Protokoll der Sitzung vom 09.12.2009

Zu den herkömmlichen Maßnahmen zum Schutz vor Passivrauchen – und damit zugunsten des Gesundheitsschutzes – tritt somit eine weitere hinzu. Ich bitte Sie daher sehr um die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und unserem Entschließungsantrag.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Die Fraktion GRÜNE, bitte; Frau Abg. Herrmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Diskussion werde ich an dieser Stelle nicht führen, auch wenn sie meine Vorrednerin andeutete, indem sie sagte, mit der vorgelegten Novellierung würde endlich die Privatsphäre der Bürger geschützt: Ich werde nicht die Diskussion führen, ob ein Nichtraucherschutzgesetz das geeignete und gebotene Mittel ist, um Schutz vor den Gefahren des Rauchens, vor allem des Mitrauchens der Nichtraucher, des Passivrauchens, zu gewährleisten. Diese Diskussion haben wir in den vergangenen zwei Jahren hier im Haus heftig geführt, und mit der Vorlage einer Novellierung haben Sie diese Diskussion beantwortet. Sie bejahen damit, dass ein Gesetz ein geeignetes Mittel ist. Nur: Die Frage ist, wie das Gesetz ausgestaltet ist, um das Gesetzesziel, das Sie benennen, zu erreichen.

Unserer Meinung nach muss ein Gesetz so gefasst sein, dass der Schutz der Nichtraucher, natürlich auch der Schutz der Raucher und vor allem die Prävention von

Kindern und Jugendlichen, erreicht wird. Herr Kollege Krauß, Sie haben eben nicht recht, wenn Sie das Bundesverfassungsgericht zitieren und sagen, dieses hätte uns geboten, die Regelung zu lockern.

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Wege offengelassen. Der eine Weg ist die strikte Regulierung, also der absolute Nichtraucherschutz. Der andere Weg ist, die Ungleichbehandlung, die durch Ihr Gesetz im vergangenen Jahr eingeführt wurde, wieder auszuräumen. Wir haben damals schon gesagt, dass es so kommen wird, dass diese Ungleichbehandlung das Gesetz zum Kippen bringen wird. Die GRÜNE-Fraktion hatte einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der eine strenge Regelung vorgesehen hat, und mit dieser wären Sie auch vor dem Bundesverfassungsgericht nicht gescheitert.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie in den letzten Wochen verfolgen konnten, sind nicht nur in Bayern viele Menschen der Meinung, dass ein strenger Nichtraucherschutz an der Zeit ist und durchgesetzt werden sollte. Im Übrigen gehören zu diesen Menschen auch viele Raucher und Gaststättenbetreiber; denn das Bild der leeren Kneipen, das Sie von der Koalition gemeinsam mit der Dehoga immer an die Wand malen, hat mit der Realität nichts zu tun. Auch in anderen europäischen Ländern, die längst strengere Regelungen als Deutschland haben, sind die Kneipen nicht leer.

Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, sind schlicht und einfach vor der Lobby der Raucher eingeknickt, und genau das sieht man dem Versuch einer neuen Regelung des Nichtraucherschutzes auch an. Das Gesetz wird durch Ihre Maßnahmen löchrig wie ein Schweizer Käse.

(Heiterkeit des Abg. Alexander Krauß, CDU)

Mitarbeiter(innen) sind überhaupt nicht mehr geschützt, und wie Sie wissen, lässt die Bundesarbeitsstättenverordnung Rauchen an Arbeitsplätzen wie in der Gastronomie eben zu. Natürlich wäre der Bundesgesetzgeber aufgerufen, eine andere Regelung zu ergreifen. Unsere Bundestagsfraktion hat dies in der Vergangenheit auch schon versucht, ist jedoch bisher an der Mehrheit im Parlament gescheitert.

Die Frage ist aber doch: Was sagen Sie nun schwangeren Mitarbeiterinnen, die ihr Kind nicht der Schadstoffbelastung in der Kneipe aussetzen wollen? Bleibt ihnen nur die Kündigung? Und was hat Sie eigentlich geritten, in geschlossenen Gesellschaften das Rauchen zuzulassen? Fragen Sie doch einmal in den Gaststätten nach, welche geschlossenen Gesellschaften sich das Jahr über anmelden. Das ist in der Mehrzahl eben nicht der Feuerwehrverein, und es sind auch nicht der Faschingsklub oder die Betriebsfeiern, sondern in der Mehrzahl sind es Familienfeiern, Geburtstag der Oma, Goldene Hochzeit usw. usf.

