Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Leben ist vielfältiger, als es sich der Gesetzgeber vorstellen kann, und genau dort können wir als Petitionsausschuss greifbare Hilfestellung geben; denn gerade bei den ganz leisen, vermeintlich unscheinbaren Petitionen ist unsere Aufmerksamkeit besonders gefordert. Sie lenken unseren Blick auf die vielen individuellen Fälle, bei denen staatliches Handeln beim Bürger auf Unverständnis trifft, wie bei jenem Bürger einer sächsischen Großstadt, dem ständig die Ein- und Ausfahrt seiner Garage durch parkende Autos versperrt wurde. Ein Antrag, bei der Stadt zu handeln, wurde abgelehnt. Er wurde auf die StVO verwiesen. Der Anwohner beauftragte einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte. Dennoch wurde die Einfahrt seiner Garage immer wieder versperrt. Die Stadt erließ erneut einen abschlägigen Bescheid. Nach Einlegung des Widerspruchs beharrte die Stadt weiterhin auf ihrem Standpunkt. Daraufhin wandte sich der Bürger an den Sächsischen Landtag. Wir konnten mit Unterstützung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr einen Vor-Ort-Termin mit der Stadt sowie der Landes- und Polizeidirektion erreichen. Während dieses Termins war eindeutig ersichtlich, dass es einer zusätzlichen Kennzeichnung bedarf, da die Einfahrt tatsächlich unzureichend erkennbar war. So konnten dann Warnbaken aufgestellt und dem Bürger in seinem kleinen Anliegen geholfen werden.
Ein weiterer sehr wichtiger Aspekt für die steigenden Zahlen der Schreiben ist die beständig anhaltende Öffentlichkeitsarbeit der Mitglieder des Ausschusses, der Fraktionen und des Sächsischen Landtages. Dafür bedanke ich mich sehr herzlich. Dem Petitionsausschuss sollte dennoch eine noch größere Rolle im Parlament und in der öffentlichen Wahrnehmung zukommen. Mein besonderer Dank gilt daher allen Medienvertretern, die sich im
Wie bereits an den genannten Zahlen aufgezeigt, ist es natürlich nicht so, dass wir im Ausschuss, im fleißigen Referat des Landtages und in den Ministerien unter akutem Arbeitsmangel leiden. Bei ihnen allen möchte ich mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich für ihre fleißige und engagierte Arbeit bedanken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jede einzelne Petition lässt uns in den Spiegel schauen. Nichts bewahrt uns so gründlich vor Illusionen wie ein Blick in den Spiegel unserer täglichen Arbeit. Ich möchte mich an dieser Stelle noch ein weiteres Mal bedanken, und zwar ganz ausdrücklich bei allen Mitgliedern des Petitionsausschusses der ersten Legislaturperiode unter dem Vorsitz von Herrn Binus. Sie haben damals mit Ihren Kollegen dafür Sorge getragen, dass heute zum 16. Mal ein Bericht unseres Ausschusses vorgelegt werden konnte. Vor 20 Jahren, 1991, wurde das Gesetz über Petitionsausschuss im Sächsischen Landtag verabschiedet. Es garantiert bis heute das in der Verfassung unseres Freistaates verankerte primäre Grundrecht eines jeden Bürgers, sich mit Bitten und Beschwerden an uns, den Sächsischen Landtag, wenden zu können, ohne Restriktionen befürchten zu müssen.
Insgesamt erreichten den Sächsischen Landtag in den vergangenen 20 Jahren rund 23 000 Petitionen. Einem Viertel dieser Anliegen konnte entsprochen werden. Wie zukunftsweisend und bürgerfreundlich unsere damaligen Kollegen die Ausgestaltung dieses Gesetzes vorgenommen haben, ist einem Fachbeitrag des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages von 2010 zu entnehmen. Hier wurden die besonderen Befugnisse in Bund und Ländern miteinander verglichen. In Sachsen wird dem Petitionsausschuss unter anderem ein sehr weites Recht auf Akteneinsicht gewährt, ein anmeldefreies Zutrittsrecht zu den Untersuchungshaft- und Justizvollzugsanstalten sowie geschlossenen Heil- und Pflegeeinrichtungen und die Möglichkeit zur Anhörung der Petenten, Zeugen und Sachverständigen. Dies ist bei Weitem bis heute nicht in jedem Bundesland die Regel.
