Protokoll der Sitzung vom 08.03.2011

Bitte, Herr Lichdi.

Ich würde gern eine Nachfrage stellen. Ich habe bisher die Planungen im Freistaat Sachsen so verstanden, dass man zunächst fachliche Grundlagen erhebt, zu denen eben auch die Prognosen gehören, insbesondere auch der bisherige Anteil des Modal Split, wie von der Kollegin Jähnigen angesprochen. Deswegen verstehe ich nicht, warum Sie diese Grundlagen, die die Grundlage einer Beschlussfassung sind, jetzt nicht dem Hohen Hause mitteilen können.

Sehr geehrter Kollege Lichdi, im Gegensatz zu Ihnen bin ich nicht allwissend und habe deswegen die Dinge auch nicht alle im Kopf. Wenn wir Ihre Debattenbeiträge hier im Hohen Hause zur Kenntnis nehmen, haben wir oft den Eindruck, dass Sie zumindest der

Auffassung sind, allwissend zu sein. Ich bin es nicht und gebe das auch gern zu.

Die Daten, die vorhanden sind, soweit sie die Vergangenheit betreffen, werden wir Ihnen selbstverständlich zugänglich machen. Die Daten und die Annahmen, die allerdings in den Landesverkehrsplan einfließen werden, kann ich Ihnen erst mitteilen, wenn das Kabinett darüber entschieden hat.

Dann bedanke ich mich herzlich für Ihre Zusage, dass wir die Daten, die die Grundlage Ihrer Erarbeitung sind, der Kollegin Jähnigen zugänglich machen. – Vielen Dank.

Ihre nächste Frage bitte, Frau Jähnigen; Frage Nr. 10.

Das Thema der nächsten Anfrage heißt „Berücksichtigung von Fraueninteressen in der sächsischen Landesentwicklungs- und Verkehrsplanung“. Frage 1 an die Staatsregierung: Wie berücksichtigt die Staatsregierung die besonderen Interessen von Frauen in der Landesentwicklungs- und Verkehrsplanung?

(Zuruf von der NPD)

Frage 2: Wie berücksichtigt die Staatsregierung insbesondere die Tatsache, dass Frauen im Verhältnis zu Männern stärker den umweltfreundlichen öffentlichen Personennahverkehr nutzen und damit auch auf die Qualität der Angebote besonders in dünner besiedelten Regionen und in Tagesrandlagen angewiesen sind?

Für die Staatsregierung Herr Minister Morlok.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Kollegin Jähnigen, es gilt bei der Beantwortung dieser Frage dasselbe wie bei der vorherigen Antwort: Die Federführung für den Landesentwicklungsplan liegt beim Innenministerium. Sie haben Fragen nach dem Landesentwicklungsplan und nach dem Landesverkehrsplan gestellt. Soweit Sie sich auf den Landesentwicklungsplan beziehen, trage ich Ihnen die Zuarbeiten aus dem Innenministerium vor.

Ich komme zu Ihrer ersten Frage: Die Landesentwicklungsplanung orientiert sich an der nachhaltigen Raumentwicklung des sich daraus ergebenden Ziels: Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen wird geschlechterneutral für alle Menschen verfolgt. Ich ergänze: Das gilt auch für die Landesverkehrsplanung.

Zu Ihrer zweiten Frage: Hier möchte ich voranschicken, dass zuständig für die Angebote im Rahmen des ÖPNV nach den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen im Freistaat Sachsen nicht der Freistaat Sachsen ist, sondern die Nahverkehrszweckverbände bzw. die Kommunen im Freistaat Sachsen sind. Wenn wir das als allgemeine Vorbemerkung stehenlassen, möchte ich trotzdem auf Ihre

Frage antworten, nämlich dergestalt, dass sich nach meiner Auffassung die ÖPNV-Angebote an dem jeweiligen Bedarf ausrichten und nicht nach speziellen geschlechterspezifischen Aspekten. Wenn es wie von Ihnen in Ihrer Frage unterstellt, ein besonderes Verkehrsverhalten von Frauen gibt, das sich von dem von Männern unterscheidet, dann wird das da deutlich in einem bestimmten Bedarf, der in einer bestimmten Region vorhanden ist. Insofern wird natürlich dieser Bedarf – davon gehe ich aus – auch bei der Planung der Zweckverbände und der Kommunen berücksichtigt.