(Uta Windisch, CDU: Die müssen doch nicht rauchen!)

Sie nehmen den Schutz unserer Kinder überhaupt nicht ernst, wenn Sie solche Ausnahmeregelungen ins Gesetz schreiben. Ohne Not, liebe Kolleginnen und Kollegen – ohne Not! –, schreiben Sie hinein, dass in geschlossenen Gesellschaften geraucht werden darf. Schlimm genug, dass dies Erwachsene immer noch – hier stimmt das Bild, das die Kollegin gezeichnet hat, eben nicht – im Beisein von Kindern tun. Sie unterstützen das de facto auch noch durch solche Ausnahmen.

Im Übrigen sind hinterher in diesen Raucherräumen auch wieder Nichtraucher zu Gast; und wenn wir wissen, wie sich die Schadstoffbelastung zusammensetzt, dann wissen wir auch, dass die Schadstoffe in den Räumen noch lange in Gardinen, Möbeln usw. vorhanden sind und das auch nicht durch Lüften beseitigt werden kann.

Dann kommt noch das i-Tüpfelchen: die Berufsschulen. Es gibt ein Rechtsgutachten, das die CDU-Fraktion in Auftrag gegeben hat, und in diesem steht eindeutig: Wenn Sie Ausnahmen für die Berufsschulen zulassen, dann gilt das in gleicher Weise für die Gymnasien, denn auch dort gibt es Schülerinnen und Schüler, die über 18 Jahre alt sind. Sie nehmen hier schon wieder ohne Not eine Ungleichbehandlung vor, die Ihnen vor dem Verfassungsgericht auf die Füße fallen wird. Und was haben wir dann? Dann haben wir eine „unendliche Geschichte des Nichtraucherschutzes“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, darauf kann ich gern verzichten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Im Übrigen wird eine Novellierung auch schon deshalb wieder anstehen, weil die Kommission der EU eine Empfehlung des Rates über rauchfreie Zonen vorbereitet. Der Entwurf stammt vom 30.06.2009. Dann wird sich auch Sachsen bewegen und die EU-Forderung umsetzen müssen. Alle Abgeordneten haben in Vorbereitung auf diese Debatte Briefe von den Fachstellen für Suchtprävention, vom Kinderschutzbund, von der Sächsischen Landesstelle gegen Suchtgefahren und der Sächsischen Landesärztekammer bekommen, in denen sie noch einmal ausdrücklich aufgefordert wurden, die Löcher im Nichtraucherschutzgesetz nicht zuzulassen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie hätten gut daran getan, die Meinung der Fachleute ernst zu nehmen und nicht eine Novellierung vorzulegen, die dem Gesetzesziel nicht mehr gerecht wird.

Zum Schluss: Es gibt eine Kleine Anfrage meiner Kollegin Astrid Günther-Schmidt aus der letzten Legislatur, betreffend Rauchen an Berufsschulen. Darauf antwortete Herr Prof. Dr. Roland Wöller: „Die Staatsregierung beabsichtigt, weder das Rauchverbot an Schulen aufzuheben, noch Nikotin oder andere Suchtmittel an Schulen freizugeben.“

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die NPDFraktion; Herr Dr. Müller.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte seitens der NPD-Fraktion Zustimmung zu dem Änderungsgesetz signalisieren. Von unserer Seite gibt es ein klares Ja zum Nichtraucherschutz, aber nicht durch Überreglementierung.

Die NPD-Fraktion verfolgt zwei wesentliche Ziele beim Nichtraucherschutz: zum einen den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Wir waren in der 4. Wahlperiode immerhin die erste Fraktion, die einen entsprechenden Antrag eingebracht hat. Das zweite Ziel ist der Schutz der Nichtraucher vor ungewolltem Passivrauchen. Alles Weitere obliegt unseres Erachtens der Selbstverantwortung der Bürger und kann nicht durch Gesetze, sondern nur durch Gesundheitserziehung und entsprechendes gesellschaftliches Umdenken erfolgen.

Meine Damen und Herren! Meiner Erkältung geschuldet, gebe ich den Rest zu Protokoll.

