Herr Staatsminister, ich habe Sie jetzt so verstanden, dass die Kontrolle des Landesverfassungsschutzes den Ländern obliegt, in unserem Falle also der PKK. Nun wissen wir, dass der Landtag nicht im Ganzen diese Kontrolle ausüben kann und dass diese Kontrolle zudem auch nicht öffentlich stattfindet. Werden Sie Schritte unternehmen, um eine öffentliche und transparente Untersuchung des Handelns des Landesverfassungsschutzamtes zu ermöglichen, und, wenn ja, welche und wann?
Zunächst einmal ist die PKK ein Gremium des Landtages. Der Landtag hat die entsprechenden Personen in die PKK gewählt, und dass innerhalb dieses Kontrollgremiums, also des ureigenen Gremiums des Landtages, eigene Spielregeln gelten, ergibt sich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
Dass ich an einem transparenten Verfahren interessiert bin, habe ich Ihnen schon in der letzten Innenausschusssitzung deutlich gemacht – und zwar auf den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin –, wo ja zumindest zum Zwischenstand konkrete Fragen gestellt worden sind; wurde sehr konkret und – soweit das aus der Sicht von damals und auf der Grundlage der konkret vorliegenden Erkenntnisse möglich war – geantwortet, sodass dieser erste Schritt gegangen wurde.
Die PKK wird jetzt einen Abschlussbericht einfordern und bekommen. Wie die Parlamentarische Kontrollkommission in ihrer ureigenen Zuständigkeit in puncto Öffentlichkeit weiter vorgehen will, das ist diesem Gremium vorbehalten.
Datenschutz, andererseits in den Informationsrechten der einzelnen Länderparlamente sehen würde. Schlussfolgere ich daraus richtig, dass der Landtag das aus Ihrer Sicht bestehende Hindernis seines Informationsrechtes dadurch beseitigen kann, dass er sein Einverständnis erklärt?
Es gibt erst einmal gesetzliche Rand- und Rahmenbedingungen und auch darüber hatte ich bereits in der Innenausschusssitzung unterrichtet. Frau Jähnigen, Sie werden sich erinnern: In Anwesenheit unseres Datenschutzbeauftragten habe ich unter anderem auf seine Anmerkungen, auf seinen Brief hingewiesen, der mich ausdrücklich auf die datenschutzrechtlichen Probleme und Belange mit Akten hingewiesen hat. Deswegen sind die auch aus dieser Perspektive vorgetragenen Bedenken vorab noch zu prüfen.
Danke, Frau Präsidentin. – Ich habe eine Frage zur Freigabe des Grenzzubringers S 127 für Lkws ohne Berücksichtigung der mangelnden
Am 22. Dezember 2011 erfolgte die Verkehrsfreigabe für den neuen Grenzübergang zwischen Krauschwitz und Leknica bzw. Lugknitz. Seither nutzen immer mehr schwere polnische Lkws den neuen Übergang. Die Grenzzufahrt erfolgt dabei neben einem Neubauabschnitt der S127 über die Kreisstraße 8480 Weißkeißel-Sagar, welche 1970 als Ortsverbindungsstraße gebaut wurde und sich in einem sehr schlechten Fahrbahnzustand befindet. Auch aufgrund der geringen Breite der Straße und enger Kurven können zwei Lkws nicht gefahrlos aneinander vorbeifahren. Erhebliche Gefährdungen bestehen insbesondere für Radfahrer.
Wegen des noch nicht ausgebauten Anschlussstraßennetzes auf deutscher Seite plante das Landratsamt Görlitz im Interesse der Verkehrssicherheit eine Tonnage-Begrenzung für Lkws von 7,5 Tonnen bei der Grenzpassage. Dem Vernehmen nach wurde dieses Vorhaben von übergeordneten Behörden ausgebremst. Damit wird eine erhebliche Unfallgefahr billigend in Kauf genommen.
1. Welche Behörde des Freistaates Sachsen hat unter Missachtung der realen Bedingungen eine Verkehrsfreigabe des Zubringers zum neuen Grenzübergang bei Krauschwitz ohne Tonnage-Begrenzung für Lkws veranlasst?
Sehr geehrter Herr Kollege Jurk! Frau Präsidentin! Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, war im Zusammenhang mit der Eröffnung des Grenzübergangs der Grenzbrücke geplant, die komplette Neubaumaßnahme der S 127N nördlich Weißkeißel, zweiter Bauabschnitt, fertiggestellt zu haben. Diese termingerechte Fertigstellung ist nicht möglich gewesen, weil die von der Region, aber auch von der Landesstraßenbauverwaltung bevorzugten Varianten aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht umsetzbar gewesen sind, sodass in eine neue Variantenprüfung eingestiegen werden musste. Deswegen liegt für diesen zweiten Bauabschnitt noch kein Baurecht vor.
