Werte Abgeordnete! Ich denke, Ihnen ist sehr wohl bekannt, dass jeder weitere Bettenabbau in Sachsen die Existenz mancher Krankenhäuser gefährden kann. Auch wenn Sie, Frau Ministerin, keine Schließungen planen, wird die Finanzierung von Krankenhäusern im ländlichen Raum immer komplizierter. Ein Krankenhaus ist heute nicht mehr nur die Berechnung nach Einwohnerzahlen mal Häufigkeit mal Verweildauer durch die Bettenbenutzung an 365 Tagen im Jahr. Das geht etwas am Leben vorbei. Krankenhaus ist heute nicht die Anzahl der Betten. Krankenhaus im ländlichen Raum ist eben auch die ambulante Versorgung der Menschen, die im Umland leben und die das Krankenhaus nutzen müssen, wenn der ambulante Arzt fehlt.
Wir sehen weiteren Schließungen von Klinikstandorten im ländlichen Raum sehr kritisch entgegen. Eine immer weitere Konzentration auf zentrale Standorte hat große Auswirkungen auf die Ansiedlung von Haus- und Fachärzten. Der Kreis schließt sich, wenn Krankenhäuser für ihre MVZs Arztsitze kaufen und somit im ländlichen Raum Lücken in der ambulanten ärztlichen Versorgung sehr bewusst in Kauf genommen haben. Aber dazu können Sie ja leider keine Aussage geben.
Jede Haushaltsplanung der letzten Jahre brachte für die Krankenhäuser eine Kürzung der investiven Mittel. Krankenhäuser müssen auf Eigenmittel und Kredite zurückgreifen. Eigenmittel und Zinslasten gehen jedoch immer zulasten der Patienten sowie zulasten der Mitarbeiter(innen), die Lohneinbußen zustimmen sollen bzw. die Ausgliederungen in Tochtergesellschaften hinnehmen müssen. Diese Entwicklung ist nicht gesund. Ein Signal an die Krankenhausträger wäre eine deutliche Erhöhung der Investitionen im Rahmen der Haushaltsplanung.
Sehr geehrte Frau Clauß! Ich weiß, Sie haben sich auf Bundesebene sehr stark in die Erarbeitung des jetzt vorliegenden Gesetzes eingebracht. Für diese Initiative vielen Dank! Für Sachsen, für die Menschen in Sachsen ist es umso wichtiger, dass auch zukünftig ihre gesundheitliche Versorgung gesichert, erreichbar und finanzierbar bleibt. Sie schreiben selbst, dass die Sächsische Staatsregierung eine Stärkung der Länderkompetenzen für erforderlich hält, beantworten aber die Frage nach deren Umsetzung damit, dass der Staatsregierung keine Aufgaben bei der Umsetzung der neuen Aufgaben zukommen. Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung obliegt der Kassenärztlichen Vereinigung. Das wundert mich schon. Aber die Anfrage ist ein halbes Jahr her.
Ich hoffe, diese Einstellung hat sich in den letzten Monaten geändert und Sie sind auf das Versorgungsstrukturgesetz vorbereitet; denn Sie wussten ja, was auf Sie zukommt. Ich hoffe, Sie haben über der zielstrebigen Arbeit
an diesem Gesetz auf Bundesebene uns Sachsen nicht vergessen. Wir brauchen für Sachsen eine sektorenübergreifende Bestandsaufnahme, um die aktuelle und zukünftige Versorgungsrealität zu erfassen. Und wir brauchen eine Konzeption zur ambulanten und stationären gesundheitlichen Versorgung auf der Grundlage des Versorgungsstrukturgesetzes. Genau das liegt in Ihrer Verantwortung.
Deshalb fordern wir Sie auf, im Rahmen Ihrer gesundheitlichen Daseinsvorsorge Ihre Verantwortung wahrzunehmen und die Entwicklung nicht dem Selbstlauf zu überlassen. Wir brauchen eine Bedarfsplanung, die – mit dem nächsten Haushaltsplan abgestimmt – weitere Fördermittel für Ärzte und Kliniken vorsieht. Wir brauchen ein Gesamtkonzept, wie zukünftig dem zunehmenden Ärztemangel begegnet wird.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal möchte ich für die sehr ausführliche Beantwortung dieser Großen Anfrage durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz unter aktiver Beteiligung sowohl der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsens, der Sächsischen Landesärztekammer als auch der Sächsischen Krankenhausgesellschaft meinen herzlichen Dank, auch im Namen der CDU-Fraktion, aussprechen.
