Protokoll der Sitzung vom 19.04.2011

(Stefan Brangs, SPD: Was?)

Darin werden völlig übertriebene Anforderungen gestellt, die das komplette Verfahren unnötig verzögern würden. Der Antrag geht auch deshalb ins Leere, weil die Staatsregierung bereits an einer entsprechenden Regelung arbeitet.

(Stefan Brangs, SPD: Ah!)

Das begrüßen wir ausdrücklich.

(Sabine Friedel, SPD: Sagen Sie uns, was darin steht!)

Wer die Debatte in den letzten Monaten aufmerksam verfolgt hat, muss zu dem Schluss kommen, dass sich Frau Friedel hier mit fremden Federn schmücken möchte.

(Sabine Friedel, SPD: Oh! – Cornelia Falken, DIE LINKE: Seit wann das?)

Der Feuerwehrführerschein als solcher ist sicherlich eine Erfolgsgeschichte, die viele Väter und Mütter hat, die ihn auf den Weg gebracht haben.

(Stefan Brangs, SPD: Das waren die Schweizer!)

Aber ob Frau Friedel unbedingt eine dieser Mütter ist, wage ich zu bezweifeln.

(Eva Jähnigen, GRÜNE, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Herr Löffler, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Vielen Dank, aber die Kollegin Jähnigen wird dann sicherlich auch gleich selbst noch die Möglichkeit haben, weiter darauf einzugehen.

Man gewinnt stattdessen den Eindruck, hier meldet sich jemand zur eigenen Profilierung zu Wort, um am Erfolg der Initiative teilzuhaben.

(Zurufe der Abg. Sabine Friedel und Stefan Brangs, SPD)

Diejenigen, die diese Angelegenheit seit Monaten beschäftigt, merken so etwas natürlich sofort, und denjenigen, die das nicht merken, habe ich das gern noch einmal näher gebracht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Nächster Redner ist Herr Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Meine Fraktion wird dem Antrag zustimmen, wohl wissend, dass er aller Wahrscheinlichkeit nach hoffentlich offene Scheunentore bei der Staatsregierung einrennt.

Es ist doch völlig klar, dass die Staatsregierung ihre nun schon weit im Voraus medial transportierte Wohltat den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr schnellstmöglich zur Verfügung stellen will, weshalb – davon gehe ich einmal mit großer Wahrscheinlichkeit aus – eine entsprechende Verordnung erlassen wird. Dass sich die Staatsregierung – wie bei der Feuerwehrrente – dann auf die kommunale Zuständigkeit besinnen wird, ist ebenfalls bereits absehbar. Darin ist die Staatsregierung berechenbar.

Worüber wir uns in diesem Hohen Hause viel mehr Gedanken machen müssen, ist die Tatsache, dass die Feuerwehrinitiativen der Koalition – bis auf die Sächsische Jubiläumszuwendungsverordnung – bisher nie das notwendige Geld zur Verfügung gestellt hat. Ich erinnere nur an die Aktionen des Ministerpräsidenten zur Feuerwehrrente – welch ein gigantischer Wahlbetrug; denn im Endeffekt landeten die Kosten bei den Kommunen – oder die Aktion "Helden gesucht" zur Nachwuchsgewinnung bei der Freiwilligen Feuerwehr, die auch von meiner Fraktion begrüßt wurde, sowie die geplante Senkung des Eintrittsalters bei der Jugendfeuerwehr. Auch hier liegen die Probleme im Endeffekt bei den Kommunen; denn diese haben erhebliche Schwierigkeiten, die entsprechende Bekleidung und Ausrüstung für die Jugendfeuerwehren sicherzustellen.

Nun sind es die Kommunen mittlerweile gewöhnt, dass die Staatsregierung zwar trommelt und pfeift, aber abtaucht, wenn es darum geht, dass Ganze finanziell zu untersetzen. Der klassische Spruch lautet dann: Wir betrachten das dann als kommunale Aufgabe.

Unter eklatanter Verletzung des Prinzips, dass der Aufgabe auch das Geld zu folgen hat, wird nun hier der Aufgabe weder das Geld noch das Personal folgen. Die Betroffenen werden allein gelassen. Die kostengünstige und unbürokratische Handhabung dieser Verordnung wird –

da bin ich mir relativ sicher – so aussehen wie bei den von mir genannten Beispielen aus der Vergangenheit. Solange die Initiativen der Staatsregierung nicht finanziell untersetzt sind, bleiben sie für die Kommunen mehr eine Belastung als Freude.