Wir haben die Straßensituation in dem Bereich zwischen Weißkeißel und Sagar, wie Sie sie gerade in Ihrer Frage beschrieben haben.
Hinsichtlich der Verkehrsfreigabe und der Frage der Anordnung von Verkehrseinschränkungen ist bezüglich der Verkehrseinschränkungen der Landkreis Görlitz zuständig. Das gilt sowohl für mögliche TonnageBegrenzungen als auch für Geschwindigkeitsbegrenzungen. Der Landkreis ist berechtigt – bei Vorliegen entsprechender Sachverhalte verpflichtet –, entsprechende verkehrseinschränkende Maßnahmen anzuordnen. Eine Anordnung derselben ist bisher aber nicht vorgenommen worden.
Es ist am Grenzübergang, an der Grenzbrücke selbst eine Dauerzählstelle eingerichtet worden, die dazu dient, das Verkehrsaufkommen zu erfassen. Das Ergebnis dieser Verkehrszählung wird der Landkreis in seine Bewertung hinsichtlich der möglichen Anordnung von verkehrseinschränkenden Maßnahmen einfließen lassen müssen; aber diese Maßnahmen sind ausschließlich in der Zuständigkeit des Landkreises zu treffen.
Hinsichtlich der weiteren Maßnahmen hatte ich bereits dargestellt, dass der entsprechende Ausbau der Kreisstraße geplant ist. Es ist inzwischen eine Umwidmung der Kreisstraße als Staatsstraße erfolgt und im Rahmen der Straßenbauverwaltung wird die entsprechende Planung vorangetrieben, damit möglichst zügig Baurecht erreicht wird und die unbefriedigende Situation in diesem Straßenabschnitt beseitigt werden kann.
Wenn ich Sie recht verstehe, waren weder die Landesdirektion noch das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in die Frage Tonnagebegrenzung einbezogen.
Ich habe eine Zuarbeit aus dem Fachbereich erhalten, in der diese Frage verneint wurde. Ich habe in Vorbereitung der heutigen Landtagssitzung gestern im Fachbereich noch einmal nachgefragt. Hier wurde auf
Ich habe noch eine zweite Nachfrage. Wir haben de facto einen Präzedenzfall, und zwar mit dem Grenzübergang von Hagenwerder nach Radomierzyce bzw. Radmeritz, der im Jahre 2003 eröffnet wurde und wo die polnische Seite eine Tonnagebegrenzung von 7,5 Tonnen beantragt hatte. Dem ist dann auch stattgegeben worden. Ich kann mich noch erinnern, dass das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Jahr 2009 auf Antrag der Stadt Görlitz versucht hat, diese Tonnagebegrenzung gänzlich aufzuheben. Das Ergebnis war, dass die Polen das mit Blick auf die unmittelbare angrenzende Bebauung der Ortschaft Radomierzyce wegen der zu erwartenden Lärmbelästigung abgelehnt haben. Man hat sich dann auf 12 Tonnen verständigt.
Meine Frage ist, warum Sie als Ministerium nicht in ähnlicher Weise tätig geworden sind; denn ich glaube, es muss gleiches Recht für alle gelten. Wenn die polnische Seite das durchsetzt, sollte auch die deutsche Seite nachziehen.
Ich möchte wiederholen: Für die entsprechenden verkehrseinschränkenden Maßnahmen ist ausschließlich der Landkreis Görlitz zuständig. Der Landkreis Görlitz ist berechtigt und auch verpflichtet, bei Vorliegen einer entsprechenden Situation verkehrseinschränkende Maßnahmen auf dem entsprechenden Straßenabschnitt zu treffen. Er ist dazu auch verpflichtet, und zwar unabhängig davon, wie die polnische Seite unter Umständen die Dinge sieht. Auf dem Straßennetz des Landkreises Görlitz ist der Landkreis autonom, eine entsprechende Verkehrsbeschränkung vorzunehmen. Ich weiß, dass es in diesem Zusammenhang Überlegungen gibt, Geschwindigkeitsbegrenzungen anzuordnen. Dazu, aus welchen Gründen das noch nicht geschehen ist und warum der Landkreis Görlitz davon abgesehen hat, kann ich keine Angabe machen. Aber der Landkreis Görlitz könnte diese Maßnahmen vornehmen, wenn er es wollte.
1. Wann und in welcher Weise hat die Staatsregierung – Ministerpräsident, Staatskanzlei, SMWA – an den Verhandlungen zur Zukunft von Manroland teilgenommen bzw. Einfluss ausgeübt?
2. Welche Auswirkungen wird die Zerschlagung von Manroland auf den Standort Plauen, die Beschäftigten von Manroland sowie die Zulieferer aus Sicht der Staatsregierung haben?
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Brangs, ich komme zu Ihrer ersten Frage. Sie haben formuliert „an den Verhandlungen zur Zukunft“. Das ist ein bisschen allgemein formuliert. Deswegen möchte ich das präzisieren, weil es eine Vielzahl von Verhandlungen und Gesprächen gegeben hat.