Diese Beantwortung hat nicht nur Zeit und Personal gebunden, sondern eigentlich auch einmal Klarheit darüber geschaffen, dass der Freistaat Sachsen sich in ein Gesamtorchester Deutschland einfügt, ohne aus den Reihen auszuscheren. Lassen Sie mich an dieser Stelle auch im Namen meiner Fraktion allen Ärztinnen und Ärzten, allen pflegerisch tätigen Männern und Frauen, dem technischen Personal und allen ungenannten Heinzelmännchen und -frauen, die diese Maschinerie Gesundheitswesen zum Wohle unserer Menschen aufrechterhalten, Dank sagen.
Meine Damen und Herren! Nach wie vor verfügt unser Freistaat Sachsen über eine gute ärztliche Versorgung, sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich. Es zeigen sich aber Entwicklungen, die die bestehenden Versorgungsstrukturen mittel- bis langfristig, insbesondere im ländlichen Raum, deutlich verändern. Das leugnet keiner.
Zwar ist die Anzahl der berufstätigen Haus- und Fachärzte von 2001 bis 2010 in Sachsen auf 15 157 – nach Beantwortung dieser Frage – gestiegen, aber vor dem Hintergrund der regional unterschiedlichen Verteilung, der Altersstruktur der niedergelassenen Ärzte und der unter
schiedlichen Tätigkeitsfelder zeichnen sich Strukturprobleme ab. Aber – und das hören Sie, verehrte Abgeordnete der LINKEN mit Sicherheit nicht sehr gern –: Wir haben keine Ausnahmesituation im Freistaat Sachsen. Das ist nicht schön, aber es ist halt so. Die Sorgen in der Absicherung vor allem der ambulanten ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum treffen Länder wie Schleswig-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz. Ich führe sie nur stellvertretend an. Schauen Sie ins Internet, googlen Sie: Die Reden sind teilweise deckungsgleich, zumindest, was die Problematik anbelangt.
In allen Bundesländern wird nach regionalen Lösungen gesucht, um die künftige Gesundheitsversorgung sicherstellen zu können. Sachsen beschreitet im Gleichklang mit den für die Versorgung zuständigen Vertretern, sowohl der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, der Sächsischen Landesärztekammer, der Sächsischen Krankenhausgesellschaft und natürlich auch den Krankenkassen, seit vielen Jahren diesen Weg. Die Maßnahmen wurden in der Beantwortung der Anfrage aufgeführt; sie sind aber auch schon hier im Plenum diskutiert worden. Wahrscheinlich waren die geistigen Urheber des Entschließungsantrages der LINKEN immer abwesend – wie, das bleibt Ihrer Fantasie überlassen –; denn Ihr Entschließungsantrag strotzt nur so von Ignoranz bis totaler Unwissenheit über die Maßnahmen gegen den drohenden Ärztemangel in Sachsen.
Aus diesem Grund möchte ich in meinem Beitrag noch einmal auf einige Schwerpunkte eingehen, um diese Bedeutung, die Sachsen schon seit Langem erkannt hat, noch einmal zu vertiefen.
Zur freundlichen Erinnerung nenne ich unter anderem die Regelung für die weggefallenen Sicherstellungszuschläge nach § 105 SGB V, die Sachsen im Planungsbereich Torgau/Oschatz vormals erstmalig gewährt hatte. Diese trat erst auf Betreiben von Sachsen mit dem GKVFinanzierungsgesetz zum 1. Januar 2011 wieder in Kraft.
Als zweites Beispiel sei kurz das Förderprogramm der Investitionskosten für Arztpraxen aufgeführt. Leider ist es bereits ausgelaufen, aber immerhin gewährte dieses Programm bis zu 200 000 Euro Zuschlag.
Meine Damen und Herren! Auch die sächsischen Körperschaften des öffentlichen Rechts waren aktiv. Auf Initiative der KV, also der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, wurde der Demografiebezug in die Bedarfsplanungsrichtlinie auf Bundesebene eingeführt. Folglich werden nun in den Berechnungen zur Bedarfsplanung demografische Aspekte berücksichtigt. Dass dies nicht unbedingt bei allen Beteiligten auf Wohlwollen stieß, ist leicht nachvollziehbar, da dadurch die Versorgungssituation noch etwas verschärfter wird. Das zeigen die Tabellen.
Doch die Kassenärztliche Vereinigung wusste, was sie tat. Immerhin ist sie – wie alle anderen Kassenärztlichen Vereinigungen – für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung verantwortlich. Dafür haben sie den gesetzlichen Auftrag übertragen bekommen. Sie erhalten auf Länderebene die finanziellen Mittel für die leistungsbezogene Honorarverteilung an die Ärzte von den Krankenkassen.
Sehr geehrte Abgeordnete! Seit dem 1. Januar 2012 gilt das Versorgungsstrukturgesetz. Auf Initiative der Länder hat der Bundesgesetzgeber den Ländern weitgehende Rechte zur regionalen Bedarfsplanung eingeräumt, sodass künftig von vielen Rahmenvorgaben des gemeinsamen Bundesausschusses abgewichen werden kann. Die Länder erhielten mehr Mitsprache- und Beteiligungsrechte in den Selbstverwaltungsgremien von Ärzten und Krankenkassen. Künftig können so die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel wirkungsvoller abgestimmt und gebündelt eingesetzt werden.
