Protokoll der Sitzung vom 19.04.2011

Ein dritter Punkt ist die Rechtsträgerschaft. Sie sollte in einer Hand liegen und so organisiert sein, dass eine reibungslose Zusammenarbeit mit den Landesbühnen möglich ist. Es sollten möglichst nicht zwei GmbHs sein. Das steckt dahinter.

Das Sparmodell hatte ich angesprochen. Ein ganz zentraler Punkt ist in diesem Zusammenhang der Zeitraum. Lassen Sie sich etwas Zeit, um die Qualität zu sichern. Kein Mensch treibt Sie an dieser Stelle. Frau Ministerin, ich meine nicht Sie persönlich, ich meine die Koalition. Kein Mensch treibt Sie. Nehmen Sie sich fünf Jahre Zeit, um eine vernünftige Umstrukturierung zu gewährleisten – sozialverträglich und qualitativ gut. Am Ende sollen ein nachhaltiges Orchester und eine nachhaltige Landesbühne stehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Änderungsantrag? – Frau Fiedler, bitte.

Ich möchte begründen, warum wir diesen Änderungsantrag ablehnen. Es gibt den einen oder anderen Punkt, bei dem wir mitgehen könnten.

Wir haben uns im Rahmen der Haushaltsverhandlungen entschieden, uns ein Gesamtkonzept bis zum 30. Juni vorlegen zu lassen. Wir haben gehört, wie der derzeitige Überlegungsstand aussieht. Es ist nun die Aufgabe des Ministeriums zu handeln. Wir haben die Ausführungen der Ministerin gehört. Wir denken, dass es sich in einer sehr guten und sensiblen Hand befindet. Wir erwarten die Ergebnisse und wollen keine Zwischenschritte, gleich welcher Art und Weise, festlegen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Frau Klepsch, bitte.

Ich möchte noch etwas zum Änderungsantrag der SPD und der GRÜNEN sagen. Wir werden uns bei diesem Antrag enthalten. Das

passiert aus folgendem Grund: Es geht uns heute darum, ein politisches Signal zu setzen, beide Orchester als eigenständige Orchester zu erhalten.

Frau Stange, gleichwohl haben Sie mit Ihrer Annahme sicher recht, dass der Zug nicht mehr aufzuhalten ist. Noch sind aber nicht alle Messen gesungen. Wir glauben, dass es mehr Zeit bedarf. Der Zeitraum bis 2012 ist zu kurz. Es braucht mindestens bis Ende des nächsten Doppelhaushaltes – also bis 2014 – Zeit für die Umstrukturierung, wenn man die Ansprüche, die auch die Frau Ministerin nannte, erfüllen will. Dazu zählen die Umstrukturierung und künstlerische Neuprofilierung.

Im Änderungsantrag ist im Punkt 3 von der Grundlage des Perspektivkonzepts „Mobiles Theater für Sachsen“ die Rede. Das Konzept gibt es; das ist richtig. Im Kultursenat war dieses Konzept nicht unumstritten, was die Profilierung und den letzten Stand der Dinge betrifft. Dort sehen wir durchaus Entwicklungsbedarf in verschiedenen Facetten.

Ein weiterer Punkt betrifft die Frage der Stellenanzahl der Musiker: 86 Musiker in Vollzeit. Das ist ein Punkt, den wir ebenfalls teilen.

Heute geht es darum, ein politisches Signal in Richtung der beiden Orchester zu setzen. Deshalb enthalten wir uns der Stimme.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Ich frage Sie, ob es dazu noch weitere Wortmeldungen gibt. – Das kann ich nicht erkennen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/5609. Ich bitte bei Zustimmung zu diesem Änderungsantrag um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist mehrheitlich der Änderungsantrag in der Drucksache 5/5609 nicht beschlossen.

Meine Damen und Herren! Ich stelle Ihnen nun die Drucksache 5/5549 zur Abstimmung. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Danke. Bei einigen Stimmenthaltungen und einigen Dafür-Stimmen ist die Drucksache 5/5549 nicht beschlossen.

Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

Feuerwehrführerschein in Sachsen zeitnah einführen – Ausbildungsmodell praxisnah und sicher ausgestalten

Drucksache 5/5547, Antrag der Fraktion der SPD

Die Fraktionen können in folgender Reihenfolge dazu Stellung nehmen: SPD, CDU, DIE LINKE, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht.

Ich erteile der Fraktion der SPD als Einreicherin das Wort. Frau Friedel, bitte.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Antrag "Feuerwehrführerschein in Sachsen zeitnah einführen" haben wir zum einen aus Freude geschrieben und zum anderen aus Sorge. Der Grund zur Freude dürfte die einen oder anderen sicherlich erreicht haben, die mit dem Thema zu tun haben.

Ende März 2011 hat der Verkehrsausschuss des Bundestages ein positives Votum zum Gesetzentwurf der Bundesregierung abgegeben, die vorschlägt, einen Feuerwehrführerschein bis 7,5 Tonnen einzuführen. Das ist seit Langem ein Anliegen, und dass die Bundesregierung einen solchen Gesetzentwurf eingebracht hat, hat vielleicht auch ein wenig damit zu tun, dass sich neben Bayern auch der Freistaat Sachsen in einer Bundesratsinitiative dafür stark gemacht hat. Deswegen an dieser Stelle auch die Freude

und der Dank an den zuständigen Staatsminister, dass er dieses Thema mit vorangebracht hat.

Ich möchte Herrn Staatsminister Ulbig auch dafür danken, dass die Staatsregierung unmittelbar nach dem Votum des Bundestagsausschusses angekündigt hat, nicht erst bis zum Bundestagsbeschluss zu warten, sondern bereits jetzt eine landesrechtliche Fahrberechtigungsverordnung zu erarbeiten. Das freut uns sehr; denn damit ist einem Anliegen unseres Antrages – nicht viel Zeit vergehen zu lassen – bereits entsprochen worden.

Ich habe von Freude gesprochen, aber ich möchte auch von der Sorge sprechen. Das Land muss die Ausbildung und Prüfung für diese spezielle Fahrberechtigung in eine Verordnung packen. Dies muss nicht nur schnell und unbürokratisch geschehen, sondern es sollte auch – dabei ist unsere Sorge ein wenig angeraten – unter dem Aspekt der Sicherheit geschehen.

Manche von Ihnen wissen es vielleicht: Auch in den Reihen der Feuerwehr selbst war die Einführung eines solchen Feuerwehrführerscheines nicht unumstritten. Dies hat natürlich vor allem die Gründe in der Sicherheit der Einsatzfahrer. Da Blaulichtfahrten Fahrten unter ganz

besonderen Bedingungen sind und von ihnen eine gewisse Gefahr ausgeht, muss sichergestellt werden, dass trotz eines Feuerwehrführerscheins und einer erleichterten Ausbildung die Sicherheit bei solchen Einsatzfahrten gewährleistet wird.

Dafür braucht es eine gute Ausbildung, die auch auf die spezifischen Erfordernisse solcher Fahrten ausgerichtet ist. Unsere Sorge ist, dass der Freistaat mal schnell die landesrechtliche Verordnung schreibt, aber darüber hinaus die Kommunen und die Feuerwehr mit der Aufgabe der auf Sicherheit orientierten Ausbildung allein lässt.

Deshalb haben wir in unserem Antrag konkrete Vorschläge gemacht, wie der Freistaat Sachsen helfen kann – von der Landesfeuerwehrschule bis hin zu den Fahrtrainern der Landespolizei. Uns geht es darum, dass laut BRKG die kommunale Aufgabe des Brandschutzes trotz alledem vom Land nicht nur in rechtlicher, sondern auch in – man muss es sagen – finanzieller Weise begleitet wird. Die Ausbildung von Einsatzfahrern wird die Kommunen und die Feuerwehren trotzdem Geld kosten, wenn sie auf einem vernünftigen Niveau stattfinden soll. Sie erinnern sich vielleicht noch an den Doppelhaushalt, der im letzten Dezember beschlossen worden ist. Dort sind auch beim Brandschutz Kürzungen vorgenommen worden.

Eine letzte Sorge – das ist eigentlich keine Sorge, sondern eine Gewissheit –: Sie werden unseren Antrag ablehnen, weil Sie grundsätzlich Anträge ablehnen, die nicht von der CDU oder der FDP stammen. Das ist aber hinzunehmen. Wir möchten mit diesem Antrag trotzdem dem Staatsminister die Gelegenheit geben, die anderen Sorgen zu nehmen.

Wenn Sie hier und heute den Kameradinnen und Kameraden das Signal geben könnten, dass der Freistaat nicht nur mit rechtlicher, sondern auch mit ganz praktischer Hilfe dazu beiträgt, dass der Feuerwehrführerschein in Sachsen sehr schnell und sicher eingeführt werden kann, dann wäre schon viel von unserem Antragsanliegen erreicht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion spricht als nächster Redner Herr Löffler.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! So nah, wie wir heute dem Feuerwehrführerschein sind, so nah waren wir ihm noch nie.

(Leichte Heiterkeit bei der SPD)

Bundesrat und Bundestag haben den Weg für seine Umsetzung in den Bundesländern freigemacht; das haben Sie richtig gesagt, Frau Friedel. Nun geht es darum, dass die Staatsregierung eine Umsetzungsverordnung erstellt. Diese hat zum Ziel, die entsprechenden Fahrberechtigungen kostengünstig und unbürokratisch – ich betone: unbürokratisch – zu regeln.

Die CDU-Landtagsfraktion setzt hierbei großes Vertrauen in die Staatsregierung; denn sie war es, die dieses Anliegen im Bundesrat maßgeblich befördert hat. Es ist daher also ihr bzw. unser eigenes "Kind", und so wollen wir das mit Sicherheit jetzt nicht in den Brunnen fallen lassen.

(Beifall bei der CDU)

Damit bin ich auch schon bei den Vorschlägen der SPD, deren Antrag wir im Übrigen ablehnen werden. Ich sage Ihnen auch, warum: Es ist nicht nur ein zeitlich überholter Antrag, sondern er gefährdet auch das beschriebene Ziel. Nach unserer Auffassung ist die von der SPD vorgeschlagene Regelung viel zu bürokratisch, und genau das wollten wir von Anfang an verhindern.

Unser Ziel ist es gerade, schnellstmöglich eine praktikable Regelung zu bekommen, um einerseits die Handlungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren zu erhalten – was die absolute Priorität darstellt – und andererseits die Ehrenamtlichen für ihre entbehrungsreiche Arbeit zu motivieren.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Mit dem SPD-Antrag erreichen wir das aber nicht.

(Stefan Brangs, SPD: Was?)