Den Vorsitzenden des ersten Petitionsausschusses möchte ich am Schluss meiner Rede zitieren. Im Vortrag seines ersten Berichtes am 24. Januar 1992, Drucksache 1/1269, konnten wir in Vorbereitung des diesjährigen Berichtes lesen – ich zitiere –: „Eine besondere Bitte richte ich an die Fraktion der FDP. Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden, um eine stabile Besetzung des Ausschusses zu gewährleisten.“ Sehr geehrter Herr Binus! Auftrag erfüllt. Wir waren immer alle da. Wort gehalten!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! § 63 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages sieht vor, dass der Petitionsausschuss dem Landtag jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit erstatten soll. Dieser Bericht ist dem Landtag am 27. Juni 2011 ausgeteilt worden, und ich freue mich, dass wir heute im zweiten Tagesordnungspunkt darüber sprechen können.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Petitionswesen fristet im parlamentarisch-politischen Betrieb oft ein gewisses Schattendasein – ich blicke in lauter wissende Gesichter. Petitionen stehen nicht immer im Mittelpunkt des medialen Interesses, und wenn ich nach oben schaue: Es ist keine Kamera mehr da. Große Themen wie Gesundheit, Energie, Atomausstieg, Integration oder Schulpolitik verkaufen sich einfach besser. Das ist nun einmal so. Der Blick auf die konkreten Bedürfnisse, die größeren und kleineren Anliegen der Menschen bleibt dabei jedoch immer wieder auf der Strecke. Das ist schade. Über der ganz großen Politik dürfen wir eines nicht vergessen: Der einzelne Mensch mit seinen ganz konkreten Lebensumständen steht im Mittelpunkt unseres Wirkens.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf noch einmal die gestrige Beschlussempfehlung und die Berichte zu Petitionen in Erinnerung rufen und Sie bitten, sich die über 300 Seiten bildlich vorzustellen. Dadurch gewinnen Sie einen guten Eindruck über unsere Arbeit im Petitionsausschuss. Der vorliegende Jahresbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2010 verstärkt diesen Eindruck noch. Seit 2007 nimmt die Zahl der Petitionen und eingegangenen Schreiben stetig zu. Die 888 vorliegenden Petitionen machen dabei deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger das Instrument der Petition rege nutzen.
Die Arbeit des Petitionsausschusses war dabei im vergangenen Jahr mehr als bisher von den aktuellen Entwicklungen im Freistaat Sachsen geprägt. Insbesondere die Haushaltskonsolidierung sowie die Aufstellung und Beratung zum Doppelhaushalt 2011/2012 haben im Bereich der Sammel- und Massenpetitionen für einen Zuwachs gesorgt und die Verhandlungen im Landtag stark geprägt. Weitere Schwerpunkte betrafen, wie bereits in den vergangenen Jahren, behördliche Handlungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialversicherungsrecht und Altershilfe, Fragen im Zusammenhang mit dem Verkehrswesen sowie Rundfunk und Medien.
Die Arbeit im Petitionsausschuss hat gerade im vergangenen Jahr wieder die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen einer Petition aufgezeigt. So wurde zum einen eine Petition behandelt, in welcher der Petent darum bat, dass
die Neuregelungen zum sogenannten Feuerwehrführerschein in Sachsen so schnell wie möglich in Kraft treten sollen. Diese Petition wurde der Staatsregierung als Material übergeben, und vor circa zwei Wochen wurde im Kabinett die Verordnung der Staatsregierung zum Feuerwehrführerschein erlassen. Dem Ansinnen des Petenten konnte so mittelfristig entsprochen werden.
