigkeit als durchaus kritischer Partner der Verwaltung und Anwalt des Bürgers.
Aber ich möchte deutlich sagen: Wir haben ein gemeinsames Ziel, nämlich den Datenschutz zu stärken. Die Staatsregierung ist sich durchaus bewusst, dass wir verpflichtet sind und gleichzeitig in der Verantwortung stehen, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten.
Dieser 14. Tätigkeitsbericht zeigt aber auch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Freistaates dieser Aufgabe gerecht werden. Die datenschutzrechtlichen Hinweise und Empfehlungen werden geschätzt und es werden Materialien und Arbeitshilfen für die Verwaltungspraxis, vor allem im technisch-organisatorischen Bereich, gern angenommen. Denn es ist ganz klar, dass es hohe datenschutzrechtliche Anforderungen gibt, die uns aufgrund der rechtlichen Veränderungen, aber auch der technischen Veränderungen und Neuerungen immer wieder vor neue Herausforderungen stellen.
Deshalb ist die konstruktive Zusammenarbeit wichtig und es wird bereits erfolgreich praktiziert, dass ein Großteil der Hinweise aus dem 14. Tätigkeitsbericht durch die betroffenen Ressorts unverzüglich umgesetzt worden ist. Bei vielen Vorhaben bezieht die Verwaltung den Datenschutzbeauftragten inzwischen durchaus auch frühzeitig ein.
Es gibt nur wenige Sachverhalte im 14. Tätigkeitsbericht, bei denen die Staatsregierung zu einer anderen datenschutzrechtlichen Bewertung gelangt ist als der Sächsische Datenschutzbeauftragte.
Die Staatsregierung hat deshalb zu einzelnen Anmerkungen auch entsprechend Stellung bezogen. Herr Lichdi, im Gegensatz zu dem, was Sie hier vorgetragen und kritisiert haben, ist dieses Verfahren ausdrücklich im Innenaus
schuss und in der Diskussion gelobt worden, da es eine vernünftige und sinnvolle Übung ist, die auch in Zukunft weiter so betrieben werden sollte.
Wir sind also, Herr Schurig, auch in Zukunft für Hinweise von Ihnen dankbar. Vor diesem Hintergrund freue ich mich auf eine weitere konstruktive Zusammenarbeit.
Meine Damen und Herren, wenn es keine weiteren Wortmeldungen von den Abgeordneten gibt, stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 5/4822 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Keine. Die Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 5/4822 zugestimmt.
Meine Damen und Herren! Mir liegen noch zwei Entschließungsanträge vor. Ich frage zuerst die Fraktion DIE LINKE: Möchte noch jemand den Entschließungsantrag einbringen? – Das ist der Fall. Frau Bonk, Sie haben dazu Gelegenheit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir sicherstellen, dass der Bericht nicht nur zur Kenntnis genommen wird, sondern dass auch die Konsequenzen daraus gezogen werden und dem konkrete Maßnahmen folgen. Ich möchte in aller Kürze noch einmal auf die einzelnen Punkte eingehen.
Und zwar wollen wir aus der Debatte festhalten, dass eine Information durch die Staatsregierung zu den Folgen des neuen elektronischen Personalausweises erfolgen muss. Zwar haben die Vertreter der Koalition im Ausschuss gesagt, es würde vielleicht genügen, wenn die Bürgerinnen und Bürger per Google mal nachschauen, was so ein elektronischer Personalausweis zur Folge hat; wir aber meinen, es hat eine andere Verbindlichkeit und es gibt auch eine Verantwortung der öffentlichen Behörden, über die Folgen aufzuklären.
Nachdem der Sächsische Datenschutzbeauftragte darauf verwiesen hat, kann es nicht einfach an das Bundesministerium abgeschoben werden, sondern auch die Sächsische Staatsregierung sollte ihre Verantwortung für eine Information der Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen, dass zum Beispiel keine Ausleihe gegen Abgabe des Personalausweises mehr erfolgen kann.
Zweitens wollen wir, dass die im Bericht festgelegte Checkliste für kommunale Videoüberwachung, die hohe Kriterien festschreibt, auch entsprechend zur Anwendung kommen soll; dass die Aufsicht führende Behörde diese Checkliste zur Grundlage von Genehmigung und Überprüfung bestehender Videoüberwachungen nimmt. Nur so kann aus unserer Sicht sichergestellt werden, dass dem
Wir wollen außerdem, dass diese überflüssige Nummer in Punkt 3 zum Zensusgesetz gestrichen wird. Wenn andere Bundesländer das nicht brauchen, meinen wir, dass auch in Sachsen die entsprechende Änderung vorgenommen werden kann.
Leider sind Sie, Herr Staatsminister, auch in Ihrer jetzigen Rede weder auf die offenen Fragen zur IFO noch auf den Punkt zu PASS eingegangen, bei der Sie sogar in Ihrer Stellungnahme zugesichert hatten, dass es dazu eine neue gesetzliche Regelung geben soll. Herr Staatsminister, wir erwarten – und wir fordern auch mit diesem Antrag –, dass die gesetzliche Grundlage geschaffen werden muss, und wir erwarten von Ihnen eine umgehende Aussage über den Termin der gesetzlichen Regelung zu PASS, weil so lange Rechtsunsicherheit besteht.