Lassen Sie mich noch zu zwei weiteren Schwerpunkten kommen, zunächst zum Krankenhausbereich: Es ist kein Geheimnis, dass die Bundesländer ihre Planungshoheit in diesem Bereich souverän verteidigt haben. Das ist auch gut so. Denn nur vor Ort kann eine bedarfsgerechte und künftig intensivere Abstimmung in der Zusammenarbeit über die Sektorengrenzen und über die Einzugsbereiche hinaus erfolgen. Der Bundesgesetzgeber ist auf die Forderung nicht nur der Länder, sondern auch der Gremien eingegangen und ermöglicht neue Formen der Zusammenarbeit sowie der Versorgung. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz wird die ambulante spezialärztliche Versorgung für Menschen mit Erkrankungen mit schwerer Verlaufsform, wie HIV, Krebs, Multiple Sklerose und anderen schweren sowie seltenen Erkrankungen, ermöglicht. Die Furcht der niedergelassenen Ärzte vor Konkurrenzsituationen wurde bei diesem ebenso Beschluss beachtet wie die Angebote der Krankenhäuser zur Bereitstellung von neuen Versorgungsangeboten in ihren Häusern.
Dass dies nicht im Alleingang geschieht, ist schon durch die Voraussetzung einer vertraglichen Gestaltung zwischen den Leistungserbringern und den Krankenkassen abgesichert. Künftig wird durch die Etablierung und die Wirkung eines Landesausschusses die Entwicklung der Versorgung in gemeinsamer Verantwortung aller Gremienmitglieder wahrgenommen. Dass dieser Landesausschuss etabliert wird, dafür hat sich der Freistaat Sachsen auf Bundesebene starkgemacht, und wer richtig zugehört hat: Im letzten Ausschuss hat Frau Ministerin zugesichert, dass in den nächsten Tagen eine Einladung für die Etablierung dieses Landesausschusses an alle, die mitwirken wollen und mitwirken sollen, herausgeht. Ich denke, wir werden darüber auch informiert.
Gut ist die Etablierung dieses Landesgremiums, weil dann endlich – endlich und hoffentlich – die gegenseitigen Schuldzuweisungen für Engpässe, Unterfinanzierung, Überbelastung oder Flecken in der Versorgungslandschaft und andere Klagen minimiert werden und – ich bin eine
Klagen, wie sie heute in einer bekannten Zeitung in großen Lettern entgegensprangen, helfen keinem – schon gar nicht den Versicherten oder Patienten. Geld ist unglaublich viel im System. Der weitaus größte Anteil kommt von den Versicherten. Das sollte immer wieder in allen Diskussionen hervorgehoben werden. Versicherte haben nicht nur ein Recht auf gute Versorgung, sie sollten auch diejenigen sein, um die sich das gesamte System aufbaut.
Gott sei Dank gibt es gute Gemeinschaftsinitiativen, die sich ohne viel Jammern engagieren und für eine gute medizinische Versorgung aktiv und kreativ arbeiten. Ich denke dabei an verschiedene Modellprojekte zwischen Universitätskliniken, Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten. Beispielhaft möchte ich das Carus Consilium Sachsen nennen. Ziel ist es, durch eine partnerschaftliche und innovative Zusammenarbeit die Gesundheitsversorgung in der Region zu sichern. Seit der Gründung des Carus Consiliums Sachsen haben sich Kostenträger, medizinische Leistungserbringer, Einrichtungen der
Forschung und der Unternehmen zusammengefunden, um eine gute medizinische Versorgung nach hohen Qualitätsansprüchen auch in der Fläche unseres Freistaates anzubieten. Als Modellregion erhielt das Carus Consilium nicht nur finanzielle Förderungen, sondern über Sachsen und über Deutschland hinaus auch eine hohe Akzeptanz, Anerkennung und neue Partnerschaften.
Abschließend möchte ich noch auf die Nachwuchsgewinnung eingehen. Ich sagte es bereits eingangs: Sachsen spielt im Gesamtorchester. Alle Bundesländer haben eine vergleichbare Situation. Es ist kein Geheimnis, dass Sachsen zu den ersten Bundesländern gehörte, die ein Programm „Studienbeihilfe“ einführten. Finanziert durch die Krankenkassen und durch das Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz, können bis zu 50 Studierende über maximal vier Jahre eine Staffelung von 300, 400, 600 Euro monatlich erhalten, wenn sie sich verpflichten, nach Ende der Studienzeit und Weiterbildung als Hausarzt in einem unterdurchschnittlich versorgten Gebiet tätig zu werden. Auch Medizinstudenten, die sich verpflichten, eine Weiterbildung zum Facharzt für Psychotherapie und Psychiatrie in einem landeseigenen Krankenhaus zu absolvieren, erhalten ab dem fünften Semester 400 Euro monatlich.
