Heinrich Haasis, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, sagte einmal: „Sparkasse, das bedeutet nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg, das ist gelebte Verantwortung vor Ort, das ist aber vor allem eine menschliche und verantwortliche Form des Bankgeschäfts.“ Recht hat er.
Ihr Antrag, verehrte Kollegen der LINKEN-Fraktion, ist, wie schon gesagt, vom Januar letzten Jahres. Mittlerweile liegt die Vereinbarung vor. Ihr Antrag ist aus unserer Sicht überholt. Aus diesem Grund lehnt die Fraktion der CDU den Antrag der LINKEN-Fraktion ab, sollten Sie heute über ihn abstimmen lassen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Scheel, um es drastisch auszudrücken: Sie brauchen uns hier nicht Lebenszeit zu klauen, indem Sie uns erzählen, was Sie alles wissen.
Wir – Herr Brangs, ich und viele andere – standen nämlich in den Sparkassenfilialen und sammelten Unterschriften für den Volksentscheid.
Den Volksentscheid haben wir gemeinsam mit den Gewerkschaften organisiert. Die Betroffenheit vor Ort hat das Ansinnen der Staatsregierung gekippt; deshalb war der Volksentscheid so erfolgreich.
Es gibt einen riesengroßen Unterschied zwischen unseren Auffassungen: Ich möchte nicht zwingend eine Sparkasse in jedem Landkreis. Ich möchte eine Sparkasse wie meine in Zwickau, die stark ist und die die jüngste Wirtschaftskrise gut überstanden hat. Es gibt keinen zwingenden sachlichen bzw. wirtschaftlichen Grund, warum Sie die einheitliche Festlegung „Jeder Kreis – eine Sparkasse“ vornehmen wollen. Ich möchte vor allem eine starke Sparkasse, die für die Region da ist. Dieses Ziel sollten einheitlich alle anstreben. Wir brauchen nicht irgendeine auf den Landkreis bezogene Definition. Ich bin froh, dass wir als SPD damals in der Koalition die kalte Enteignung der Sparkassen, die nicht Mitglied der SFG sind und die wegen der Gebietsreform in zwei Landkreisen vertreten sind, verhindert haben. Das wäre letztlich eine kalte Enteignung der Kommunen gewesen, die zum Teil über Hunderte von Jahren ihre Sparkassen aufgebaut haben. Da unterscheiden wir uns ganz wesentlich.
Ich komme zum Antrag zurück. Ich hätte mir übrigens gewünscht, dass Sie zum Antrag sprechen und nicht über eine einheitliche Sparkassenlandschaft – bzw. das, was Sie darunter verstehen – philosophieren.
Das Thema SFG ist ein Drama in vier Akten gewesen; das wissen wir. Am Beginn stand die Schaffung der SachsenFinanzgruppe, übrigens entgegen Volkes Meinung, die sich später Gott sei Dank zumindest zum Teil durchgesetzt hat. Dann folgte eine Geschäftspolitik mit Dollarzeichen in den Augen, zumindest was die Beteiligten in der SFG betrifft. Aber es gab auch den Beteiligungsverband, der erst 2006 veräußert wurde – aus Zwickauer Sicht: Gott sei Dank! Wir sind damals herausgegangen. Schließ
Jetzt stehen wir vor der Problematik der Auflösung. Dazu liegt eine Vereinbarung vor, die noch der Beschlussfassung durch den Landtag bedarf. Richtig ist, dass es dazu Fragen gibt: Erstens. Wie ist dieser „Kaufpreis“ entstanden? Da ist von einem „Gutachten“ die Rede; wir werden dort Transparenz einfordern. Schon der Unterschied zwischen dem Anteilswert von 201 Millionen Euro und dem Verkaufswert von 108 Millionen Euro ist zumindest hinterfragungswürdig.
Es ist auch nicht klar: Was ist als Wertermittlungsgrundlage herangezogen worden? Wenn man nämlich einen Kaufpreis bei 22 % von 108 Millionen Euro annimmt, würde das bedeuten, die gesamte SFG wäre gerade einmal 500 Millionen Euro wert.
Es ist auch nicht klar: Ist als Wert der Kaufpreis von 107 Millionen Euro über die Landesbank Baden-Württemberg mit eingerechnet oder vorher ausgegrenzt worden? Das geht nicht daraus hervor. Wir werden das hinterfragen.
Natürlich ist es aus meiner Sicht richtig, dass man erst einmal eine Wertermittlung und eine Aufspaltungsermittlung macht – diese muss man hinterfragen – und danach die gesetzlichen Regelungen, die notwendig sind, um das Gesetz über das öffentlich-rechtliche Kreditwesen in Sachsen wieder dahin zu bringen, wo es hingehört, nämlich in das Sparkassengesetz. Das muss her, das ist auch richtig. Dass das schwierige Verhandlungen sind, leuchtet wohl jedem, der ein wenig in der Materie steckt, ein, wenn es ums Geld geht, um die kommunalen Anteilseigner der betroffenen SFG. Natürlich sind wir auch gespannt, wenn der Gesetzentwurf vorliegt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Gefahren hinweisen. Dazu muss man sich die Vereinbarung erst einmal durchlesen. Die Sparkassen haben dort einen Abtrennmechanismus eingebaut, weil sie wissen, was droht: die Eingrenzung ihres Geschäftsmodells, was de facto, wenn das mit dem Sparkassengesetz neu so geschehen würde, zu einer Wertminderung der Sparkassen führt. Das wollen wir nicht. Das werden wir auch nicht zulassen.
Ich halte auch die Wertgrenze mit den 25 % für viel zu hoch angesetzt. Wir müssen aufpassen und gemeinsam daran arbeiten, dass mit diesem Sparkassengesetz nicht eine Schädigung und Wertminderung unserer Sparkassen erzwungen wird, was im zweiten Schritt natürlich den Fusionsdruck erhöhen wird. Um das deutlich zu sagen: Ich bin nicht gegen Fusionen, auch nicht als Verwaltungsrat in meiner Sparkasse. Wenn sich die Anteilseigner, die Gebietskörperschaft gemeinsam verständigen und das freiwillig dann mit Zielen tun, aber nicht über Landtag per Gesetz, dann ist das in Ordnung. Per Gesetz durch den Landtag kommen in der Regel Zwangsgründungen heraus, siehe SFG. Das wollen wir nicht noch einmal haben.
Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen: Wenn wir eine Sparkassenlandschaft in Sachsen mit dem neuen Sparkassengesetz gestalten wollen, dann geht es nicht um Strukturen, sondern da geht es praktisch um Voraussetzungen für die Kommunen, mit ihren Sparkassen ordentlich zu wirtschaften. Da kann es eben nicht sein, dass eine Landesdirektion bei Wasserwerken das Sponsoring von Sportvereinen mit fadenscheinigen Gründen untersagt. Dann ist der nächste Schritt, dass eingegriffen wird in die Verteilung der Sparkassen für gesellschaftliche Zwecke, wie zum Beispiel Ausschüttungen usw. Wenn das geschieht, dann legen wir die gesellschaftliche Finanzierung hier im Freistaat lahm. Das gilt es über ein Sparkassengesetz entsprechend zu verhindern. In diesem Sinne werden wir sehr genau unser Augenmerk a) auf die Zahlen dieser Vereinbarung und b) auf den Gesetzentwurf legen. Ihren Antrag mit der Intention – vollkommen daneben –, die Sie hier vorgetragen haben, werden wir ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Titel als Antrag spricht von einer einheitlichen Sparkassenlandschaft in Sachsen. Er meint aber de facto die Sachsen-Finanzgruppe. Lassen Sie mich aber trotzdem zu einer einheitlichen Sparkassenlandschaft in Sachsen etwas sagen.
Selbst wenn wir die Sachsen-Finanzgruppe auflösen, wird es keine einheitliche Sparkassenlandschaft in Sachsen geben. Sparkassen definieren sich über ihre Akzeptanz in der Bevölkerung, über ihre Region und über ihre Verwurzelung in der Region. Regionen in Sachsen sind unterschiedlich. Deshalb wird es auch immer unterschiedliche Sparkassen geben, in unterschiedlicher Größe, mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen, mit unterschiedlichen Filialen.
Kommen wir zum Sachsen-Finanzverband oder vielleicht zur Sachsen-Finanzgruppe. Man muss ja hier auch etwas in die Historie gehen. Ich denke auch, es ist notwendig, eine Fehleranalyse zu betreiben, bevor wir uns erneut mit der Sachsen-Finanzgruppe beschäftigen.
Die Sachsen-Finanzgruppe wurde damals unter der Bezeichnung Sachsen-Finanzverband von der CDUAlleinregierung ins Leben gerufen. Man hat damals den Kommunen kontinuierliche Ausschüttungen zu garantieren versucht, die schon damals, als man sie ihnen versprochen hatte, utopisch waren. Man hat damit die Kommunen in die Sachsen-Finanzgruppe oder den SachsenFinanzverband gelockt. Dann waren sie erst mal drin.
In der Konstruktion der Sachsen-Finanzgruppe oder des Sachsen-Finanzverbandes gab es einen zentralen Fehler. Das waren die fehlenden Durchgriffsrechte. Um überhaupt den Sachsen-Finanzverband politisch mehrheitsfähig zu machen, hat man darauf verzichtet, der Leitung der Sachsen-Finanzgruppe Durchgriffsrechte in die einzelnen
Sparkassen zu geben. Das geht nicht. Das ist so etwas wie halbschwanger. Das funktioniert nicht. Wenn man eine Holding machen möchte, eine Dachgesellschaft, die die Leitung von mehreren selbstständigen Unternehmen unter sich hat, dann muss die Leitung des Unternehmens auch in der Lage sein, bei Fehlentwicklungen in die einzelnen Häuser hinzuregieren. Hier hat man eine Holding geschaffen, in der man selbstständige Kreditinstitute hatte, die tun und lassen konnten, was sie wollten. Man hat dort vielleicht einmal vereinbart und sich zusammengesetzt, aber ansonsten konnte jeder machen, was er wollte. Das heißt, man hatte in der Sachsen-Finanzgruppe viele Runden, in denen man versucht hat, einen Konsens über Geschäftspolitik, über Geschäftsmodell und Ähnliches zu finden. Wenn man die Runden verlassen hatte, ist jeder in seine Sparkasse zurückgegangen und hat gemacht, was er wollte. Das war ein Konstruktionsfehler, der nicht mehr zu heilen war.
Der zweite Konstruktionsfehler der Sachsen-Finanzgruppe waren die fehlenden Austrittsmöglichkeiten. Als man damals die Sachsen-Finanzgruppe in Fortführung des Sachsen-Finanzverbandes gegründet hatte, hielt man diese Idee für so genial, dass man gesagt hat, da darf man nicht wieder raus. Das heißt, einmal drin, nie wieder raus. Hiermit hat man einen Wettbewerb zwischen Sparkassen in kommunaler Trägerschaft und Sparkassen in der Sachsen-Finanzgruppe verhindert. Nur wenn man den Sparkassen in der Sachsen-Finanzgruppe die Möglichkeit gegeben hätte zu sagen, wir gehen hier raus, wenn es nicht funktioniert, hätte man aus dem Wettbewerb heraus gestärkt die Sparkassenlandschaft hier in Sachsen gestalten können. Aber diese Möglichkeit hat man leider verpasst.
Die kommunalen Träger der Sachsen-Finanzgruppe haben die einzige Möglichkeit, die Sachsen-Finanzgruppe aufzulösen, verschlafen. Das war gewesen, als die Sachsen LB kollabiert ist und sie aus der Sachsen-Finanzgruppe herausging. Da hätten die Kommunen bereits die Möglichkeit gehabt herauszugehen. Dafür gab es eine Dreimonatsfrist. Die hat man nicht genutzt. Man war zu sehr von der Finanzmarktkrise und den Ereignissen um die Sachsen LB geschockt, sodass man diese Gelegenheit nicht genutzt hat.
Ich möchte auch für die FDP-Fraktion – das wurde von den LINKEN schon angesprochen – in aller Deutlichkeit noch einmal sagen, es gab einen dritten Konstruktionsfehler im Sachsen-Finanzverband, und das ist die Missachtung des Volksentscheides. Wir Liberalen haben damals deutlich gemacht, dass wir auf das Volk gehört hätten. Wenn das Volk über eine Sache abgestimmt hat, dann muss man das akzeptieren. Das Volk ist intelligenter, als man manchmal denkt. Es war meines Erachtens ein schwerer Fehler zu sagen, wir nehmen den Volksentscheid zum Sachsen-Finanzverband zur Kenntnis, machen einige kosmetische Korrekturen und machen dann weiter wie bisher und nennen das Sachsen-Finanzgruppe. Das war nicht in Ordnung.
Den Grundfehler hat man auch bei der Konstituierung der Sachsen-Finanzgruppe nicht behoben und das waren die mangelnden Durchgriffsrechte der Konzernleitung auf die einzelnen Sparkassen.
Wenn im Antrag der LINKEN von den Zielen der gemeinsamen Erklärung die Rede ist, muss man fragen: Hat man diese Ziele erreicht? Man muss ehrlich sagen, die Sachsen-Finanzgruppe hat viele von den Zielen, die sie sich in dieser Erklärung vorgenommen hat, nicht erreicht. Es wurden Ziele erreicht: Die Cost-Income-Ratio, also das Verhältnis der Kosten zu Erträgen, hat sich deutlich verbessert. Es wurden eigentümergeprägte Oberziele entwickelt, die es möglich gemacht haben, über Vergleichskennziffern zu steuern und Vergleichbarkeit innerhalb der Gruppe zu schaffen.
Es ist gelungen, innerhalb der Sachsen-Finanzgruppe, dem ROE, die Eigenkapitalverzinsung der Institute zu verbessern. Dadurch stehen die Institute heute stärker da, als sie am Anfang der Sachsen-Finanzgruppe gestanden haben. Deshalb kann man heute auch schon sagen: Die Anforderungen, die aus Basel III für die sächsischen Sparkassen zu erwarten sind, können die sächsischen Sparkassen, unabhängig, ob sie in der Sachsen-Finanzgruppe oder als kommunale Sparkassen am Markt tätig sind, bereits heute erfüllen. Sie werden damit nicht vor unüberwindbare Aufgaben gestellt.
Ich möchte trotz aller Kritik an der Sachsen-Finanzgruppe auf einen Punkt aufmerksam machen, wo die SachsenFinanzgruppe ihre Bewährungsprobe hatte. Die hat sie gut bestanden. Das war in der Finanzmarktkrise. Durch die Konstruktion der Sachsen-Finanzgruppe sind die sächsischen Sparkassen nicht vom Kollaps der Sachsen LB betroffen worden. In anderen Bundesländern gehören die Landesbanken den Sparkassen. In dem Moment, wo die Landesbanken Probleme mit ihren toxischen Wertpapieren hatten, mussten die Sparkassen entsprechend eingreifen. Das hat zu einer Schwächung der Sparkassen geführt.
In Sachsen war dies anders. In Sachsen konnten die Sparkassen in der Finanzmarktkrise ihre Funktion als Kreditgeber in der Wirtschaft erfüllen, insbesondere in die Lücken einsteigen, die durch den Rückzug von privaten Großbanken entstanden sind.
Vielen Dank, Herr Kollege. Würden Sie mir zustimmen, dass die SFG-Sparkassen durch die Finanzmarktkrise so glücklich gekommen sind, weil allein der Freistaat Sachsen das Thema „Bürgschaft“ übernommen hat?
Der Freistaat Sachsen hat durch die Übernahme der Garantien für die entsprechenden Rückstellungen, die gebildet wurden, die wir auch hier in
Das wäre aber nicht möglich gewesen, wenn die Konstruktion eine andere gewesen wäre. Es wäre EU-rechtlich kaum möglich gewesen, eine so weitgehende Abstimmung über den Freistaat zu erreichen, wenn die Eigentümer selber in der Lage gewesen wären, eine entsprechende Risikovorsorge zu schaffen.
Kommen wir zur Zukunft der SFG: Die Zukunft der SFG liegt meines Erachtens dort, wo die Sparkassen traditionell ihre Verankerung haben. Die Verankerung der Sparkassen ist in den kreisfreien Städten und in den Landkreisen. Die kommunalen Anteilseigner der SachsenFinanzgruppe haben sich bereits in den Jahren 2008 und 2009 dafür ausgesprochen, aus der Finanzgruppe herauszugehen und die Finanzgruppe entsprechend neu zu strukturieren. Mit der vorgelegten Übertragungsvereinbarung wird hierzu der erste Schritt gemacht, und wir werden sie demnächst hier im Landtag beraten.
Hinsichtlich der Zukunft der Sparkassen in Sachsen wurde hier gerade darüber diskutiert, wer in Zukunft die Zentralbankfunktion für die Sparkassen übernehmen muss. Dazu möchte ich erklären: Die Sparkassen heutiger Prägung brauchen nicht mehr eine klassische Girozentrale, wie sie noch in den Fünfziger- oder Sechzigerjahren erforderlich war, um entsprechenden Zahlungsverkehr abzuwickeln oder zentrale Leistungen zu erbringen. Diese Funktion kann heute jede andere größere Bank erfüllen, und größere Sparkassen erfüllen diese Funktion heute selber. Deshalb ist die Frage, wer die Zentralbank für die Sparkassen in Sachsen ist, eine nachrangige Frage. Meines Erachtens sollten die jeweiligen Sparkassen selber entscheiden, von welcher Bank sie diese Leistungen einkaufen wollen.