Protokoll der Sitzung vom 25.01.2012

Insofern war es für die Erarbeitung des nun vorliegenden Gesetzes zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaates Sachsen – und ich betone es an dieser Stelle: und der damit korrespondierenden untergesetzlichen Standortregelungen – Zielvorgabe an alle Ressorts, eine Verwaltungs- und Standortstruktur zu schaffen, die drei Grundherausforderungen abdeckt: erstens, der demografischen Entwicklung zu entsprechen, zweitens, auf die sich ändernden Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Bürgern und Verwaltung zu reagieren sowie, drittens, den finanziellen Möglichkeiten mit Blick auf den auslaufenden Solidarpakt II und die deutliche Abschmelzung von EU-Fördermitteln Rechnung zu tragen. Gleichzeitig, viertens, war eine räumlich ausgewogene Struktur- und Regionalpolitik im Auge zu behalten.

Eine solche Gesamtkonzeption zu einer langfristigen Entwicklung von Behördenstrukturen hat es bundesweit

noch nicht gegeben. Das kommt letztlich im Kernsatz, der vom Minister zur Vorlage des Regierungsentwurfes im Mai gefasst wurde, zum Ausdruck: Wir Sachsen haben uns damit strategisch aufgestellt, um heute die Zukunft Sachsens aktiv zu gestalten und nicht morgen den Ereigniszwängen und Notwendigkeiten hinterherlaufen zu müssen.

Es geht – ganz klar – um nachhaltiges strategisches Denken und Handeln und eben nicht darum, im Gewohnten oder Liebgewonnenen bei Verwaltung und bei Bürgern zu verharren. Das ist anstrengend, manchmal unpopulär, aber es zeichnet unsere sächsische Politik aus. Belastungen und Probleme, die wir heute lösen können, für die wir heute Fundamente legen können, werden nicht auf morgen verschoben. Neue Strukturen von Verwaltung verlangen Anpassung an berechtigte, aber durchaus bezahlbare Wünsche und Bedürfnisse unserer Bürgerinnen und Bürger. Veränderte Organisationseinheiten und Standorte werden – darin bin ich mir sicher – die Betrachtung bisheriger Prozessabläufe neu ermöglichen und fördern, bis hin zu Modellen der Arbeitsorganisation und Qualität. Dabei werden die Argumente aus den bisherigen Diskussionen und Anhörungen zu den einzelnen Standorten durchaus weiterhin Veranlassung sein, die notwendigen Umstellungen zu begleiten.

Wir alle wissen, dass sich die Staatseinnahmen bis 2020 um nahezu ein Viertel verringern werden. Ergo: Es muss gespart werden. Das haben nahezu alle Sachverständigen

in den Anhörungen so gesehen. Eine Schlüsselvorgabe ist es, die Stellenzahl auf 70 000 zu reduzieren. Das war und ist eine realistische Marke, weil wir damit immer noch deutlich im Rahmen vergleichbarer Flächenländer in der Pro-Kopf-Betrachtung Staatsangestellter zu Bürgern

liegen werden.

Meine Damen und Herren! Für Verwaltungsumzüge sind in der nächsten Dekade Kosten von rund 309 Millionen Euro errechnet worden. Es wird eingewendet, dass die erheblichen Haushaltsverbesserungen hingegen, die notwendig sind, im Wesentlichen aus Personalkosteneinsparungen kommen werden. Richtig, aber das ist doch kein Mangel.

Die Umzugs- und Baukosten müssen natürlich aufgewendet werden, aber solchen Investitionskosten auf der einen Seite stehen Personaleinsparungen auf der anderen Seite gegenüber. Diese – die Zahlen sind bekannt – belaufen sich laut Prognose für 2013 auf 32 Millionen Euro, für 2014 auf nahezu 50 Millionen Euro und für 2020 auf über 190 Millionen Euro.

