Im Moment nicht. – Auch die Kosten für die Klassenfahrten müssen sie irgendwie aufbringen. Hier muss der Staat ansetzen. Deshalb brauchen wir genau für diese Menschen steuerliche Entlastungen. Das ist unser Ansatz von Politik.
Mir ist aber keine Studie bekannt, die belegt, dass Kostenbeteiligungen an Lernmitteln zu schlechteren Bildungschancen führen. Allein die PISA-Ergebnisse belegen es. In Sachsen haben die Kinder durchaus exzellente Bildungschancen, Herr Dulig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das am 25. Februar von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz soll geeignet sein, auch den Kindern Bildungschancen zu eröffnen, die sie mit den durch Rot-Grün beschlossenen Regelsätzen nicht hatten. Damit werden an dieser Stelle übrigens Ihre Fehler korrigiert. Weil Sie, werte Kollegen der SPD, dies erkannt haben, wollen Sie nun noch etwas obendrauf legen.
Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, für diese Art von Politik fehlt mir jegliches Verständnis. Dies findet bei uns keine Unterstützung.
Darf ich fragen – ähnlich wie Herr Scheel –, wie Sie sich die Finanzierung eines solchen Konzeptes vorstellen? Kein Wort darüber in Ihrem Antrag. Eine solche Politik ist
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD! An einem Punkt sind wir allerdings gar nicht so weit auseinander. Den Schulen ein Budget zur Verfügung zu stellen, ihnen mehr organisatorische Freiheiten zu gewähren hat durchaus einen Reiz. Dennoch entbehrt dieser Antrag mit seiner Forderung, allen alles kostenfrei zu ermöglichen, jeglicher Realität. Aus diesem Grund wird unsere Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen.
Wir fahren in der allgemeinen Aussprache fort. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Giegengack; bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich mache es kurz. Unsere Fraktion teilt grundsätzlich die Auffassung, dass die in Sachsen gewährte Lernmittelfreiheit, die sich eben nur auf Schulbücher bezieht, nicht weit genug geht. Das Verfahren, das die SPD hier vorschlägt, um dies zu ändern, halten wir jedoch für schwierig.
Unsere Verfassung gibt in Artikel 102 die Lernmittelfreiheit vor. Das hatten Sie zitiert, Frau Dr. Stange; den nächsten Absatz allerdings nicht mehr. Darin steht nämlich: "Alles Nähere regelt ein Gesetz." Im Schulgesetz, §§ 23, 31 und 38, werden alle im Antrag aufgeführten Punkte geregelt. Diese Regelungen kann man für falsch oder nicht weit genug gehend halten. Darin gehen wir in einigen wenigen Punkten sogar konform. Man kann aber nicht die Staatsregierung auffordern, sich über diese gesetzlichen Vorgaben hinwegzusetzen. Wenn man mit diesen Regelungen nicht einverstanden ist, muss man einen eigenen Gesetzentwurf einbringen. Ob das nun hier im Hause von sehr viel Erfolg gekrönt sein wird, sei einmal dahingestellt.
Dieser Aufgabe, einen Gesetzentwurf einzubringen, ist die SPD so leider nicht nachgekommen. Angesichts dessen und da auch der Zeitpunkt – ein Vierteljahr nach den Haushaltsverhandlungen – für uns nicht ganz nachvollziehbar ist und keinerlei Aussagen über die Deckung der Mehrkosten gemacht werden, können wir uns hierbei nur enthalten.
Danke. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es darf natürlich stark bezweifelt werden, ob ein Antrag wie der hier vorliegende oder ein
entsprechender Gesetzentwurf von der SPD auch gestellt worden wäre, wenn sie noch in der Bundes- oder in der Landesregierung wäre.
Nicht zum ersten Mal wird hier versucht, durch einen bunt gemischten Sozialantrag vergessen zu machen, dass es die SPD war, die dem sozialen Kahlschlag mit den Hartz-IV-Reformen Tür und Tor öffnete.
Sie hätten auch schon im Jahr 2007 unseren umfangreichen Vorschlägen zustimmen können oder müssen, in denen es um die Herstellung der Lernmittelfreiheit in den Schulen ging, um die Gewährleistung einer kostenfreien, vollwertigen und gesunden Ernährung für Kinder und Jugendliche an den Schulen oder um die geforderte Anrechnungsfreiheit der kommunalen Begrüßungsgelder und anderer freiwilliger sozialer Leistungen bei Hartz IV – alles nachzulesen unter den Drucksachennummern 4/3231 und 4/8944. Dennoch freuen wir uns natürlich, dass die SPD nun einen solchen Antrag vorlegt. Unsere Fraktion wird diesem ohne Einschränkungen zustimmen.
