Ja, ich habe eine spontane Nachfrage. Ich würde gern wissen, ob der Staatsregierung Zahlen darüber vorliegen, wie viele Menschen mit transsexueller Ausrichtung oder wie viele andere Menschen mit nicht näher identifizierbarer Geschlechteridentität in sächsischen Fußballvereinen tätig sind.
1. Welche Einsparungen bzw. Minderausgaben (im Vergleich zu 2010) haben sich aufgrund des Auslaufens des Schulgeldersatzes für Schulen in freier Trägerschaft für das Haushaltsjahr 2011 tatsächlich ergeben?
2. Mit welchen Einsparungen bzw. Minderausgaben (im Vergleich zu 2010) rechnet die Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2012 aufgrund des Auslaufens des Schulgeldersatzes für Schulen in freier Trägerschaft?
Zu 1. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2010 haben sich die Ausgaben für den erhöhten Zuschuss des Freistaates Sachsen an die freien Schulträger bei Schulgeldverzicht (sogenannte Schulgelderstattung) im Haushaltsjahr 2011 um 383 200 Euro reduziert. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen:
Die Änderung der Regelung zur Schulgelderstattung ist erst seit dem 01.08.2011 wirksam. Für Schüler, die bereits im Schuljahr 2010/2011 an der jeweiligen Schule in freier Trägerschaft unterrichtet wurden, wird bei Vorliegen der Voraussetzungen weiter die Schulgelderstattung gewährt.
Aufgrund insgesamt steigender Schülerzahlen an Schulen in freier Trägerschaft zum Schuljahr 2011/2012 wäre der zusätzliche Finanzbedarf für die Schulgelderstattung im Haushaltsjahr 2011 ohne Änderung der Regelung voraussichtlich höher gewesen.
750 900 Euro reduzierte Ausgaben prognostiziert. Auch hier ist zum einen zu berücksichtigen, dass sich durch die im Schuljahr 2010/2012 bereits vorhandenen Schüler die Ausgaben für die Schulgelderstattung nur sukzessive
reduzieren. Zum anderen wäre aufgrund der Schülerzahlentwicklung der zusätzliche Finanzbedarf im Haushaltsjahr 2012 ohne Änderung der Regelung voraussichtlich höher gewesen, als es aus dem Vergleich der Ausgaben mit dem Haushaltsjahr 2010 geschlussfolgert werden könnte.
Bei den Angaben der Staatsregierung in der Drucksache 5/7592 (Fragen 1 und 2) wurde der Umfang der Beschäftigung der ausscheidenden Lehrkräfte nach Stellenplan nicht berücksichtigt.
1. Welche Minderausgaben entstehen dem Freistaat bis 2020 jährlich durch das altersbedingte Ausscheiden von Lehrkräften unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen TV-L Entgeltgruppen (+ Erfahrungsstufen) sowie des Umfangs ihrer Beschäftigung nach Stellenplan?
2. Welche Mehrausgaben entstehen dem Freistaat unter Bezugnahme auf die Vorgaben des „Bildungspaketes 2020“ für die vorgesehenen Neueinstellungen (Vollzeit- kräfte) jährlich unter Berücksichtigung der jeweilig anzuwendenden TV-L Entgeltgruppen (+ Erfahrungs- stufen)?
Der Umfang der individuell gewünschten freiwilligen Teilzeit-Beschäftigung des einzelnen Lehrers ist nicht vorhersehbar und jährlich neu zu ermitteln. Daher ist eine konkrete Einbeziehung des Beschäftigungsumfangs der ausscheidenden Lehrkräfte künftiger Jahre in eine monetäre Betrachtung nicht möglich.
Daher sei verwiesen auf die fiktiven Kosten, die Ihnen im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage, Drucksache 5/7592 (siehe Anlage 2, Tabelle 7) bereits zugearbeitet wurden. Danach lägen die fiktiven Kosten zwischen 59,8 Millionen Euro im Jahr 2012 und 88,7 Millionen Euro im Jahr 2020.
Angaben für die einzelnen Jahre: im Jahr 2013 circa 40,4 Millionen Euro, im Jahr 2014 circa 30 Millionen Euro, im Jahr 2015 circa 63,6 Millionen Euro, im Jahr 2016 circa 29,4 Millionen Euro, im Jahr 2017 circa 50,9 Millionen Euro, im Jahr 2018 circa 81,3 Millionen Euro und im Jahr 2019 circa 85,4 Millionen Euro.
