Protokoll der Sitzung vom 25.01.2012

(Dr. Eva-Maria Stange, SPD: Ja, das sind Sie!)

Unter anderem.

(Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP)

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage, Herr Staatsminister? Ich glaube, Sie haben jetzt dazu eingeladen.

Selbstverständlich.

Sehr geehrter Herr Minister, ich glaube, ich habe eine ernsthafte Frage gestellt. Da ich weiß, dass Sie dafür zuständig sind, habe ich Sie gefragt, ob Sie das denjenigen garantieren können, die heute den Eintritt bezahlen sollen.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Nein, kann er nicht! Will er nicht!)

Herr Staatsminister, bitte.

Vorhin wurde schon eine Antwort dazwischen gerufen. Ich wiederhole mich noch einmal: Ich glaube, es ist eine rhetorische Frage.

Es gibt ganz bestimmte Verantwortlichkeiten, und diese Verantwortlichkeiten müssen umgesetzt werden. Das heißt, für Pillnitz gibt es jemanden, der dafür verantwortlich ist. Sie haben recht, in der letzten Konsequenz gehöre auch ich dazu. Das wird auch unser Bemühen sein, dort den Mehrwert zu schaffen. Was dort angedacht ist, das ist unter anderem von Herrn Striefler in der Bürgerversammlung schon genannt worden.

Ich will aber auch deutlich machen, dass wir alle in einer doppelten Verantwortung stehen, nämlich nicht nur in einer Einzelverantwortung, sondern auch in der Gesamtverantwortung für unseren Freistaat. Dass wir nicht Entscheidungen für die Zukunft zementieren können, das ist hier jedem, glaube ich, klar.

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage, von Herrn Dr. Gerstenberg?

Natürlich.

Bitte sehr.

Danke sehr. – Sie haben die Chance, mir eine Frage zu beantworten, die ich noch nicht beantwortet bekommen habe. Sie haben die geschätzten Einwohnerzahlen genannt.

Die Besucherzahlen.

Entschuldigung, die Besucherzahlen. Die Spanne, die ich kenne, ist noch größer. Wichtig ist aber, dass diese Schätzung meines Wissens aus dem Jahr 2002 stammt. Sie war auch schon die Grundlage für die Berechnung im Jahr 2005. Damals wurde angenommen, dass durch die Eintrittsgelder im ersten Jahr Mehreinnahmen in Höhe von etwa

200 000 Euro entstehen könnten.

Die damals angesetzten Eintrittsgelder lagen aber höher. Deshalb frage ich Sie: Können Sie mir sagen, welche Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt wurden, welche Annahmen über die Höhe der Besucherzahlen der Einführung eines Eintrittsgelds zugrundeliegen und zu welchem Ergebnis hinsichtlich der Mehreinnahmen nach der Einführung eines Eintrittsgelds Sie gekommen sind?

Dr. Gerstenberg, das ist eine sehr gute Frage. Selbstverständlich haben wir das untersucht. Wir haben Annahmen

getroffen. Ich muss aber gestehen, dass ich die nicht bei mir habe. Ich bin aber gerne bereit, Ihnen diese Zahlen zur Verfügung zu stellen.

Kommen wir wieder zurück. Ich glaube schon, dass das, was wir für den 1. April geplant haben, auch im Interesse der Bürger in Dresden, in Pillnitz oder – Sie kommen ja auch von weiter her – in Pirna ist und dass wir auf diese Interessen eingegangen sind.

Wir haben den Preis schon gehört. Die Jahreskarte kostet für diejenigen, die voll bezahlen, 8 Euro. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Bürger dies akzeptieren werden, wenn damit sichergestellt ist, dass wir dadurch einen Beitrag leisten, um dieses Kulturerbe weiterhin zu pflegen und zu sanieren.

Es ist eben schon angedeutet worden, dass derjenige, der diesen Beitrag partout nicht leisten möchte, diesen Park auch weiterhin kostenlos besuchen kann: im Sommer – das haben wir schon gehört – morgens und abends, und im Winter ist der Eintritt in den Park werktags komplett frei. Das heißt, wer will, der kann den Park nach wie vor kostenlos benutzen, aber natürlich nicht in der Kernzeit im Sommer.

