Protokoll der Sitzung vom 15.09.2011

(Beifall bei der CDU und der Abg. Anja Jonas, FDP)

Meine Damen und Herren! Nun ist die Fraktion DIE LINKE an der Reihe. Es spricht Frau Abg. Köditz. Sie haben das Wort, Frau Köditz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde jetzt gern noch einmal inhaltlich zum Antrag der SPD „Demokratie

stärken – Ursachen antidemokratischer und menschenfeindlicher Einstellungen bekämpfen“ zurückkommen.

Es sind drei Punkte in diesem Antrag: Einführung eines Sachsen-Monitors, Fortsetzung der beim Symposium begonnenen Diskussion, um die Ursachen antidemokratischer und menschenfeindlicher Einstellungsmuster und Handlungsweisen herauszuarbeiten, und die Initiierung einer breiten gesellschaftlichen Debatte für die Entwicklung eines sächsischen Handlungskonzeptes zur Demokratieentwicklung.

Wie nimmt die Staatsregierung dazu Stellung?

Erstens, zum Sachsen-Monitor. Ich zitiere es jetzt einmal; vielleicht hat es nicht jeder von Ihnen vorliegen: „Die in der Expertenanhörung des Innenausschusses am 9. Juni 2011 eingeforderten wissenschaftlichen Untersuchungen zur politischen Einstellung sind bereits in der Vergangenheit im Freistaat Sachsen regelmäßig durchgeführt worden. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Veröffentlichung des Buches ‚Die Sachsen im wiedervereinigten Deutschland – Erfahrungen und Einstellungen auf der Grundlage von 20 Jahren demoskopischer Forschung’ der Autoren Prof. Dr. Wolfgang Donsbach und Caroline Förster im vergangenen Jahr zu sehen.“

Die zehn Seiten zum Thema in dieser erwähnten Veröffentlichung von Donsbach und Förster möchte ich nicht weiter kommentieren. Hilfreich sind sie allerdings kaum. Aber, ich möchte noch einmal auf die Expertenanhörung des Innenausschusses am 9. Juni dieses Jahres eingehen. Sie fand aufgrund eines Antrags, Drucksache 5/4750, der Fraktion DIE LINKE statt. Das Thema lautete: „Konsequenzen der Staatsregierung aus aktuellen Studien zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Rassismus und anderen Einstellungsmustern der extremen Rechten“.

Die Staatsregierung wurde in diesem Antrag ersucht zu berichten – neben vielen anderen Punkten –, wie sie die Notwendigkeit von kontinuierlichen und vergleichbaren Studien in Sachsen zur Thematik bewertet, um eigene Maßnahmen genauer evaluieren zu können.

In der Stellungnahme der Staatsregierung zu unserem Antrag in der genannten Drucksache findet sich zu dieser Fragestellung keine Antwort – nichts, einfach ignoriert. Die Sachverständigen zur Expertenanhörung gingen aber darauf ein. Ich zitiere jetzt nicht die von den LINKEN benannten Experten, sondern möchte Sie auf die Position von zwei Wissenschaftlern verweisen, die nun bestimmt nicht im Verdacht stehen, der LINKEN zugetan zu sein.

Erstens Prof. Dr. Eckhard Jesse, TU Chemnitz: „Die Erstellung eines Sachsen-Monitors ist überfällig. Die Erstellung eines Sachsen-Monitors – Thüringen besitzt einen solchen seit 2000, Sachsen-Anhalt seit 2007 – wäre hilfreich, auch deshalb, um extremistische Einstellungsmuster im hiesigen Freistaat zu erfassen.“

