An dieser Stelle will ich auch ausdrücklich sagen, dass die von der Staatsregierung eingeführten Weiterbildungschecks durchaus ein Schritt in die richtige Richtung sein können. Allerdings zäumen Sie das Pferd von hinten auf; denn: Was nützen einem Arbeitnehmer Weiterbildungschecks, wenn der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ohne Weiteres verhindern kann? Unser Gesetzentwurf schafft also die Voraussetzung, damit das System der Weiterbildungschecks richtig greifen kann.
Mit dem Ihnen vorliegenden Entwurf sollen die Beschäftigten im Freistaat Sachsen erstmals gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit und die Fortzahlung eines Arbeitsentgelts für zehn Arbeitstage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zum Zwecke der beruflichen, politischen sowie der allgemeinen Weiterbildung erhalten. Das ist in diesem Hohen Haus sicherlich bekannt. Der Ansatz ist nicht ganz neu. Es hat mehrfach parlamentarische Initiativen in dieser Richtung gegeben. So hat zum Beispiel bereits die erste grüne Landtagsfraktion 1991 einen ähnlichen Gesetzentwurf eingebracht. Für die historisch interessierten Mitglieder dieses Hohen Hauses: Der Gesetzentwurf trug die Drucksachennummer 1/906.
Heute nehmen wir einen neuen Anlauf; denn wir glauben, das Verständnis, wie wichtig die berufsbegleitende Qualifizierung für Sachsen ist, hat seitdem zugenommen. Anfang der Neunzigerjahre war das möglicherweise noch anders. Ein Überangebot gut ausgebildeter Fachkräfte, die um heimische Arbeitsplätze konkurrierten, konnte leicht den Eindruck erwecken, man könne sich entspannt zurücklehnen und – wenn man so will – alle Fünfe gerade sein lassen.
Aber kommen wir zum konkreten Gesetzentwurf. Ich möchte jetzt nicht auf jedes Detail eingehen – das lässt sich ohne Weiteres nachlesen –, aber zumindest die politischen Schwerpunkte noch einmal kurz vorstellen:
Erstens: Der Freistaat Sachsen erstattet Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten auf Antrag einen pauschalierten Anteil des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts. Die Pauschale beträgt die Hälfte des durchschnittlichen
Arbeitsentgelts in Sachsen. Wie Sie wissen, ist der Anteil von Kleinbetrieben mit weniger als zehn Beschäftigten in Sachsen überdurchschnittlich hoch. Diese Betriebe haben größere Schwierigkeiten, die Freistellung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Weiterbildungszwecken zu kompensieren, deshalb muss in einem Sächsischen Bildungsfreistellungsgesetz diese Betriebsgrößenklasse besonders berücksichtigt und unterstützt werden. Um es etwas plastischer zu machen: Auf der Grundlage dieser Regelung hätten Kleinbetriebe im Jahr 2010 Anspruch auf Kostenerstattung in Höhe von knapp 43 Euro pro Tag der Bildungsfreistellung geltend machen können. Mit den von uns vorgeschlagenen 300 000 Euro jährlich im Haushalt ließen sich so etwa 7 000 Tage Bildungsfreistellung finanzieren.
Zweiter Schwerpunkt: Die Freistellung soll für berufliche, politische und allgemeine Weiterbildung gleichermaßen gelten. Die Staatsregierung hat nur die berufliche Weiterbildung im Blick. Mit dem individuellen Förderverfahren im Rahmen der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung sind politische Weiterbildungsmaßnahmen zwar prinzipiell möglich, allerdings nur, wenn die erworbenen Kenntnisse der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers im eigenen Unternehmen Anwendung finden können. Diese Herangehensweise bedeutet letztlich nichts anderes als den Ausschluss politischer Weiterbildung. Uns ist das eindeutig zu wenig. Wir wollen die politische Bildung. Wir wollen Bürgerinnen und Bürger, die staatsbürgerliche Rechte und Pflichten wahrnehmen und gesellschaftliche Zusammenhänge kritisch beurteilen können. Die Bedeutung dessen hat auch das Bundesverfassungsgericht bereits 1987 hervorgehoben. Damals standen die Bildungsurlaubsgesetze in Hessen und Nordrhein-Westfalen auf dem Prüfstand. Ich zitiere kurz aus dem Urteil:
„Der technische und soziale Wandel bleibt in seinen Auswirkungen nicht auf die Arbeits- und Berufssphäre beschränkt. Er ergreift vielmehr auch Familie, Gesellschaft und Politik und führt zu vielfältigen Verflechtungen zwischen diesen Bereichen. Daraus ergeben sich zwangsläufig Verbindungen zwischen beruflicher und politischer Bildung.... Es liegt daher im Gemeinwohl, neben dem erforderlichen Sachwissen für die Berufsausübung auch das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern.“
Meine Damen und Herren! Auf eine Kleine Anfrage von mir antwortete Minister Morlok, Bildungsfreistellung solle tarifvertraglich und nicht gesetzlich geregelt werden. Das verkennt meiner Meinung nach ein Stück weit die Realität in diesem Land. Wir wissen, dass die tarifvertragliche Bindung in Sachsen deutlich unterdurchschnittlich ist. Das trifft auf nur rund jedes fünfte sächsische Unternehmen zu; das sind 21 %, und – auch das im bundesweiten Vergleich –: Nur 11 % der Freistellungen im Bundesgebiet erfolgen aufgrund tarifvertraglicher Regelungen. Hingegen werden 16 % der Beschäftigten auf der Grund
lage von Ländergesetzen freigestellt, und das, obwohl nicht in allen 16 Bundesländern solche Freistellungsgesetze existieren.