Falsch ist, wenn man meint, Personalkosteneinsparungen wären quasi sowieso Effekte der nächsten Jahre. Nein, denn nur durch Konzentrierung und Synergieeffekte und eine Neustrukturierung wird eine sachgerechte Aufgabenorganisation und -erfüllung beim Personal ermöglicht werden.

Lassen Sie mich ein simples Beispiel dafür anführen: Ein Amtsgericht mit künftig nur noch zwei Richtern wird – bei allem Respekt vor den Richtern – nicht in der Lage sein, richterliche Aufgaben – angefangen vom Zivilrecht, über das Familienrecht bis hin zum Strafrecht – entsprechend spezialisiert erfüllen zu können. Dabei gilt es zu bedenken, dass den Richtern vermehrt hoch spezialisierte Fachanwälte gegenüberstehen werden.

Daraus folgt, dass Organisation und Standortstrukturen sehr direkt mit dem Personaleinsatz zusammenhängen und umgekehrt.

Meinethalben mag man auch ein Beispiel aus dem untergesetzlich zu regelnden Bereich der Finanzämter nehmen. Es ist ja vorgesehen, dass künftig jeder Kreis nur noch ein Finanzamt haben wird. Ich finde das auch logisch, denn es wird ein durch Altersabgänge und ähnlich geschrumpftes Finanzamt nicht mehr in der Lage sein, mit seinem Personal alle Aufgaben, die steuerrechtlich zu erledigen sind, auszufüllen. Aber ein Finanzamt je Kreis mit entsprechender Personalausstattung wird dazu durchaus in der Lage sein.

Werte Kolleginnen und Kollegen! So wenig man prinzipiell von der Sanierung zweier unterschiedlicher Kostenpositionen – Personal- versus Umzugs-, Bau- und Mietkosten – halten mag, so gehört es doch zur Wahrheit, dass neben den rund 300 Millionen Euro Investitionen in der nächsten Dekade im gleichen Zeitraum im Saldo rund 842 Millionen Euro im Plus stehen, wie errechnet wurde.

Wichtiger noch: Nach vollständiger Umsetzung der Standortkonzeption nach 2020 werden wir jährliche

Einsparungen in Personal-, Sach- und Mietkosten von rund 285 Millionen Euro haben. Das ist dann Grundlage dafür, dass die, die nach uns kommen, auskömmlich wirtschaften und sachgerecht arbeiten können.

Kritisiert wurde, dass sich die vorliegenden Berechnungen des SIB nur auf die Standorte beschränken, die der Gesetzentwurf vorsieht. Die Prämissen, die wir uns für diese überaus komplexe Aufgabe gestellt hatten, sind aber sachliche, inhaltliche und politische Vorgaben. Diese sind maßgebend für eine Aufwands- und Einsparungsbetrachtung und, bitte schön, nicht umgekehrt. Im Übrigen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hat jedes Ministerium im Vorfeld ausführliche Interessen an Abwägungen und Variantenabwägungen sachbezogen und natürlich auch finanziell angestellt. Es ist nicht so wie der Vorwurf der LINKEN in der Aktuellen Stunde vom 12.10.2011, dass eine „Aufgaben-, Ausgaben- und Strukturkritik nicht stattgefunden hätte und ein reines Standortgesetz übriggeblieben wäre“. Meine Damen und Herren, meinen Sie wirklich, dass sich jedes betroffene Ministerium einfach hingesetzt, mit dem Finger auf die Landkarte getippt und dann den Standort einer Behörde festgestellt hätte?

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Wie kommt das?)

Auch dazu kann ich noch etwas sagen, wie das kommt.

Ich darf darauf verweisen, dass im Bereich der Justiz Hauptschwerpunkt ist, die Aufgaben künftig auch qualitativ und damit durch entsprechende zahlenmäßige Fachbesetzung abzusichern. Oder nehmen Sie als Beispiel – auch wieder untergesetzlich zu regeln – die Strukturen unserer Polizei. Man durfte doch zur Kenntnis nehmen, dass der Innenminister im letzten Frühjahr zu allen Polizeidirektionen und -revieren gefahren ist, um sich vor Ort ein Bild zu machen und dort mit den betroffenen Behördenangestellten ins Gespräch zu kommen und entsprechende Lösungen zu finden. Ich glaube auch, dass bei den vielen Gesprächen vor Ort, die mit dem Bürger geführt worden sind, nicht nur der Innenminister oder das Innenministerium vertreten, sondern auch die Polizei eingebunden war.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Man wird mir als Vorstand im Sächsischen Anwaltsverband und dem Deutschen Anwaltsverein wohl kaum unterstellen, dass ich mit fliegenden Fahnen und ohne kritischen Geist Veränderungen der Justizstruktur zustimmen würde. Bürgernähe der Justiz ist mir außerordentlich wichtig, erlebt doch mancher Bürger Demokratie und Rechtsstaat erst an Konfliktfällen, die dann vor Gericht ausgetragen werden. Aber – das gehört auch zur Wahrheit – Bürgernähe drückt sich keinesfalls nur in Kilometern Wegstrecke zum Gericht aus, sondern vielmehr darin, dass qualitativ hochwertige, nachvollziehbare Entscheidungen in der Sache getroffen werden und diese Qualität auch künftig sichergestellt bleibt.

(Beifall bei der CDU und des Staatsministers Dr. Jürgen Martens)

Natürlich sind Einwände zur Entfernung nicht von der Hand zu weisen. Deshalb verlangen wir vom Justizminis

terium auch, neue Formen der Rechtsgewährung vor Ort einzuführen. Dort, wo die Selbstverwaltung oder die richterliche Unabhängigkeit tangiert ist, wird das durchaus möglich sein, indem das Ministerium mit den Präsidien der Gerichte entsprechende Gespräche führt.

Als Beispiel: Wenn künftig das Amtsgericht AnnabergBuchholz geschlossen wird, kann eine Rechtsantragstelle ein Anlaufpunkt für Nachlassangelegenheiten, für Grundbucheinsichten sein, um solche Dinge wie Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe dort zu realisieren. Dies sollte im Zusammenhang mit den Kommunen leicht organisierbar sein. Ich habe das einmal so bezeichnet, dass man „Serviceeinrichtungen der Justiz“ durchaus in einem gewissen Rhythmus vor Ort vorhalten kann. Wir werden solche Entwicklungen, Möglichkeiten und Vorschläge auf jeden Fall in unserem Rechtsarbeitskreis künftig weiter erörtern und darüber mit dem Minister im Gespräch bleiben.

Als Beispiel für die Lösung regionaler Probleme darf ich anführen, dass erst kürzlich der Justizminister in Plauen seine Zusicherung erneuert hat, dass durch auswärtige Gerichtstage weiterhin Landgerichtstätigkeit in Plauen passieren wird.

(Beifall bei der CDU)

Ebenso wird am Landgericht Bautzen weiter Landgerichtstätigkeit praktiziert werden. Aber ich will die diesbezüglich geäußerten Bedenken überhaupt nicht kleinreden. Natürlich gibt es aus der Sicht von heute die Frage: Warum nur ein Landgericht und nur eine Zweigstelle? Natürlich kann man auch fragen: Warum Görlitz und nicht Bautzen? Hier meint aber das fachlich zuständige Ministerium, für mich nachvollziehbar, die bestmögliche, die zukunftssichernde Entscheidung abgewogen zu haben.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Zögerlich, aber es ging ja auch um die bestmögliche Variante.

Zu der in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Problematik der sorbischen Minderheiten wird mein Kollege Mackenroth im Nachgang noch einzeln Stellung nehmen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Einzelne Standortentscheidungen kann man durchaus kritisch sehen. Das sage ich als Leipziger aus voller Überzeugung, auch wenn dort nicht mein Wahlkreis liegt. So viel zum Wahlkreis. Aber es ist Einzelfallkritik zu einem ausgesprochen komplexen Vorhaben, das dieses Gesetz regelt, bzw. der im Sinne auch dieser gesetzlichen Regelung zu klärenden untergesetzlichen Maßnahmen, die umzusetzen sind.

