Seitdem ist es allerdings nicht gelungen, die vielfältigen Probleme grundlegend zu lösen. Die CDU und die FDP haben daher sich dieses Themas auf Bundesebene angenommen. Uns ist es wichtig, die Regelungen zu den Kosten der Unterkunft transparent zu gestalten und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung zu schaffen. Die Arbeitsgruppe hat sich mit Lösungsansätzen befasst, Expertenanhörungen durchgeführt, sodass am Ende die Satzungslösung aus dem Landesgesetz heraus als der geeignete Umsetzungsvorschlag erschien.
Die Satzungslösung ermöglicht, dass die jeweiligen regionalen Besonderheiten berücksichtigt werden und die Besonderheiten des Wohnungsmarktes transparent abgebildet werden können. Wenn die satzungsmäßigen Regelungen zur Anwendung kommen, erreichen wir eine nachhaltige Verringerung der Widerspruchsverfahren und der sozialgerichtlichen Verfahren. Ich denke, das ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung unserer Gerichte und damit der Einsparung von Verwaltungskosten.
Dass wir von dieser Satzungslösung Gebrauch machen wollen, wurde in der Antwort der Staatsregierung bestätigt. Wir sorgen damit dafür, dass den örtlichen Gegebenheiten Rechnung getragen wird und dass die kommunale Ebene je nach Verhältnissen vor Ort eigenverantwortlich gestalten kann. Herr Pecher, diesbezüglich widerspreche ich Ihnen ausdrücklich. Es liegt nun einmal in der Verantwortung des örtlichen Trägers bzw. der Landkreise und kreisfreien Städte, die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort abzubilden.
Von daher ist der Antrag, was die Erarbeitung des Landesgesetzes anbelangt, vonseiten der LINKEN aus unserer Sicht vollkommen überflüssig. Meine sehr geehrten Damen und Herren der Linksfraktion, das betrifft auch
viele andere Punkte in Ihrem Antrag. Die Forderung, dass der Bezugspunkt der Miete einschließlich Heizung und Warmwasser ist und zur Bestimmung der Angemessenheit der KdU der Mietspiegel herangezogen werden kann oder es Sonderregelungen für Personen mit besonderem Bedarf geben wird, ist nicht neu. Diese Punkte sind schon im Bundesgesetz enthalten und werden von uns explizit umgesetzt werden müssen.
Die Pflicht des Leistungsträgers ist es, angemessenen Wohnraum zu gewährleisten. Dieser Pflicht wird eine entsprechende Satzungsregelung unserer Meinung nach eins zu eins nachkommen. Ich denke, es wird genügend Zeit bleiben, das Landesgesetz im Detail zu diskutieren, wenn es dem Landtag vorliegt. Wir werden dann endlich eine Diskussionsgrundlage haben. Aber – das sage ich an dieser Stelle – wir wollen, dass die genaue Ausgestaltung in den Händen der Kommunen liegt. Selbstverständlich wird das Land die Entwicklung genau verfolgen, zumal dessen Zustimmung bundesgesetzlich vorgesehen ist. Aber wir denken, das, was vor Ort entschieden werden kann, soll auch vor Ort entschieden werden.
Zusammengefasst möchte ich sagen: Wir werden den Antrag ablehnen, weil die Staatsregierung an der Erstellung des Landesgesetztes bereits arbeitet und weil die Vorgaben, die Sie hier machen, entweder durch Bundesgesetz vorgegeben sind oder unser Ziel, die Eigenverantwortung der Kommunen zu stärken, an dieser Stelle vollkommen konterkarieren.
Herr Präsident! Frau Schütz, ich möchte Ihnen deutlich sagen, warum wir einen solchen Antrag stellen. Wir stellen ihn deshalb, weil wir festgestellt haben, dass die Staatsregierung – das ist nicht nur in diesem Falle so; ich darf nur an das Heimgesetz erinnern, bei dem vier Jahre ins Land gegangen sind – einfach zu lange braucht, um ein solches relativ überschaubares Gesetz auf den Weg zu bringen.
Natürlich! – In der Zwischenzeit gibt es vor Ort Chaos. Das ist der erste Punkt. Das müssen wir beenden.
Das Zweite ist Folgendes: Wir sind genauso wie Sie für die kommunale Selbstverwaltung, aber es bedarf trotzdem eindeutiger Regelungen. Ansonsten werden wir einen Flickenteppich erleben, sodass die Kosten der Unterkunft und der Heizung möglicherweise je nach Kassenlage der Kommunen geregelt werden. Das wollen wir verhindern.
Deswegen müssen wir einige Pflöcke einschlagen, damit Mindestkriterien vorhanden sind und nicht jeder machen kann, was er will.
Frau Schütz, Sie möchten erwidern? – Nein. Dann fahren wir mit der Aussprache fort. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist an der Reihe. Frau Abg. Herrmann, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst zu der Frage, ob der Antrag der LINKEN an dieser Stelle sinnvoll ist. Wir haben es in der letzten Zeit erlebt – das ist vorhin auch noch einmal gesagt worden –, dass wir immer dann in Bedrängnis kommen, wenn die Staatsregierung zu lange braucht, um Gesetzesvorlagen ins Parlament zu bringen. Wir haben dann in den Ausschüssen ein zeitliches Problem, Anhörungen durchzuführen.
Insofern ist es berechtigt, an dieser Stelle Druck zu machen und der Staatsregierung zu sagen, welche Vorstellungen das Parlament hat und wie eine solche gesetzliche Regelung aussehen soll. Ich sage es sehr deutlich: Wir GRÜNE sind gegen eine Satzungsregelung und auch gegen eine Pauschalierung.
Ferner sehen wir den Bund in der Pflicht, hierzu eindeutige Regelungen zu schaffen. Der Bund hat sich einen schlanken Fuß gemacht und es an das Land weitergegeben. Das Land macht jetzt nichts anderes und gibt es an die Kommunen weiter. Diese müssen dann innerhalb kürzester Zeit eine Regelung schaffen, und zwar auf einem Gebiet, das sehr komplex ist.
Es gab in der Vergangenheit – das ist schon angesprochen worden – immer wieder Klagen, die sich auf die Kosten der Unterkunft bezogen haben. Ich teile die Vorstellung von Frau Schütz, dass diese Klagen zurückgehen werden, überhaupt nicht, und denke, dass das Gegenteil der Fall sein wird; es sei denn, Sie schränken den Rechtsanspruch des Einzelnen ein. Das kann mit einer Satzung der Kommunen ein Stück weit ins Leere laufen.
Davor warnen wir, und deshalb wenden wir uns gegen eine solche Satzung oder gegen die Möglichkeit der Kommunen, das mit Satzung zu regeln. Dabei sind wir nicht allein.
Der Deutsche Verein hält die Satzungsregelung ebenfalls für sehr anspruchsvoll und obendrein für ungeeignet, die jetzt schon vorhandenen Probleme zu lösen. Er hat folgende Nachteile einer Satzungsregelung für Kreise und kreisfreie Städte genannt, die ich gern zitieren möchte. „Erstens. Kommunen können weniger schnell auf Veränderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse reagieren, weil eine Satzungsänderung einen kommunalpolitischen Entscheidungsprozess voraussetzt und zusätzlich formelle Anforderungen gegenüber einer Richtlinie bestehen.“
Wenn wir uns anschauen, was in § 22a SGB II steht, dann kann man erkennen, wie anspruchsvoll eine solche Satzungsregelung für die Kommunen ist und wie schnell man da aufs Glatteis geraten kann.
Zweitens. Laut Deutschem Verein steigt das Risiko einer rechtswidrigen Satzung, wenn die politisch gefundenen Kompromisse nicht nachvollziehbar begründet sind. Sie müssen die vier Berücksichtigungsgründe, die in § 22 stehen, nachvollziehbar darstellen. Das wird für die Kommunen eine sehr große Aufgabe werden.
Drittens. Der Deutsche Verein sagt, dass ein höheres Risiko bestehe und die Satzung für nichtig erklärt werde, weil keine Heilungsmöglichkeiten für Verfahrensfehler vorgesehen sind.
Aus diesen Gründen halten wir es durchaus für berechtigt, heute an dieser Stelle darüber zu diskutieren und der Staatsregierung ein paar Eckpunkte mitzugeben, die sie bei dem Gesetz berücksichtigen sollte. Natürlich sind einige Punkte bisher schon gesetzlich geregelt. Die Vorredner hatten das bereits ausgeführt. Das hindert uns aber nicht daran, noch einmal darauf hinzuweisen, dass das wesentliche Punkte sind und dass man auch diese Punkte bei einer Regelung ins Auge fassen sollte.
Unsere Fraktion wird dem Antrag der Linksfraktion zustimmen. Ich halte allerdings die Zeitschiene für sehr lang. Ich denke, die Staatsregierung muss sich jetzt bewegen, um die Kommunen nicht noch mehr in die Zwickmühle zu bringen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Kosten der Unterkunft im Rahmen der Grundsicherung für Bedürftige lässt sich sachgerecht nur erörtern, wenn man als Leitmotiv die soziale Gerechtigkeit zugrunde legt.
Leider ist genau diese Voraussetzung weder bei den Regierungsparteien CDU und FDP auf Bundes- und auf Länderebene noch bei der linken Opposition der Fall. Die Positionen beider sind in höchstem Maße interessengeleitet und daher von einer wirklich gerechten Lösung weit entfernt.
Regierungsseitig geht es vor allem darum, auf Kosten der Betroffenen einzusparen, was an anderer Stelle für sachfremde Dinge verausgabt wird, sei es durch milliardenschwere Auslandseinsätze der Bundeswehr, sei es für die EU und Euro-Schutzschirme, Bankenrettungspakete, Transferzahlungen an Pleite-Staaten oder auch an Asylbetrüger. Für solche Aufgaben war und ist immer Geld da. Da kann man schon mal an der Heizkostenspirale oder der zulässigen Wohnungsgröße drehen.
Seitens der Linken ist es ein willkommener Anlass, mal wieder Klientelpolitik zu betreiben. Gerechtigkeit und Solidargedanke – ich sagte es schon – bleiben dabei auf der Strecke. Die NPD wird dennoch dem vorliegenden Antrag zustimmen, weil wir aus grundsätzlichen Erwägungen heraus gegen eine Pauschalisierung der KdU sind. Trotzdem stellt sich die Frage, warum DIE LINKE eine Pauschalisierung ablehnt, um sie anschließend durch entsprechende Formulierungen im vorliegenden Antrag an anderer Stelle wieder einzuführen.
Warum wollen Sie pauschal auf Maßnahmen zur Wohnkostensenkung bei bestimmten Gruppen von Leistungsbeziehern verzichten? Das ist Nr. 6 Ihres Antrages. Oder: Warum wollen Sie pauschal für jeden notwendigen Wohnungswechsel die doppelte Mietzahlung im Umzugsmonat gewähren – Nr. 9 –, unabhängig von einer Prüfung? Wie ist das zu verstehen, wenn Sie in Nr. 8 Ihres Antrages einerseits fordern, dass im Falle eines Wohnungswechsels für jeden Einzelfall eine Wirtschaftlichkeitsrechnung erstellt werden muss – was ja nachvollziehbar ist –, dann aber sagen Sie, die Einleitung geeigneter Schritte soll ausschließlich unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen? Was denn nun, meine Damen und Herren der LINKEN? Wirtschaftlichkeit oder Verhältnismäßigkeit? Ich meine, beides müsste vorliegen, denn dann wird ein Schuh draus.
Wie gesagt, trotz dieser Schwächen werden wir Ihrem Antrag zustimmen, weil es uns um die grundsätzliche Ablehnung der Pauschalisierung geht. Seien wir doch einmal ehrlich: Als Politiker müssen wir eine Regelung anstreben, die von vornherein 90 % aller denkbaren Fallkonstellationen angemessen berücksichtigt und die dennoch Abweichungen im Einzelfall zulässt. Dabei müssen Missbrauch einerseits wie auch unbillige Härten andererseits weitestgehend ausgeschlossen werden.
Dabei haben wir immer Extremfälle vor Augen: auf der einen Seite eine kleine, aber renitente Gruppe sogenannter Bedürftiger, die sich sagt, drehen wir mal die Heizung auf, die Temperatur regele ich über das Fenster, und auf der anderen Seite die 70-Jährige, die nun mal ein ganz anderes Kälteempfinden hat und daher aufgrund ihres Heizverhaltens immer mit den entsprechenden Pauschalen und Regelungen in Konflikt kommt, auch heute schon.
Erstens. Der angestrebte Zweck der Pauschalisierung, die Sozialgerichte zu entlasten, wird nicht erreicht werden. Mit Hinweis auf das entsprechende Urteil des Bundessozialgerichtes aus dem Jahr 2007, wonach die tatsächlichen Heiz- und Nebenkosten im Rahmen der Angemessenheit zu übernehmen seien, werden staatlicherseits vorgegebene Pauschalisierungen noch leichter gerichtlich angreifbar sein.
Zweitens. Die geplante Festlegung einheitlicher Maßstäbe zielt zwar darauf ab, Einsparungen für die Leistungsträger zu erwirken, wird aber in vielen Fällen sogar zu Mehrkosten führen, da jetzt schon oftmals die tatsächlichen Kosten
Vielen Dank. sogar unterhalb der derzeit geltenden Deckelung liegen. Also auch hier: Zweck verfehlt! (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)
Drittens. Die Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt weisen nicht nur bundes- und landesweit, sondern sogar auf kommunaler Ebene eine erhebliche Schwankungsbreite auf. Dies ist mit Pauschalen nicht zu regeln.
Meine Damen und Herren! Die Aussprache ist beendet. Ich erteile der Fraktion DIE LINKE als Einreicherin das Schlusswort. Wer möchte es halten? – Niemand. Viertens. Schließlich wird die Pauschalisierung auf dem Wohnungsmarkt selbst Auswirkungen haben, die zur Gettobildung beitragen, weil die jeweilige Angemessenheitsregelung ein entsprechendes Nachfrageverhalten induziert.
Danke, Herr Präsident. – Ich kann mich ganz herzlich bei denen bedanken, die es, ähnlich wie wir, als geboten sehen, dass die Staatsregierung handeln möge.
Meine Damen und Herren der Staatsregierung, verraten Sie mir einmal, wie Sie solche regionalen und sogar kommunalen Unterschiede wie Klima, Bausubstanz, individuelles Heizverhalten oder verschiedene Energieanbieter vernünftig standardisieren wollen. Es führt eben kein Weg an einer Einzelfallprüfung vorbei, die von gesundem Menschenverstand und ehrlichem Gerechtigkeitssinn getragen ist. Ein System wie das heutige, das sich ein Millionenheer von Langzeitarbeitslosen, HartzIV-Aufstockern und Menschen in Altersarmut leistet, muss sich dann eben auch hohe Sozialleistungen, Kosten der Unterkunft und einen entsprechenden Verwaltungsapparat leisten.