Der zweite Wissenschaftler, auf den ich verweisen möchte: Prof. Dr. Uwe Backes, Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung hier in Dresden. Er formuliert: „Drei der vier im Antrag der Fraktion DIE LINKE er

wähnten Studien beziehen sich auf die Ebene in der Bevölkerung verbreiteter Einstellung und Werthaltung. Solche Untersuchungen sind für die Eruierung des Konsolidierungsstandes demokratischer Verfassungsstaaten von großer Bedeutung.“ Er führt einiges weiter aus: „Zu denken wäre etwa an einen Sachsen-Monitor in Anlehnung und gegebenenfalls Weiterentwicklung des Thüringen-Monitors, der auf dieser Grundlage ein in regelmäßigen Abständen zu aktualisierendes Stimmungsbild demokratischer Konsolidierung auf der Einstellungsebene erstellen könnte.“

Ich lasse diese beiden Aussagen einmal so stehen und komme zum zweiten Punkt des SPD-Antrages: Fortsetzung der beim Symposium begonnenen Diskussion, um die Ursachen antidemokratischer und menschenfeindlicher Einstellungsmuster und Handlungsweisen herauszuarbeiten.

Das Symposium findet Erwähnung in der Stellungnahme der Staatsregierung. Schauen Sie ganz einfach nach. Ich zitiere wiederum: „Zudem ist das Symposium demokratischer Rechte auch für Demokratiefeinde der Rechtsstaat zwischen Neutralitätspflicht und öffentlicher Erwartung am 20. Mai 2011 über die Ereignisse am 13. und 19. Februar dieses Jahres Beleg für das Engagement der Staatsregierung, die eine breite gesellschaftliche Debatte angestoßen hat.“

Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Angesichts der vielfältigen Aktivitäten der Staatsregierung bedarf es der mit dem Antrag der SPD-Fraktion angeregten Initiative nicht.“ Liebe SPD-Fraktion, nicht böse sein, aber an der Stelle fiel mir nur eines ein: Es fehlt das „Basta!“ unter der Stellungnahme der Staatsregierung.

Beim dritten Punkt, Initiierung einer breiten gesellschaftlichen Debatte für die Entwicklung eines sächsischen Handlungskonzeptes zur Demokratieentwicklung, wird auf den Koalitionsvertrag verwiesen. Dort hat es sich die Staatsregierung zur Aufgabe gemacht, „durch einen ganzheitlichen Ansatz im Sinne einer Verzahnung der unterschiedlichen Aktionsbereiche Demokratieförderung, Prävention und Repression die Bekämpfung von Extremismus und Fremdenfeindlichkeit sowie das Engagement für Demokratie und Toleranz auf Dauer zu verstetigen sowie ganzheitlich zu wirken. Zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung wird eine Konzeption erarbeitet. Diese befindet sich gegenwärtig in der Abstimmung innerhalb der Staatsregierung.“

Dabei sehe ich keine breite gesellschaftliche Debatte zur Entwicklung eines Handlungskonzeptes, geschweige denn, dass die richtige und sehr berechtigte Forderung der SPD zur Beteiligung verschiedener gesellschaftlicher Kräfte dabei Berücksichtigung findet: demokratische Fraktionen, Wissenschaft, Kirche, kommunale Spitzenverbände, Gewerkschaften, Wirtschafts- und Wohlfahrtsverbände sowie zivilgesellschaftliche Vereine und Initiativen. Aber genau dies wäre notwendig; alle drei Punkte des Antrages sind dringend notwendig.

Aber so, wie die heutige 1. Aktuelle Debatte um Fragen der Demokratie im Freistaat Sachsen abgelaufen ist, habe ich wenig Hoffnung. Man will die Entwicklung nicht zur Kenntnis nehmen, man will nicht nach Ursachen von antidemokratischen und menschenfeindlichen Einstellungsmustern sowie Handlungsweisen suchen, und Konzepte werden im stillen Kämmerlein entwickelt – ganz demokratisch.

Wir als LINKE werden heute diesem Antrag der SPD zustimmen und wir werden unsere Möglichkeiten der Demokratie weiterhin nutzen, um die Entwicklung und die Ursachen zu analysieren, zu diskutieren und Gegenstrategien zu entwickeln. Wir greifen dabei gern auf langjährige Erfahrungen anderer Bundesländer zurück. Der Thüringen-Monitor ist schon genannt worden, aber das Programm „Tolerantes Brandenburg“ sei an dieser Stelle nochmals explizit erwähnt.

