Protokoll der Sitzung vom 08.03.2011

Die Erwartungshaltung war groß, die Enttäuschung ist es auch. Mit einem Trostpflaster nach dem Motto „Beim ersten Mal, da tut‘s noch weh“ sollten wir uns jedoch nicht abspeisen lassen. Damit die nächsten europapolitischen Halbjahresberichte besser werden, ist Kritik nicht Nörgelei, sondern nötig und sachdienlich.

Zunächst ist zu rügen, dass der erste Halbjahresbericht mit gehöriger Verspätung vorgelegt wurde: erst drei Monate nach Ende des Berichtszeitraumes und damit bereits in der Mitte des nächsten Berichtszeitraumes. Aber besser spät als nie, werden manche sagen. Schließlich enthält der Bericht einige Informationen zu den europapolitischen Aktivitäten der Sächsischen Staatsregierung, die über bereits stattgefundene Vorhaben ein wenig Auskunft geben.

Dennoch oder gerade deswegen muss dieser erste Halbjahresbericht aus Sicht der Fraktion DIE LINKE aus wenigstens den folgenden drei Gründen grundsätzlich kritisch betrachtet werden: Erstens geht es um den einengenden Ansatz und die selektive Auswahl von Themen, die für die Berichterstattung gewählt worden sind.

Obwohl zunächst die einschlägige Passage der zwischen dem Sächsischen Landtag und der Sächsischen Staatsregierung abgeschlossenen Subsidiaritätsvereinbarung in vollem Umfang zitiert wird – zur Erinnerung: es soll berichtet werden über die Entwicklungen der Europapoli

tik, die für den Freistaat Sachsen von grundsätzlicher Bedeutung sind oder Relevanz für die Verwirklichung des Subsidiaritätsprinzips haben bzw. gewinnen können –, wird jedoch dann in der Sache eine Eingrenzung für die Auswahl der Politikbereiche mit Blick auf Subsidiarität vorgenommen.

Es muss hier die Frage gestellt werden, ob diese thematische und selektive Einschränkung des Halbjahresberichtes der inhaltlichen Überlegung folgt, dass es sich um die für Sachsen bedeutendsten Themen handelt, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Oder drängt sich hier nicht eher der Verdacht auf, dass in dieser begrenzten Betrachtung notwendigerweise eine Vielzahl durchaus relevanter Politik- und Handlungsfelder mit Europabezug ausgeschlossen werden und man sich dadurch der Mühe einer umfassenden Berichterstattung entziehen will?

Nun kann man durchaus einräumen, dass die Formulierung in der Subsidiaritätsvereinbarung, über solche Entwicklungen zu berichten, die von grundsätzlicher Bedeutung für Sachsen sind, eine ausgesprochen komplexe Aufgabe darstellt, die in unterschiedlicher Weise bewältigt werden kann und deshalb ein spezifischer Ansatz formuliert werden muss. Ein solcher Ansatz ist jedoch in dem vorgelegten Halbjahresbericht eben nicht zu erkennen.

Wie könnte ein nachvollziehbares, konzeptionelles Herangehen in der Berichterstattung aussehen? – Zwei Vorschläge dazu. Wenn man sich nur einmal die legislativen und nicht legislativen Initiativen der Europäischen Kommission für 2011 ansieht, die für den Berichtszeitraum relevant waren, würde man zu einem deutlich anderen Spektrum von Themen kommen als die im Bericht aufgeführten. Hätte die Staatsregierung diese Perspektive gewählt, wäre wenigstens erkennbar, nach welchen Kriterien die Auswahl der berichteten Aktivitäten erfolgt ist bzw. warum andere Aktivitäten nicht erfasst worden sind.

Ein anderer Ansatz wäre, die Koalitionsvereinbarung zwischen der CDU und der FDP in ihrem Bezug auf Europapolitik zum Ausgangspunkt zu nehmen, da wir doch wohl davon ausgehen dürfen, dass die hier aufgeführten Politikfelder von grundsätzlicher Bedeutung für Sachsen sein sollten.

Wenn dieses Papier, der Koalitionsvertrag, irgendeinen handlungsleitenden Wert für die Politikgestaltung der Koalition haben soll, dann müsste dies ja in entsprechenden Aktivitäten in Brüssel und anderswo zum Ausdruck kommen. Es fehlt die Zeit, die europapolitische Themenpalette im Koalitionsvertrag hier im Einzelnen durchzugehen. Aber es bedarf wahrlich keines großen Studiums, um zu erkennen, dass der vorgelegte Halbjahresbericht die im Koalitionsvertrag benannten grundsätzlichen europapolitischen Themen nicht ansatzweise abarbeitet. Wo sieht sich also die Staatsregierung selbst bei der Erfüllung ihrer europapolitischen Versprechen? Oder war die Europapolitik im Koalitionsvertrag nur so dahinge

sagt? Das, meine Damen und Herren, wäre verantwortungslos.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Im Übrigen würde ein Blick über die Landesgrenzen, zum Beispiel nach Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen oder Nordrhein

Westfalen, helfen zu erkennen, wie eine klar strukturierte und inhaltlich tiefgehende europapolitische Berichterstattung im Unterschied zu einem stichpunktartigen Abarbeiten selektiver Themen auf Landesebene erfolgen kann.

