welche mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes von 1998 rechtsverbindlich in Deutschland geregelt wurde.
Auf der Grundlage dieser wichtigen gesetzlichen Regelungen wurden in den letzten Jahren mehrere Rote Listen aufgestellt. Rote Listen, um das einmal darzustellen, sind Verzeichnisse der gefährdeten, verschollenen, ausgestorbenen Tier- und Pflanzenarten, Artengesellschaften, Biotope oder Landschaften. Sie beziehen sich immer auf einen bestimmten Bereich, beispielsweise auf ein Bundesland oder auf Gesamtdeutschland. Rote Listen sind auch wichtige Instrumente des Naturschutzes, da sie als Information für die Öffentlichkeit und für Behörden dienen.
Entscheidend für Deutschland – und damit auch für den Freistaat Sachsen – sind die regelmäßig zu aktualisierenden Roten Listen des Bundesamtes für Naturschutz. Man kann zwischen den Roten Listen für Tiere, Pflanzen und Pilze, Pflanzengesellschaften und Biotope unterscheiden. All diese Listen zeigen eine Tendenz: dass in ihnen eindeutig zu viele Lebewesen enthalten sind, die vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben sind.
Aus diesem Grund sehen wir als CDU-Fraktion die Notwendigkeit, dass die Anstrengungen der letzten Jahre oder Jahrzehnte zum Erhalt der Artenvielfalt in Sachsen konsequent fortgeführt werden müssen. Dabei gilt unser Dank vor allem auch den zahlreichen ehrenamtlich Tätigen in diesem Bereich, den anerkannten Naturschutzverbänden, die mit ihrem unermüdlichen Einsatz und Engagement die Artenschutzaufgaben wahrnehmen.
Wir können diese Arbeit nicht hoch genug schätzen. Denn wie tragisch diese Entwicklung teilweise auch sein kann, zeigt sich immer wieder daran, dass das betreffende Tier oder die Pflanze nicht mehr bedeutend oder überhaupt nicht mehr wahrgenommen werden kann. Hier ein Beispiel, was vielleicht manch einen verwundern wird: Der Haussperling ist beispielsweise auch so ein Tier, das hierunter fällt.
Auf der anderen Seite hat die Umsetzung der vielen rechtlichen Vorgaben und Anstrengungen im Arten- und Lebensraumschutz auch schon Erfolge gebracht. Nicht immer war es der aktive Eingriff des Menschen in Form von Wiederansiedlung oder Bestandsentwicklung, der die Bestandsentwicklung des betreffenden Lebewesens
In der Regel hat sich der Lebensraum der entsprechenden Art wieder so entwickelt, dass sie heimisch geworden sind. Zum Beispiel ist dies beim Seeadler der Fall. Trotzdem ist es aus unserer Sicht notwendig, dass alle Erfolge – egal, wie sie erreicht wurden – in Form einer von uns vorgeschlagenen Weißen Liste dokumentiert werden. Heute leben in Sachsen wieder der Lachs und der Biber. Die Wildkatze und der Luchs sind in den Wäldern, und auch der Fischotter besiedelt gewässerreiche Lebensräume. Zugegeben: Es handelt sich um meist nur sehr kleine Populationen, jedoch fängt doch alles mit einem kleinen Schritt an; auch ist ein Aufwärtstrend an dieser Stelle zu erkennen. Dass der nicht abbricht, das ist unsere gemeinsame Aufgabe und unser Anliegen.
Erfolge sind auch beim Wolf und beim Kormoran sowie bei der Flussperlmuschel zu verzeichnen und zum Teil – das will sicher die eine oder der andere hier in diesem Hohen Hause nicht hören – ist es schon so weit, dass man durchaus auch schon wieder von einer Überpopulation sprechen kann. Das heißt zum Beispiel, dass der Kormoran oder auch der Biber sich in ihrem Bestand so gut entwickelt haben, dass sie teilweise nicht unbedeutenden Schaden anrichten. Aus diesem Grund ist es unserer Meinung nach auch so, dass man Tierarten, die eine positive Entwicklung verzeichnen, dann auch wieder aus dem strengen Schutzregiment herausnimmt. Auch das gehört zur Wahrheit und Notwendigkeit im Arten- und Biotopschutz.