Ich will Ihnen auch sagen, warum sich DIE LINKE auf diesen Weg macht. Zu Sommerbeginn endete ein Gerichtsprozess in Leipzig. Der Richter bezeichnete die Tötung von Kamal K. als Mord aus rassistischen Gründen. Diese Woche fiel in Dresden ein Urteil: zehnfacher Mordversuch. Die Kammer sah die politische Motivation für den Brandanschlag des bekannten Rechtsextremisten, so die „Sächsische Zeitung“, als erwiesen an. Mord und zehnfacher Mordversuch sind die schlimmsten Auswirkungen von menschenfeindlichen Handlungsweisen. Dem muss ganz einfach im Interesse der Opfer und ihrer Freunde und Angehörigen begegnet werden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Köditz. – Für die FDP-Fraktion Herr Abg. Biesok. Herr Biesok, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion fordert eine Studie, den Sachsen-Monitor, der die Entwicklung politischer Einstellungen, insbesondere in Bezug auf antidemokratische und menschenfeindliche Entwicklungsmuster in Sachsen, erhebt. Zudem soll eine breite gesellschaftliche Debatte zur Entwicklung des sächsischen Handlungskonzeptes zur Demokratieentwicklung initiiert werden. Aus meiner Sicht bedarf es weder einer Studie noch eines Handlungskonzeptes.

Meine Damen und Herren! Demokratie wird von den Menschen, die in einer Demokratie leben, geprägt. Dabei ist es insbesondere wichtig, die Zivilgesellschaft mit einzubinden. Das hebt der Antrag auch zu Recht hervor.

Die Zivilgesellschaft ist wichtig für ein demokratisches Gemeinwesen, aber die Zivilgesellschaft ist vielfältig. Deshalb halte ich es für problematisch, wie hier in dem Antrag der SPD geschehen, einfach zu sagen, die Zivilgesellschaft muss mit eingebunden werden, ohne darzulegen, welche zivilgesellschaftlichen Gruppen mit eingebunden werden und wie genau die Ausgestaltung sein

muss. Es wird einfach behauptet, es sollen zivilgesellschaftliche Expertinnen und Experten eingebunden werden. Wer das sein soll, welche Reputation sie haben und welche Fachexpertise, wird hier nicht gesagt.

Ich halte diesen Antrag auch in einem anderen Punkt für problematisch. Es wird dort eine Regionalisierung angestrebt. Ich halte gerade, wenn man es so allgemein fasst, wie in diesem Antrag vorgesehen, die Regionalisierung für ausgesprochen schwierig.

Ich möchte einige Beispiele nennen, die in der öffentlichen Diskussion genannt werden. Die Sächsische Schweiz ist deshalb nicht rechtsradikal, weil es die „Skinheads Sächsische Schweiz“ gegeben hat. Die Stadt Mittweida ist nicht rechtsradikal, weil dort Mitglieder der Organisation „Sturm 34“ leben. Wir haben schon einmal gesehen, wie schnell eine Region in ein falsches Licht gekommen ist, als eine Familie aus Sebnitz zu Unrecht fremdenfeindliche Übergriffe in die Öffentlichkeit gebracht hat. Wie soll man dann eine Regionalisierung vornehmen, wenn man allein durch eine öffentliche Debatte gerade zivilgesellschaftliches Engagement betreiben kann und dieses noch in dieses Monitoring mit einführen möchte.

Dann habe ich Schwierigkeiten, Kriterien zu erkennen, anhand derer man ein Monitoring prüfen soll. Was sind das für Kriterien? Wie definiert man sie? Wie misst man sie? Wie beurteilt man sie? Alles das wird in dem Antrag nicht genannt. Bei einem Monitoring sollte man schon einmal sagen, was man genau monitoren soll und wie man es vergleichen soll, was die Kriterien dabei sind.

