Protokoll der Sitzung vom 08.03.2011

Ich frage die Staatsregierung:

1. Welche Hilfe kann die Sächsische Staatsregierung der Stadt Weißwasser bei einer Bewerbung um die Ausrichtung der Bundesgartenschau 2023 gewähren?

2. In welcher Weise würde die Staatsregierung die Durchführung einer Bundesgartenschau unterstützen?

Für die Staatsregierung Herr Minister Kupfer.

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Zur Frage 1: Aus fachlichen Gesichtspunkten ist die Durchführung einer Bundesgartenschau zu befürworten. Die Bewerbung zur Ausrichtung einer BUGA liegt jedoch im vollen Ermessen der Städte, Kommunen oder Regionen. Das entspricht auch dem Vorgehen bei Landesgartenschauen, denen bei der Erstellung ihrer Bewerbungskonzepte auch keine Unterstützung durch die Sächsische Staatsregierung gewährt wird. Die Deutsche Bundesgartenschau GmbH entscheidet auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie und einer Vor-Ort-Besichtigung über die Vergabe einer Option zur Durchführung einer BUGA. Laut Aussage der Deutschen Bundesgartenschau GmbH wird im Jahr 2013 über die Vergabe der Ausrichtung der BUGA im Jahr 2023 entschieden.

Zur Frage 2: Erst zum Zeitpunkt der Vergabe einer Option nach Sachsen kann eine Positionierung der Staatsregierung und damit verbunden eine mögliche Gewährung von Zuwendungen zur Ausrichtung einer BUGA im Freistaat Sachsen herbeigeführt werden. Analog zu der Entscheidung zur Durchführung von Landesgartenschauen im Freistaat Sachsen erfolgt die grundsätzliche Positionierung der Staatsregierung im Rahmen einer Kabinettsbefassung.

Nachfragen?

Ich habe zwei Nachfragen, von denen ich vermute, dass sie sich der Minister im Zusam

menhang mit meiner Fragestellung vielleicht auch schon gestellt hat.

Die erste Frage ist: Herr Minister, warum hat nach Ihrer Einschätzung noch keine Kommune in Sachsen nach 1990 eine Bundesgartenschau beantragt?

Das ist eine gute Frage, die ich Ihnen nicht beantworten kann.

(Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Ich weiß, dass es mehrere Überlegungen in einzelnen Regionen gab, die Durchführung einer Bundesgartenschau zu beantragen. Aus meinen Erfahrungen weiß ich aber auch, dass der Aufwand für die finanziellen Vorleistungen so groß ist, dass man davon bisher Abstand genommen hat.

Die zweite Frage: Da man jetzt ohnehin in den Prozess der Antragstellung eintreten möchte und damit auch wesentliche Voraussetzungen erfüllt, wäre dann nicht der Kommune zu raten, für den Fall, dass man nicht erfolgreich ist oder generell von der Antragstellung absieht, sich eher um eine Landesgartenschau zu bewerben?

Das steht natürlich jeder Kommune frei. Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Ausrichtung einer Landesgartenschau in den Regionen im Freistaat Sachsen durchaus begehrt ist. Das zeigt auch immer wieder die große Anzahl von Bewerbungen.

Die Fragen unter den laufenden Nummern 1, 4, 5 und 2 werden schriftlich beantwortet. Ich rufe jetzt die laufende Nr. 6, die von Frau Hermann gestellte Anfrage Nr. 8 auf. Frau Hermann, bitte.

(Elke Herrmann, GRÜNE: Schriftlich!)

Auch schriftlich! Gut.

Dann folgt die laufende Nr. 9 der Drucksache. Das ist die Anfrage Nr. 9. Frau Jähnigen, bitte.

Das Thema dieser Frage lautet „Grundlagen der Landesentwicklungsplanung“.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Auf welcher Grundlage wurde die im Entwurf des Landesentwicklungsplanes enthaltene detaillierte

Festlegung zum Aus- und Neubau von Straßen erarbeitet und welche Verkehrsprognose aus welchem Jahr und von welchen Verfassern war hierzu die Grundlage?