Auf der anderen Seite hatte der Petitionsausschuss im vergangenen Jahr wiederholt mit Petenten zu tun, welche eine Neufeststellung des Merkzeichens aG – das bedeutet eine außergewöhnliche Gehbehinderung – nach dem Schwerbehindertenrecht anstrebten. Dieses Merkzeichen ist die Grundlage dafür, dass sogenannte Behindertenparkplätze benutzt werden dürfen. Die Voraussetzungen für die Feststellung dieses Merkzeichens sind sehr hoch; denn es bekommen nur solche Personen zuerkannt, die wegen der Schwere ihres Leidens dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen sind oder sich nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen unter anderem Querschnittsgelähmte oder Personen mit Beinamputation. Bei einem Petenten lag dies nicht vor, und auch nach Widerspruch und nochmaliger eingehender Überprüfung der ärztlichen Befunde konnte für den Petenten die Feststellung für die Erreichung des Merkzeichens aG nicht erzielt werden. Wir konnten also der Petition nicht entsprechen.
Meine Damen und Herren! Die beiden genannten Beispiele machen deutlich, welche unterschiedlichen Themen im Petitionsausschuss angesprochen und behandelt werden. Unser Ziel ist dabei immer, eine sachgerechte Prüfung vorzunehmen.
Zum Schluss möchte ich mich den Dankesworten meines Vorredners anschließen. Mein Dank gilt in erster Linie den Mitgliedern des Petitionsausschusses, welche sich intensiv und teilweise auch sehr kämpferisch den Anliegen der Petenten angenommen haben mit dem Ziel, eine Lösung zu finden. Danken möchte ich ferner allen, die einen reibungslosen Ablauf des Petitionsverfahrens gewährleisten. Dies gilt insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsdienstes, welche dem Petitionsausschuss in den vergangenen Jahren mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben.
Mein Dank gilt auch dem Sächsischen Ausländerbeauftragten, Herrn Prof. Dr. Martin Gillo, sowie der Staatsregierung für die konstruktive und engagierte Zusammenarbeit. Gerade bei Nachfragen und Vor-Ort-Terminen gab es ein gutes Zusammenwirken. Bei den Mitgliedern des Petitionsausschusses möchte ich mich für die angenehme, sachbezogene und – man kann schon manchmal sagen – vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken. Außerdem möchte ich den parlamentarischen Beratern der CDU und der FDP Dank sagen; denn ohne Herrn von Skrbensky und Frau Harzer hätten wir es manchmal ganz schön schwer gehabt. Sie helfen uns wirklich sehr.
Abschließend kann ich Ihnen nur empfehlen, den vorliegenden Bericht zu lesen. Es handelt sich hierbei um eine sehr interessante Lektüre.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Auch in diesem Jahr geht mein erster Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsdienstes. Frau Nolting hatte im zurückliegenden Jahr einige neue Kolleginnen und Kollegen einzuarbeiten. Es war sicher nicht immer einfach, uns Mitgliedern des Petitionsausschusses bei laufendem Betrieb und vielen einzuhaltenden Fristen alles recht zu machen. Aber wir denken, es sind fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die uns nach Möglichkeit wirklich alles recht gemacht haben. Für die im letzten Jahr geleistete Arbeit also ein großes Dankeschön, und das nicht nur von mir, sondern natürlich auch von meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen!
Wann immer wir Fragen hatten, konnten wir uns an Frau Nolting und ihr Team wenden und erhielten jedes Mal eine schnelle, kompetente und zuverlässige Antwort. Das soll in der Öffentlichkeit nicht unerwähnt bleiben.
Eine zusätzliche Aufgabe ist die jährliche Erarbeitung des Berichtes des Petitionsausschusses. Nun liegt uns wieder ein umfangreiches und hochwertiges Material vor, das unsere gemeinsame Arbeit dokumentiert. Ich halte die Arbeit des Petitionsausschusses und des dazugehörigen Teils der Landtagsverwaltung für eine sehr wichtige Arbeit des Parlamentes. Ich habe jedoch das Gefühl, dass die Probleme der Menschen in Sachsen komplizierter werden und auch von den Staatsministerien mitunter nicht in der ausgewiesenen Frist abgearbeitet werden können. Das ist schwierig, da sich Bearbeitungszeiten verlängern und Bürgerinnen und Bürger Monat für Monat vergebens auf eine Antwort warten. Trotzdem ist die Vorarbeit, die die Staatsministerien für uns leisten, sehr wertvoll. Deshalb unser Dank an die zuständigen Bearbeiterinnen und Bearbeiter von Petitionen in den Staatsministerien!
