Protokoll der Sitzung vom 14.09.2011

Wir kommen zu Artikel 4. Auch hier bitte ich um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen ist dem Artikel 4 mehrheitlich zugestimmt worden.

Wir kommen zu Artikel 5. Die Dafür-Stimmen?. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Auch hier ist dasselbe Abstimmungsverhalten festzustellen.

Wir kommen zu Artikel 6 „Inkrafttreten“. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Bei Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen ist dem Artikel 6 mehrheitlich zugestimmt worden.

(Stefan Brangs, SPD, steht am Mikrofon.)

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. – Herr Brangs, bitte.

Herr Präsident, wie bereits angekündigt, beantrage ich für meine Fraktion namentliche Abstimmung.

Meine Damen und Herren! Zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf Gesetz zur Anhebung der Altersgrenzen und zur Änderung weiterer beamtenrechtlicher und hochschulrechtlicher Regelungen ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Diese wird jetzt vorbereitet.

Die Zwischenzeit möchte ich für einige Hinweise nutzen. In § 105 unserer Geschäftsordnung sind diese nachzulesen. Wir werden wie folgt verfahren:

Nach dem Aufruf ihres Namens durch einen Schriftführer antworten die jeweils aufgerufenen Mitglieder des Landtags bitte laut mit Ja, Nein oder Enthaltung, und der amtierende Schriftführer wird dann die Antwort wiederholen. Im Zweifelsfall wird noch einmal nachgefragt. Erfolgt keine Antwort, stellt der amtierende Schriftführer fest, dass sich das entsprechende Mitglied nicht an der Abstimmung beteiligt hat. Vor dem Schluss der Abstimmung fragt die amtierende Schriftführerin nach, ob ein anwesendes Mitglied des Landtags nicht aufgerufen worden ist. Ist dies der Fall, wird das betreffende Mitglied des Landtags nach seiner Stimmabgabe gefragt. Danach wird dann das Ergebnis festgestellt und verkündet, und ich teile es Ihnen mit.

Ich darf Sie fragen: Sind Sie bereit? – Dann beginnen wir mit der namentlichen Abstimmung. Frau Giegengack, Sie haben das Wort.

Wir beginnen mit der namentlichen Abstimmung über die Drucksache 5/6796 ab dem Buchstaben A.

(Namentliche Abstimmung – Ergebnis siehe Anlage)

Befindet sich ein Landtagsabgeordneter im Raum, den ich nicht aufgerufen habe und der seine Stimme noch abgeben möchte? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die namentliche Abstimmung beendet.

Dann bitte ich Sie jetzt, die Stimmen auszuzählen.

(Kurze Unterbrechung)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen nun das Ergebnis mitteilen: Von den 132 Abgeordneten haben 8 Abgeordnete nicht an der Abstimmung teilgenommen, 14 haben sich enthalten, 41 haben mit Nein und 69 mit Ja gestimmt. Damit ist der Gesetzentwurf beschlossen.

Meine Damen und Herren! Mit ist die Information gegeben worden, dass es jetzt noch eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten gibt. Herr Schreiber, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich möchte mein Abstimmungsverhalten erklären. Ich habe dem Gesetzentwurf an sich zugestimmt, weil ich inhaltlich hinter dem Gesetzentwurf stehe. Ich habe dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion deshalb zugestimmt, weil er genau das aufgreift, was auch die Koalitionsfraktionen in vergangenen Plenarsitzungen hier mehrfach zugesagt haben und ich nach wie vor hinter dieser Zusage stehe.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Schreiber.

Meine Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 5

2. Lesung des Entwurfs Gesetz über die Zuständigkeit nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und dem Schornsteinfegergesetz im Freistaat Sachsen (SächsSchfHwGZuG)

Drucksache 5/5896, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 5/6841, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage dennoch: Wünscht ein Abgeordneter bzw. eine Abgeordnete das Wort? – Das kann ich nicht feststellen. Ich frage den Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Hartmann: Wird das Wort gewünscht? – Auch das kann ich nicht feststellen.

Meine Damen und Herren! Damit können wir zur Abstimmung kommen. Aufgerufen ist das Gesetz über die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und Schornsteinfegergesetz im Freistaat Sachsen (SächsSchfHwGZuG) , Drucksache 5/5896. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 5/6841. Änderungsanträge

liegen mir nicht vor, sodass wir mit der Abstimmung beginnen können.

Zunächst stimmen wir über die Überschrift ab. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist der Überschrift zugestimmt worden.

Wir kommen nun zu § 1, Zuständigkeiten der Landesdirektionen. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier ist bei Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen dem § 1 mehrheitlich zugestimmt worden.

Wir kommen nun zu § 2, Zuständigkeiten der Landkreise und kreisfreien Städte. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen. Damit mehrheitliche Zustimmung zum § 2.

Wir kommen zu § 3. Dafür-Stimmen? – Vielen Dank. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier ist dasselbe Abstimmverhalten festzustellen.

Wir kommen zu § 4. Auch hier bitte ich um die DafürStimmen. – Vielen Dank. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist dem § 4 zugestimmt worden.

Nun zu § 5, Inkrafttreten, Außerkrafttreten: Die DafürStimmen? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist dem § 5 zugestimmt worden.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf als Ganzes. Ich bitte um die DafürStimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Meine Damen und Herren, bei Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist dem Gesetzentwurf zugestimmt worden, damit das Gesetz beschlossen und der Tagesordnungspunkt 5 erledigt.

Wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 6

1. Lesung des Entwurfs Gesetz über den Anspruch auf Bildungsfreistellung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Bildungsfreistellungsgesetz – SächsBFG)

Drucksache 5/6323, Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Von daher spricht nur die einreichende Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und das übernimmt Herr Abg. Jennerjahn. Herr Jennerjahn, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Wer nichts im Boden hat, der muss was in der Birne haben.“ – Das ist ein Zitat, das vom CDU-Bundestagsabgeordneten Wolfgang Bosbach stammt, und es bringt sehr gut auf den Punkt, warum wir ein Bildungsfreistellungsgesetz im Freistaat Sachsen brauchen.

Natürlich freuen auch wir Grüne uns, wenn Unternehmen die Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst in die Hand nehmen und als entscheidenden Wettbewerbsfaktor ansehen. Ich bin mir auch sicher, dass jeder in diesem Hohen Hause einige positive Beispiele nennen könnte. Die Frage ist aber, ob wir uns angesichts dessen beruhigt zurücklehnen dürfen oder es einer grundsätzlicheren Betrachtung bedarf.

Wir leben in einem rohstoffarmen Land und sind auf die Potenziale unserer Menschen angewiesen. Fachkräfteengpässe sind schon heute spürbar und bremsen das Wirtschaftswachstum. Die demografische Entwicklung verschärft diese Situation; das haben wir schon häufig hier behandelt. Die Herausforderung lautet also: Nachwuchs

knapper – Belegschaften älter, und damit wird auch lebenslanges Lernen immer weniger zum Schlagwort und immer mehr zur Realität, wenn es darum geht, Beschäftigungs- und Innovationsfähigkeit sicherzustellen, zumal sich die Anforderungen im Beruf und im gesellschaftlichen Leben rasant wandeln.

Produktlebenszyklen werden aufgrund neuer Technologien immer kürzer, die zunehmende Internationalisierung erfordert zunehmend interkulturelle Kompetenzen, und die wenigsten, die heute ins Berufsleben einsteigen, können sich darauf verlassen, dass sie im fortgeschrittenen Alter noch im gleichen Beruf tätig sind. Vor diesem Hintergrund reicht es nicht aus, Fortbildungen einzig vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängig zu machen. Hier braucht es einen Rechtsanspruch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Auch die verfügbaren Zahlen deuten letztlich darauf hin, dass es nicht reicht, sich ausschließlich auf die Selbstorganisation von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmen zu verlassen. Die Ergebnisse des Berichtssystems Weiterbildung deuten darauf hin, dass der Anteil der Beschäftigten mit Teilnahme an beruflicher Weiterbildung in den letzten Jahren gesunken ist. Vor allem bei Älteren sind Weiterbildungsteilnahme und -förderung auf unterdurchschnittlich niedrigem Niveau, und auch Teilzeitbeschäftigte mit geringem Stundenumfang bzw. geringfügig

Beschäftigte sowie niedrigqualifizierte Arbeitnehmer und Leiharbeitnehmer nehmen viel seltener an beruflicher Weiterbildung teil als der Durchschnitt.

Ein weiterer Fakt ist, dass die Teilnahmequote an Weiterbildung insgesamt bei Erwerbstätigen in großen Betrieben deutlich höher als in kleinen Betrieben ist. Der Unterschied beträgt hier 21 Prozentpunkte. Das heißt, in Großbetrieben nehmen rund 47 % der Beschäftigten an Weiterbildungsmaßnahmen teil, in Kleinbetrieben sind es gerade einmal 26 %. Da wir in Sachsen vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen haben, müssen wir an dieser Stelle gezielt gegensteuern. Ein Baustein dazu ist unser Entwurf eines Sächsischen Bildungsfreistellungsgesetzes, und – auch das will ich gleich dazusagen – das kann natürlich nicht die einzige Maßnahme sein; es sind weitere nötig.