Zuletzt, meine Damen und Herren, möchte ich zum Punkt 6 noch einmal sagen: Wir bezweifeln, dass es eine landesrechtliche Regelung zur Speicherung von IP-Adressen geben kann. Der Datenschutzbeauftragte hat darauf hingewiesen, dass ein E-Government-Gesetz erlassen werden muss und eventuell auch die Speicherung von IPAdressen dadurch rechtlich gesichert sein könnte. Wir bezweifeln das, und wir wollen, dass Sie uns darüber zeitnah Vorschläge vorlegen, –
Gibt es von den Fraktionen noch Wortmeldungen zum vorliegenden Entschließungsantrag? – Herr Seidel, bitte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Bonk und sehr geehrter Herr Lichdi! Wir haben beide Entschließungsanträge vorliegen. Es hätte mich gefreut, wenn die detaillierten Fragen, die Sie jetzt noch einmal aufschreiben, am 3. Februar im Innenausschuss zur Debatte gestanden hätten.
Wir haben hier im Plenum nicht die Möglichkeit, mit unserem Datenschutzbeauftragten im Detail über die aufgeworfenen Fragen zu diskutieren, und das wissen Sie. Deswegen ist diese Art und Weise der Auseinandersetzung mit dem Thema per Entschließungsantrag unserer Meinung nach nicht in Ordnung.
Ich möchte Sie bitten, Ihre Fragen in geeigneter Weise im Innenausschuss vorzubringen; das ist das geeignete Gremium, in dem auch unser Herr Schurig seine Meinung
darstellen kann. Hier geht das leider nicht; deswegen müssen wir beide Entschließungsanträge ablehnen.
Aber ganz besonders möchte ich, da Herr Schurig jetzt da ist, Ihm noch einmal recht herzlich für die gute Zusammenarbeit mit dem Innenausschuss, mit unserer Koalition danken, und ich hoffe, das geht so weiter. Danke schön, Herr Schurig.
Gibt es weitere Wortmeldungen zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE? – Herr Lichdi, bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Wir werden dem Entschließungsantrag der LINKEN zustimmen. Es hat sich offensichtlich so gefügt, obwohl wir es nicht abgesprochen haben: Wir haben jeweils andere Punkte, aber auch richtige Punkte getroffen. Deswegen stimmen wir dem zu und ich denke, es ist vielleicht eine Stärke des Parlaments, dass dann verschiedene doch in die gleiche Richtung arbeiten können.
Ich möchte noch auf das eingehen, was Herr Seidel gesagt hat. Ich glaube, es ist ein Missverständnis. Wir sprechen hier nicht Fragen an, die wir mit Herrn Schurig im Ausschuss hätten besprechen können, sondern wir bewerten seinen Bericht und ziehen daraus Konsequenzen für die Arbeit der Staatsregierung. Hier geht es also nicht um die Fragen, sondern um die Dokumentation der politischen Folgerungen, wie wir sie sehen und wie wir sie dem Parlament zur Beschlussfassung vorschlagen. Von daher geht Ihre Kritik, Herr Seidel, vollkommen ins Leere.
Sehr geehrter Herr Präsident! Zum Entschließungsantrag möchte ich kurz sagen, den Dank haben wir dem Datenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeitern von allen Fraktionen ausgesprochen; deshalb sehe ich im Moment kein Erfordernis, dies hier noch einmal zu beschließen.
Was das Datenerfassungssystem PASS betrifft: Wir werden eine Novellierung des Polizeigesetzes haben und wir werden in diesem Gesetz eine Normierung dieser Voraussetzungen vornehmen. Von daher ist auch hier kein entsprechender Entschließungsantrag geboten.
Bezüglich des Hinterlegungsverbotes beim Personalausweis ist es sicher richtig, dass wir dazu eine bundesgesetzliche Klarstellung haben müssen, wie man mit diesem Ausweis umgeht. Die Informationspolitik liegt hier insbesondere in der Verantwortung der Gemeinden, die diesen Ausweis ausgeben. Ich halte wenig davon, jetzt über ein Informationsblättchen oder ähnliche Medien den
Bürger zu informieren. Die Einwohnermeldeämter sind hinreichend informiert, um den Bürger darauf hinzuweisen. Daher passt dieser Punkt meines Erachtens nicht in einen Entschließungsantrag.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit rufe ich den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4936 zur Abstimmung auf. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? – Danke. Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen DafürStimmen ist diesem Entschließungsantrag mehrheitlich nicht zugestimmt.
Meine Damen und Herren, mir liegt ein weiterer Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, und Herr Lichdi möchte diesen Entschließungsantrag einbringen; bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich denke, es ist durchaus hilfreich und angemessen, dass wir im Punkt I, Feststellung, einfach noch einmal darauf hinzuweisen versuchen, worin eigentlich im Kern die datenschutzrechtliche Herausforderung besteht, nämlich im ständigen Anwachsen immer mehr Dateien privater und öffentlicher Natur und ihrer immer weiter greifenden Verknüpfung. Das ist ein strukturell anderes Problem als die Frage, ob diese oder jene Erhebung oder diese oder jene Datenweitergabe rechtmäßig und angemessen ist.
Hier scheint tatsächlich ein völlig neues Problem auf. Das wissen wir zwar schon seit zehn Jahren; aber ich habe den Eindruck, dass das bei manchen Kollegen noch nicht richtig angekommen ist.