Doch nun zum Bericht an sich. Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit Anschreiben, Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und die Volksvertretung zu wenden – Sie kennen diesen Text. Die Bürgerinnen und Bürger Sachsens und darüber hinaus nutzten dieses Recht sehr intensiv. Unser Ausschussvorsitzender sagte es bereits: Mit 1 214 Schreiben wandten
sie sich an uns. Das waren wesentlich mehr als noch im Jahr 2009. Damit ist die Tendenz seit 2007 immer noch sehr deutlich steigend. Weit mehr als die Hälfte der eingegangenen Schreiben konnten als Petition anerkannt werden. Somit hatten wir reichlich zu tun. Nur 135 Schreiben waren keine Petitionen. 74 Petitionen wurden in den Fachausschüssen behandelt – was zwar den Petitionsausschuss etwas entlastet hat, aber die Zahl an sich erscheint mir sehr hoch.
In den Schreiben der Petenten kommen die kleinen und großen Sorgen des Alltags zutage und führen uns immer wieder vor Augen, was die Bürgerinnen und Bürger wirklich von dem halten, was in den Parlamenten und Verwaltungen auf allen Ebenen geleistet – oder eben auch nicht geleistet wird. Es ist ein Zeichen dafür, dass Institutionen und Verwaltungen, die für die Bürgerinnen und Bürger da sein sollen, von Anfang an ihre Aufgaben entweder nicht ordentlich erledigen, ihr Ermessen nicht ausschöpfen oder den Menschen ihre Entscheidung einfach nicht vermitteln können.
Wir als Mitglieder des Petitionsausschusses haben uns zum Großteil sehr intensiv mit den Anliegen der Menschen, nicht nur aus Sachsen, auseinandergesetzt. Dies wird vor allem in den Grafiken des Berichtes deutlich. Daran sieht man, dass wir zum Beispiel für die meisten Petitionen bis zu einem Jahr gebraucht haben, und wir haben immer noch Petitionen offen, die aus der 4. Legislaturperiode stammen. Manche sind auch echt schwierig zu beantworten, und manche sind sehr emotional. Die langen Bearbeitungszeiten liegen aber sicher auch an den thematischen Schwerpunkten des letzten Jahres, wie zum Beispiel Sozialversicherungen, Hartz IV, Verkehrswesen und Straßenbau, Schulschließungen oder Schülerbeförderung. Hierbei fühlen sich Bürgerinnen und Bürger in Sachsen zunehmend ungerecht behandelt.
Es gab im letzten Jahr einige Petitionen, die nicht so leicht zu beantworten waren und Ortstermine nötig machten. Auf insgesamt 17 Ortstermine konnten wir uns 2010 einigen. Das ist meiner Meinung nach nicht sehr viel, aber Herr Patt mahnt uns immer, mit dieser Ressource sparsam umzugehen. Ich denke, das ist auch richtig so; aber manchmal ist es eben nicht zu vermeiden.
Etwas ernüchternder fällt für mich die Bilanz aus, wenn man sich die gefassten Beschlüsse etwas näher betrachtet. Bei 435 abgeschlossenen Petitionen mussten wir feststellen, dass der Petition nicht abgeholfen werden konnte. 75 Petitionen galten als erledigt oder es konnte geholfen werden. 108 Petitionen wurden der Staatsregierung und anderen Stellen überwiesen und konnten ihnen somit – hoffentlich – vor Augen führen, dass es an der einen oder anderen Stelle im Freistaat nicht nur klemmt. Das heißt, dass Institutionen, Regierungen und auch wir hier im Sächsischen Landtag unsere Aufgabe immer noch besser erfüllen könnten.
