Protokoll der Sitzung vom 23.03.2011

Lassen Sie uns die Frage doch wenigstens prüfen, bevor Sie sie entscheiden.

Ich lasse jetzt noch eine Wortmeldung zu. Dann entscheiden wir uns, was hier geschehen soll. Geht es zurück in den Ausschuss, oder?

Herr Biesok, bitte.

Herr Bartl, Sie verwechseln hier leider das Arbeitsrecht mit dem Recht der Abgeordneten. Im Arbeitsrecht gibt es ein Günstigkeitsprinzip auf Bundesebene mit einem Rangverhältnis zu Tarifverträgen und tarifvertraglichen Abschlüssen. Aber hier befinden wir uns nicht. Wir regeln vielmehr den Status der Abgeordneten, ihre Entschädigung, ihre Versorgung. Das ist eine eigenständige Zuständigkeit des Freistaates Sachsen und kann deshalb eigenständig geregelt werden.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren! Es ist mir leider versagt, mich als amtierender Präsident in die Diskussion einzumischen. Es gibt aber nicht ohne Grund einen § 11a im Sächsischen Abgeordnetengesetz.

Gibt es noch weitere Wortmeldungen? – Herr Dr. Pellmann.

Herr Präsident! Da es Ihnen im Augenblick nicht möglich ist, sich in die Debatte einzumischen, will ich als gleich Betroffener etwas dazu sagen. Das ist keine Befangenheitssituation, denn mich betrifft es am Ende nicht mehr.

Sie begeben sich, wenn Sie jetzt unserem Änderungsantrag nicht folgen, auf das Glatteis der Diskriminierung. Wir haben in Deutschland – Gott sei Dank! – inzwischen genügend Regelungen gegen jegliche Diskriminierung. Es gilt das Diskriminierungsverbot. Ob Sie es wollen oder nicht: Sie begeben sich auf dieses Glatteis.

Ich garantiere Ihnen, dass in ein, zwei Monaten das Fünfzehnte Änderungsgesetz nötig sein wird. Wenn Sie das riskieren wollen, bitte schön, dann handeln Sie sorglos nach dem Motto: Augen zu und durch.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag, eingereicht von der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 5/5375.

(Zuruf des Abg. Stefan Brangs, SPD)

Dann müssten Sie mir mal helfen, welche Punkte Sie meinen.

(Stefan Brangs, SPD: Den Änderungsantrag!)

Der hat nur einen Punkt; aber vielen Dank für den Wortbeitrag.

Meine Damen und Herren, ich lasse nun abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Danke sehr. Bei zahlreichen Stimmen dafür und ebenso zahlreichen Stimmenthaltungen ist diesem Antrag mehrheitlich nicht entsprochen worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den eingereichten Gesetzentwurf auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses mit der Drucksachennummer 5/5263. Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen vorschlagen, über die Überschrift und Artikel 1, 2 und 3 komplex abzustimmen. Möchte jemand widersprechen? – Das kann ich nicht feststellen.

Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei zahlreichen Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist dem Gesetzentwurf trotzdem mehrheitlich entsprochen worden.

Wir können damit zur Schlussabstimmung kommen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier stelle ich dasselbe Abstimmungsverhalten fest: zahlreiche Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen. Damit ist dem Gesetzentwurf mehrheitlich entsprochen worden. Der Tagesordnungspunkt 7 ist damit erledigt.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013

Drucksache 5/5298, Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

Zukunftsweisende Ausgestaltung der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) nach 2013

Drucksache 5/4277, Antrag der Fraktion DIE LINKE

Die Fraktionen können wie folgt Stellung nehmen: CDU, FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Wir beginnen mit der Aussprache. Für die Fraktion der CDU spricht Herr Abg. Schmidt. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Gemeinsame europäische Agrarpolitik, kurz: GAP, wird seit vielen Jahren oft kontrovers diskutiert. Es gibt viele kritische, aber auch zustimmende Meinungen zur Form dieser Förderung. Dabei geht es allerdings nicht, wie der Name vielleicht suggeriert, nur um die Förderung der Landwirtschaft, sondern vielmehr um die Entwicklung unserer ländlichen Räume insgesamt.

Die derzeit laufende Förderperiode wird im Jahr 2013 enden. Wir befinden uns derzeit in der heißen Phase der Entscheidungen: Wie soll die GAP ab 2014 aussehen? Wie weit nicht nur in Brüssel, sondern auch bei uns im Freistaat die Vorstellungen diesbezüglich auseinandergehen, zeigen die beiden uns vorliegenden Anträge der Koalition und der Linksfraktion. Doch dazu später.

Derzeit umfasst der Agrarhaushalt der EU ein Volumen von 58 Milliarden Euro, was einem Anteil von 41 % am Gesamthaushalt entspricht. Die Mittel werden über zwei Säulen verteilt. Die erste Säule beinhaltet die Direktzahlungen an die Landwirte, welche bereits jetzt an die Einhaltung umfangreicher Umweltauflagen, sogenannter

Cross Compliances, geknüpft sind. In Deutschland sind diese Zahlungen weitestgehend von der Produktion entkoppelt. Die erste Säule muss von den Nationalstaaten nicht gegenfinanziert werden – was sie dadurch natürlich besonders interessant macht.

