Die Technische Universität Chemnitz betreibt seit 2003 den Aufbau eines strukturierten und inzwischen wiederholt zertifizierten Qualitätsmanagementsystems in den Bereichen Lehre, Forschung und Organisation. Sie bringt dies seit dem Wintersemester 2006/2007 insgesamt voran. Die TU Chemnitz will das bestehende Qualitätsmanagementsystem den Anforderungen für die Systemakkreditierung anpassen. Sie diskutiert aktuell in den Hochschulgremien einen Entwurf einer Evaluationsordnung, der wiederum unter Vorsitz des Rektors unter Beachtung von Stellungnahmen von Fakultäten und des Studentenrates erstellt wurde.
Ich zitiere aus der Mitteilung der TU Chemnitz: „Längerfristiges Ziel ist es, die Qualitätsmanagementelemente aller Bereiche in einem gemeinsamen, übergreifenden Qualitätsmanagementsystem für Lehre, Forschung und Administration an der Technischen Universität Chemnitz zusammenzufassen, mit dem flexibel auf sich verändernde Rahmenbedingungen reagiert werden kann und welches auch weiterhin ergänzende fakultäts-, fach- oder verwaltungsspezifische Ansätze ermöglicht.“
Auch an der TU Bergakademie Freiberg wird Qualitätsmanagement als Aufgabe vom Rektorat koordiniert und in enger Kooperation mit den Struktureinheiten umgesetzt. Pro Semester werden an der TU Bergakademie Freiberg 100 bis 120 Studiengänge evaluiert. Es gibt auch hier regelmäßige Treffen mit Vertretern des Studentenrates zur Verbesserung der Studienbedingungen. Aktuell werden
hier Programmakkreditierungen vorbereitet. Jährlich werden Forschungsparameter – Forschungsprojekte,
sowie Erfindungen – erfasst. Ein neues Gleichstellungskonzept mit konkreten Zielen wurde in Kraft gesetzt.
Wichtige Stationen bei der Einführung des Qualitätsmanagementsystems an der TU Bergakademie Freiberg sind zunächst die Beschreibung der einzelnen Prozesse nebst der Festschreibung der Verantwortlichkeiten und der notwendigen Steuerungsmaßnahmen. Zum anderen wird hier an der Erstellung eines Handbuches gearbeitet, und detaillierte Dokumente zur Prozessbeschreibung und -aufzeichnung werden entwickelt. Zielkorridor ist hier der Sommer 2013.
Auch in unseren Fachhochschulen wird, ohne dies hier im Detail auszuführen, ein ähnlicher Weg beschritten. Die Instrumente sind gleichgelagert und ähnlich bemessen: Evaluierungen, Akkreditierungen, Lehr- und Forschungsberichte und Prozessbeschreibungen. Wir müssen allerdings feststellen, dass die einzelnen Einrichtungen noch recht unterschiedliche Arbeitsstände aufweisen. Alle qualitätsrelevanten Prozesse der Fachhochschulen sollen mit dem Ziel der Steuerung der Qualität in Studium und Lehre abgebildet werden. Dafür werden klare und transparente Regelungen in Form von Prozessbeschreibungen erstellt. Der zeitliche Rahmen für die komplette Umsetzung wird derzeit vielfach in den Führungsgremien der Fachhochschulen erörtert.
Zu den Kunsthochschulen zunächst eine Vorbemerkung: Bei den Kunsthochschulen ist zu bedenken, dass die klassischen Instrumente der Qualitätssicherung sich nur schwer in die Strukturen einfügen. Jedenfalls gilt dies insoweit, als der künstlerische und gestalterische Schaffens- und Lehrprozess sich zumindest in größeren Teilen einer schematisch objektivierenden Bewertung entzieht. Dennoch – ich finde das interessant – haben sich alle unsere Kunsthochschulen auf den Weg gemacht.
Die Hochschule für Musik in Dresden ist dabei, ein internes und externes Qualitätsmanagementsystem einzuführen, ein institutionelles Audit und Peer-Review, und zwar schrittweise bis Anfang 2014.
Die Hochschule für Grafik und Buchkunst in Leipzig will § 9 Sächsisches Hochschulgesetz nicht nur pro forma, sondern auch nutzbringend umsetzen, benötigt aber noch Zeit, um die diesbezüglich notwendigen Diskussionen zu führen.
Die Hochschule für Bildende Künste in Dresden hat eine Reihe konkreter Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung bereits initiiert.
Auch die Palucca-Hochschule für Tanz in Dresden will, obwohl § 9 Abs. 1 Sächsisches Hochschulgesetz für diese Hochschule nicht relevant ist, ihre Studiengänge akkreditieren, regelmäßig evaluieren und im Rahmen der finanziellen und personellen Ressourcen ein integriertes Qualitätsmanagementsystem in einem angemessenen Zeitrahmen entwerfen.
