Doch damit ist es nicht genug. Wir müssen alles dafür tun, um die menschenverachtenden, menschenfeindlichen und rassistischen Machenschaften der NPD und deren Gedankengut weiter zu entlarven und ihre Aktivitäten zu verhindern.
Mein Herr, waren Sie es nicht, der mit seiner Partei hier mehrfach einen nationalen Sozialismus gefordert hat? Habe ich das falsch in Erinnerung?
Sie waren es doch, die hier in zahlreichen Protokollen nachweisen wollten, dass Ihre Gesinnung aus dem Saal verwiesen wurde.
Haben Sie das alles vergessen? Schauen Sie nach dieser weißen Pfote. Es ist nur der braune Wolf dahinter.
Für die CDU-Fraktion sprach Herr Kollege Bandmann. – Jetzt sehe ich für die Fraktion GRÜNE den Kollegen Jennerjahn. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Dame und meine Herren von der NPD! Jetzt seien Sie doch einmal ehrlich und melden Sie sich: Wer von Ihnen wird eigentlich nicht vom Verfassungsschutz finanziert? Seien Sie einmal ehrlich: Haben Sie sich Ihren Antrag gut überlegt? Wenn wir nun alle V-Leute abschalten, bricht Ihnen doch ein wesentlicher Teil Ihrer Parteienfinanzierung zusam
men – ganz zu schweigen von den ganzen Nazi-Gruppen, die ihre Arbeit dann ohne den staatlichen Zuschuss erledigen müssten.
Ich vermute, dass Sie sich an das Folgende erinnern: Zwei von drei Personen, die damals die Landser-CD „Ran an den Feind“ mit produziert haben, waren V-Leute. Wollen Sie tatsächlich zum zersetzenden Element der selbsternannten nationalen Opposition werden? Das nehme ich Ihnen – und auch sonst niemandem – nicht ab.
Lassen wir einmal den schwarzen Humor beiseite. Natürlich sehe ich das V-Leute-Wesen äußerst kritisch. Ich werde definitiv nicht den Fehler machen, auf der Grundlage eines verlogenen NPD-Antrages eine Debatte über den Sinn oder den Unsinn von V-Leuten zu führen. Ich werde mich lieber dem Antrag und der Intention widmen, mit der dieser Antrag entstanden ist. Schon der Zungenschlag im Antragstext – verstärkt durch die Begründung – ist von Grund auf falsch. V-Leute können nicht abgezogen werden. Sie sind keine vom Staat eingeschleusten Spitzel oder Provokateure, wie Sie uns weismachen wollen. Vielmehr handelt es sich um in der Szene oder in Ihrer Partei verankerte Neonazis, die vom Verfassungsschutz in der Hoffnung angesprochen werden, Informationen abschöpfen zu können.
Das ist Ihnen selbstverständlich bewusst. Sie haben diesen Umstand in den letzten Jahren auch sehr dankbar angenommen, weil es Ihnen eine zusätzliche Einnahmequelle in der Parteienfinanzierung ermöglicht hat.
Worum geht es Ihnen mit dem Antrag eigentlich? Ich drücke es einmal bewusst umgangssprachlich aus: Ihnen geht der Arsch auf Grundeis!
Sie hören die Einschläge im Zusammenhang mit den rechtsterroristischen Strukturen und in einem Fall auch der konkretisierten Verbindung der NPD zum nationalsozialistischen Untergrund näherkommen.
Sie merken, dass es tatsächlich eng in einem möglichen Verbotsverfahren werden könnte, wenn es gut vorbereitet wird, weitere Verbindungen zur NSU deutlich werden und Ihre strukturellen Verbindungen in das militante Neonazispektrum systematisch aufbereitet werden. Es reicht im Übrigen schon ein Blick auf die im Landtagstelefonbuch gelisteten Mitarbeiter Ihrer Fraktion. Es ist ein sehr erhellender Blick, den man bekommen kann.
Sie tun in dieser Situation, was Sie immer tun. Sie tun das, was grundhaft zu Ihrer Ideologie gehört. Sie be
schwören Mythen. Sie ergehen sich in Verschwörungstheorien und Sie spielen wie so oft das Unschuldslamm, das angeblich zu Unrecht von allen anderen verfolgt und in die Schmuddelecke gestellt wird – einfach nur, weil Sie die arme nationale Opposition und die Einzigen sind, die angeblich nationale Ideen vertreten.
Soweit die Selbstinszenierung – dazu kann ich Ihnen aber nur sagen: Sie werden nicht in eine Schmuddelecke gestellt. Sie stellen sich selbst hinein, weil Sie Mitglied einer von Grund auf menschenverachtenden Partei sind.
Abschließend möchte ich noch eines sagen: Ob mit oder ohne V-Leute – Ihre Partei war, Ihre Partei ist und Ihre Partei bleibt nichts anderes als eine Zusammenrottung von Betrügern, Schlägern und potenziellen Mördern.
Das war der Abg. Jennerjahn für die Fraktion GRÜNE. – Ich sehe in der ersten Runde keinen weiteren Redebedarf aus den Fraktionen. Wir könnten jetzt eine zweite Runde eröffnen. – Zweite Runde oder schon das Schlusswort, Herr Dr. Müller?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was die Kollegen Bandmann und Jennerjahn hier von sich gegeben haben, zeigt ja, welche Vorverurteilungen schon da sind. Es ist ein Trauerspiel. Dass Ihre Erwiderungen auf Anträge der NPD sowieso entweder nur schablonenhaft sind oder reflexartig erfolgen, sind wir schon gewohnt. Inhaltlich kommt dabei eben leider nicht viel herüber. Das war auch bei dieser Debatte wieder der Fall. Man muss konstatieren: Sie sind zu mehr wahrscheinlich auch nicht in der Lage. Als NPD haben wir vor rechtsstaatlich geführten Verfahren jedenfalls keinerlei Sorge, dessen können Sie gewiss sein.