Haben Sie noch Nachfragen?

Ja. Was unternimmt die Staatsregierung, um zu untersuchen, welchen geschlechterspezifischen Bedarf Frauen bei der Mobilität hinsichtlich ihrer Bedürfnisse nach Mobilität und Verkehrssicherheit haben? Wie wird die Staatsregierung eruieren, was an Maßnahmen entsprechend dem Bedarf notwendig ist, so wie die Staatsregierung sich heute auch ausführlich mit den Details der Schmalspurbahnplanung beschäftigt hat?

(Beifall des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Ich kann nur wiederholen, was ich bereits in der Beantwortung Ihrer ersten Frage dargestellt habe: dass eine Landesentwicklungsplanung und eine Landesverkehrsplanung geschlechtsneutral erfolgt. Insofern werden auch keine geschlechterspezifischen Tatbestände erhoben. In den Fällen, in denen sich aufgrund eines bestimmten Nutzerverhaltens oder Nachfrageverhaltens von Frauen, das sich möglicherweise von dem von Männern unterscheidet, andere Bedarfe ergeben, wird dies in den Bedarfen deutlich, die Eingang in die entsprechende Planung finden, und dies wird bei der Erhebung der Bedarfe selbstverständlich von der Staatsregierung auch berücksichtigt.

Sie haben schon zwei Nachfragen gestellt. – Doch, Sie haben zwei hintereinander gestellt. Ich frage jetzt meine Schriftführung. – Da es keine klare Aussage von rechts und links gibt, lasse ich jetzt noch die eine zu. Aber ich gehe davon aus, dass Sie schon zwei gestellt haben.

Danke, Frau Präsidentin. Ich stelle jetzt wirklich eine bündige einzelne Frage: Ist Ihnen bekannt, dass es in Sachsen Fälle gab, bei denen Frauen – mir sind ausdrücklich nur Fälle von Frauen bekannt –, die arbeitssuchend waren, Arbeitsangebote nicht annehmen konnten, weil sie selbst nicht über ein Kfz und einen Führerschein verfügten und ein entsprechendes Mobilitätsangebot des ÖPNV nicht zur Verfügung stand? Wie wertet die Staatsregierung solche Fälle, wenn sie ihr bekannt werden?

(Zuruf von der NPD: Es gibt auch Männer ohne Pkw!)

Sehr geehrte Frau Kollegin Jähnigen, mir ist ein Einzelfall nicht bekannt. Ich bin mir aber sicher, dass es mehrere solcher Einzelfälle gibt, wie Sie sie beschrieben haben. Ich bin mir aber genauso sicher, dass das Problem genauso bei Männern auftritt.

(Beifall bei der FDP – Johannes Lichdi, GRÜNE: Und wie lösen wir das?)

Die laufende Nr. 11: Die Frage wird wieder schriftlich beantwortet. Jetzt bitte ich Herrn Jennerjahn, seine Frage Nr. 12 zu stellen; Mikrofon 2, bitte schön.

Das freut mich, Frau Präsidentin. Vielen Dank.

Ein spannendes Thema zum Abschluss, wenn ich das mitbekommen habe: Frauen- und Mädchenfußball.

Frage Nr. 1: Wie viele Sportvereine des Freistaates Sachsen bieten organisierten Fußball für Mädchen und Frauen an, in welchen Altersklassen, mit wie vielen Mannschaften, mit wie vielen Spielerinnen?

Frage Nr. 2: Wie werden diese Vereine vom Freistaat Sachsen, seinen Kommunen und dem Sächsischen Fußballverband speziell unterstützt?