Die Hochschule für Musik und Theater in Leipzig, die bereits auf der Ebene des Auswahlverfahrens für Studierende ein Qualitätsmanagementsystem mit hohem Stellenwert eingerichtet hat, möchte im Rahmen von Studienbefragungen künftig Problemfelder erkennen und Lösungen schaffen. Das heißt, alle unsere Kunsthochschulen streben auch Qualitätssicherungssysteme an.
Qualitätssicherung und -verbesserung sind stets auch Anliegen der Berufsakademie Sachsen. Ein entscheidender Impuls ging hier vom sogenannten Sabisch-Bericht 2004 mit der „Untersuchung einer effektiven und effizienten Struktur der Berufsakademie Sachsen“ aus. Auch wenn dieser Bericht bereits mehrere Jahre zurückliegt, so vermittelt er doch auf der Grundlage umfassender Analysen und auch Befragungen sowohl von Studierenden als auch von Praxispartnern tief greifende Erkenntnisse zu der Berufsakademie Sachsen mit ihren Stärken und Schwächen.
Der hohe Anteil von 90, ja sogar bis zu 100 % der Absolventen, die nahtlos nach dem Empfang ihrer Abschlussurkunde eine Anstellung als qualifizierte Fach- und Führungskraft überwiegend bei ihrem sächsischen Partner erwarben, ließ sich zurückführen auf den hohen Stand der Qualität der Ausbildung. Die Praxispartner bestätigten darüber hinaus auch überaus kurze Übergangs- und Einarbeitungszeiten der Absolventen.
Die Direktorenkonferenz der Berufsakademie setzte diese Analysen in einem eigenen Entwicklungskonzept fort und nutzt hierbei auch die Unterstützung der Kompetenz der TU Dresden.
Inzwischen wurde von der Berufsakademie Sachsen ein Evaluierungsverfahren eingeführt, das in der Folgezeit verstetigt werden soll. In einem ersten Evaluierungszyklus, der im Jahr 2009 begann und bis 2012 laufen soll, wird als Ziel die Einführung, Umsetzung und Weiterentwicklung eines integrativen Qualitätsmanagements an der Berufsakademie Sachsen und des damit verbundenen notwendigen Evaluierungsverfahrens verfolgt. Dieses Verfahren wird durch das Sächsische Kompetenzzentrum für Bildungs- und Hochschulplanung der TU Dresden begleitet.
Meine Damen und Herren! Die Fülle der angeführten Einzelmaßnahmen zeigt, dass das Thema Qualitätssicherung an den Hochschulen des Freistaates zu Recht ernsthaft und keineswegs unter ferner liefen weiter vorangebracht wird. Was die Einbettung der Maßnahmen in den Gesamtkomplex anbelangt, so haben wir die Arbeiten an unserem strategischen Hochschulentwicklungsplan, der auch zahlreiche Vorgaben sowie gute Beispiele bezüglich Qualitätsmanagement enthält, abgeschlossen und streben, darauf aufbauend, eine Zuschussvereinbarung zwischen der Staatsregierung und den Hochschulen an.
Im kommenden Jahr 2012 werden wir die Ziele der Hochschulentwicklungsplanung mit denen der Entwicklungspläne der Hochschulen über Zielvereinbarungen verknüpfen. In diesen Zielvereinbarungen wird die Dimension der Qualitätssicherung eine maßgebliche Rolle
Um die Hochschullandschaft insgesamt auch gerade qualitativ leistungsstark und zugleich vielfältig zu erhalten, muss jede Hochschule ein klares, abgegrenztes Profil entwickeln und die Ressourcen in den Ausbau ihrer Stärken lenken.
Das Potenzial der Hochschullandschaft kann nur über organisierte Kooperation zwischen den Hochschulen, der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Kultur voll zur Entfaltung kommen. Das heißt, das Angebot der Hochschulen muss sich an ihren Stärken ausrichten, und es muss künftig zu mehr Differenzierungen auch im Sinne von inhaltlichen Schwerpunktsetzungen kommen.
Wenn die öffentlichen Ressourcen in dieser Dekade knapper werden und wir mit weniger Studierenden rechnen, so können wir nicht mehr alles an allen Hochschulen anbieten.
Ich bin überzeugt, dass eine nicht übermäßig bürokratisierte, aber sinnvoll organisierte und stabile Vernetzung die beste Antwort auf die Herausforderung ist, wie wir dem Wandel zu einer alternden und schrumpfenden Wissensgesellschaft begegnen. Dies zu organisieren ist ein Kerngedanke der sächsischen Hochschulentwicklungsplanung, die vor ihrer Verabschiedung steht.
Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen die sehr erfreulichen und auch anerkennenswerten Erfolge unserer sächsischen Hochschule beim Qualitätspakt „Lehre des Bundes“ geschildert sowie einen kursorischen Ausschnitt aus der Vielzahl der strukturellen Einzelmaßnahmen unserer Hochschulen im Bereich des Qualitätsmanagements. Wir werden unter Berücksichtigung der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit die Hochschulen darin bestärken, diesem Kernanliegen der Qualitätssicherung weiter Raum zu geben, sie weiter voranzutreiben. Ein Vollzugsdefizit wird es nicht geben.