Der Titel des Antrages "Schrittweise Einführung des kostenfreien Schulbesuches in Sachsen" lässt aber etwas außen vor: dass die SPD hier handstreichartig auch gleich die Schulbeförderung in Punkt II.5 und vor allem IV. kostenfrei stellen will – was mir anfangs etwas seltsam und nicht besonders realistisch vorkam. Aber in der Begründung zum Antrag kann man dann nachlesen, dass die – ich zitiere – "Schulträger und Träger der Schülerbeförderung nur mittelbaren Einfluss auf die Schulstandorte und damit Schulwege haben. Deshalb" – so die Begründung weiter – "soll der Freistaat auch bei der Freistellung der Schülerbeförderung unterstützen." Anders gesagt: Wer Schulen schließt und damit längere Schulwege verursacht, soll gefälligst auch für die Kosten der Schülerbeförderung aufkommen. Das Verursacherprinzip ist für uns also eine sehr reizvolle Idee.
Erwartungsgemäß verweist die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme auf die Verantwortung der Kreise – sowohl zuständig für die Schulnetzplanung als auch für die Schülerbeförderung. Dass eine Schulnetzplanung, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, überhaupt nicht erst genehmigt wird, wird wie immer dezent verschwiegen.
Meine Damen und Herren! Da wir bereits ähnliche Anträge eingebracht haben und, was die Schülerbeförderung betrifft, durchaus das Verursacherprinzip vertreten, stimmen wir diesem sehr bunt gemischten Antrag dennoch zu.
Ich frage die Abgeordneten, ob jemand in einer zweiten Runde noch das Wort ergreifen möchte. Mir liegen keine Wortmeldungen vor. – Das ist nicht der Fall. Die Staatsre
gierung? – Für eine dritte Runde habe ich auch keine Wortmeldungen. Ich frage die Staatsregierung: Möchte sie das Wort ergreifen? –
Die Staatsregierung möchte das Wort nicht ergreifen. Ich frage: Möchte jemand in einer dritten Runde das Wort ergreifen? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Ich frage zum letzten Mal die Staatsregierung: Möchte sie das Wort ergreifen?
(Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller unterhält sich immer noch mit einem Abgeordneten – Heiterkeit bei den Abgeordneten – Torsten Herbst, FDP: Zum allerletzten Mal!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Daten über Kosten, die den Eltern im Freistaat Sachsen durch den Schulbesuch ihrer Kinder entstehen, liegen der Staatsregierung nicht vor. Nach meiner Kenntnis gibt es bundesweit zu dieser Frage keine belastbaren Untersuchungen. Die Elternpflicht erstreckt sich nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen auch darauf, dafür zu sorgen, dass die Kinder für den Schulbesuch ausgestattet sind. Die übrigen Kosten für die Schulbildung tragen die öffentlichen Schulträger und der Freistaat Sachsen. Die Schulen in freier Trägerschaft unterliegen ihrerseits dem verfassungsrechtlich verankerten Verbot der Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern.
Die Schulen entscheiden im Rahmen ihrer pädagogischen Aufgaben und Verantwortung über das Angebot schulischer Veranstaltungen. In diesem Zusammenhang müssen sie sich auch mit möglichen finanziellen Belastungen der Schüler und Eltern, Zumutbarkeitsgrenzen und anderen Finanzierungsmöglichkeiten auseinandersetzen.
Ich bin der Ansicht, dass das Signal, der Freistaat zahlt alles und jedes, nicht verantwortungsbewusst und dienlich ist. Viel wichtiger ist es, dass die Schule eigenverantwortlich handelt und derartige Entscheidungen sorgsam mit den beteiligten Akteuren abwägt. Um allen Schülern Teilnahmemöglichkeiten zu eröffnen, müssen Schulen beispielsweise eine sparsame Herangehensweise im Blick behalten. Nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch finanziell umsetzbar. Zum Beispiel könnten vorhandene Arbeitsmaterialien noch effektiver genutzt und Tauschbörsen organisiert werden.