2. Warum soll die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Landesverkehrsplan erst nach der Beteiligung zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes stattfinden, wenn dieser die Ergebnisse der Verkehrsplanung bereits vorwegnimmt?

Herr Minister Morlok, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Jähnigen, federführend für die Landesentwicklungsplanung ist innerhalb der Staatsregierung das Innenministerium. Ich trage Ihnen daher jetzt die Antwort des Innenministers vor, der heute leider an der Fragestunde nicht teilnehmen kann.

Antwort zu Frage 1: Die Erarbeitung der Straßenmaßnahmen für den Entwurf des Landesentwicklungsplanes erfolgt anhand der Kriterien Verkehrswirksamkeit, Verkehrsbedeutung im Straßennetz, Umweltbeeinträchtigungen, Wirtschaftlichkeit, Raumordnung und Ausbaumöglichkeiten der vorhandenen Straßenabschnitte.

Grundlagen für die Bewertung bilden wesentliche Projektkennzahlen, zum Beispiel Länge, Kostenquerschnitt, Verbindungsfunktionen oder Kosten-Nutzen-Verhältnis, vorhandene Schutzgebiete, Unfallstrecken, Arbeitsstand der Netzkonzeption des Bundes- und des Staatsstraßennetzes im Freistaat Sachsen sowie vorhandene und prognostizierte Verkehrsbelegungen. Die Verkehrsprognose stützt sich auf die derzeit noch aktuelle Prognose des Bundesverkehrswegeplanes 2003 mit Zeithorizont 2015.

(Unruhe)

Sie wurde durch die PTV Planung Transport Verkehr AG Dresden erarbeitet. Diese Prognose wurde im Rahmen der aktuellen Bearbeitung des Landesverkehrsplanes für das Jahr 2025 angeglichen, wobei die bisherigen verkehrsplanerischen Ergebnisse grundsätzlich bestätigt wurden.

(Unruhe)

Ich darf um Aufmerksamkeit bitten. Wir haben nur noch wenige Fragen.

Zu Frage 2: Die Erarbeitung der Entwürfe zum Landesentwicklungsplan mit seinen raumordnerischen Feststellungen zum Bereich Verkehr und zum Landesverkehrsplan erfolgt weitgehend parallel und in Abstimmung zwischen den beiden Häusern SMWA und SMI. Die Aufstellungsverfahren zum Landesentwicklungsplan und zum Landesverkehrsplan bleiben aber eigenständige Verfahren mit getrennter Öffentlichkeitsbeteiligung.

Der Landesentwicklungsplan wird im Unterschied zu Fachplänen wie dem Landesverkehrsplan in einem gesetzlich geregelten mehrstufigen Verfahren mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit aufgestellt und von der Staatsregierung als Verordnung beschlossen. Rechtsgrundlagen dafür sind das Landesplanungsgesetz in Verbindung mit dem Raumordnungsgesetz des Bundes.

Der Landesverkehrsplan hingegen ist ein Fachplan in Form eines Bedarfsplanes und gemäß Gesetz über die

Umweltverträglichkeit im Freistaat Sachsen ebenfalls einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen mit der Folge, dass auch zum Landesverkehrsplan eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen muss und auch erfolgen wird.

Zur Erarbeitung des Entwurfs des Landesverkehrsplanes ist durch mein Haus eine detaillierte Vorberatung mit den Landkreisen erfolgt. Ich hatte darüber bereits im Rahmen verschiedener Diskussionen im Landtag berichtet. Insofern sind die Belange der Landkreise durch die Konsultationen mit den Landräten bereits in die Planaufstellung eingeflossen. Die erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Entwurf wird sich zeitnah anschließen.

