Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sachsen darf kein grünes Versuchskaninchen werden. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der GRÜNEN abzulehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst, Herr von Breitenbuch: Dass Sie Ihre Rede mir persönlich und nicht dem Antrag gewidmet haben, zeigt den hohen Grad der Herausforderung, und dass meine Veranstaltungen gut besucht sind, ärgert mich überhaupt nicht.
Herr Staatsminister, ich kann nicht mehr auf alles eingehen, weil die Zeit viel zu kurz ist, aber das ökologische Flächen die Ernährungssicherheit bedrohen, ist wirklich Unsinn; egal wie viele oder wie wenige ökologische Flächen – Deutschland wird nie die Welt ernähren. Wir besitzen 1 % der weltweiten Agrarfläche.
Die Welt wird ernährt, indem die landwirtschaftlichen Strukturen vor Ort gestärkt werden und nicht indem sie durch subventionierte Produkte aus Europa zerstört werden.
Zum Thema Vegetarier: Unsere Großeltern müssten alle Vegetarier gewesen sein. Daran kann ich mich nicht erinnern.
Ich kann Ihnen ein schönes Beispiel aus einer Veranstaltung vor eineinhalb Wochen in der Nähe von KohrenSahlis, in Schoppach, nennen. In der Veranstaltung stand einer aus dem Publikum auf, ein ganz großer, kräftiger Mann, und sagte: Ich esse gern Fleisch, und man sieht es mir auch an. Ich bin Tierarzt und ich weiß, was da gemacht wird. Deshalb mache ich mein Fleisch selbst, nämlich ökologisch auf einem Nebenerwerbsbauernhof. – So sieht es aus. Deshalb ist es wichtig, dass wir einen Paradigmenwechsel in der Landwirtschaft hinbekommen.
Zu Frau Dr. Deicke, dass die Betriebsgröße nicht ausschlaggebend sei: Ich habe mir die Zahlen für einen Vergleich zwischen Sachsen und der Schweiz herausgesucht.
In der Schweiz beträgt die durchschnittliche Betriebsgröße 20 Hektar, in Sachsen 110,5 Hektar. In der Schweiz arbeiten im Durchschnitt pro 100 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche 16,28 Beschäftigte, in Sachsen 3,93. – So viel zu dem Verhältnis zwischen Größe und Arbeitsfläche.
Zum Schluss noch zum Thema Kappung und Degression. Ich glaube, wir haben in den neuen Bundesländern nach der friedlichen Revolution ein System durchgesetzt, das einer kleinen Gruppe Subventionen in Millionenhöhe sichert,
Arbeitsplatzabbau in der Landwirtschaft forciert und wesentlich zur Landflucht im Osten beiträgt. Die Etablierung einer neuen bäuerlichen Landwirtschaft in Ostdeutschland wurde dadurch verhindert. Sie ist aber die Grundlage für ländliches Leben und Identifikation und Arbeitsplätze im ländlichen Raum.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun den Antrag in Drucksache 5/7826 zur Abstimmung und bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Antrag zustimmen möchten. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und einigen Stimmen dafür ist der Antrag mehrheitlich nicht beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
In diesem Antrag fordert die Fraktion der GRÜNEN, an der Neugestaltung der GAP aktiv mitzuwirken, die Fördermittelvergabe derart zu strukturieren, dass öffentliche Interessen gewahrt werden, und die Direktzahlungen an konkrete Umweltleistungen zu knüpfen.
Sehr geehrte Damen und Herren von den GRÜNEN, Ihre Forderungen hinken der Entwicklung hinterher. Ich möchte ein paar Beispiele Ihres Antrages aufgreifen und kritisch würdigen.
Beginnen wir mit dem Beispiel Gentechnik. Am 17. Januar konnten wir lesen: „BASF verlässt frustriert Europa und lagert alle Bereiche der Pflanzenbiotechnologie in die USA aus.“ Seit 2008 herrscht in Deutschland ein Verbot für gentechnisch veränderte Maispflanzen. Seit 2010 ist gentechnischer Mais in Deutschland praktisch nicht mehr relevant. Das Gleiche gilt seit 2011 für gentechnisch veränderte Kartoffeln. Mit dem Rückzug der BASF und ihrer Kartoffel Amflora sind die deutschen Felder praktisch frei von Gentechnik.
Schauen wir in die EU: Gentechnisch veränderter Mais – Bt-Mais MON810 – wird in der EU in sechs Ländern angebaut. Die gesamte Anbaufläche ging im Jahr 2010 auf circa 90 000 Hektar zurück. Das ist 1 % der Gesamtanbaufläche für Mais. Weltweit werden 97 % der landwirtschaftlichen Nutzflächen gentechnikfrei genutzt.
Sie sehen, die wirklichen Zahlen entsprechen nicht Ihren Forderungen. Anbieter, die vollständig auf den Einsatz und die Fütterung gentechnisch veränderter Pflanzen verzichten, deklarieren das. In diesem Segment bilden sich dann Marken aus, die von Konsumenten gekauft werden – wenn sie das möchten. Lassen wir die Verbraucher entscheiden, welche Produkte sie bevorzugen! Der geringe Anteil an Gentechnik in der EU geht auf Entscheidungen der Verbraucher zurück, nicht auf staatliche Bevormundung.