Aber noch einmal zu den Erfolgen des Artenschutzes, zum Beispiel aus meinem Wahlkreis, bei der Regional
gruppe des NABU in Zittau: Im Jahr 1996 konnte mit dem Violetten Sitter – auch Stendelwurz genannt – eine neue Orchidee für das Neißetal nachgewiesen werden. Eine weitere für das Neißetal neue Orchidee kam 2003 mit dem Elbe-Sitter hinzu. 1999 erfolgte die erstmalige Beobachtung des Siebenschläfers im Neißetal, der bislang nicht im Landkreis beobachtet werden konnte. 2003 konnte auch eine Brut des stark gefährdeten Gänsesägers im Neißetal belegt werden. Gleiches erfolgte in Zittau in der Weinau mit der Schellente. Eine in Sachsen vom Aussterben bedrohte Orchideenart, die Weiße Waldhyazinthe, ist ebenfalls im Neißetal nachgewiesen worden. Wir haben auf der anderen Seite eine sehr unbekannte Art, die Schopfartige Bisamhyazinthe. Hier ist ebenfalls im Landkreis Görlitz ein Nachweis erfolgt. Darauf ist die Regionalgruppe natürlich sehr stolz, weil sie entschieden dazu beigetragen hat, dass dieser Standort jährlich gepflegt wurde und sich diese Erfolge im Artenschutz einstellen konnten.
Es lohnt sich aber auch der Blick in andere Bundesländer, zum Beispiel Niedersachsen. Die haben eine solche Weiße Liste, wie wir sie beabsichtigen, schon vorgelegt, eine Weiße Liste für Brut- und Gastvögel in Niedersachsen, die erstmals auch die Erfolge in kompakter Form beim Artenschutz darstellen. Im Speziellen sind das dort 90 Vogelarten, die dargestellt werden. Weiße Listen sind auch nichts Unübliches. Gerade im internationalen Bereich findet man viele dieser Listen. Neben der Weißen Liste für die Zugvögel gibt es in Niedersachsen seit 2008 auch eine Weiße Liste für die Säugetiere. Diese dokumentiert im Wesentlichen, dass die Schutzmaßnahmen und der Einsatz von Naturschutzgeldern in Niedersachsen erfolgreich waren. Von den insgesamt 77 verschiedenen Säugetieren, die in Niedersachsen zwischen der Nordsee und dem Harz, dem Elbtal und dem Emsland leben, galten 1991 noch 47 Arten als stark bedroht.
Dazu zählen unter anderem der Fischotter, der Seehund, die Kegelrobbe und das Große Mausohr. Von den ehemals acht Arten der Roten Liste, die als ausgestorben geführt wurden, fühlen sich mittlerweile wieder fünf in Niedersachsen heimisch. Das sind zum Beispiel der Wolf, der Luchs, der Nerz, der Wisent und der Biber.
Unsere sächsische Weiße Liste soll keineswegs davon ablenken, dass wir weiterhin auch eine Bedrohungssituation für die Arten in Sachsen haben. Ich möchte auch vor zu großen Erwartungen an solche Maßnahmen und Listen warnen, weil für die Mehrzahl gefährdeter und ausgestorbener Arten die Lebensbedingungen mittlerweile nicht mehr stimmen. Da nutzen auch die Ansiedlungsmaßnahmen nichts. Wir konzentrieren uns bei unseren Natur- und Artenschutzmaßnahmen vor allem auf die Verbesserung der Lebensräume, damit die Neuansiedlung ohne den speziellen Eingriff des Menschen erfolgen kann.