Da im Landesverkehrsplan der Verkehrsbereich wesentlich umfassender als im Landesentwicklungsplan behandelt wird, kann nicht von einer Vorwegnahme der Ergebnisse der Verkehrsplanung gesprochen werden. Die im Entwurf des Landesentwicklungsplanes vorgesehenen raumordnerischen Festlegungen zum Verkehrsbereich in Koordinierung mit anderen fachlichen Belangen tragen insgesamt zu einer größeren Transparenz bei.

Ich möchte jetzt ergänzend zu dem vorliegenden Text ausführen, dass es im Landesentwicklungsplan um die raumordnerischen Aspekte der Verkehrsplanung geht, also um die Frage, ob und in welcher Form in der Zukunft Trassen für Verkehrsprojekte freigehalten werden. Das ist Gegenstand des Landesentwicklungsplanes und auch des Fachentwicklungsplanes Verkehr, den wir als Bestandteil des Landesentwicklungsplanes zugearbeitet haben.

Im Landesverkehrsplan hingegen geht es nicht um die Frage der raumordnerischen Absicherung von entsprechenden Trassen, sondern hier geht es eben auch um eine Prioritätensetzung bei den verschiedenen Straßenbaumaßnahmen im Freistaat Sachsen, also welche der Trassen, die raumordnerisch abgesichert werden, in welchen Zeiträumen realisiert werden sollen. Das ist Gegenstand des Landesverkehrsplans. Der Landesverkehrsplan soll im Sommer dieses Jahres fertiggestellt werden. Ich hatte heute bereits im Plenum auf die Frage des Kollegen Stange noch einmal deutlich gemacht, dass der Entwurf des Landesverkehrsplans, wie von mir im Ausschuss bereits zugesagt, rechtzeitig dem Kabinett zugeleitet werden wird, damit dieser Landesverkehrsplan im Entwurf dem Landtag im Mai dieses Jahres zugleitet werden kann.

Das Verfahren zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans wird einen darüber hinausgehenden Zeitraum in Anspruch nehmen, sodass beide letztlich in inhaltlich abgestimmter Weise verabschiedet werden können.

Haben Sie noch Nachfragen?

Ja. Meine erste Nachfrage ist: Welche Bevölkerungsprognose und welche Prognose an Wirtschaftsverkehrsanteilen liegt der Verkehrsprognose für den fachlichen Entwicklungsplan Verkehr im Landes

entwicklungsplan einerseits und andererseits der Prognose für den Landesverkehrsplan zugrunde?

Frau Kollegin Jähnigen, ich habe die entsprechenden Zahlen nicht im Kopf und reiche sie Ihnen gern nach.

Darauf sind wir sehr gespannt. Ich habe noch eine zweite Nachfrage: Welche Anteile an öffentlichem Verkehr, an Radverkehr und an Fußverkehr sieht der Modal Split des fachlichen Entwicklungsplans Verkehr im Landesentwicklungsplan einerseits und der Verkehrsentwicklungsplan andererseits vor? Auch da würde ich mich freuen, wenn Sie uns die Zahlen schriftlich nachreichen können.

Die Zahlen, die im Entwurf des Landesentwicklungsplans vorhanden sind, sind dem Landtag bereits zugegangen. Ich denke, Sie können die Zahlen, soweit sie dort enthalten sind, dem Landesentwicklungsplan entnehmen.

Die Dinge, die wir dem Landesverkehrsplan zugrunde legen werden, werden wir Ihnen mit Vorlage des Landesverkehrsplans mitteilen. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass wir, bevor das Kabinett über den Landesverkehrsplan entschieden hat, nicht einzelne Informationen zur Landesverkehrsplanung, solange sie von der Staatsregierung nicht abgeschlossen ist, dem Parlament zugänglich machen können. Letztendlich ist es ein Entwurf der Staatsregierung und auch erst dann ein Entwurf der Staatsregierung, wenn das Kabinett darüber beschlossen hat.

Frau Jähnigen, ich kann das jetzt nicht mehr zulassen. Sie können noch einen Kollegen bitten, noch eine Nachfrage zu stellen.

Also von mir aus gern. Ich habe damit kein Problem.

Bitte, Herr Lichdi.