Ich habe auch ein Problem mit der Intention des Antrages. Ich habe manchmal das Gefühl, dass hier auch nach Gesinnung geforscht werden soll: Wie denken die Sachsen an sich? Ist das eine Gesinnung, die antidemokratisch oder rechtsradikal ist? Ich denke, das sollten wir jetzt nicht bei diesem Antrag fordern.

Ferner habe ich noch einige Schwierigkeiten damit, eine solche Studie vom Freistaat in staatlicher Trägerschaft zu machen. Ich halte sehr viel davon, wissenschaftliche Studien zu machen, die sich auch mit antidemokratischen und ausländerfeindlichen Tendenzen beschäftigen. Aber das sollen wissenschaftliche Einrichtungen machen, die über die Wissenschaftsfreiheit verfügen und mit ihren eigenen wissenschaftlichen Methoden die Studien anfertigen können.

(Beifall bei der FDP)

Ich halte es für falsch, diesen Auftrag durch den Staat zu machen.

Meine Damen und Herren! Demokratie lässt sich nicht in Kennzahlen im Monitor abbilden. Sie muss gelebt werden. Dazu sind wir alle aufgefordert und deshalb sollten wir hier mit gutem Beispiel vorangehen und diesen Antrag ablehnen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Und nun BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Abg. Lichdi. Herr Lichdi, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden dem Antrag der SPD natürlich zustimmen und ich bitte, auch die Anmerkungen in vielleicht etwas kritischer Art in diesem Zusammenhang zu sehen. Wir wollen einfach zur Verbesserung dieses Antrages oder des Prozesses, den wir uns alle wünschen, beitragen.

Ich gehe einmal nach den Punkten vor. Herr Biesok hat es gerade angesprochen, dass es durchaus nicht selbstverständlich ist, wenn der Staat nach der Entwicklung politischer Einstellungen forscht. Ich gebe gern zu, ich habe dabei auch ein gewisses Unwohlsein, weil es eigentlich nicht Aufgabe des Staates sein kann. Allerdings, denke ich, muss man dieses Unwohlsein doch sehr stark relativieren, wenn man weiß, dass die Staatskanzlei seit Jahr und Tag Umfragen in Auftrag gibt, die Wahlumfragen enthalten. Also dort ist man nicht so sensibel, sondern da nimmt man dann gern auch vonseiten der FDP die etwas veredelten Daten der Staatskanzlei zur Kenntnis. Aber darum geht es hier nicht, sondern es geht um die Ermittlung antidemokratischer und menschenfeindlicher Einstellungsmuster. Ich habe schon den Eindruck aufgrund der Rede des Herrn Biesok, dass er darin nicht so richtig Bescheid weiß, denn seit Jahren hat sich dort ein sozialwissenschaftliches Forschungsfeld ergeben und nicht nur von Herrn Heitmeyer, der dort immer wieder genannt wird, auch Herr Donsbach wurde dazu genannt, auch mit seiner Studie zu Dresden. Ich glaube, in der Sozialfachwissenschaft ist klar, was damit gemeint ist, wenn von antidemokratischen und menschenfeindlichen Einstellungsmustern die Rede ist.

Natürlich hätten wir uns gewünscht, dass die SPD noch etwas näher umschreibt, was dort zu tun oder nicht zu tun ist. Aus unserer Sicht wäre es durchaus sinnreich, das nur aller zwei Jahre durchzuführen, dafür aber mit einer größeren und kontinuierlichen Anzahl der befragten Personen. Wir denken, es sollte auf eine möglichst breite Grundlage mit 5 000 Personen gestellt werden. Wir würden uns vorstellen können, dass eben auch ein Panel aufgebaut wird, dass man auch Einstellungsveränderungen nachweisen kann. Aber ich denke, darin sind wir uns sicher schnell einig.