Werte Abgeordnete! DIE LINKE hat in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Änderung des Petitionsrechtes eingebracht. Wir haben uns im Petitionsausschuss
geeinigt, ein gemeinsames Gesetz der demokratischen Fraktionen auf den Weg zu bringen. Ich denke, dies ist ein guter Entschluss, und das sollte öfter so praktiziert werden. Wir haben deshalb unseren Entwurf angehalten und nun einen Vorschlag für eine Zeitschiene bis zum Frühjahr 2013 geplant. Eine erste Vorlage in den Fraktionen ist für Sommer 2012 vorgesehen. Das ist natürlich eine lange Zeit, aber es ist auch schwierig, in solch einer großen, parteiübergreifenden Runde erst einmal Grundlagen abzustecken. Wir müssen abstecken, was geändert werden soll, was unstrittig ist oder diskutiert und entschieden werden muss. Das hat Herr Bienst getan. Vielen Dank dafür!
Es geht inzwischen nicht mehr nur um öffentliche Petitionen; es geht um mehr Transparenz, vor allem bei Ablehnungsgründen. Es geht um Verfahrensvereinfachungen für die Petenten, um den Umgang mit Petenten, wenn parallel Gerichtsverfahren laufen, oder um Benachteiligungen, zum Beispiel bei Petenten aus dem öffentlichen Dienst oder der JVA.
Sehr geehrte Abgeordnete! Wir werden also zielstrebig weiter daran arbeiten, und ich werde wohl meine Fraktion noch um sehr viel Geduld bitten müssen. Ich habe mir das auch etwas einfacher und schneller vorgestellt, aber es soll ja ein gutes und zukunftssicheres Gesetz werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Petitionsausschuss ist kein Ausschluss wie die übrigen Ausschüsse des Sächsischen Landtages. Er hat wie kein anderer Ausschuss so viel Kontakt zu den Menschen in unserem Land, zum Teil sogar über Sachsen hinaus, und leistet damit einen sehr wichtigen Beitrag für unsere parlamentarische Demokratie. Über Parteigrenzen hinweg beschäftigen wir uns nicht nur mit abstrakten Regelungen und Fragestellungen, sondern ganz konkret mit den Schicksalen, Sorgen und Nöten der Bürger. Hier stehen der einzelne Bürger, die einzelne Bürgerin und sein bzw. ihr Anliegen im Vordergrund. Damit erhalten die Abgeordneten des Landtages zudem ganz konkrete Einblicke in das, was die Bürgerinnen und Bürger bewegt.
Die Arbeit des Petitionsausschusses ist dementsprechend breit gefächert und mitunter auch sehr arbeitsintensiv. Ich denke, wer in den Bericht schaut, wird genau dies feststellen können. Deshalb möchte ich betonen, dass die Abgeordneten ohne Unterstützung die Bearbeitung der Petitionen in diesem Umfang überhaupt nicht schaffen könnten. Ich möchte daher, um niemanden zu vergessen, ganz pauschal meinen Dank all denjenigen aussprechen, die uns in irgendeiner Form Unterstützung gegeben haben. Ganz besonders möchte ich den Petitionsdienst erwähnen,
der uns in allen Fragen rund um die Petition stets zur Seite gestanden hat und uns all das abnimmt, was nicht unmittelbar mit der Petition zu tun hat. Also, weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit mit all denjenigen, die hier im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wirken!
Die Stellungnahme der Staatsregierung ist ein wichtiges Instrument, ohne das die Bearbeitung vieler Petitionen schlichtweg nicht möglich wäre. Der Sächsische Landtag und seine Abgeordneten verfügen überhaupt nicht über die Mittel, die über tausend Petitionen abzuarbeiten, wenn sie den Sachverhalt selbst ermitteln müssten. Ich weise aber auch in diesem Jahr wieder ausdrücklich darauf hin, dass die Stellungnahmen der Staatsregierung keine unabänderliche Tatsache, sondern nur eine Hilfestellung sind. Die Berichterstatter sollten sich vielmehr auf dieser Grundlage ein eigenes Urteil bilden, welches durchaus von der Stellungnahme der Staatsregierung abweichen kann.