Betrachten wir die Ausführungen zur Humusbilanz. Für eine ausgeglichene und nachhaltige Humusbilanz ist ein Besatz von 1,4 bis 1,5 GV pro Hektar notwendig. Sie haben mit der Forderung nach einer Dichte von weniger als 2 GV durchaus recht. Solche Größenordnungen schädigen die Böden und das Grundwasser. Schauen wir nun auf die Kennziffern. In Sachsen beträgt der Viehbesatz 0,54 GV. Das ist zu wenig, um eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu gewährleisten. In Deutschland beträgt er durchschnittlich 1,1 GV, in der EU durchschnittlich 0,9 GV.
Die Cross-Compliance-Verordnung der EU schreibt vor, dass Direktzahlungen nur dann gewährt werden, wenn Landwirte tierschutz- und umweltrechtliche Regeln einhalten. Dafür erließ die EU die Verordnung 1782/2003. Artikel 131 bestimmt, dass für Sonderprämien und die
Mutterkuhprämie eine Besatzdichte von 1,8 nicht überschritten werden darf. Eine Regelung der Besatzdichte ist längst vorhanden.
Wie steht es mit der von Ihnen geforderten Neuregelung der Grünflächen? In Punkt 3 Ihres Antrages fordern Sie, eine Umwandlung von Dauergrünland auszuschließen. In der bereits genannten Verordnung 1782/2003 findet sich in Nr. 4 genau diese Forderung: „Aufgrund der positiven Wirkung von Dauergrünflächen ist der Umwandlung in Ackerland entgegenzuwirken.“ Artikel 5 konkretisiert diese Forderung. Alle von den Mitgliedsstatten im Jahr 2003 als Grünflächen deklarierten Flächen müssen als Dauergrünflächen erhalten bleiben. Auch hier sind Ihre Forderungen bereits ins Regelwerk integriert.
Dasselbe gilt für Ihre Forderung über die Fruchtfolgen. Wie zuvor ist dieser Passus bereits geregelt. Anhang 4 der Verordnung 1782/2003 schreibt vor, dass Regelungen zu Fruchtfolgen erlassen werden können.
Kommen wir auf Ihr Beispiel der Deregulierung zu sprechen. In Nr. 6 fordern Sie, die weitere Deregulierung der Märkte für Agrarprodukte zu verhindern. Genau das Gegenteil ist notwendig! Seit Jahrzehnten gibt es weltweite Kritik an den abgeschotteten Strukturen der europäischen GAP. Der übermäßige Finanzierungsbedarf und Importrestriktionen lassen ebenso genau das Gegenteil als sinnvoll erscheinen. Im Übrigen widersprechen Sie sich mit den Nrn. 6 und 7 selbst. Sie können nicht Regulierung fordern und gleichzeitig die Exporterstattungen abschaffen.
Alle genannten Regelungen werden weiterhin Anwendung finden. 2009 erging die Verordnung 73/2009. Darin bekräftigte die EU ihre Absicht, all diese Umwelt- und Naturschutzvorschriften auch in Zukunft beizubehalten. Einzelne Regelungen erhalten zwar fakultativen Charak
ter. Aber sofern Mitgliedsstaaten bereits Standards über die natur-, umwelt- und tierschutzrechtlichen Belange erlassen haben, dürfen sie nicht hinter diese zurückfallen.
Schauen wir nach Deutschland: Die oben ausgeführten Verpflichtungen finden Sie im Betriebsprämiendurchführungsgesetz, in der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, in der InVeKoS-Verordnung, im Direktzahlungsverpflichtungsgesetz und der Direktzahlungen
Das bedeutet: In Deutschland und in anderen Ländern, die bereits Regelungen erlassen haben, ändert sich nichts an den Fortschritten im Umweltschutz der Landwirtschaft. Deutschland und Sachsen befinden sich auf dem richtigen Weg – und sie werden ihn weiter beschreiten.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Fachregierungserklärung von Staatsminister Kupfer vom vergangenen Dezember verweisen – dort finden Sie wesentliche Punkte der zukünftigen Agrarpolitik. Diese umfassen in Grundzügen alles, was Sie hier fordern.
Sie verlagern die Diskussion also auf einen Nebenschauplatz. Wichtiger sind andere Punkte: Ich verweise auf den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP „Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013“. Wir fordern eine marktorientierte Agrarpolitik, eine zuverlässige Finanzierung der zukünftigen Agrarpolitik und die Beibehaltung der entkoppelten Flächenprämien sowie die weitere Förderung der benachteiligten Gebiete. Das sind die wesentlichen Elemente und nicht Regelungen, die schon seit Jahren Anwendung finden und über die gesellschaftlicher Konsens herrscht.
Die Fraktionen können hierzu Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: NPD, CDU, DIE LINKE, FDP und GRÜNE. Wenn gewünscht, dann kann die Staatsregierung sprechen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Weil LINKE und SPD offenbar meinten, der NPD-Fraktion das Thema aus den Händen nehmen zu müssen, haben wir heute Morgen schon eine Aktuelle Debatte über die geplanten Eintrittsgebühren speziell für den Pillnitzer Schlosspark und über eine mögliche Privatisierung des Staatsbetriebs Staatliche Burgen, Schlösser und Garten geführt. Nun haben Sie im Anschluss an diese