Es darf auch kein Zurücklehnen geben, denn Verfahren und Instrumente der Qualitätssicherung bedürfen der kontinuierlichen, zyklischen Weiterentwicklung. Sie sind auch kein Selbstzweck, und die Implementierung allgemein anerkannter Grundsätze muss jeweils auch an die Gegebenheiten der einzelnen Hochschule angepasst werden, und dies immer wieder, denn jedes Qualitätssicherungssystem läuft sonst Gefahr zu erstarren. Es könnten auch weiße Flecken entstehen. Doch genau dies kann nicht erwünscht sein.
Gleichzeitig ist meines Erachtens auch immer wieder die Frage des sinnhaften Ressourcenaufwandes zu stellen, denn es bedarf doch eines Verhältnisses von Erkenntnisgewinn einerseits und Maßnahmenentwicklung andererseits. Dieses Verhältnis und die Balance gilt es zu finden und zu optimieren. Wir würden uns da einig sein. Eine zu starke administrative Belastung unserer Hochschulen kann nicht in unserem Interesse sein.
Blicken wir auf die Zukunft. Die Verbesserung der Qualität der Leistungen der Hochschulen und ihrer Qualitätssi
cherungssysteme sehe ich in der Zukunft als einen laufenden, sich weiter entwickelnden und letztlich auch nie abgeschlossenen Prozess. Nur so kann es – was auch unser Anspruch ist – Übereinstimmung zwischen den Leistungen unserer Hochschulen in Forschung und Lehre und den an sie gestellten Anforderungen in der Zukunft geben.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Die Debatte war ein erster Einstieg in die Problematik. Sie können davon ausgehen, dass wir als Regierungskoalition diese Thematik im Auge behalten und die Debatte bei Bedarf auch wiederholen werden.
Ich habe bei Ihnen, Herr Prof. Besier, viele Erkenntnisse gewonnen. Man hat gemerkt, woher Sie kommen. Sie haben auf den Verwaltungsaufwand hingewiesen. Die Kollegen Mann und Gerstenberg haben schon fast reflexartig reagiert. Sie beide müssen mir noch einmal erklären, was nun wirklich Qualitätsarbeit mit Stellenabbau und mit anderem zu tun hat.
Frau Kollegin Dr. Stange, Sie sollten einmal Ihren Qualitätsbegriff überdenken, dann würden Sie nämlich begreifen, dass die Qualitätsarbeit völlig unabhängig davon ist, welche Mittel tatsächlich sowohl in der Lehre wie auch in der Forschung und in der Organisation der Universität zur Verfügung gestellt werden, und sogar dazu beitragen kann, dass Mittel eingespart werden. Das war wie der Pawlow´sche Hund und für mich etwas enttäuschend.
Wir werden jedenfalls die Debatte fortführen. Ich bin Ihnen, Frau Staatsministerin, dankbar für Ihren Zwischenbericht. Sie haben uns berichtet, dass Sie eine Abfrage unter unseren Hochschulen und der Berufsakademie gestartet haben. Das ist dann die Detailarbeit, die wir im Ausschuss leisten sollten. Ich gehe davon aus, dass wir deshalb den Antrag zu Punkt I für erledigt erklären und nicht darüber abstimmen lassen müssen, sondern nur noch, Frau Präsidentin, über den Antrag zu Punkt II hier abstimmen wollen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Änderungsantrag der SPDFraktion in der Drucksache 5/7728, den Sie jetzt gern noch einbringen können. Herr Abg. Mann, bitte.
Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren, insbesondere Herr Mackenroth! Es ist eine besondere Sache, auf unsere Beiträge erst einzugehen, wenn man weiß, dass die Gegenseite nicht mehr antworten kann. Immerhin haben wir jetzt die Gelegenheit im Rahmen eines Änderungsantrages.
Herr Mackenroth, ein Großteil unserer Beiträge war auf Inhalte der Qualitätssicherung bezogen. Wir haben nur darauf verwiesen, dass sich unserer Meinung nach tatsächlich die Frage der Ressourcenausstattung, insbesondere der Grundfinanzierung, unmöglich von der Qualität der Lehre an sächsischen Hochschulen trennen lässt. Wenn Sie das trennen können, ist das Ihre Sache. Wir denken, dass das ein Fehlschluss ist.
Nun aber zu unserem Änderungsantrag. Auch wenn Sie der Meinung sind, dass das ein ausführlicher Bericht zum Stand der Qualitätssicherung war, so sehen wir das durchaus anders. Wir haben deshalb gesagt, dass wir der Staatsregierung im Unterschied zu Ihnen wenigstens drei Monate Zeit dafür geben würden. Die Gelegenheit werden wir in den nächsten Monaten sicherlich noch ergreifen.