Erfolge des Artenschutzes, auf denen man sich auf keinen Fall ausruhen kann, hat auch eine jüngste Studie des NABU auf Bundesebene bestätigt. Hier ist ein Ampelmo
dell vorgestellt worden, und die Leistungen der Länder werden entweder mit Grün, Gelb oder Rot bewertet. Um Grün zu bekommen, muss man mehr als zwei Drittel der im jeweiligen Bundesland bewerteten Naturschutzmaßnahmen erreicht haben. Für Gelb sind es mehr als ein Drittel, und was darunter liegt, bekommt eine rote Kennzeichnung. Die Bilanz zeigt, dass bei keinem einzigen Bundesland die Ampel auf Grün steht. In den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und RheinlandPfalz, dem Saarland und in Sachsen steht die Ampel auf Gelb, teilweise in den Unterkategorien auch auf Grün. Die Ampel zeigt Rot in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen, also auch unseren Nachbarländern. Die Erfolge für den Artenschutz in Sachsen sind also im bundesweiten Vergleich durchaus sichtbar.
Dessen ungeachtet soll die Weiße Liste vor allem auch Mut machen für alle, die im Natur- und Artenschutz engagiert sind. Es ist ein langwieriger Prozess. Es geht uns darum, dass wir aufzeigen wollen, wo sich die Arbeit gelohnt hat, wo sie sich auch weiter lohnt und wo es Erfolge, aber auch, wo es Defizite gibt. Es soll kein Selbstlob der sächsischen Umweltpolitik sein, weil an der einen oder anderen Stelle etwas erreicht wurde, sondern wir wollen alle die anspornen, die im Bereich des Artenschutzes aktiv sind, und sie motivieren, dass sie auch weiterhin die erfolgreiche Artenschutzpolitik der letzten Jahrzehnte unterstützen. Daher bitten wir Sie um Zustimmung für unseren Antrag und ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sachsen verfügt über eine bemerkenswerte Natur, eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt und attraktive Landschaften. Die Hege und Pflege der Tier- und Pflanzenwelt wurde im vergangenen Jahrhundert vielfach anderen Zielen untergeordnet. Viele Pflanzenarten waren deswegen verschwunden. Auch die Bestände mancher Tierarten in den Feldern und Wäldern schrumpften stark.
Seit der Wiedervereinigung erhielt der Naturschutz einen viel größeren Stellenwert als zu DDR-Zeiten. Der Schutz unserer Umwelt, der Tiere und Pflanzen ist in Artikel 10 der Sächsischen Verfassung fest verankert. Gleichzeitig ist eine gesunde Natur natürlich auch ein ökonomischer Faktor. Eine gesunde und vielfältige Pflanzen- und Tierwelt sichert unter anderem auch den Tourismus und zieht Gäste in den Freistaat.
Naturschutz ist auch ein Aushängeschild für unser Sachsen. Deswegen hat sich in den letzten Jahren vieles getan. Schutzgebiete wurden abgegrenzt, Brutplätze wurden gesichert. In Zusammenarbeit mit Verbänden und Bauern
wurde viel erreicht. Diese Anstrengungen müssen hier gewürdigt werden. Ohne das Wirken der Landwirte, der Jäger und der Anglerschaft wären die Erfolge, über die wir heute reden, nicht erreicht worden.
Zum hauptamtlichen Naturschutz tritt das ehrenamtliche Engagement. Ohne die Tausenden Helfer, die für den Naturschutz streiten, wären wir nicht da, wo wir heute stehen.
Schauen wir kurz auf die bisherigen Anstrengungen der vergangenen Jahre. In jeder der Maßnahmen haben viele mitgewirkt, Naturschutzverbände, Angler, Bauern, Jäger, ehrenamtliche Helfer.
Aufgrund der Gewässer- und Auenrenaturierung verfügt Sachsen nun über eine der größten Fischotterpopulationen. Die Amsel tummelt sich wieder in den Bächen. Gras- und Springfrosch siedeln sich wieder an. Der Schutz der Bodenbrüter führt zur Wiederansiedlung von Kiebitz und Rebhuhn. Das Schutzprogramm für den Storch nimmt allmählich den Druck von den vorhandenen kleinen Beständen. Die Dokumentation der Ausbreitungsgebiete gefährdeter Wildtiere lässt erkennbar jagdbare Tiere in die Wälder zurückkehren.