Vielen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Ich mache eine Ausnahme wegen Ihrer Stimme. Aber Sie wissen, wenn man eine Rede beginnt, kann man sie am Ende nicht zu Protokoll geben.

(Christian Piwarz, CDU: Dann muss man sie auch zu Ende bringen!)

Bitte beim nächsten Mal daran halten.

Meine Damen und Herren! Möchte noch jemand aus den Fraktionen das Wort nehmen? – Herr Abg. Krauß, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war jetzt, in der Weihnachtszeit, bei einigen geschlossenen Gesellschaften, die übrigens alle nichtraucherfrei waren; und man singt im Erzgebirge ein Lied, das den Refrain hat: „Wenn is Raachermannl nabelt, un is socht kaa Wort drzu, und dr Raach steicht an dr Deck nauf, sei mer alle zamm su fruh. Und schie ruhig is in Stübl, steicht dr Himmelsfriede ro. Doch im Harzen lachts un jubelts: Ja, de Weihnachtszeit is do!“

(Beifall des Abg. Tino Günther, FDP)

Ich habe heute früh natürlich nicht gedacht, dass wir alle zusammen froh sind, wenn bei diesem Gesetz der Rauch aufsteigt, und erst recht nicht, dass der Himmelsfriede auf Erden kommt. Aber ich habe schon erwartet, dass wir etwas sachlicher diskutieren.

Hier steht nicht der Gesundheitsschutz insgesamt zur Debatte, hier geht es nicht um irgendeinen Schweizer Käse, sondern hier geht es um eine Feinjustierung eines Gesetzes nach zwei Jahren, dass man einmal schaut, was man dort noch ein klein wenig besser machen könnte.

Dabei möchte ich auf zwei Punkte eingehen, die Frau Neukirch und Frau Herrmann angesprochen hatten. Die geschlossenen Gesellschaften: Man hat hier wirklich den Eindruck, als ob es jetzt zur Pflicht erklärt wird, dass man

in geschlossenen Gesellschaften rauchen muss. Das steht aber nicht drin. Ich kann Ihnen sagen – ich habe es bereits gesagt –: In meiner Familie käme das nicht vor; und ich kann mir auch keinen Gastwirt vorstellen, der einen Raum hat, in dem ständig nicht geraucht wird, und dann sagt: Nach einem halben Jahr lasse ich mal darin rauchen. – Das wird er nicht machen. Ich denke, man wird sehr verantwortungsbewusst mit dieser Änderung umgehen.

Zum Thema Berufsschulen. Ich erkläre Ihnen einmal, wieso wir nur die Berufsschulen aufgenommen haben, Frau Kollegin Neukirch: Das hatte den Grund, dass man dort das Problem signalisiert hat und es bei anderen Schulen nicht signalisiert worden ist.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Bitte, Frau Herrmann.

Herr Kollege Krauß, Sie sagten gerade, Sie könnten sich nicht vorstellen, dass ein Gastwirt in einem Raum das Rauchen zulassen wird, wenn sich sonst Nichtraucher darin befinden. Aber in der Begründung haben Sie gerade gesagt, dass Gastwirte die Erfahrung gemacht hätten, dass keine geschlossenen Gesellschaften mehr dort wären – genau deshalb, weil sie dort nicht rauchen dürften. Da beißt sich doch etwas. Entweder Sie geben das bitte – –

Eine Frage formulieren!

Ich habe es verstanden. Okay.

Wie können Sie mir das erklären?

Ich habe damit gemeint: Wenn ich Gastwirt wäre, würde bei mir in einer geschlossenen Gesellschaft niemand rauchen, und ich kann mir vorstellen, dass andere Gastwirte – ich bin nun kein Gastwirt – genauso denken würden wie ich.

Lassen Sie mich noch einmal zu den Berufsschulen kommen. Auch dort haben wir uns das Ganze ja nicht aus den Fingern gesogen und irgendetwas aufgeschrieben, sondern eine Anleihe bei dem Gesetz in Baden-Württemberg gemacht; und wir glauben, dass die Regelung, die sich die Baden-Württemberger überlegt haben, wohlüberlegt ist, sodass sie auch bei Klagen – hoffentlich! – entsprechenden Bestand hat.

Das soll es gewesen sein. Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung.