Protokoll der Sitzung vom 26.05.2011

Wir möchten darauf hinweisen, dass es für die Staatsregierung gar nicht schwer sein wird, das entsprechende Artikelgesetz auszuarbeiten. Wir erlauben auch das Abschreiben oder ein Plagiat unseres Gesetzes, und man könnte die Gesetze, die vielleicht umgeschrieben sind, noch herausstreichen; denn wir hatten ein Gesetz mit 40 Artikeln, und das könnte man noch einmal einbringen.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Herr Krauß für die CDU-Fraktion zum Entschließungsantrag.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin in meinem Redebeitrag bereits darauf eingegangen, dass wir bei der Umsetzung der Aufgaben, die uns das Lebenspartnerschaftsgesetz gegeben hat, schon vorangekommen sind und es auch einen Arbeitsplan des Justizministers gibt, das weiter zu tun. Insofern ist es entbehrlich.

Bei Punkt II gilt für uns: Wir werden weiterhin kein Geld für solche Aktionspläne ausgeben, sondern jeden Euro in die Familienpolitik investieren.

Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Gibt es von den Abgeordneten noch Wortmeldungen? – Staatsregierung? – Das kann ich auch nicht erkennen.

Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 5/5917 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung zum Entschließungsantrag um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen DafürStimmen ist die Drucksache 5/5917 mehrheitlich nicht beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

Mitarbeiterbeteiligung in Sachsens Wirtschaft stärken

Drucksache 5/5811, Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen; die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile den einreichenden Fraktionen das Wort. Herr Heidan spricht als Erster für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mitarbeiterbeteiligung in Sachsens Wirtschaft stärken“ – so laut die Überschrift über unserem heutigen Antrag. Es gibt gute Gründe, Mitarbeiter stärker am Erfolg ihres Unternehmens zu beteiligen und sie damit stärker an das Unternehmen zu binden.

(Beifall bei der CDU)

Gut ausgebildete Fachkräfte muss man halten; darauf haben wir bereits in der gestrigen Aktuellen Debatte zur Arbeitnehmerfreizügigkeit hingewiesen. Bereits Ludwig Erhard hat in seinen Entscheidungen und seinem politischen Handeln immer einer Gesellschaft von Teilhabern – als Credo der sozialen Marktwirtschaft – den Vorrang gegeben.

(Thomas Kind, DIE LINKE: Tito auch!)

In einer Welt der Globalisierung ist es wichtig, die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Sie bildet das Fundament für gesellschaftliche Teilhabe und Anerkennung.

(Marko Schiemann, CDU: Das gilt heute noch!)

Die soziale Marktwirtschaft hat in unserem Land breiten Bevölkerungsschichten Wohlstand und ein hohes Maß an sozialer Sicherheit gebracht. Freiheit, Selbstverantwortung, Eigeninitiative, Wettbewerb und ein durchsetzungsfähiger Staat, der für einen stabilen Rechtsrahmen sorgt und sich auf die Sicherung des Solidarprinzips konzentriert – das sind die Erfolgsfaktoren der erfolgreichen Wirtschafts- und Sozialsysteme in Deutschland.

(Beifall bei der CDU)

Doch mit dem zunehmenden Wohlstand wurden diese Prinzipien Stück für Stück ausgehöhlt. Der Einfluss des Staates und die Ansprüche an den Staat sind immer weiter gewachsen. Eigenverantwortung, Leistungsbereitschaft und Wettbewerb haben zunehmend an Bedeutung verloren und sind politisch negativ belegt. Eine Rückbesinnung auf die fundamentalen Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft ist heute mehr denn je geboten.

