Protokoll der Sitzung vom 19.04.2011

Bürokratie entstandenes Problem – wenn auch nicht grundsätzlich behoben, aber doch abgemildert wird.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Mir liegen noch Wortmeldungen für die zweite Runde vor. Frau Friedel, bitte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weil die Frage ein- bis zweimal gestellt worden ist, warum wir diesen Antrag stellen, möchte ich noch einmal darauf antworten: Ich finde es erst einmal grundsätzlich von Wert, in dieser Runde über das Thema Feuerwehren zu sprechen. Bisher ist das immer nur dann der Fall gewesen, wenn es entweder um gebrochene Wahlversprechen von Ihrer Seite oder um Kürzungen im Haushalt ging.

(Beifall des Abg. Stefan Brangs, SPD)

Zweitens. Die EU-Richtlinie ist im Jahre 1999 nicht umsonst erlassen worden, sondern sie hatte einen Hintergrund. Es war die Einsicht gereift, dass man mit einem ganz normalen Pkw-Führerschein eben keine 7,5-Tonner fahren kann. Herr Karabinski, Sie nicken. Und weil das so ist, können wir bei den Feuerwehren doch jetzt nicht so tun, als ob es hier problemlos möglich sei. Uns geht es bei diesem Antrag nicht um Bürokratie. Dann haben Sie unseren Antrag missverstanden. Uns geht es in unserem Antrag um Sicherheit für diejenigen, die Einsatzfahrzeuge führen sollen und müssen.

(Beifall bei der SPD und den LINKEN)

Alles, was ich von Ihnen gehört habe, ist, dass der Feuerwehrführerschein klasse ist. Das teilen wir. Ich habe mich, glaube ich, beim Minister dreimal bedankt für die Initiative und für die Begleitung dieses Prozesses. Das hat nichts mit Mit-fremden-Federn-schmücken zu tun, sondern ist eine ehrlich gemeinte Anerkennung dieser Arbeit.

Aber ich habe von Ihnen immer nur gehört, dass es schnell und kostengünstig gehen muss. Das große Thema Sicherheit, das wir zum Kern dieses Antrages gemacht haben, hat weder in dem Redebeitrag von Herrn Löffler noch von Herrn Karabinski irgendeine Rolle gespielt. Ich denke, dass wir das den Leuten, die ihr Leben in Einsätzen aufs Spiel setzen, wirklich schuldig sind: dass wir ihnen eine Ausbildung ermöglichen, die dazu führt, dass sie Einsatzfahrzeuge in Blaulichtfahrt sicher führen können.

Die Sorge, von der ich vorhin gesprochen habe, will ich noch einmal wiederholen, gerade wenn Sie „schnell und kostengünstig“ sagen und ansonsten nichts. Der Aufwand, den Sie, Herr Karabinski, beschrieben haben durch das Zitat, die Einweisung in das Fahrzeug kann ja wohl nicht darin bestehen, dass mal gezeigt wird, wo der Ganghebel ist und fertig, sondern es braucht tatsächlich eine Ausbildung, die über mehrere Stunden läuft. Das ist ein zusätzlicher Aufwand für die Kameradinnen und Kameraden.

Deshalb wäre es sinnvoll und hilfreich, wenn dieser Aufwand gemeinsam mit dem Freistaat geschultert wird und wenn der Freistaat die Ressourcen, die er hat, dafür auch zur Verfügung stellt.

Andere Länder können das. Wenn Sie nach Brandenburg schauen, werden Sie feststellen, dass man in der Umsetzung schon recht weit ist. Dort hat man mit dem Fahrlehrerverband eine Vereinbarung geschlossen und ein Modell aufgestellt, wie die Ausbildung sicher, praktisch und einsatznah erfolgen kann. Meine Bitte ist, das auch hier in Sachsen zu prüfen und „schnell und kostengünstig“ durch „schnell und sicher“ zu ersetzen. Ich hoffe, dass wir dazu noch ein paar Anhaltspunkte bekommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Nächster Redner in der zweiten Runde ist für die CDU-Fraktion Herr Hartmann.

(Zurufe von der SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den wesentlichen Rahmenbedingungen hat Herr Karabinski bereits eine ganze Menge gesagt.

(Stefan Brangs, SPD: Da muss ich draußen gewesen sein!)

Vielleicht hätten Sie zuhören sollen. Das wäre auch mal eine tolle Idee gewesen.

(Einzelbeifall bei der CDU)

Als Erstes möchte ich auf Frau Friedel eingehen. Wir lehnen den Antrag nicht ab, weil wir Anträge grundsätzlich ablehnen,

(Oh-Ruhe bei der SPD und der Abg. Cornelia Falken, DIE LINKE)

sondern weil wir diesen Antrag in der Sache für überholt ansehen. Das tun wir nach wie vor und daran hat auch Ihr zweiter Redebeitrag nichts geändert.

(Beifall des Abg. Christian Piwarz, CDU)

Herr Gebhardt, hier geht es nicht um die Frage der Wahrnehmung und Umsetzung von Wohltaten, sondern es geht um die Einsicht in die Notwendigkeit.