Die Diskussionen zu den Standortentscheidungen insgesamt, die gerade in den letzten Wochen nochmals intensiv geführt worden sind, hatten und haben ihre Berechtigung. Das ist kein Gezerre um Behördensitze, wie vor einer Woche von den „DNN“ und der „LVZ“ getitelt wurde. Aber, meine Damen und Herren, wenn Argumente und Gegenargumente ausgetauscht wurden und zum Schluss über jeden einzelnen Problemkreis abgestimmt wurde,

dann gilt in der Demokratie das Wort der Mehrheit. Ich darf für meine Fraktion sagen, dass die Ergebnisse auf jeweils überzeugenden Mehrheiten beruhen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen heute über ein Gesetz für die Standorte von Justiz und Verwaltung ab. Damit werden die Grundpfeiler für künftige Verwaltungs- und Standortstrukturen und für Verwaltungshandeln gelegt. Die Thematik als solche wird uns aber künftig in den Haushaltsberatungen wie auch in den Facharbeitskreisen weiter in Einzelfragen zu begleiten haben. Ich meine, wenn man davon ausgeht, dass wir heute Strukturen festlegen, sollte es unter diesem Aspekt auch der Opposition möglich sein, solchen zukunftsweisenden Strukturen zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU, der FDP und des Staatsministers Dr. Jürgen Martens)

Die Fraktion DIE LINKE; Herr Gebhardt, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Staatsminister Dr. Martens, als Staatsmodernisierung bezeichnen Sie, meine Damen und Herren der schwarz-gelben Regierung, Ihren Gesetzentwurf zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaates Sachsen. Ich denke, die Bezeichnung Staatsabbau wäre die treffendere Bezeichnung für Ihren undurchdachten Behördenwanderzirkus, den Sie veranstalten wollen.

Klar ist, niemand, der hier in diesem Hohen Hause seriös Politik macht, wird die gleitende Anpassung von staatlichen Strukturen an geänderte Aufgaben und die prognostizierte Entwicklung der Bevölkerung im Freistaat Sachsen infrage stellen. Auch wir sehen die Notwendigkeit einer Strukturanpassung in verschiedenen Bereichen der staatlichen Verwaltung. Allerdings sollte dies nicht nach politischen Befindlichkeiten einzelner Abgeordneter, sondern nach objektiven Kriterien und unter Beachtung unbedingter Wirtschaftlichkeit geschehen. Das ist hier leider nicht zu sehen.

Eine klare Struktur ist nicht zu erkennen. Bewährte Standorte werden unter Verweis auf den jeweiligen Standortausgleich nach dem Prinzip, jede Kommune, die eine Behörde verliert, bekommt eine neue gnadenlos umgesetzt, ohne auch nur im Ansatz nach der Wirtschaftlichkeit zu fragen. So löst der unsinnige Umzug des Landesrechnungshofes nach Döbeln einen grotesken Dominoeffekt von Behördenverlagerung aus. Laut der offiziell als Rochade überschriebenen baulichen Umsetzungskonzeption des Sächsischen Standortegesetzes soll der Sächsische Rechnungshof in die Räumlichkeiten der Außenstelle des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr in Döbeln umziehen, das sich wiederum mit seiner Chemnitzer Zentrale in das Finanzamt Zschopau zu begeben hat.

Die Mitarbeiter(innen) des Finanzamtes Zschopau sollen im Amtsgericht Annaberg ein neues Zuhause finden, das aufgelöst und mit Marienberg eben dort durch einen Erweiterungsumbau des jetzigen Standortes fusioniert werden soll. So löst der Umzug des Rechnungshofes einen Umzugszirkus aus, der der Bevölkerung und vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schwerwiegende

Nachteile bringt, so den Verlust der Gerichtsbarkeit in Annaberg mit den damit verbundenen unzumutbar langen Wegen gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger im Erzgebirge. – Herr Bartl wird darauf noch einmal gesondert eingehen.