Die fiktiven Kosten für Neueinstellungen lägen zwischen circa 41 Millionen Euro im Jahr bzw. 61 Millionen Euro im Jahr 2020 (siehe Anlage 3 Tabelle 7).
Angaben für die einzelnen Jahre: im Jahr 2013 circa 27,8 Millionen Euro, im Jahr 2014 circa 20,6 Millionen Euro, im Jahr 2015 circa 43,7 Millionen Euro, im Jahr 2016 circa 20,2 Millionen Euro, im Jahr 2017 circa 34,9 Millionen Euro, im Jahr 2018 circa 55,9 Millionen Euro und im Jahr 2019 bei circa 58,7 Millionen Euro.
Diese Zahlen verstehen sich selbstverständlich aus dem Stand heutiger und gleichbleibender Bedingungen. Dies ist jedoch in einem dynamischen System wie unserem Schulwesen nicht zu erwarten.
Missachtung des Görlitzer Oberbürgermeisters durch Verweigerung seiner Teilnahme bei Ministerbesuchen (Frage Nr. 4)
Am 9. Januar 2012 weilte Herr Staatsminister Ulbig bei Görlitzer Unternehmen und am 6. Februar 2012 besuchte Herr Staatsminister Prof. Unland die Neißestadt. Nachdem Herr Oberbürgermeister Paulick im Vorfeld Kenntnis von den Ministerbesuchen erlangte, nahm sein Büro Kontakt zu den Ministerbüros auf, um die Unterstützung der Stadt, eine Begleitung durch den Oberbürgermeister und eine Eintragung in das Goldene Buch der Stadt Görlitz anzubieten. Erst auf wiederholte Nachfrage bei den Ministerbüros wurden die Vorschläge der Stadtverwaltung Görlitz ablehnend beantwortet und auf Herrn MdL Bandmann verwiesen, welcher die Staatsminister eingeladen hätte.
1. Warum wurde dem Wunsch des Görlitzer Oberbürgermeisters Paulick, die Staatsminister bei ihrem Besuch in Görlitz zu begleiten, nicht entsprochen?
2. Welche protokollarischen Regeln gelten für Mitglieder die Staatsregierung, wenn sie Einladungen von Abgeordneten folgen und dabei auch durch das jeweilige Stadtoberhaupt willkommen geheißen und begleitet werden wollen?
Zu Frage 1: Die Termine fanden auf Einladung von Herrn MdL Bandmann in Görlitz statt. Aus diesem Grunde wurde das Büro des Oberbürgermeisters an das Büro des einladen
den Wahlkreisabgeordneten verwiesen, welches den Besuch organisierte, um eine etwaige Teilnahme abzustimmen.
Derzeit leben in Sachsen ungefähr 70 ausreisepflichtige syrische Flüchtlinge (Stand 2011), der größte Teil hat derzeit einen Duldungsstatus. Nach aktueller Berichterstattung kommt es in zahlreichen syrischen Städten zu anhaltenden gewalttätigen Übergriffen des Assad
Regimes auf die Opposition, die eine Vielzahl von Todesopfern fordern. Durch die angespannte Sicherheitslage in Syrien kann derzeit nicht sichergestellt werden, dass Ausreisepflichtige syrischer Herkunft nach ihrer Ankunft in Syrien nicht wegen einer regimekritischen Haltung verschleppt und gefoltert werden. Aus diesem Grund verzichten viele Bundesländer – so Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Berlin oder auch Niedersachsen derzeit auf die Abschiebung syrischer Flüchtlinge.
1. Plant die Staatsregierung dem Vorbild vieler anderer Bundesländer zu folgen, und angesichts der politische Lage und der in der Vergangenheit festgestellten und fortgesetzten gravierenden Menschenrechtsverletzungen in Syrien im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Sachsen eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung nach Syrien gemäß § 60a Abs. 1 AufenthG anzuordnen?
2. Plant die Staatsregierung, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass das derzeit bestehende Rücknahmeabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit Syrien nicht nur praktisch ausgesetzt, sondern gekündigt wird?