(Unruhe im Saal)

Für die Staatsregierung Frau Ministerin Clauß, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die erste Frage beantworte ich wie folgt:

Es gibt 214 Sportvereine, die gesonderte Mädchenfußballangebote bereithalten. Am Spielbetrieb beteiligen sich insgesamt 244 Mannschaften, davon sind 171 Frauenmannschaften.

(Unruhe bei der FDP – Glocke der Präsidentin)

Wir sind gleich fertig! Dann können Sie den ganzen Abend lachen.

(Heiterkeit bei den GRÜNEN und der SPD)

Frau Ministerin, bitte.

Davon sind 171 Frauenmannschaften und 73 Juniorinnen- bzw. Mädchenmannschaften, welche sich folgendermaßen klassifizieren lassen: FMädchen eine Mannschaft, E-Mädchen neun Mannschaften, D-Mädchen 17 Mannschaften, C-Mädchen 18 Mannschaften, B-Juniorinnen 28 Mannschaften. Davon spielen 41 Mannschaften auf dem Großfeld und 203 Mannschaften auf dem Kleinfeld. Zu einer Kleinfeldmannschaft gehören zehn bis zwölf Spielerinnen, zu einer Großfeldmannschaft gehören 16 bis 18 Spielerinnen. Dementspre

chend ist anzunehmen, dass mindestens 3 750 Mädchen und Frauen organisiert Fußball spielen und in Mannschaften am Spielbetrieb teilnehmen.

Es gibt 779 Sportvereine, die in ihren Fußballabteilungen weibliche Mitglieder haben. Hierzu zählen auch Fußballangebote, bei denen sich nicht an Wettbewerben beteiligt wird, sowie weibliche Fans, die die Vereinsmitgliedschaft erwerben, ohne selbst Fußball zu spielen.

Der Sächsische Fußballverband gibt an, dass im Jahr 2011 insgesamt 5 696 Frauen und 3 370 Mädchen in Fußballvereinen bzw. -abteilungen Mitglied waren.

Zur zweiten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Die Förderung des Frauen- und Mädchenfußballs erfolgt gemäß der Sportförderrichtlinie des Freistaates Sachsen über den Zuwendungsvertrag mit dem Landessportbund. Es werden Pauschalen für lizenzierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter in Höhe von 250 Euro pro Jahr und Pauschalen für Kinder- und Jugendsportgruppen in Höhe von 100 Euro pro zehn Mitglieder und pro Jahr ausgereicht. Eine spezielle Unterstützung des breitensportlichen Frauen- und Mädchenfußballs gegenüber dem Männerfußball bzw. gegenüber anderen Sportarten erfolgt nicht.

Die Austragung der FIFA-Frauen-WM in Dresden wurde im Jahr 2011 durch den Freistaat Sachsen mit circa 420 000 Euro gefördert.

Die kommunale Unterstützung erfolgt gemäß den kommunalen Satzungen und Richtlinien. Hierüber kann die Staatsregierung keine Aussagen treffen.

Der Sächsische Fußballverband e. V. verfolgt ein Konzept zur Förderung des Frauen- und Mädchenfußballs mit folgenden Schwerpunkten:

a) Gewinnung und Qualifizierung von Trainerinnen und Trainern speziell für den Frauen- und Mädchenfußball durch gesonderte Anreizsysteme

b) Schaffung von altersgerechten und der Situation angepassten Wettbewerbsangeboten

c) Förderung des Mädchenfußballs in der Breite durch Anreizsysteme für die Gründung neuer Mannschaften

d) Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Verein mit dem Ziel der Bildung von MädchenfußballAGs

e) Talentförderung durch Ausbau und Weiterentwicklung des Leistungszentrums Mädchenfußball in Leipzig, Sichtung entsprechend der Wettbewerbspyramide, Entwicklung und Ausbildung der Spielerinnen über die Landesauswahlmannschaften