Die finanzielle Belastung, etwa bei Schulfahrten, muss für alle betroffenen Erziehungsberechtigten zumutbar sein. Ziele in der näheren Umgebung entsprechen dem pädagogischen Anliegen häufig genauso wie entfernte Ziele, die allerdings nur mit höherem finanziellem Aufwand erreichbar sind.
Die Schulträger ihrerseits sind dazu verpflichtet, Schulen zu errichten, sie mit den notwendigen Lehr- und Lernmit
teln auszustatten, sie in einem ordnungsgemäßen Zustand zu unterhalten und dem Schulleiter die zur Deckung des laufenden Lehr- und Lernmittelbedarfs erforderlichen Mittel zur selbstständigen Bewirtschaftung zu überlassen.
Die bereits vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten müssen ausgeschöpft werden. Fortbildungsangebote des Sächsischen Bildungsinstitutes, die Sächsische Bildungsagentur, schulinterne Fortbildungen, externe Fortbildungsmöglichkeiten und Beratungsangebote der Schulaufsicht unterstützen die Schulen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die öffentlichen Schulträger erhalten über das Finanzausgleichsgesetz einen steuerkraftabhängigen finanziellen Ausgleich für jeden Schüler, der eine Schule in ihrem Gebiet besucht. Das Landesprogramm GTA ermöglicht es bereits heute, den Schülern beitragsfreie Ganztagsangebote zu unterbreiten. Auch die jetzige Regelung zur Schülerbeförderung bewährt sich, und die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte erhalten einen angemessenen finanziellen Ausgleich zur Gewährleistung dieser Aufgabe.
Meine Damen und Herren! Jedem Schüler im Freistaat Sachsen wird ein seinen Begabungen entsprechendes adäquates Bildungsangebot unterbreitet. Kein leistungsbereites Kind muss auf sein Abitur verzichten, nur weil es einkommensschwache Eltern hat. Voraussetzung dafür ist, dass alle Verantwortlichen ihre Verantwortung wahrnehmen, wo sie ihnen zukommt. Nicht die Forderung, dass der Staat für ausnahmslos alles aufkommen muss, ist geboten, sondern dass alle Beteiligten zukunftsweisende Lösungen anstreben. Die Kommunen stellen die notwendigen Schulgebäude zur Verfügung und statten sie für den Unterricht aus.
Die Schülerbeförderung gewährleistet, dass jeder Schüler eine aufnahmefähige Schule der gewünschten Schulart zumutbar erreichen kann. Durch die staatlichen Förderprogramme werden Schulhausbau und GTA-Angebote unterstützt. Die Schulen sorgen mit ihren pädagogischen, organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten für ein Bildungsangebot, das jedem Schüler eine Teilhabemöglichkeit gewährt. Aber auch Eltern müssen ihre Verantwortung wahrnehmen. Die Elternmitwirkung ermöglicht es ihnen, aktiv am Schulgeschehen teilzunehmen und die Rahmenbedingungen – das ist ausdrücklich gewünscht – mitzugestalten.
Der Vollständigkeit halber weise ich abschließend auf das vom Bund und von den Ländern rückwirkend zum ersten Januar 2011 beschlossene Bildungspaket hin. Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien haben einen Rechtsanspruch auf gezielte Bildungsförderung. Wie sich das in der Praxis auswirkt, werden wir beobachten. Insgesamt sorgt der Freistaat für ein leistungsdifferenziertes, gut erreichbares Bildungsangebot. Wir haben in diesem Punkt einen Stand erreicht, um den uns andere Bundeslänger beneiden.
Wir kommen zum Schlusswort. Dieses spricht die Einreicherin die SPD-Fraktion. Frau Dr. Stange, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon etwas entsetzt, Herr Wöller, mit welch stoischer Ruhe Sie das vortragen, was Sie schon einmal schriftlich vorgelegt haben. Aber das scheint offenbar üblich zu sein. Sie scheinen auch noch nie mit Eltern konfrontiert worden zu sein, die jenseits Ihrer Definition von sozialer Schwäche, nämlich SGB-II- und SGB-III-Empfängern, ob der enormen finanziellen Belastungen, die in der Schule auf sie zukommen, sich darüber beschwert haben, dass sie eben nicht die gleichen Chancen haben, dass sie eben nicht zum Beispiel Nachhilfeunterricht so ohne Weiteres bezahlen können, dass sie nicht so ohne Weiteres die Schülerbeförderung zum Gymnasium finanzieren können usw. usf.