Entscheidend für das Gelingen des Wiederaufbaus und für die erfolgreiche wirtschaftliche und politische Entwicklung Deutschlands in den vergangenen 50 Jahren

(Thomas Kind, DIE LINKE: 60!)

war der Übergang zu einem freiheitlichen Wirtschaftssystem. Der große Erfolg, den die soziale Marktwirtschaft zu Zeiten Ludwig Erhards hatte, beruhte auf Eigeninitiative, Kreativität und Leistungsbereitschaft der Menschen. Die zentrale Bedeutung der Eigeninitiative für den individuellen und den gesellschaftlichen Wohlstand brachte Ludwig Erhard 1958 auf den Punkt – ich zitiere –:

„Das mir vorschwebende Ideal beruht auf der Stärke, dass der Einzelne sagen kann: ‚Ich will mich aus eigenen Kräften bewähren. Ich will das Risiko meines Lebens selbst tragen. Ich will für mein Schicksal verantwortlich sein.’“

Die staatliche Aufgabe besteht im Erhard’schen Konzept der sozialen Marktwirtschaft vor allem darin, einen Ordnungsrahmen zu setzen, der Kreativität und Leistungsbereitschaft der Menschen bestmöglich zur Geltung kommen lässt. Tragender Pfeiler dieses Ordnungsrahmens ist Wettbewerb.

Ich kann aber als Staat nur dann breiten Wettbewerb ermöglichen, wenn ich die Mitarbeiter an dem Erfolg des Unternehmens beteilige. Er verpflichtet sich deshalb, auch eigenverantwortlich zu handeln. Eigenverantwortung und private Absicherung stehen eindeutig an erster Stelle.

Ich zitiere Ludwig Erhard gern noch einmal wörtlich: „Es ist … nicht Aufgabe des Staates, unmittelbar in die Wirtschaft einzugreifen; auch passt es nicht in das Bild einer auf unternehmerischer Freizügigkeit beruhenden Wirtschaft, wenn sich der Staat selbst als Unternehmer betätigt.“

Diese Mahnung wurde in den letzten Jahrzehnten viel zu wenig beachtet. Der Sozialstaat ist im Laufe der Jahre zum Wohlfahrtsstaat geworden, der die Menschen bevormundet und ihnen immer weniger Gestaltungsmöglichkeiten lässt. Es gibt unzählige Beispiele dafür, wie Selbsthilfe und Eigenversorgung durch staatliche Vorsorge ersetzt wurden. Längst ist nicht mehr festzustellen, wer von der staatlichen Umverteilung wirklich profitiert – und wer sie bezahlt, meine Damen und Herren.

Es ist sicher unbestritten, dass die Gemeinschaft auch denjenigen ein menschenwürdiges Leben garantiert, die Hilfe brauchen: den weniger Leistungsfähigen, Alten, Kranken und Behinderten. Und: Die Gemeinschaft soll bei der Eigenvorsorge gegen die großen Lebensrisiken helfen. Das ist das Markenzeichen der sozialen Marktwirtschaft.

Im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung und der Veränderung der Lebenswelt haben wir große Aufgaben zu bewältigen. Sowohl die Globalisierung der Wirtschaft als auch die Öffnung und Erweiterung der EU sind Prozesse, die den internationalen Wettbewerb der

Standorte intensivieren. Die Unternehmen und die Kapitalgeber können heute viel leichter zwischen verschiedenen Investitionsstandorten auswählen und sich beispielsweise einer hohen Besteuerung oder einer restriktiven Regulierung entziehen. Das betrifft leider auch die Lohn- bzw. Tarifentwicklung.

Strukturelle Fehlentwicklungen in einem Land werden in Zeiten des globalisierten Wettbewerbs schonungslos aufgedeckt. Ich sehe dabei nicht hämisch auf einige Länder Europas, die genau diese Probleme haben und die wir in vorangegangenen Debatten schon genannt haben. Ich sehe das vielmehr mit großer Sorge. Die zunehmende Vernetzung der Weltmärkte ist gerade für ein Land wie Deutschland, dessen Wohlstand zu einem großen Teil auf der Einbindung in den internationalen Wettbewerb basiert, mit großen Chancen verbunden. Die Politik hat die Aufgabe, den Menschen diese Chancen zu verdeutlichen und Ängste vor notwendigen Anpassungen zu nehmen.

Der völlig falsche Weg wäre es, sich mit wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen von der Öffnung der Märkte abkoppeln zu wollen. Die mögliche Wohlstandsmehrung durch Spezialisierung bliebe ungenutzt, und die Wachstums- und Beschäftigungschancen würden insgesamt verschlechtert.