Meine Damen und Herren! Ein weiterer für uns LINKE wesentlicher Kritikpunkt ist die sächsische Schwäche der Subsidiaritätskontrolle im Rahmen des Frühwarnsystems. Offenbar gab es aus Sicht der Staatsregierung hier weitgehend nichts zu tun und dies, obwohl jenseits der sächsischen Landesgrenzen in anderen Bundesländern durchaus kontinuierliche Stellungnahmen von Landesparlamenten zu EU-Gesetzesvorhaben abgegeben werden. Liegt es möglicherweise an der verengten Festlegung in der Subsidiaritätsvereinbarung, nur zu solchen EU-Rechtsetzungsverfahren Stellung zu nehmen, die – erstens – „wesentlich in die Gesetzgebungszuständigkeit des Landtages fallen“ sowie bei denen – zweitens – „ein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip in Betracht kommen könnte“?

Im gesamten Berichtszeitraum hat kein einziger Vorgang im Rahmen des Frühwarnsystems – jedenfalls nach Ansicht des Staatsministeriums der Justiz und für Europa – diese Kriterien erfüllt. Sicher, in der Formulierung in der Subsidiaritätsvereinbarung, dass EU-Gesetzgebungsvorhaben wesentlich in die Gesetzgebungszuständigkeit des Landes fallen sollten, schützt sich die Staatsregierung vor der Pflicht, dem Landtag mit der Überstellung der Frühwarndokumente auf das P-Laufwerk zugleich auch inhaltliche Positionen der Staatsregierung mitzuteilen. Aber damit ist doch nicht festgeschrieben, dass nicht über Subsidiaritätsbedenken, bezogen auf EU-Gesetzgebungsinitiativen, berichtet werden soll, die zwar nicht die Landesgesetzgebung – noch dazu in wesentlicher Weise – berühren, aber doch von inhaltlich grundlegendem Interesse sind.

Es darf doch nicht übersehen werden, dass die Mitglieder des Sächsischen Landtages trotz eigenen Bemühens das Geschehen auf der europäischen Bühne nicht in gleicher Weise verfolgen können wie etwa die Entwickelung in Sachsen selbst. Wie soll der Sächsische Landtag davon Kenntnis erlangen, wie sich die Sächsische Staatsregierung zu den EU-Gesetzgebungsvorhaben verhält, die durchaus für das Land von Bedeutung sind, aber nicht den verengten Kriterien der Subsidiaritätsvereinbarung entsprechen?

Meine Damen und Herren! Auch hier kann man beim kurzen Blick über die eigenen Landesgrenzen staunen, in welcher Weise sich andere Landesregierungen verpflichten, ihre Parlamente zu unterrichten, zum Beispiel in Baden-Württemberg mit dem Gesetz über die Beteiligung

des Landtages in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 17. Februar 2011, das eben nicht nur über die Frühwarndokumente, sondern über alle Vorhaben der Europäischen Union, die von erheblicher politischer Bedeutung für das Land sind, informiert und diese Information – man höre! – mit einem standardisierten Berichtsbogen versieht. Durch diesen Berichtsbogen wird dem Landesparlament eine detaillierte Position der Landesregierung bis hin – meine Damen und Herren, hören Sie zu! – zur Kommunalverträglichkeit des jeweiligen EU-Vorhabens übersandt. Natürlich gilt das für alle Frühwarndokumente. Meine Damen und Herren! Das sollte auch unser Ziel in Sachsen sein.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Wie wir gerade gestern in der Regierungserklärung vernommen haben, setzt die Staatsregierung angeblich wesentliche Trends in der Bundesrepublik. Mit Blick auf die gerade erwähnten Regelungen und die Praxis in Baden-Württemberg zum Umgang mit Angelegenheiten der Europäischen Union unter Beteiligung des Landtages kann von einer solchen sächsischen Vorreiterrolle allerdings nicht gesprochen werden. Wenn es denn schon so ist, dass das sächsische Landesparlament keine Einschätzung von Frühwarndokumenten jenseits der oben genannten eingeengten Kriterien erhält, warum ist es dann nicht möglich, eine zusammenfassende Darstellung der Überlegungen der Staatsregierung im Halbjahresbericht mitzuteilen?

Die Information zu diesen Vorgängen ist einfach deshalb wichtig, um ein Verständnis zu entwickeln und einschätzen zu können, wie sich europäische Gesetzgebung auf kommunale und regionale Entwicklung auswirkt oder auswirken kann. Mit dem bloßen Abladen von Frühwarndokumenten auf dem entsprechenden Parlamentslaufwerk kann dieses Bedürfnis nach Information nicht abgedeckt werden.

Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der hier vorgestellten kritischen Anmerkungen zum ersten Halbjahresbericht möchte ich abschließend auf ein sensibles Thema aufmerksam machen, sensibel deshalb, weil sich ein direkter Nachweis von Absichten und Motiven aufseiten der Staatsregierung naturgemäß schwer führen lässt. Gleichwohl kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die sich aus der Subsidiaritätsvereinbarung ergebenden Informationspflichten gegenüber dem Landtag als „Pflichtübung“ oder „lästiges Übel“, das die Staatsregierung so klein wie möglich halten möchte, begriffen wird.

Wenn man aber einmal die wohl berechtigte Annahme unterstellt, dass das Parlament und die Fraktionen mit Ausnahme der NPD durchaus bemüht sind, Sachsen und Europa miteinander auf eine solche Weise zu verbinden, dass die Bürgerinnen und Bürger Sachsens sich positiv als Europäer in ihrer sächsischen Identität verstehen, dann ist eine kontinuierliche und zeitnahe Information über die wesentlichen Aktivitäten der Staatsregierung in Brüssel, aber auch über geplante Vorhaben unabdingbar.

(Beifall bei den LINKEN)

Die Informationsdefizite hierzulande sind immer noch übergroß. Verschärft wird diese Situation dadurch, dass hier eben eine Besonderheit gegenüber regionalen und lokalen Landesangelegenheiten dahingehend besteht, dass der Staatsregierung eine besondere Rolle bei der Vermittlung von EU-Aktivitäten zukommt. Während Abgeordnete über vielfältige und in der Regel historisch gewachsene Verbindungen und Verwurzelungen in Städten und Gemeinden in Sachsen verfügen, trifft dieses eben nicht auf die Vorgänge der EU in Brüssel zu. Hier ist es die Staatsregierung, die über viele Jahre in ein mehr oder weniger dichtes Netz formeller und informeller europäischer Kommunikation und Entscheidungsfindung hineingewachsen ist und deshalb über das institutionelle Wissen verfügt, zu dem es aufseiten der Mitglieder des sächsischen Landesparlaments kein Pendant gibt.

Ich komme zum Schluss. Vor dem Hintergrund des Gesagten verfehlt der vorgelegte Bericht sein eigentlich ihm zugrunde gelegtes Ziel grundsätzlich. Die nächsten Halbjahresberichte der Staatsregierung zur Entwicklung der sächsischen Europapolitik sind daher dringend verbesserungsbedürftig.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war der Abgeordnete Kosel für die Fraktion DIE LINKE. Für die SPDFraktion spricht Herr Jurk.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unter diesem Tagesordnungspunkt sprechen wir über den ersten Halbjahresbericht zur Entwicklung der sächsischen Europapolitik. Es ist eine Unterrichtung durch das Staatsministerium für Justiz und Europa. Die Kolleginnen und Kollegen, die im Ausschuss für Verfassung, Recht und Europa gesessen und die Diskussion verfolgt haben, finden vieles von dem wieder, das wir bereits im Ausschuss gründlich diskutiert haben.

Ich will deutlich sagen, dass der Bericht schon einen gewissen zeitlichen Abstand in der Aktualität vorweist, weil dieser Bericht sich einem Zeitraum vom

20. April 2011 bis zum 31. Oktober 2011 widmet. Wer sich im Kalender auskennt – und heute hoffentlich allen Frauen zum Internationalen Frauentag gratuliert hat –, stellt fest: Der 8. März ist doch schon ein ganzes Stück hin als der eigentliche Berichtszeitraum.

Sehr verehrter Herr Staatsminister, insofern kann ich Ihnen nicht die Kritik ersparen, dass dieser erste Halbjahresbericht, eigentlich im Ursprungsanliegen über die Umsetzung der Subsidiaritätsvereinbarung zu berichten, nicht gerecht wurde. Ich will Ihnen gern unterstellen, dass Sie vieles anderes Wissenswertes über Aktivitäten der Sächsischen Staatsregierung, vor allen Dingen auch des Brüsseler Büros, uns zur Kenntnis gegeben haben – da gab es viele interessante Informationen und ich will Kollegen Hähnel nicht wiederholen; er hat vieles darge

stellt. Über transeuropäische Netze wurde berichtet, die Aktivitäten im Bereich der KET, also der Key Enabling Technologies. Es fehlte beispielsweise die Landwirtschaft.

Das hätte man eigentlich gar nicht alles bringen müssen, wenn man sich einem Prinzip verschrieben hätte: Subsidiaritätskontrolle so zu verstehen, dass sie darin besteht, Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, die uns hier im Landtag tangieren, aufzulisten und uns darüber zu informieren, auch den Abwägungsprozess darzustellen.

Insofern gestehe ich Ihnen gern zu, Herr Staatsminister und Ihrem Ministerium: Man kann die Anregungen aus dem Ausschuss aufgreifen – man sollte das auch dringend tun –, weil so, wie Kollege Kosel sehr deutlich gemacht hat – sicherlich teile ich nicht alle seine Anforderungen, die er an den Bericht formuliert hat –, dieser Bericht Nachholbedarf hat. Er muss konkreter werden, er muss sich vor allen Dingen deutlich dem eigentlichen Auftrag der Subsidiaritätskontrolle widmen; das erwarte ich. Ich hoffe auch sehr, dass wir gemeinsam eine andere Form des Zusammenarbeitens im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss finden, weil wir durchaus feststellen: Bei der Themenvielfalt, die insbesondere Fragen der Rechtsstaatlichkeit und der Verfassung betreffen, drohte Europa immer als fünftes Rad am Wagen nicht so wahrgenommen zu werden. Das schadet dem Thema – genauso wie es schaden würde, wenn wir heute noch stundenlang die Debatte fortsetzen würden.

In diesem Sinne bitte ich darum, dass wir uns über Konsequenzen aus dem Bericht verständigen, und fordere das Staatsministerium ausdrücklich auf, die Hinweise, die durch die Abgeordneten gegeben wurden, zu berücksichtigen. Ich freue mich auf einen aktuelleren Bericht, den wir dann hoffentlich auch zügiger beraten können.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Das war für die SPDFraktion Herr Kollege Jurk. – Das Wort hat jetzt Herr Kollege Herbst für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich bei der Staatsregierung für den Bericht und für den Einsatz auf der europäischen Ebene für die sächsischen Interessen bedanken. – Da wir die Themen, die im Bericht angesprochen sind, hier schon mehrfach diskutiert haben, gebe ich meine Rede zu Protokoll.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Vielen Dank. Das war Herr Kollege Herbst für die FDP-Fraktion. – Für die Fraktion GRÜNE Frau Kollegin Kallenbach; bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte noch einmal an den April 2011 erinnern. Wir waren einigermaßen erleichtert, dass wir – wenn auch im

Bundesvergleich spät – eine Subsidiaritätsvereinbarung in trockenen Tüchern hatten.

Ich will auch gern zugestehen, dass ich so einige Signale erkenne, europapolitischen Themen mit größerer Sorgfalt zu begegnen. Das sehe ich als großen Pluspunkt an. Auch wenn im Verfahren längst noch nicht alles rund läuft, so bin ich doch optimistisch, dass mit der Zeit und den gewachsenen Erfahrungen bald ein höheres Niveau der inhaltlichen Debatten erreicht wird.

Nun wissen wir, es ist der erste Bericht, und ich gestehe der Staatsregierung durchaus zu, dass es Zeit und Übung braucht, sich an einen Paradigmenwechsel zu gewöhnen. Nur muss man diesen erkennen und vor allem respektieren. In der Folge des Vertrages von Lissabon gibt es eben auch für dieses Parlament Mitwirkungsrechte. Für die Staatsregierung heißt die Umsetzung unserer Vereinbarung tatsächlich, dass sie sich in ihren Gepflogenheiten umstellen muss. Information und Beteiligung des Parlamentes ist nicht ein Gnadenakt, sondern Pflicht. Ich hoffe, wir finden zu einer Form der Beteiligung, wie es im Geist der Verträge von Lissabon gemeint ist. Vielleicht können die Historiker eines Tages sagen: Längst sind vergessen die Zeiten, als der Landtag nur beteiligt wurde, wenn es der Staatsregierung unschädlich erschien.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Werfen wir nun einen konkreten Blick auf den Bericht. Formal erfüllt er kaum das Kriterium spannender Unterhaltung.

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abg. Thomas Jurk, SPD)

Inhaltlich ist es kein Concerto grosso, sondern allenfalls ein etwas müder Auftakt. Der Informationsgehalt ist meist marginal. Zudem fällt es einigermaßen schwer, die Auswahl der Berichtspunkte zu durchschauen. Themen wie Stadtentwicklung oder Dienstleistung von allgemeinen oder allgemeinen wirtschaftlichen Interessen fehlen ganz.