Zusammengefasst: Es gibt also viele Gründe, die für ein solches Gesetz sprechen, und wenige Gründe, die gegen ein Bildungsfreistellungsgesetz sprechen. Wir haben uns bemüht, mit unserem Entwurf einen sehr ausgeglichenen Vorschlag vorzulegen. Die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden deutlich gestärkt, ohne dabei auf der anderen Seite die Realität und die Bedürfnisse sächsischer Unternehmen zu verkennen. Ich freue mich auf die Diskussionen in den nächsten Wochen.
Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz über den Anspruch auf Bildungsfreistellung im Freistaat Sachsen an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – federführend – und an den Ausschuss für Schule und Sport zu überweisen. Wer diesem Vorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei zwei Stimmenthaltungen ist dem Vorschlag zugestimmt worden und damit die Überweisung beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
1. Lesung des Entwurfs Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsBFQG)
Auch hierzu liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Daher spricht nur für die SPD als einreichende Fraktion Frau Abg. Dr. Stange. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass heute gleich zwei Gesetze zur Bildungsfreistellung eingebracht werden, ist gleichermaßen als ein Beweis für die Lücke und die Dringlichkeit einer Regelung im Bereich der Weiterbildung in Sachsen zu sehen.
Auch in Sachsen gilt: Weiterbildung wird hauptsächlich – wir haben es gerade von Herrn Jennerjahn gehört – von gut Qualifizierten in festen Arbeitsverhältnissen wahrgenommen und großen, mindestens mittelständischen Unternehmen sowie meist männlichen Arbeitnehmern. Das ist eine Feststellung, die bereits im Jahr 2005 in einer sehr umfangreichen Studie von Herrn Prof. Timmermann für das gesamte Bundesgebiet getroffen wurde. Seit gestern wissen wir auch aus dem Ländervergleich der OECD, dass Sachsen mit nur 7 % der Beschäftigten, die jährlich an Aus- und Weiterbildungen teilnehmen, einen unterdurchschnittlichen Anteil in Deutschland hat, wo er bei 7,8 % liegt. Interessant ist, dass die Europäische Union im Jahr 2003, als die Lissabon-Strategie beschlossen wurde, für das Jahr 2010 ein Benchmark von mindestens 12,5 % ausgegeben hatte. Deutschland liegt auch im europäischen Vergleich deutlich unter diesem Benchmark.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die sächsische SPD hat bereits im Frühjahr 2009 einen Gesetzentwurf in dieser Richtung vorgelegt und ihn mit den verschiedenen Akteuren in den Gewerkschaften und im Arbeitgeberlager diskutiert. Leider wurde der Entwurf damals von der
CDU nicht mitgetragen. Der CDU war der Stellenwert der Weiterbildung offenbar noch nicht ganz klar, und wir hoffen stark und sind daher auch mit den GRÜNEN einer Meinung, dass sich das nun geändert hat, gerade auch in Anbetracht der zunehmenden aktuellen Diskussionen über den Fachkräftebedarf; denn es gibt eine Vielzahl von CDU-geführten Ländern, die ein solches Gesetz zur Bildungsfreistellung in jüngster Zeit eingebracht und umgesetzt haben.