Die Frage regionalspezifische Auswertung, ja, das ist interessant, hängt aber davon ab, wie groß jetzt tatsächlich die Gesamtanzahl sein wird.

Was heißt regionalspezifisch? Das ist vielleicht auch etwas diffus. Hier könnten wir uns vorstellen, dass es dort die Großstädte, die kreisfreien Städte und dann der ländliche Raum sind. Hier hat Herr Biesok auch wieder gezeigt, dass er offensichtlich nicht mit dem Themenbereich vertraut ist, weil diejenigen, die sich hier seit Jahren in Sachsen für demokratische Kultur einsetzen, immer wieder dieselbe Erfahrung machen, dass es vor Ort zum Glück immer seltener, aber immer noch so ist, dass

verschwiegen wird, dass dieser Ort Probleme mit menschenfeindlichen Einstellungen hat. Wenn das ein Bürgermeister einfach nicht wahrhaben will – Herr Ulbig, Sie sind dabei ein leuchtendes Vorbild gewesen, das wissen wir, aber es gibt auch andere –, dann haben wir ein anderes Problem. Deswegen ist auch diese regionalspezifische Geschichte wichtig.

In der Begründung, Herr Kollege Homann, unter III. haben Sie den Punkt angesprochen, der aus meiner Sicht der wichtigste ist, nämlich die Frage, wie wir tatsächlich die demokratische Kultur stärken können. Dafür ist es aber aus unserer Sicht entscheidend, dass wir die demokratischen Beteiligungs- und Entscheidungsrechte der Bürger stärken. Leider wird darüber viel zu wenig, auch in dem Zurückdrängen menschenfeindlicher Einstellungen, debattiert. Ich glaube, je mehr die Leute auf der kommunalen, aber auch auf der Landesebene etwas mit ihrem politischen Engagement bewirken können, desto eher werden sie auch die Grundrechte der Sächsischen Verfassung und des Grundgesetzes verteidigen. Darauf sollten wir vielleicht etwas mehr Gedanken verwenden als nur auf die Frage, wo wir jetzt einen Monitor herbekommen, der auch nur die schlechten Verhältnisse und weniger guten Verhältnisse messen kann.

Meine Fraktion hat in der letzten Legislaturperiode eine Reihe von Gesetzen zur Reform der kommunalen Demokratie vorgelegt. Ich erwähne nur unser Bürgerbeteiligungsgesetz, das die Hürden für Bürgerbegehren heruntersetzt. Ich erwähne unser Gesetz zur Stärkung der Ortschaftsverfassung, das gerade in den großen Städten auch die örtliche Ebene stärkt. Ich erwähne unser Gesetz zur Ausweitung der Wahlrechte, wo auch Wahlperioden nach unten angepasst werden, die Rechte der gewählten Gemeinderäte und Kreisräte gegenüber der überstarken Stellung der Bürgermeister gestärkt werden. Ich erwähne insbesondere unser Bürgerbeteiligungsgesetz, mit dem wir zum ersten Mal ein wirklich neues Modell dafür vorgelegt haben, dass es eben auch verbindliche Bürgerbeteiligungsrechte gibt. Leider ist diese Debatte weder hier im Hause noch in der Gesellschaft aufgenommen worden. Aber, Herr Homann, ich wünsche mir, dass wir uns in diesem Zusammenhang mehr Gedanken darüber machen sollten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bitte verstehen Sie diese Anmerkungen als Anmerkungen, aber natürlich ist es für alle, die die Sachlage betreiben, wieder eine völlige Klarheit. Völlig unumstritten muss es sein, dass wir wie das Thüringen-Monitoring ein SachsenMonitoring brauchen.

Es ist leider eine der vielen, vielen eigentlich Selbstverständlichkeiten, bei denen der Freistaat Sachsen hinterherhinkt. Deswegen stimmen wir dem Antrag zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)