Impulse zum Artenschutz heimischer Fische setzt der Gewässerschutz, sodass sich nun wieder über einhundert verschiedene Fischarten hier heimisch fühlen. Dazu zählen der Lachs, der Aal und die Äsche. Die Anglerverbände haben sich sehr darum bemüht, dass deren Wiederansiedlung gelingt.
Was uns bei den Fischarten noch fehlt, ist die Durchgängigkeit vieler Gewässer. Um diese werden wir uns noch kümmern müssen.
Das Wolfmanagement schützt die Wölfe und lässt ihre Population wachsen. Das Biosphärenreservat in der Oberlausitz hilft der Großen Rohrdommel. Sie verfügt bei uns über die höchste Brutdichte in Deutschland. Die Brutvogelkartierung zeigt Erfolg. Als majestätisches Tier fühlt sich der Seeadler bei uns wieder heimisch. Schutzmaßnahmen an den Muldezuflüssen haben den ehemals vom Aussterben bedrohten Biber zurück nach Sachsen geführt. Das konnte ich jüngst betrachten. Erfolge zeigen sich auch bei den Arnikawiesen im Erzgebirge, die ich jüngst besichtigen konnte.
Politik, Landschaft und Mitwirkende aus allen Regionen setzen gleichzeitig Impulse, um die Wiederansiedlung von Tieren gar nicht erst notwendig zu machen. Zum Beispiel kümmern wir uns um die Bienenvölker.
Die Programme erhalten Unterstützung durch die EU. Die FFH-Richtlinie erweiterte das sächsische Naturschutzrecht.
Sehr geehrte Damen und Herren! Diese erfreuliche Entwicklung hat dazu geführt, dass wir uns heute mit
einem Antrag zur Weißen Liste beschäftigen können. Im Gegensatz zur Roten verweist die Weiße Liste auf den Erfolg im Naturschutz.
Ohne Zweifel müssen wir uns weiterhin für den Natur- und Artenschutz einsetzen. Gleichzeitig wurden aber auch Fortschritte erreicht. Die Weiße Liste soll diesen Erfolg für die Öffentlichkeit dokumentieren. Sie soll anspornen, so weiterzumachen. Durch die Arbeit der Angler, Jäger, Landwirte, Naturschutzverbände, der Hauptamtlichen und der Ehrenamtlichen sind wir dorthin gekommen, wo wir heute stehen.
Die Weiße Liste zeigt, dass Arten-, Pflanzen- und Naturschutz gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind. Es ist der Einzelne, der diese Aufgaben wahrnimmt und oftmals Einschränkungen akzeptiert.
Nicht immer bringen uns staatliche Verbote in dieser Frage voran. Ausgrenzungen, Einschränkungen und Hemmnisse behindern manchmal den Naturschutz. Das Zusammenwirken und die Bürgerverantwortung helfen hier weiter. Die Weiße Liste steht für dieses Engagement des Einzelnen. So können zum Beispiel Landschaftspflegeverbände viel wirkungsvoller handeln, als es der Staat vermag.
Nur das Interesse der Menschen schützt unsere Kulturlandschaften. Staatliche Automatismen hingegen stumpfen ab und lassen Begeisterung erlöschen.
Dieser Antrag zur Weißen Liste soll helfen, die Anstrengungen aller Sachsen zu dokumentieren. Damit verweist die Liste auf den Nutzen erfolgreicher Wiederansiedlungsprogramme.
Sehr geehrte Damen und Herren! Indem Sie diesem Antrag zustimmen, stärken Sie das Engagement aller im Naturschutz tätigen Menschen in Sachsen, damit diese sich auch in Zukunft weiter dafür einsetzen, dass Sachsen so schön bleibt, wie es ist. Mit dem Antrag zur Weißen Liste verweist Sachsen auf die bisherigen Anstrengungen und setzt diese in der Zukunft fort.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen sind stolz auf unser Sachsen und bitten Sie um Ihre Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Es gibt offensichtlich Dinge, die die FDP immer wieder bewegen.