Protokoll der Sitzung vom 29.06.2011

Ich hatte bereits in der Ausschusssitzung nach der Anhörung betont, dass sich einige Passagen in beiden Gesetzentwürfen sehr ähneln. Das liegt aber in der Natur der Sache und ist nicht weltbewegend schädlich, meine sehr geehrten Damen und Herren. Einige Länder haben bereits von ihrer Regelungskompetenz Gebrauch gemacht, hierzu Hinweise zu geben und Gesetze zu erlassen, die sich in der Sache natürlich ebenfalls – bei 16 Bundesländern – ähnlich sind.

Nun werden Sie sich bestimmt fragen: Was ist nun an dem Gesetzentwurf der Koalition gegenüber dem Gesetzentwurf der LINKEN anders? – Ich meine, es ist ein entscheidender Punkt. Diesen haben Sie vorhin noch einmal in Ihrem Änderungsantrag genannt, über den wir uns sicher noch austauschen können. Im Jubiläumsjahr des sächsischen Weinanbaues hat sich die Koalition frühzeitig dazu entschieden,

(Klaus Tischendorf, DIE LINKE: Nach unserer Anhörung!)

die Straußwirtschaften im Koalitionsentwurf ausreichend zu berücksichtigen und eine einfache Regelung für deren Betriebe zu finden. Es kann ja wohl nicht sein, dass eine über Jahre – ja, ich sage, über Jahrhunderte – gewachsene Tradition einfach nicht in einem sächsischen Gesetz des Gaststättenwesens berücksichtigt wird.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Thomas Kind, DIE LINKE: Sie hätten es doch ganz verschlafen!)

§ 3 beschreibt die Regelungen zum Betrieb von Straußwirtschaften, und ich kann Ihnen nur sagen: Unser Gesetzentwurf kommt noch genau richtig, um in einem Weinberg bei einem Winzer der sächsischen Winzergenossenschaften oder bei einem anderen Weinbauern ein Gläschen Wein genießen zu können.

(Klaus Tischendorf, DIE LINKE, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Herr Tischendorf hat noch so viel Redezeit, das kann er dann auch hier vorn noch tun.

Im neuen Jahr wird dann der Heurige sicher schon im Mai zu kosten sein. Das ist letztendlich auf unseren Gesetzentwurf zurückzuführen. Wir von CDU und FDP meinen, dass dies die richtige Antwort für unsere Weinbauern und die Erzeuger des köstlichen sächsischen Weines ist.

Wie bereits erwähnt, haben wir in diesem Gesetzentwurf nicht nur die Bereinigung von bisherigen Überschneidungen mit anderen Fachgesetzen und Vorschriften erreicht, sondern auch die Aufhebung der Erlaubnispflicht und die Umgestaltung des Gaststättenwesens bezüglich des Alkoholausschankes zu einem überwachungspflichtigen Gewerbe sichergestellt. Aber selbst Vereine und Gesellschaften haben mit unserem Gesetzentwurf durch formlose Anzeige die Möglichkeit, aus besonderem Anlass vorübergehend ein Gaststättengewerbe zu betreiben. Hierzu genügt mindestens zwei Wochen vor Betriebsbeginn unter Angabe des Namens, der Anschrift, des Ortes der Durchführung und des zeitlichen Verlaufes der Veranstaltung eine Anzeige, und das nenne ich Bürokratieabbau, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Klaus Tischendorf, DIE LINKE: Genau! Das habe ich schon im November gesagt!)

Mit unserem Änderungsantrag haben wir im Verfahren die Hinweise des Sächsischen Städte- und Gemeindetages und des Sächsischen Landkreistages weitgehend ein- und abgearbeitet. Hauptsächlich geht es dabei um die Beibehaltung der Zuständigkeit des Vollzuges bei den Kommunen und Gemeinden. Eine nochmalige Verweisung an den federführenden Ausschuss durch den Landtag hat es ermöglicht, dass die Sperrzeitenregelung in § 9 entsprechend den Hinweisen der DEHOGA und anderer Beteilig

ter eingearbeitet werden konnte. Sie sehen, meine Damen und Herren: Auch hierbei haben wir bewiesen, dass die Koalition Gesetze mit den Betroffenen macht, und nicht dagegen.