Ich komme zum zweiten Thema, zur Privatisierung. Ich weiß nicht, was unter Privatisierung verstanden wird. Unter Privatisierung habe ich immer – das ist in der Volkswirtschafts- und Betriebswirtschaftslehre allgemein üblich – einen Eigentümerwechsel verstanden.

Beim Staat ist ganz klar vorgeschrieben, wie das passiert. Man muss zunächst einmal eine Liegenschaft ausschreiben. Dann gibt es ein Bieterverfahren. Derjenige, der dieses Bieterverfahren zu guter Letzt gewinnt, hat die Chance, Eigentümer zu werden. Das ist Privatisierung.

(Unruhe im Saal – Glocke der Präsidentin)

Ich glaube aber, darüber unterhalten wir uns hier gar nicht. Das heißt, die Wortwahl, die hier genutzt worden ist, ist vollkommen fehl am Platz.

Ich möchte deutlich machen, welche zwei Ebenen wir dabei beachten müssen. Zunächst sind das die Liegenschaften. Ich spreche über Schlösser, Burgen und Gärten. Sie bleiben natürlich im Eigentum des Freistaates. Es wurde nie daran gedacht, diese zu verkaufen, und es besteht auch keine Absicht, sie zu verkaufen. In Zukunft wird weiterhin der Freistaat die Aufwendungen, beispielsweise für die Sanierung oder Instandhaltung, übernehmen.

Die zweite Ebene ist die Organisation des Betriebes. Ich habe vorhin schon deutlich gemacht, dass wir bisher drei unterschiedliche Rechtsformen gewählt haben. Wir sind natürlich aufgefordert – so steht es auch im Haushaltsgesetz – zu untersuchen, was die beste Rechtsform ist, um den Betrieb zu organisieren.

Ich will Ihnen die Ziele ganz klar nennen: Das erste Ziel ist, dass die Eigenverantwortung vor Ort gewahrt werden kann. Das zweite Ziel ist – daraus will ich auch kein Hehl machen –, dass ein gewisser Anteil der Kosten erwirtschaftet werden soll.

(Zuruf der Abg. Dr. Eva-Maria Stange, SPD)

Dazu gibt es unterschiedliche Modelle. Wenn ich ehrlich sein soll, so muss ich sagen, dass die Rechtslage nicht ganz einfach ist. Die Analyse haben wir inzwischen abgeschlossen. Ich gebe offen zu: Die Entscheidung steht bevor und die Kabinettsinformation ist inzwischen angemeldet.

Ich sehe gerade, dass meine Redezeit zu Ende geht. Ich möchte zum Abschluss Folgendes sagen – –

Herr Minister, ich möchte Sie freundlich darauf hinweisen, dass die Redezeit

bereits abgelaufen ist. Sie können jetzt selbst entscheiden, ob Sie weiter sprechen möchten oder nicht.

Ich werde noch einen Schlusssatz anfügen: Wir haben es hier mit einem kulturellen Gut zu tun und nicht mit einem Wirtschaftsunternehmen. Das schließt allerdings nicht aus, dass innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen optimal zu wirtschaften ist.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Die 2. Aktuelle Debatte ist damit beendet. Meine Damen und Herren, ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 5

2. Lesung des Entwurfs

Gesetz zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz

des Freistaates Sachsen (Sächsisches Standortegesetz – SächsStOG)

Drucksache 5/6426, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 5/7926, Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU, danach folgen DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der CDU-Fraktion das Wort; bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, alle laufenden und künftigen Projekte der Verwaltungsmodernisierung aufeinander abzustimmen.

Insofern war es für die Erarbeitung des nun vorliegenden Gesetzes zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaates Sachsen – und ich betone es an dieser Stelle: und der damit korrespondierenden untergesetzlichen Standortregelungen – Zielvorgabe an alle Ressorts, eine Verwaltungs- und Standortstruktur zu schaffen, die drei Grundherausforderungen abdeckt: erstens, der demografischen Entwicklung zu entsprechen, zweitens, auf die sich ändernden Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Bürgern und Verwaltung zu reagieren sowie, drittens, den finanziellen Möglichkeiten mit Blick auf den auslaufenden Solidarpakt II und die deutliche Abschmelzung von EU-Fördermitteln Rechnung zu tragen. Gleichzeitig, viertens, war eine räumlich ausgewogene Struktur- und Regionalpolitik im Auge zu behalten.