Kommen wir einmal zu ein paar Fakten. Vor wenigen Tagen war der Presse zu entnehmen, dass die Verfassungsschutzämter insgesamt 130 sogenannte V-Leute in der NPD platziert haben, davon zehn auf Landesvorstands- bzw. Bundesvorstandsebene. Besonders interessant war die Enthüllung, dass etwa die Hälfte davon auf Mitglieder der Freien Kameradschaften entfällt, also gut 65 Personen. Das Abschalten dieses Personenkreises soll angeblich schwierig sein, weil dann keine Interna mehr aus den pauschal als gewaltbereit apostrophierten Kameradschaften und freien Gruppen herausdrängen.
Meine Damen und Herren! Das wäre aus Sicht der NPD allein schon deswegen kein Problem, weil nach unseren Erkenntnissen die allermeisten Delikte von Ihren Provo
kateuren angestiftet werden. Damit kommen sehr oft junge Menschen im Alter von 17, 18 Jahren mit dem Gesetz in Konflikt, ohne dass sie diese perfide Doppelstrategie des Staates durchschauen. Zum Schluss treten dann auch noch obskure Opferberatungen auf den Plan, die von den Machenschaften des Verfassungsschutzes indirekt profitieren und uns ständig mit hanebüchenen Statistiken behelligen, die jetzt Herr Innenminister Ulbig auch noch ernst nehmen will. Der Jubel von Frau Köditz ist ihm damit natürlich gewiss.
Meine Damen und Herren! Unser Fraktionsvorsitzender Holger Apfel hat in seiner Erwiderung auf die Erklärung des Innenministers am 23. November bereits einige Beispiele für kriminelle Machenschaften von V-Leuten genannt. Leider habe ich den Eindruck, dass Sie damals nicht richtig hingehört haben. Deshalb will ich an dieser Stelle noch einiges wiederholen.
Zunächst sei noch einmal an den Fall des grausamen Oktoberfestattentats von 1980 erinnert, das bis heute nicht aufgeklärt ist und bei dem vieles dafür spricht, dass hier der bayerische Verfassungsschutz seine Hand im Spiele hatte. Erlauben Sie mir den Hinweis: Sachsen kooperiert bekanntlich intensiv mit Bayern. Es gibt eine fast zwei Jahrzehnte währende Zusammenarbeit dieser beiden Freistaaten, meine Damen und Herren.
Ein weiterer Fall war der auch heute noch völlig unklare Brandanschlag von Solingen im Jahr 1993, der seinerzeit eine wahre Hetzjagd gegen Rechts ausgelöst hat. Die beteiligten Jugendlichen standen nachgewiesenermaßen unter dem Einfluss eines Mitarbeiters des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen namens Bernd Schmitt. Dieser mehrfach vorbestrafte VS-Mitarbeiter konnte sich als Zeuge im Prozess auf seine Geheimhaltungspflichten berufen, sodass vieles im Dunkeln blieb.
Erinnert sei auch erneut an den Fall Carsten Szczepanski, der im Jahr 2000 in Brandenburg als V-Mann auftrat. Er hatte das später verbotene Skinhead-Netzwerk „Blood and Honour“ aufgebaut und saß gerade eine achtjährige Haftstrafe wegen Mordversuchs an einem Asylbewerber ab, als ihn der Verfassungsschutz rekrutierte.
Ein weiterer Fall: Im Prozess um den Betreiber des Gubener Hatecrime-Ladens kam heraus, dass der V-Mann Toni S. unter den Augen oder vielleicht sogar im Auftrag des Geheimdienstes übelste CD-Machwerke veröffentlichte, in denen zum Mord an Personen des öffentlichen Lebens aufgerufen wurde. Ähnliches versucht man heute der NPD in die Schuhe zu schieben.
Zum Schluss sei erneut an den Thüringer Heimatschutz erinnert, bei dem mehrere Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, so unter anderem Tino Brandt, eine große Rolle spielten. Tino Brandt bezichtigte sich heute selbst der Unterstützung des mutmaßlichen Mördertrios und versuchte damit gleichzeitig die NPD zu belasten. Wieso ist eigentlich der Herr Brandt noch nicht nach Karlsruhe ausgeflogen worden?
Schützt ihn das Landesamt für Verfassungsschutz in Thüringen, wo Ministerpräsidentin Lieberknecht fast täglich und besonders laut nach einem NPD-Verbot schreit. Was hat denn diese Dame zu verbergen?
Auch ein weiterer und besonders übler Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, Thomas Dienel, kam aus Thüringen und konnte seine kranken Mordfantasien gegen Juden und Ausländer nur mit finanzieller Unterstützung des Verfassungsschutzes ausleben. Es sollen damals 40 000 DM an diesen Typen geflossen sein. Auch Dienel diente der Belastung der NPD.
So könnte ich diese Aufzählung noch eine ganze Weile fortsetzen. Belassen wir es aber bei diesen Beispielen. Ich denke, es sollte für einen normal denkenden Menschen der Abschreckung über die Tätigkeiten des Verfassungsschutzes genug sein.