In der zweiten, durch die Mitgliedsstaaten gegenzufinanzierenden Säule der GAP sind spezielle Förderungen von ländlichen Räumen, Umweltmaßnahmen und Investitionen enthalten.

Wie bereits in der Aktuellen Debatte im November diskutiert, hat der zuständige Kommissar der Europäischen Kommission, Herr Cioloş, im letzten Herbst dem Europäischen Parlament eine Mitteilung seiner Vorstellungen über die zukünftige Ausrichtung der EUAgrarpolitik mitgeteilt. Derzeit wird im Parlament die Mitteilung des Kommissars diskutiert, und bis Mitte 2011 soll ein Bericht durch den zuständigen Obmann des Parlamentes vorgelegt werden. Darauf folgen bis Ende 2011 die legislativen Texte der Kommission, bis Mai 2012 erneut ein Bericht des Parlamentes und bis Ende 2012 eine Entscheidung des Rates. Auf dieser Basis werden zwischen Kommission, Parlament und Rat Mitte 2013 in Trilogverhandlungen die endgültigen Entscheidungen fallen. Kommissar Cioloş hat in seiner Mitteilung folgende neue Herausforderungen formuliert:

erstens – die Sicherung der Ernährung in der EU, aber auch weltweit,

zweitens – eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen zu sichern,

drittens – die Problematik der Klimaveränderungen,

viertens – die zunehmende Globalisierung und steigende Preisvolatilität,

fünftens – die Vielfalt der Betriebsstrukturen und Produktionssysteme optimal zu nutzen,

sechstens – den räumlichen und sozialen Zusammenhalt in den ländlichen Gebieten der Europäischen Union zu stärken,

siebtens – die Unterstützung im Rahmen der GAP gerecht und ausgewogen zwischen den Mitgliedsstaaten und Landwirten zu verteilen und schließlich

achtens – die Durchführungsverfahren im Rahmen der GAP weiter zu entbürokratisieren.

Aus den neuen Herausforderungen leitet der Kommissar bzw. die Kommission strategische Ziele der zukünftigen gemeinsamen Agrarpolitik ab:

erstens – die rentable Nahrungsmittelerzeugung,

zweitens – die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und Klimamaßnahmen und

drittens – die Erhaltung der räumlichen Ausgewogenheit und Vielfalt der ländlichen Gebiete.

Sowohl die neuen Herausforderungen als auch die strategischen Ziele teilen wir weitestgehend. Die von Kommissar Cioloş jedoch auf deren Basis unterbreiteten Vorschläge sind – zumindest in Teilen – für unseren Freistaat nicht hinnehmbar, da zu befürchten ist, dass sowohl der Umfang der Mittelbereitstellung überproportional sinken wird und speziell in Bezug auf den angestrebten Bürokratieabbau genau das Gegenteil eintreten könnte.

Natürlich ist klar, dass bei maximal gleichbleibendem Agrarhaushalt und einer gestiegenen Anzahl von Mitgliedsstaaten davon auszugehen ist, dass die Mittel nicht noch steigen. Allerdings darf nicht durch einzelne Beschlüsse eine einseitig starke Mittelabsenkung speziell für unseren Freistaat provoziert werden. So lehnt die CDUFraktion eine Kappung der Direktzahlung entsprechend der Betriebsgröße unserer Landwirte ab. Dies ist keineswegs mit der Erreichung von Struktur- oder womöglich Umweltzielen zu rechtfertigen, sondern es ist ein direkter Verlust an Finanzmitteln für unseren Freistaat; denn es ist ein Trugschluss, dass diese Mittel etwa kleineren Betrieben zugute kommen, sondern sie fließen direkt in den Gesamthaushalt zurück.

Die Ankündigung, diese Kappung durch Anrechnung einer Arbeitskraftkomponente wieder auszugleichen, klingt zwar sehr schön, ist aber europaweit nicht quantifizierbar und droht zu einem bürokratischen Monster zu werden.

Gleiches gilt für das angestrebte Greening, vor dem sich in der von Cioloş angedachten Form kein sächsischer Landwirt fürchten muss; denn unsere Betriebe sind

bezüglich einer nachhaltigen und umweltgerechten Landwirtschaft beispielgebend. Aber auch hier droht ein riesiger Verwaltungsaufwand sowohl in den Landwirtschaftsbetrieben als auch in der staatlichen und kommunalen Verwaltung. Auch dies ist nicht hinnehmbar. Meine Kollegen von Breitenbuch und Tiefensee werden noch näher darauf eingehen.

Aufgrund des genannten Zeitplanes kommt unser Antrag genau zum richtigen Zeitpunkt und basiert – im Gegensatz zum Antrag der Linksfraktion – auf der Grundlage, dass unserer Landwirte in Sachsen auch heute schon nachhaltig und umweltgerecht wirtschaften und völlig unabhängig von ihrer Betriebsform qualitativ hochwertige Lebensmittel erzeugen. Es geht uns darum, die Wettbewerbsfähigkeit unter den von der Kommission richtigerweise formulierten neuen Herausforderungen dauerhaft zu erhalten und damit die durch Cioloş an erster Stelle formulierte Sicherung der Ernährung in Europa und der Welt mit zu gewährleisten.