Ich möchte auf die Verhandlungen eingehen, die der Insolvenzverwalter mit Investoren geführt hat, und dazu erklären, dass die Staatsregierung an den Verhandlungen des Insolvenzverwalters mit potenziellen Investoren nicht teilgenommen und auch keinen Einfluss auf die Verhandlungen des Insolvenzverwalters mit den Investoren ausgeübt hat.
Gleichwohl hat die Staatsregierung den Prozess der Insolvenz von Manroland mit dem Standort Plauen intensiv begleitet. Dazu fand eine Vielzahl von Gesprächen statt, unter anderem in Augsburg mit dem Insolvenzverwalter, in der Staatskanzlei, vor Ort in Plauen, aber auch bei mir im Ministerium. In diese Gespräche eingebunden waren der Insolvenzverwalter, die Unternehmensleitung, die Gewerkschaft, aber auch der Betriebsrat.
Wir haben in diesen Gesprächen deutlich gemacht, dass wir ein hohes Interesse daran haben, den Standort Plauen zu erhalten. Wir haben in diesen Gesprächen relativ deutlich gemacht, welche Möglichkeiten der Freistaat Sachsen hat, eine Sicherung des Standortes Plauen durch entsprechende Maßnahmen zu begleiten. Sie wissen, dass in dieser Situation auch beihilferechtliche Maßnahmen und EU-Regularien zu beachten sind. Deswegen war es wichtig, frühzeitig darauf hinzuweisen, welche Möglichkeiten uns gegeben sind, aber auch zu sagen, um nicht übergroße Erwartungen zu wecken, welche Möglichkeiten uns eben nicht gegeben sind.
Hinsichtlich der Bewertung der jetzt eingetretenen Situation muss man das aus meiner Sicht mit einem lachenden und einem weinenden Auge sehen. Es ist sicherlich sehr schmerzlich, dass wir in Plauen bei Plamag den entsprechenden Arbeitsplatzverlust haben werden. Das ist bedauerlich für die Mitarbeiter und für die betroffenen Familien. Wenn man sich aber die jetzt gefundene Lösung ansieht, nämlich eine Eigenständigkeit des Werkes in Plauen, so bin ich der Auffassung, dass unter den möglichen Varianten, die in den Verhandlungen zur Wahl standen, diese Eigenständigkeit mit die beste Lösung ist. Diese Lösung ist ja auch von der Belegschaft und von der Gewerkschaft favorisiert worden.
Die Eigenständigkeit bietet aus meiner Sicht insbesondere die Möglichkeit, die Lieferbeziehungen mit Vertragspartnern außerhalb der Manroland-Gruppe, die in Plauen – auf niedrigem Niveau, wohlgemerkt – bereits vorhanden waren, zu intensivieren. Insbesondere ist in Plauen das Know-how im Bereich mechatronischer Systeme erhalten geblieben. Hier sehen wir durchaus die Möglichkeit, Lieferbeziehungen außerhalb der Manroland-Gruppe aufzubauen.
Die Tatsache, dass im Rahmen des gesamten Verfahrens der Standort Plauen mit einem langfristigem Liefervertrag Richtung Augsburg ausgestattet werden soll, bietet aus unserer Sicht die Möglichkeit, dass es bei entsprechender Akquise neuer Aufträge – und diese Akquise halte ich nicht für unwahrscheinlich – wieder zu einem erheblichen Mitarbeiteraufwuchs in Plauen kommen kann, weil die Kernkompetenz im Bereich mechatronischer Systeme anscheinend noch erhalten geblieben ist.
Aus dem SMWA hat die Gespräche federführend der Staatssekretär Fiedler geführt. Da ich an den Gesprächen selber nicht teilgenommen habe, kann ich Ihnen aus dem Stegreif auch nicht sagen, wer an den Gesprächen noch beteiligt war. Ich weiß, dass sich die Staatskanzlei intensiv um diesen Prozess gekümmert hat. Ich bitte um Nachsicht, dass ich Ihnen die Gesprächspartner aus dem Stegreif nicht namentlich nennen kann. Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.
Dann zielt meine Frage genau in die Richtung, ob Sie mir sagen können, was die Beweggründe dafür waren, dass Sie persönlich nicht an diesen Gesprächen teilgenommen haben.
Ich war der Auffassung, dass Staatssekretär Fiedler, da er den Insolvenzverwalter aus anderen Verfahren schon kannte, der geeignete Mann ist, diese Gespräche zu führen. Deswegen hielt ich es für sachgerecht, dass diese Gespräche von Staatssekretär Fiedler geführt wurden. Ich hatte auch den Eindruck, dass aus den Kreisen, die diese Gespräche geführt haben, die Art und Weise, wie sich Herr Fiedler in diesen Gesprächen um Lösungen für den Standort Plauen bemüht hat, große Anerkennung gefunden hat.