(Lachen des Abg. Klaus Tischendorf, DIE LINKE)

An dieser Stelle vielen Dank auch an die Beteiligten aus den Verbänden und die Sachverständigen, die durchaus wichtige Hinweise gegeben haben.

(Beifall bei der SPD)

Natürlich haben wir auch in unserem Gesetzentwurf die Anerkennung der Dienstleistungsfreiheit und den Einsatz des einheitlichen Ansprechpartners mit geregelt. Von einem modernen Gesetz ist das einfach zu erwarten.

Meine Damen und Herren! Mit Ihrer Stimme stimmen Sie für ein modernes, auf Sachsen bezogenes, schlankes Gaststättengesetz. Ich bitte um Ihre Zustimmung.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Die FDP-Fraktion, bitte; Herr Abg. Herbst.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten noch anwesenden Damen und Herren! Der geschätzte Kollege Tischendorf ist wieder einmal nach dem Motto verfahren: „Angriff ist die beste Verteidigung“. Wenn man Steine auf andere wirft, entgeht man vielleicht dem eigenen Steinhagel – so nach diesem Motto.

(Klaus Tischendorf, DIE LINKE: Bei euch hilft doch nichts!)

Aber ich denke, den Gastronomen in diesem Land ist es ziemlich egal, wer zu welchem Zeitpunkt was, wo und wie gemacht hat. Die Gastronomen erwarten, dass wir ein vernünftiges, schlankes, freiheitliches Gesetz vorlegen. Dies können wir mit dem Beschluss über den Koalitionsgesetzentwurf tun.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Wenn wir gehört haben, mit wie viel Leidenschaft und Arbeit die Linksfraktion an diesem Thema klebt, dann frage ich mich schon, warum gerade einmal vier von 29 Abgeordneten ihrem eigenen Fachpolitiker zuhören. Ich finde das – trotz der Mittagspause – ziemlich dünn, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Wenn Sie heute in ein Restaurant gehen und etwas bestellen, dann erwarten Sie in der Regel, dass Ihnen das serviert wird, was Sie gewählt haben; und was Sie von einem guten Restaurant erwarten, das können auch die Bürger von der Koalition erwarten. Der Bürger hat zur Wahl 2009 bestellt, und wir liefern.

(Lachen des Abg. Klaus Tischendorf, DIE LINKE)

Wir haben mehr Freiheit und weniger Bürokratie versprochen, und dieses Versprechen halten wir – auch mit diesem Entwurf des Sächsischen Gaststättengesetzes.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Klaus Tischendorf, DIE LINKE: Jetzt muss er aber selbst lachen! – Thomas Jurk, SPD: Sind Sie Koch oder Kellner?)

Wir servieren – um in der Gastronomiesprache zu bleiben – den Gastronomen mehr Freiheit, weniger Bürokratie und ein Stück weit mehr eigene Verantwortung.

(Klaus Tischendorf, DIE LINKE: Mehr FDP!)

Wie wir alle wissen, ist durch die Föderalismusreform 1 das Gaststättenrecht auf die Länder übergegangen. Viele Länder haben dies bereits genutzt. Wir haben auch auf die Erfahrungen dieser Länder geschaut und sie in unseren Gesetzentwurf einfließen lassen.

(Klaus Tischendorf, DIE LINKE: Im April war es dann so weit!)

„Mehr Freiheit und weniger Bürokratie für die sächsischen Gastronomen“ war unser Leitprinzip, und ich möchte Ihnen einige Beispiele nennen, die dies unterstreichen. Bisher war eine Genehmigung notwendig, wenn ein Gastronom ein Restaurant eröffnen oder ein anderes übernehmen wollte. Das haben wir verändert. Es genügt jetzt eine Anzeige vier Wochen vor Geschäftsbeginn. Das neue Verfahren spart dem Gastronom nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Ein Genehmigungsverfahren kostet circa 500 Euro. Mit dem neuen Anzeigeverfahren werden wir diese Kosten wahrscheinlich mehr als halbieren können.