Meine Damen und Herren! Zahlreiche weitere Maßnahmen gegen den Ärztemangel möchte ich aus Zeitgründen nicht benennen. Wer interessiert ist, dem kann ich abschließend wirklich nur das Studium dieser Anfrage und die ausführliche Beantwortung ans Herz legen. Und, meine Damen und Herren, wer sachlich anständig arbeitet und mit einer gesunden Intelligenz versehen ist, der müsste nach dem Studium dieser Anfrage, nach dem Studium der Beantwortung zu dem Ergebnis kommen, dass die Arbeit an der Sicherstellung einer guten medizinischen Versorgung in Sachsen auf Hochtouren in einer
gemeinschaftlichen Aktion nicht nur von SMSV, sondern auch allen anderen Gremien läuft. Für diese Arbeit möchte ich im Namen der CDU Dank sagen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben von meinen Vorrednerinnen zu dieser Debatte zur ärztlichen Versorgung im ambulanten und stationären Bereich schon viele Details gehört. Ich möchte an das anknüpfen, was Frau Strempel zum Schluss erwähnt hat. Es geht nicht nur um die ärztliche Versorgung, sondern auch um die medizinische Versorgung, wie wir diese für die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen sicherstellen wollen. Dafür tragen wir alle im Landtag und natürlich im Besonderen die Staatsregierung die größte Verantwortung. Wir haben in den einzelnen Bereichen viele Mitstreiter, wenn ich an die KVs für die ärztliche Versorgung oder an die Krankenkassen und die Ärztekammern denke.
Bei dieser Aufgabe ist es wichtig, dass man immer eine aktuelle Analyse und Situationsbeschreibung hat, dass man die Bevölkerungsentwicklung, die medizinischen Bedarfe, aber auch die zur Verfügung stehenden Ressourcen und dabei auch die ärztlichen Ressourcen im Blick hat. Zu einer solchen Analyse leistet die Große Anfrage der LINKEN durchaus einen Beitrag, jedoch gibt sie eben keine hinreichende Antwort darauf, wie es um die medizinische Versorgung in Sachsen insgesamt bestellt ist. Das liegt zum einen daran, dass die Antworten relativ eng gefasst worden sind, zum anderen, dass bestimmte Fragen nicht gestellt wurden. Das kann am Zeitpunkt der Anfrage liegen, weil das Versorgungsgesetz damals noch nicht vorlag.
Zum anderen ist es so, dass die Daten nicht besonders neu sind und wir wieder vor dem Hintergrund dieser doch letzten Endes schon älteren Datenlage diskutieren. Die eigentlich interessanten Fragen, die wir uns doch bei der medizinischen Versorgung stellen müssen, sind die nach dieser sektorenübergreifenden Versorgung. Inwieweit hat eine Versorgung im niedergelassenen Bereich auch Auswirkungen auf das, was in den Planungen im stationären Bereich passiert? Wie steht es denn mit den Kapazitäten der Krankenhäuser in den Regionen, in denen im niedergelassenen Bereich ein Ärztemangel zu verzeichnen ist? Hat eine solche Unterversorgung im ambulanten Bereich Auswirkungen auf die Kapazitäten der Krankenhäuser in diesen Regionen, oder nicht? Sind das dann auch noch genau die Krankenhäuser, bei denen wir ebenfalls eine Vielzahl der freien Arztstellen im stationären Bereich
Auf diese sektorenübergreifenden Fragen, die eigentlich für eine Einschätzung der Situation gestellt werden müssen, bekommt man keine Antwort.
Ein anderes Beispiel: Welche Auswirkungen hat es – wie man aus der Anfrage lesen kann –, dass allein in DresdenStadt nach neuer Bedarfsrichtlinie 59 freie Hausarztstellen zur Verfügung stehen? – In Dresden-Stadt also. Auf den ersten Blick ist es schon erstaunlich, weil wir immer vom Ärztemangel im ländlichen Raum sprechen. Wir sehen, dass auch in den Städten in bestimmten Bereichen ein Arztmangel zu verzeichnen ist, wenn er in der Stadt vielleicht auch nicht so besonders auffällt, weil dort die Alternativen größer sind. Trotzdem stellt sich die Frage nach den Auswirkungen dieser Zahl, weil es andere Konsequenzen hat, wenn ich als Arzt eine Niederlassung in Dresden führen will: Wie kann ich es schaffen, dass dennoch die Ärzte in den ländlichen Raum gehen, wenn die Konkurrenz durch die attraktiven Städte schon in Sachsen so groß ist?