Am 10. Juni 2011 fand eine Anhörung zum Weiterbildungsbericht statt. Alle Experten haben die Notwendigkeit eines Weiterbildungsberichtes anerkannt und auf die Herausforderungen in diesem Bereich hingewiesen. Wissenschaftlicher und technischer Wandel, verlängerte Lebensarbeitszeit – jetzt wird mittlerweile bereits von 69 Jahren gesprochen –, wachsender Anteil von bildungsfernen und benachteiligten Bürgerinnen und Bürgern – wir haben gerade jüngst wieder die Zahlen zu funktionalen Analphabeten gehört –, aber auch eine zunehmende Zahl von prekären Arbeitsverhältnissen wurden von Prof. Ulrich Klemm von der Universität Leipzig als Herausforderungen benannt. Herr Aengenvoort, der Bundesvorsitzende des Volkshochschulverbandes, wies zu Recht darauf hin, dass es eine erhebliche Diskrepanz zwischen der öffentlichen Aufmerksamkeit, der Finanzierung und der aufgewendeten Zeit für die Erstausbildung – sprich: bis zum Abschluss der ersten Ausbildungsphase – sowie der sich daran anschließenden, doch sehr langwierigen Phase der Weiterbildung gibt, obwohl über alle Parteigrenzen hinweg in den Ländern das Hohelied des lebenslangen Lernens gesungen wird.
Die unter CDU/FDP bereits im Jahr 2010 vorgenommenen Kürzungen bei der öffentlichen Weiterbildung für
diesen Doppelhaushalt widersprechen diesen öffentlichen Bekundungen zum lebenslangen Lernen. Wir hoffen, dass diese Einschnitte mit dem nächsten Haushaltsplan rückgängig gemacht werden. Weiterbildung hat in Sachsen bedauerlicherweise nach wie vor den Status eines privaten Hobbys oder wird, wenn es gut kommt, wie Herr Morlok sagte, den Tarifparteien überlassen. Aber der drohende Fachkräftemangel und die rückläufige demokratische Teilhabe, zum Beispiel bei Wahlen, aber auch bei Organisationen, egal ob in Kirchen, Gewerkschaften oder Parteien, sind ein deutliches Zeichen dafür, dass wir mehr tun müssen für lebenslanges Lernen, und zwar nicht nur für den Bereich der beruflichen Weiterbildung, die sicherlich einen größeren Raum einnimmt, sondern auch für die allgemeine und politische Weiterbildung.
Auch hier passen öffentliche Bekundungen einerseits und faktisches Tun andererseits nicht ganz zusammen. Wenn Ehrenamt als ein sehr wichtiges Standbein in unserer Gesellschaft hervorgehoben und in zahlreichen Veranstaltungen, auch der CDU, immer wieder proklamiert wird, mehr Ehrenamtliche zu gewinnen, dann muss man auch dafür geradestehen, dass Ehrenamtliche bis zu einem gewissen Grad qualifiziert werden und sich Qualifizierung in der Weiterbildung auch organisieren kann. Das Gleiche trifft auf die politische Bildung zu, die eben nicht nur in der Schulausbildung oder in der ersten Phase der Ausbildung von Bedeutung ist.
Bis heute haben wir allerdings als eines der wenigen Bundesländer keine gesetzliche Regelung der Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerfreistellung für Weiterbildung in Sachsen, obwohl das von allen Expertinnen und Experten – auch außerhalb Sachsens – anerkannt wird. Weiterbildung stellt die Schlüsselkategorie für die zukünftige wirtschaftliche, aber auch – ich möchte es noch einmal betonen – gesellschaftliche Entwicklung dar. Dies ist auch der Grundsatz für lebenslanges Lernen.
Zum Gesetzentwurf selbst möchte ich nur Weniges anmerken. Der vorgelegte Gesetzentwurf bettet sich in einen großen Bildungsplan der SPD ein. Weiterbildung ist auf der einen Seite nicht allein mit der Bildungsfreistellung versehen, sondern sie muss auch ausreichend finanziert werden, und sie ist in ein Gesamtbildungskonzept eingebettet, das auch die berufliche Ausbildung betrifft. Außerdem müssen die Potenziale der sächsischen Bevölkerung besser gefördert und gefordert werden, und dafür brauchen wir gemeinsame Kraftanstrengungen von Staat, Wirtschaft und dem Einzelnen. Man kann dies nicht allein in den privaten Bereich verlagern. Die SPD fordert daher lebenslanges Lernen ganz konkret. Dazu zählt die Weiterbildung durch einen gesetzlich geregelten Freistellungs
anspruch für jeden, der aufgrund der geringen Tarifbindung eben nicht allein durch Tarifverträge gesichert werden kann.