Ja, 1999 gab es eine Änderung der EU-Richtlinie. Im Gegensatz zu einem Vorredner bin ich der Auffassung, dass die Änderung richtig und vernünftig war, die Zulassung auf 3,5 Tonnen zu begrenzen. Wir sind nunmehr in einer Situation, in der wir uns die Frage stellen müssen, wie wir mit besonderen, befähigten Bereichen, wie den Kameraden in der Feuerwehr, umgehen und wie wir ihnen die Möglichkeit geben, Einsatzfahrzeuge zu führen.

Ich halte es für einen durchaus legitimen und vernünftigen Weg, die Regelung, die auf eine Bundesratsinitiative hin – auch von Sachsen – hervorgegangen ist, jetzt mit Leben

zu erfüllen und eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Genau diese Verordnung, die jetzt von der Staatsregierung – ich denke bis zum Sommer – vorliegen wird, bedarf eben nicht der ergänzenden Beschlussfassung der SPD. Die Rahmenbedingungen sind beschrieben. Das hat Herr Karabinski ausführlich dargelegt. Ziel ist es, unter Umsetzung dieser Rahmenbedingungen eine kostengünstige Variante zu finden.

(Eva Jähnigen, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

Ich glaube, die Staatsregierung wird in ihrer Verordnung –

Herr Hartmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

– die Rahmenbedingungen aufnehmen, die das Gesetz vorgibt, und verantwortungsvoll eine praktische Umsetzung herbeiführen, die dem Anspruch an Verkehrssicherheit und kostenvernünftiger und schneller Umsetzung Rechnung trägt. – Ja, bitte.

Die GRÜNE-Fraktion findet es gut, dass die SPD diesen Antrag vorgestellt hat. Da es bisher nicht konkret geworden ist, neigen wir auch dazu, ihn zu unterstützen. Können Sie mir vielleicht sagen, wann die Rechtsverordnung kommt, über deren Notwendigkeit wir uns alle einig sind, wie die Ausbildung dann schnell und effektiv erfolgen soll und wie die Anzahl der Feuerwehrfahrzeuge vergrößert wird? Denn das ist es, was alle wissen wollen.

(Christian Piwarz, CDU: Der Minister spricht doch noch!)

Erstens möchte ich dem Minister nicht vorgreifen.

(Beifall bei der CDU – Gelächter bei der SPD)

Zweitens tritt das Gesetz nach meinem Kenntnisstand zum 1. Juli 2011 in Kraft. Insoweit gehe ich davon aus, dass die Rechtsverordnung zeitnah – im August, September – umsetzungsfähig wäre. Aber das liegt in der praktischen Umsetzung der Staatsregierung. Ich denke, der Rahmen ist vernünftig gesetzt. Die Möglichkeit ist gegeben, eine kostengünstige Regelung zu finden, um die Fahrberechtigung für die Kameradinnen und Kameraden zu realisieren.

Die Staatsregierung ist verantwortungsvoll genug, eine entsprechende Verordnung zu erlassen, die den Anforderungen Rechnung trägt. Genau deshalb bedarf es des Antrages zur Formulierung einer Rechtsverordnung durch die SPD-Fraktion nicht. Ich bitte deshalb, den Antrag abzulehnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Mir liegen von den Fraktionen keine

weiteren Wortmeldungen vor. – Es gibt doch noch eine Wortmeldung von Herrn Karabinski, FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Friedel, Sie haben uns, glaube ich, völlig falsch verstanden.

(Sabine Friedel, SPD: Was?!)

Nicht schnell und kostengünstig ist das, was wir wollen, sondern schnell und unbürokratisch. Und nicht schnell und sicher ist das, was Sie vorschlagen, sondern schnell und sehr bürokratisch. Das ist es, was in Ihrem Antrag drinsteht.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP und der CDU)

Frau Friedel, die bundesgesetzlichen Regelungen sehen eine Einweisung durch erfahrenes Fahrpersonal der Feuerwehr vor. Wie genau das geschieht, müssen die einzelnen Feuerwehren entscheiden. Der Einweiser und der Eingewiesene wissen, wann man auf den Einsatzfahrzeugen sicher fährt und wann nicht. Ich bin mir sicher, dass derjenige, der einen solchen Feuerwehrführerschein erwirbt und sich unsicher auf den größeren Fahrzeugen fühlt, damit nicht gleich losfahren, sondern sagen wird: Bitte weise mich weiter ein, gib mir noch weitere sachdienliche Hinweise und sage mir, wie ich in den Kurven fahren und was ich tun muss, wenn es schnell geht usw. usf.

(Zuruf des Abg. Stefan Brangs, SPD)

Frau Friedel, die bundesgesetzlichen Vorgaben sind völlig ausreichend. Sie sollen von den Feuerwehren ausgefüllt werden und nicht durch die Staatsregierung, wie Sie es wollen, verkompliziert werden. Deshalb lehnen wir den Antrag ab.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP und der CDU)