Sie, meine Damen und Herren der Koalition, feiern diesen Feuerwehrführerschein als politischen Erfolg. Nun gut. Dass es bei der Umsetzung klemmt, weil Sie sich genau dort wegducken, wo es richtig wehtut, nämlich beim Geld, sind die Kommunen bzw. Ausbildungsstellen schon gewöhnt. Das ist eine schäbige und billige Art, Politik auf Kosten anderer zu machen, meine Damen und Herren der Koalition.

(Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Der uns vorliegende Antrag der SPD-Fraktion verfügt über den richtigen Ansatz. Das Einfordern der Verantwortlichkeit der Staatsregierung für die Folgen ihres Handelns findet unsere Zustimmung und Unterstützung. Er greift aber in der Frage der Einsatzfähigkeit der freiwilligen Feuerwehren nur ein Detail auf, welches auch im Rahmen der Sitzung des Innenausschusses hätte behandelt werden können. Eine grundsätzliche Auseinandersetzung über die Verantwortung der Staatsregierung für die finanzielle Ausstattung der Kommunen und ihrer freiwilligen Feuerwehren wird in diesem Haus noch zu führen sein.

Danke schön.

(Beifall bei den LINKEN und der SPD)

Als nächster Redner spricht Herr Karabinski. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Warum führen wir heute diese Debatte? Der Bundestag hat am 4. April 2011 das 7. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Damit besteht jetzt die Möglichkeit, den sogenannten Feuerwehrführerschein in Sachsen einzuführen.

Auf diese Weise wird ein Thema zu einem positiven Abschluss kommen, welches seit 1999 den Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den technischen Hilfsdiensten auf den Nägeln brennt. Der Hintergrund für diese Notwendigkeit ist die Zweite EU-Führerscheinrichtlinie. Wer seit dem Jahre 1999 einen Pkw-Führerschein erhält, ist nur noch berechtigt, Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht zu fahren. Für schwerere Fahrzeuge ist seitdem eine teuere Fahrerlaubnis der Klasse C1 notwendig. Lediglich Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem 1. Juli 1999 den Führerschein der Klasse 3 erworben haben, können auch weiterhin Fahrzeuge der Führerscheinklasse C1, also Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen, führen.

Da die Einsatzfahrzeuge aber immer schwerer geworden sind und selbst kleinere Fahrzeuge, wie Tragkraftspritzfahrzeuge, inzwischen mehr als 3,5 Tonnen wiegen, kämpfen freiwillige Feuerwehren und der Katastrophenschutz damit, genug Fahrzeugfahrer mit der notwendigen Fahrerlaubnis zu finden. Um aber die Einsatzbereitschaft

zu sichern, ist es dringend notwendig, die jungen ehrenamtlichen Helfer in die Lage zu versetzen, die Einsatzfahrzeuge auch im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen.

Die Staatsregierung hat dies frühzeitig erkannt und sich bereits im Mai 2010 einer Bundesratsinitiative Bayerns angeschlossen. Es ist bereits erwähnt worden. Diese Bundesratsinitiative sollte allen Bundesländern die Erteilung von gesonderten Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtmasse ermöglichen. Sachsen ist somit maßgeblich an der Einführung des Feuerwehrführerscheins beteiligt. Die entsprechende Verordnung für Sachsen wird – davon bin ich überzeugt – im Sommer vorliegen. Des heutigen Antrages der SPDFraktion bedarf es deshalb nicht.

Ihre Vorstellungen einer Ausgestaltung des Feuerwehrführerscheins zielen auf eine bürokratische Regelung hin. Der Antrag stellt übertriebene Anforderungen, die das Verfahren in die Länge ziehen würden. Unser Ziel und das Ziel der Staatsregierung ist es aber, möglichst schnell eine praktikable Lösung für Sachsen zu erlassen.