Der von den GRÜNEN vorgelegte Gesetzentwurf unterscheidet sich in einem einzigen, aber nicht unwesentlichen Punkt von dem der SPD.
Das ist der Punkt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kleinstunternehmen – Herr Jennerjahn hat es vorgetragen – von diesem Gesetz profitieren sollen und durch staatliche Regelungen auch hier Finanzierungen für Kleinstunternehmen gestemmt werden sollen. Dies ist ein aus unserer Sicht interessanter Vorschlag, auch vor dem Hintergrund der vielen Kleinstunternehmen, die wir in Sachsen haben.
Er findet sich jedoch nicht in unserem Entwurf, genauso wie er sich in keinem Entwurf der anderen Bundesländer findet – dies auch aus dem guten Grund, dass es eine ungeheure bürokratische Antragshürde ist, dieses Verfahren umzusetzen. Nichtsdestotrotz würden wir, wenn er mehrheitsfähig ist, einem solchen Vorschlag zustimmen.
Wir wollen das Recht auf Bildungsurlaub dringend auch in Sachsen mit fünf Tagen pro Kalenderjahr bzw. zehn Tagen in zwei aufeinander folgenden Jahren verankern, und wir hoffen, dass damit auch Sachsen den Weg eines modernen und gerechten Bildungsfreistellungsgesetzes geht, was andere Bundesländer – es sind mittlerweile zwölf – in der Bundesrepublik bereits eingeleitet haben. Ich freue mich auf die Beratung mit Ihnen dazu.
Vielen Dank, Frau Dr. Stange. – Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz für den Freistaat Sachsen an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – federführend – und an den Ausschuss für Schule und Sport zu überweisen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung ist dem Vorschlag zugestimmt worden und damit die Überweisung beschlossen. Meine Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt 7 ist beendet.
1. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Sicherstellung der Rechte von Menschen mit Unterstützungs-, Pflege- und Betreuungsbedarf in unterstützenden Wohnformen (Sächsisches Wohn- und Betreuungsgesetz – SächsWoBeG)
Auch hierzu liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Daher sprechen nur die einreichenden Fraktionen. Mir liegt eine Mitteilung vor, dass für die Fraktionen DIE LINKE und der SPD die Einreichung von Frau Abg. Lauterbach vorgenommen wird. Das ist so. Frau Lauterbach, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Ich möchte den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE in 1. Lesung einbringen.
Mit dem Gesetz zur Sicherstellung der Rechte von Menschen mit Unterstützungs-, Pflege- und Betreuungsbedarf in unterstützenden Wohnformen wollen wir das bundesdeutsche Heimgesetz aus dem Jahr 1974 hier im Freistaat Sachsen ablösen. Im Blick auf die sich wandelnden Bedürfnisse der betroffenen Menschen müssen sich auch die Angebote und deren gesetzlichen Grundlagen wandeln.
Mit der Föderalismusreform 2006 ging die Gesetzgebungskompetenz auf die Länderebene über. Das heißt, der Freistaat Sachsen ist für die gesamte Breite der Angebotspalette, der Gesetzgebung und der Kontrolle zuständig. Wir brauchen also ein neues Heimgesetz – seit 2006. Solange noch kein neues Ländergesetz beschlossen wurde, gilt weiterhin das Bundesheimrecht. Wir brauchen jedoch mehr als ein Heimgesetz. Wir brauchen ein Gesetz zur Sicherstellung der Rechte der betroffenen Menschen. Wir müssen auf den sich ändernden Bedarf eingehen und wir müssen auf alle unterstützenden Wohnformen reflektieren.
Im Mittelpunkt unseres Gesetzentwurfes stehen die Schutzbedürfnisse, die Wahrung der Rechte auf Selbstbestimmung und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie das Wohl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher in unterstützenden Wohnformen und in Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Im Gegensatz zum Heimrecht ist dabei nicht mehr von älteren Menschen oder behinderten Volljährigen die Rede, sondern von Menschen mit Unterstützungsbedarf. Der nicht mehr zeitgemäße Begriff des Heimes wird durch den Begriff der unterstützenden Wohnform ersetzt.
Das Gesetz fordert für diese Leistungsbezieher die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Es löst den ordnungsrechtlichen Maßstab für das Schutzbedürfnis dieser Menschen von der Art der Leistung, ambulant oder stationär, und stützt ihn stattdessen auf die Möglichkeit