Sparen wird der Gastronom auch bei einem Betreiberwechsel einer Gaststätte; denn die Zuverlässigkeitsprüfung wird zukünftig personen- und nicht mehr objektbezogen sein. Das heißt, ein Wirt, der seine Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt hat, kann viel einfacher einen anderen Gastronomiebetrieb übernehmen. Hinzu kommt: Diese einmal bescheinigte Zuverlässigkeit gilt ein ganzes Jahr lang, ohne dass erneut Unterlagen eingereicht werden müssen. Das, meine Damen und Herren, ist ganz konkreter Bürokratieabbau.

(Beifall bei der FDP)

Abgebaut haben wir auch rechtliche Überschneidungen und Mehrfachzuständigkeiten, zum Beispiel beim Baurecht. Zukünftig müssen Unterlagen nur noch bei der zuständigen Fachbehörde eingereicht werden und nicht mehr doppelt bei zwei Behörden. Durch die Rechtsbereinigung und die Aufnahme einiger Regelungen in das jetzige Gesetz kann die bisherige Gaststättenverordnung entfallen. Verordnung zu 100 % abgeschafft – auch das ist Bürokratieabbau.

(Beifall bei der FDP)

Im Gegensatz zu den LINKEN, die von Brandenburg hervorragend abgeschrieben haben und nur vergaßen,

dass es dort keinen Weinanbau gibt, haben wir uns auch um die sächsischen Straußwirtschaften gekümmert.

(Stefan Brangs, SPD: Bravo!)

Bisherige gängelnde Vorschriften zur Anzahl von Sitzplätzen oder zur Anmietung von Räumen fallen in unserem neuen Gaststättengesetz weg. Wir setzen auf gesunden Menschenverstand statt bürokratische Gängelei.

(Beifall bei der FDP)

Dem Landtag liegen – damit hat Kollege Tischendorf völlig recht – zwei Gesetzentwürfe vor. Sie nehmen es mir nicht übel, dass ich eher für den Gesetzentwurf der Koalition werbe;

(Thomas Kind, DIE LINKE: Warum?)

denn wir haben auf die Anregungen der kommunalen Spitzenverbände und der DEHOGA reagiert. Wir haben verschiedene Lösungen verglichen, abgeglichen und uns für einen pragmatischen Weg entschieden. Sie haben nicht zugehört und viele Anregungen nicht aufgenommen. Wenn ich nur einige Beispiele nennen darf: Das Thema Regelungen zu Sperrzeiten fehlt im Gesetzentwurf der LINKEN, die automatische Benachrichtigung der Gesundheitsbehörde ist bei Ihnen nicht vorhanden, die formlose Gewerbeanzeige von Vereinen und Gesellschaften fehlt – es gibt also einige Punkte, bei denen Sie – wahrscheinlich ist Ihnen unterwegs die Puste ausgegangen – nicht mehr bereit waren, Ihren Gesetzentwurf in eine Form zu bringen, in der er auch bei den entsprechenden Interessenvertretern auf Akzeptanz stößt.

Die Koalition hat ein modernes und praxistaugliches Gaststättengesetz vorgelegt mit einem deutlichen Fingerzeig in Richtung Bürokratieabbau. Wir setzen auf mehr Freiheit und weniger bürokratische Regelungen, und wie Kollege Tischendorf vorhin so scharfsinnig erkannte: Das Plenum wird heute über ein Gaststättengesetz entscheiden. Richtig, es wird nur nicht Ihres sein, denn unseres ist besser. Es ist nicht halb gar wie das der LINKEN, sondern unseres ist ausgereift und schmeckt hervorragend, meine Damen und Herren.