Protokoll der Sitzung vom 08.03.2011

2. Plant die Staatsregierung, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass das derzeit bestehende Rücknahmeabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit Syrien nicht nur praktisch ausgesetzt, sondern gekündigt wird?

Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 und 2: Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat bereits am 11. Mai 2011 die sächsischen Ausländerbehörden gebeten, bis auf Weiteres Abschiebungen nach Syrien auszusetzen. Die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung gilt jedoch nicht für Straftäter. Für den Fall der Abschiebung eines Straftäters nach Syrien ist vorher die Zustimmung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern einzuholen.

Einsparungen Schulen in freier Trägerschaft (Frage Nr. 6)

Ich frage die Staatsregierung:

1. Welche konkreten Einsparungen bzw. Minderausgaben bei den Zuschüssen gemäß dem Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft zuletzt geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz zum Doppelhaushalt 2011/2012 führten zu dem um 13 776 000 Euro geringeren Haushaltsansatz in der Kostenstelle 0503 684 15 für das Jahr 2011 gegenüber 2010?

2. Welche konkreten Einsparungen bzw. Minderausgaben bei den Zuschüssen gemäß dem Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft zuletzt geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz zum Doppelhaushalt 2011/2012 führten zu dem um 6 534 000 Euro geringeren Haushaltsansatz in der Kostenstelle 0503 684 15 für das Jahr 2012 gegenüber 2011?

Grundlage des Haushaltsansatzes für die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft sind zweierlei Dinge: zum einen die Prognosen zur Entwicklung der Schülerausgabensätze, die unter anderem von der Höhe der tatsächlichen Jahresvergütung der Lehrer an öffentlichen Schulen abhängen, zum anderen die Prognosen zur Entwicklung der Schülerzahlen. Hier ist neben der Gesamtschülerzahlentwicklung vor allem die Entscheidung der Eltern und der Schüler für die konkrete Schulart und im berufsbildenden Bereich zusätzlich für den konkreten Bildungsgang maßgeblich.

Der endgültige Haushaltsansatz wird dann in den Haushaltsverhandlungen der Staatsregierung und in den parlamentarischen Beratungen des Haushaltsgesetzgebers festgelegt.

Auf diesem im Jahr 2010 durchgeführten Verfahren beruhen die im Doppelhaushalt 2011/2012 geregelten Haushaltsansätze für die Jahre 2011 und 2012 zur Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass der im Doppelhaushalt

2009/2010 geregelte Haushaltsansatz für das Jahr 2010 in Höhe von 215 Millionen Euro nicht ausgeschöpft werden musste.

Abweichungen zwischen Prognosen, Haushaltsansatz und tatsächlichem Mittelbedarf liegen in der Natur dieses Verfahrens. Entscheidend sind im Ergebnis die tatsächlichen Ansprüche der freien Schulträger im jeweiligen Jahr aufgrund der vorhandenen Schüler und der gesetzlichen Finanzierungsregelungen.

Tatsächlich wurden im Haushaltsjahr 2011 für die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft insgesamt 204 508 400 Euro gezahlt und damit mehr, als es der Haushaltsansatz in Höhe von 201 224 000 Euro vorgesehen hatte.

Für das Haushaltsjahr 2012 werden derzeit Ausgaben in Höhe von insgesamt 217 258 000 Euro prognostiziert und damit ebenfalls mehr als es der Haushaltsansatz in Höhe von 207 758 000 Euro vorsieht.

Kooperation des Freistaates Sachsen und der Republik Polen bei der Polizeiarbeit in der sächsischen Grenzregion – Stand und Ausblick (Frage Nr. 7)

Laut Tagesspiegel vom 29.02.2012 fand am Vortag unter Leitung von Brandenburgs Innenminister Dietmar

Woidke, SPD, und Polens Botschafter Marek Prawda ein sogenannter Sicherheitsgipfel zur Grenzkriminalität in Potsdam statt. Dort besprachen dem Vernehmen nach

hochrangige Polizeiführer aus Polen, Brandenburg und Sachsen konkrete Maßnahmen der gemeinsamen Kriminalitätsbekämpfung. So sollen sogenannte Joint Investigation Teams und direkte Funknetze für die Sicherheitskräfte beiderseits der Grenze entstehen.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Welche genauen Erkenntnisse/Ergebnisse/Vereinbarungen hat die Sächsische Staatsregierung bei diesem Treffen erhalten/vereinbart und wie sollen diese konkret und mit welcher Zeitleiste und Ausstattung (personell und tech- nisch) umgesetzt und mit welchem Controlling evaluiert werden?