Bisher hat die Staatsregierung weder eine seriöse Kostenanalyse noch ein tragfähiges Personalentwicklungskonzept vorgelegt. Beides sind aber aus unserer Sicht unabdingbare Voraussetzungen einer Staatsmodernisierung, die diesen Namen dann auch verdient. Dafür hat sich auch der Sachverständige Knut Schreiter vom Bund der Steuerzahler in Sachsen ausgesprochen. Zitat: „Eine betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Rechnung ist unerlässlich.“

Allerdings sind weder die Kostenschätzungen untersetzt, die insgesamt eine Reformrendite von 800 Millionen Euro versprechen sollen, noch kann nachvollzogen werden, welche Konsequenzen der vorgesehene Personalabbau von 15 000 Beschäftigten für die Verwaltungsleistungen haben wird. Zudem fehlt ein wirklich belastbarer Wirtschaftlichkeitsnachweis. Dazu sagte der Sachverständige Prof. Stefan Kofner in der Anhörung vor dem Haushalts- und Finanzausschuss am 9. November – Zitat –: „Wenn das Parlament dieses Standortegesetz verabschiedet, müssten eigentlich solche Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorliegen. Andernfalls hätte ich Probleme, die Hand zu heben.“

Meine Damen und Herren, wir werden heute Zeuge davon werden, dass die Mitglieder der Fraktionen von CDU und FDP keinesfalls ein Problem damit haben werden, ihre Hand zu heben, auch wenn ein solcher Wirtschaftlichkeitsnachweis nicht vorliegt. In der Vergangenheit, meine Damen und Herren der CDU und FDP, habe ich immer wieder versucht, Ihren Argumentationen Positives abzugewinnen und die Sinnhaftigkeit Ihres Handelns zu erkennen. Aber sowohl Gespräche mit Betroffenen als auch die sechs Sachverständigenanhörungen im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss haben meine und die Position meiner Fraktion zum Standortegesetz bekräftigt. Unsere Auffassung, dass in Sachsen ein zweistufiger Aufbau der Landesverwaltung ausreichend ist und viele Aufgaben von Sonderbehörden in die im Jahre 2008 geschaffenen großen Landkreise übertragen werden könnten, wurden durch viele Sachverständige bestärkt.

Anstelle einer ordentlichen Evaluation der bisherigen Aufgabenerfüllung und einer transparenten langfristigen Planung spielt die schwarz-gelbe Landesregierung Behördenroulette auf dem Rücken der Beschäftigten und der Bürgerinnen und Bürger. Die suggerierten Einsparungen werden auf die Bediensteten delegiert, die bald täglich kilometerfressend quer durch Sachsen zu ihren zukünfti

gen Dienststandorten fahren müssen. Natürlich ist es der Staatsregierung völlig egal, dass sie die Maßnahmen zulasten der Bediensteten umsetzt, und natürlich ist es der Staatsregierung völlig egal, was die Fachinstitutionen an Kritiken und Einwänden vortragen. Davon zeugen beispielsweise die Äußerungen des Ministerpräsidenten, der die Umzugspläne der Aufbaubank schlichtweg abgetan und sich zudem die Kritik seitens des Präsidenten des Rechnungshofes verbeten hat.

Dass die Projektverantwortung für die Verwaltungsmodernisierung dem Innenressort entzogen und dem Justizministerium anvertraut wurde, ist bekanntlich dem Koalitionspartner FDP geschuldet. Das Ergebnis von Herrn Martens ist eine bislang nicht dagewesene Behördenrochade.

Das vorgelegte Gesetz kann man wie folgt zusammenfassen:

Inhaltliche Begründung für den Gesetzentwurf: dünn,