Im Übrigen sind die wesentlichen Anforderungen für die Erteilung des Feuerwehrführerscheins bereits auf Bundesebene beschlossen. Die Erteilung der Fahrberechtigung setzt voraus, dass der Ehrenamtliche seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B ist, in das Führen von Einsatzfahrzeugen eingewiesen worden ist und in einer praktischen Prüfung seine Befähigung nachgewiesen hat. Die Einweisung in das Fahrzeug und die Abnahme der praktischen Prüfung können durch einen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr, des Rettungsdienstes, des THW sowie den sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes durchgeführt werden. Einweisender kann dabei sein, wer das 30. Lebensjahr vollendet hat, mindestens seit fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C1 ist und nicht mehr als drei Punkte in Flensburg hat.

Ich hoffe, dass sich die Staatsregierung Ihres Anliegens nicht annimmt. Wenn im vorliegenden Antrag gefordert wird, Mindeststandards hinsichtlich der theoretischen und praktischen Befähigung und der Qualifikation der internen Ausbilder zu erarbeiten, so geht dies weit über die bundesgesetzliche Regelung hinaus. Ich befürchte dann, dass wir in Sachsen immer noch über Mindeststandards sprechen und diese erarbeiten werden, während in anderen Ländern die Feuerwehrkameraden schon längst in den Einsatzfahrzeugen sitzen.

Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der SPD, verzögert die Einführung des Feuerwehrführerscheins unnötig. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Frau Jähnigen für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

verzichtet auf Ihren Redebeitrag. Als Abschluss der ersten Runde Herr Storr für die NPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antragsgegenstand der SPD-Fraktion ist ein erneutes Beispiel dafür, welche Probleme die freiwillige Abtretung der Richtlinienkompetenz von der bundesdeutschen Politik auf die EU-Ebene erst schafft. Allein einer kritiklosen Übernahme einer EU-Richtlinie ist es geschuldet, dass im Jahre 1999 die Führerscheinrichtlinie der Klasse 3 dahingehend geändert worden ist, dass danach Führerscheininhaber nur noch Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen und nicht wie zuvor bis zu 7,5 Tonnen steuern durften.

Die zwangsläufige Folge dieser veränderten Gesetzeslage wird deutlich, da die junge Generation, die in freiwilligen Feuerwehren tätig ist, den größten Teil des dort benötigten Fuhrparks nicht mehr bewegen kann oder besser gesagt nicht mehr bewegen darf. Dem aktuellen Problem der fehlenden Fahrzeugführer bei den freiwilligen Feuerwehren, den Rettungs- und technischen Hilfsdiensten hat man selbst durch eine Gesetzesänderung, die wieder einmal auf eine Anpassung an EU-Recht zurückzuführen war, dem haben alle EU-hörigen Parteien selbst Vorschub geleistet. Problemverschärfend ist, dass in den letzten zehn Jahren die Einsatzfahrzeuge aus technischen Gründen erheblich schwerer geworden sind. Selbst kleinere Fahrzeuge überschreiten in der Regel die Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen. Doch damit nicht genug.

Selbst der durch diese Maßnahmen nötig gewordene Versuch der Bundesrepublik Deutschland, durch eine einfache Erweiterung der Fahrzeugerlaubnis der neuen Führerscheinklasse B auf Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen, also diesen Engpass zu überwinden, scheiterte am Widerspruch der EU-Kommission.

Deshalb dürfen wir uns heute erneut, wie auch in den Parlamenten der anderen 15 Bundesländer, mit einer landesrechtlichen Anpassung der im Deutschen Bundestag beschlossenen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschäftigen.

Seien Sie ganz sicher, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion: Die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren, der technischen Hilfsdienste, der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes bedürfen Ihres Antrages nicht, um den jüngeren Kameraden eine sachgerechte und den Einsätzen angemessene Ausbildung an Fahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen zukommen zu lassen. Entscheidend ist nur, dass die Prüfungen von organisationsintern erfahrenen Fachkräften abgenommen werden, dass die Fahrberechtigung bundesweit Gültigkeit besitzt und dass sie für die Betroffenen kostenfrei erworben werden kann. Das würde vielleicht als Anreiz dazu führen, in Zukunft mehr junge Menschen den freiwilligen Rettungseinrichtungen zuzuführen.

Die NPD-Fraktion wird diesem Antrag zustimmen, weil durch die vorgeschlagenen Lösungen ein durch die EU

Bürokratie entstandenes Problem – wenn auch nicht grundsätzlich behoben, aber doch abgemildert wird.