Es ist vielmehr notwendig, den Herausforderungen offensiv entgegenzutreten, attraktive Rahmenbedingungen für Investitionen zu schaffen und sich so auch unter den veränderten Bedingungen im internationalen Wettbewerb zu behaupten.

Eigeninitiative, Leistungsbereitschaft, Wettbewerb – dieser Dreiklang bringt die zentralen Faktoren zum Ausdruck, die unsere soziale Marktwirtschaft zum Erfolg geführt haben. Sie müssen wieder stärkere Bedeutung gewinnen. Die Mitarbeiterbeteiligung ist genau eine der Möglichkeiten, diesen Dreiklang wiederherzustellen.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Nächster Redner ist Herr Herbst für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ludwig Erhard war nicht nur Vater der sozialen Marktwirtschaft; er war auch sonst ein durchaus kluger Mann. Herr Heidan hat schon einige Zitate zum Besten gegeben; ich hatte schon Angst, dass er mein Zitat bringen würde. Das hat er nicht gemacht. Deshalb dürfen Sie sich das jetzt anhören:

„Zu einer dynamischen Sozialpolitik gehört die … Förderung der Eigentums- und Vermögensbildung in breiten Schichten unseres Volkes, weil sie mehr als alles andere dazu geeignet ist, die Freiheit, Selbstständigkeit und Verantwortung des Einzelnen in der modernen Gesellschaft zu stützen.“

Dem, meine Damen und Herren, ist nichts hinzuzufügen. Das passt auch auf das Thema Mitarbeiterbeteiligung;

denn wer sich am Erfolg seines Unternehmens beteiligt, hat die Chance, eigenes Vermögen aufzubauen.

Wenn wir uns die Einkommensentwicklung in modernen Industrieländern anschauen, dann stellen wir fest, dass der Gesamtanteil der Arbeitseinkommen tendenziell zurückgeht, aber der Anteil der Kapitaleinkommen steigt. Das hat auch etwas damit zu tun, dass sich Menschen Vermögen erarbeiten und sich dieses durch Kapitalanlage und Zinserträge vermehrt.

In Sachsen stehen wir insoweit aus nachvollziehbaren historischen Gründen noch ziemlich am Anfang. Wir sind hier noch nicht die Erbengeneration, wir sind die Gründergeneration. Deshalb kann Mitarbeiterbeteiligung ein kleiner Baustein sein, der zur Vermögensbildung beiträgt.

Ganz klar ist, dass Mitarbeiterbeteiligung, wenn sie richtig gemacht ist, ein Gewinn für alle Seiten sein kann. Sie kann Mitarbeiter motivieren, sie kann Mitarbeiter belohnen und sie kann – das ist nicht unwichtig – unternehmerisches Denken fördern. Wenn ein Unternehmen gut wirtschaftet, fällt es ihm am Ende leichter, auch den Mitarbeiter dafür zu belohnen. Aber ob das Unternehmen gut wirtschaftet, lässt sich beispielsweise zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Tarifvertrages überhaupt noch nicht beurteilen. Das weiß keiner. Je kleiner das Unternehmen, desto schwieriger ist vorherzusagen, wie sich die Auftragsentwicklung gestaltet. Wenn Sie von zwei oder drei maßgeblichen Kunden abhängen, dann kann Ihr Unternehmen ins Straucheln kommen, wenn einer dieser Kunden durch Insolvenz einfach ausfällt und nicht zahlt. Deshalb, meine Damen und Herren, gibt es gute Gründe, Mitarbeiterbeteiligung ins Bewusstsein zu bringen und dafür zu werben.

Es gibt noch weitere Gründe; denn wir wissen, Fachkräfte werden knapp, und die Frage ist: Wie gelingt es Unternehmen, die Mitarbeiter zu halten? Wenn sie umworben sind, suchen sie sich natürlich als Arbeitnehmer aus, wo sie gern arbeiten wollen und wer ihnen die besten Bedingungen bietet.

Ich glaube, dass die Unternehmen es auch als Chance sehen müssen, wie man Arbeitnehmer stärker ans eigene Unternehmen bindet. Gleiches gilt übrigens auch für die Unternehmensnachfolge.