2. Plant die Sächsische Staatsregierung eigene diesbezügliche Expertentreffen sowohl in Abstimmung mit dem Land Brandenburg und/oder der Republik Polen, der Tschechischen Republik oder dem Bund und wie soll dann über diese Ergebnisse/Vereinbarungen dem

Sächsischen Landtag berichtet werden?

Die Antwort zu Frage 1: Am 11. Januar 2012 fand in der polnischen Botschaft in Berlin ein Treffen zwischen dem polnischen Botschafter in Deutschland, Herrn Marek Prawda, und dem Brandenburger Ministerpräsidenten, Herrn Matthias Platzeck, statt, bei dem Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität vereinbart wurden.

Im Ergebnis dieses Treffens fand am 28. Februar 2012 in Potsdam im Beisein des polnischen Botschafters und des brandenburgischen Innenministers Dietmar Woidke ein deutsch-polnisches Gespräch statt, in dem konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität zwischen dem Land Brandenburg und den angrenzenden polnischen Woiwodschaften erörtert worden sind.

An diesem Treffen nahm als Vertreter des Freistaates Sachsen und damit als einziger nichtbrandenburgischer Teilnehmer der Leiter der Polizeidirektion OberlausitzNiederschlesien, Herr Conny Stiehl, teil. Da in diesem Treffen ausschließlich brandenburgisch-polnische Maßnahmen auf der Tagesordnung standen, sind Vereinbarungen zwischen Sachsen und Brandenburg oder Polen weder erörtert noch getroffen worden.

Die Antwort zu Frage 2: Die Polizeidienststellen des Freistaates Sachsen und der Woiwodschaftskommandantur Niederschlesiens pflegen seit dem Jahr 1991, also lange bevor die Grenzkontrollen weggefallen sind, eine äußerst gute und kollegiale grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit. In diesem Rahmen werden regelmäßig Treffen auf verschiedenen polizeilichen Ebenen, darüber hinaus auch Treffen auf ministerieller Ebene durchgeführt.

Derartige Treffen finden regelmäßig auch mit Vertretern der Tschechischen Republik, des Landes Brandenburg sowie des Bundes statt, darunter Arbeitstreffen des Herrn Staatsministers mit Vertretern der Republik Polen am

21. Dezember 2009 in Görlitz, Treffen des Herrn Staatsministers am 15. Januar 2010 mit dem polnischen Polizeipräsidenten in Dresden, Teilnahme des Staatsministers am Treffen des BMI mit dem polnischen Innenminister am 14. Oktober 2010 in Zgorzelec, Treffen des Staatsministers mit Woiwoden am 30. Mai 2011 in Görlitz, Gespräch zwischen Bundesinnenminister Dr. Friedrich und Staatsminister Ulbig am 01.06.2011 und Teilnahme des Staatsministers am Treffen des BMI mit dem tschechischen Innenminister am 13.02.2012 in Hof.

Über derartige Treffen wird regelmäßig in Form von Pressemitteilungen informiert.

Frauenhäuser (Frage Nr. 11)

Ich frage die Staatsregierung:

1. Plant die Staatsregierung bei der Haushaltsaufstellung 2013/2014 weitere Kürzungen bei den sächsischen Frauenhäusern?

2. Wenn ja, in welcher Höhe?

Zu beiden Fragen nehme ich wie folgt Stellung: Die Frage fällt in den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung der sächsischen Staatsregierung und kann damit nicht beantwortet werden.

Zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung gehören der Initiativ-, Planungs- und Beratungsbereich. So ist die interne Planung von (Gesetzes-) Vorhaben – hier des Haushaltsgesetzes – nicht von der Auskunftspflicht nach Artikel 51 der Sächsischen Verfassung erfasst. Der Haushaltsplan ist Teil des Haushaltsgesetzes.

Derzeit laufen die Haushaltsverhandlungen auf den vorgesehenen Ebenen. Erst mit Vorlage des Regierungsentwurfes zum Doppelhaushalt 2013/2014 wird der Planungsbereich der Staatsregierung verlassen.

Richterstellen (Frage Nr. 13)

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wie hoch ist der Anteil der Richterstellen, die mit einer Frau besetzt sind, untergliedert nach den jeweiligen Instanzen bei den Sozial-, Arbeits-, Finanz- und Verwaltungsgerichten?

2. Wie hoch ist der Frauenanteil in den Organen, die bei der Beförderung von Richterinnen und Richtern mitwirken?

Auf die Frage Nr. 13 antworte ich wie folgt: Der Anteil an Richterstellen, welche mit Frauen besetzt sind, beträgt jeweils zum Stichtag 1. März 2012 bei den Sozialgerichten 49,49 %, beim Sächsischen Landessozialgericht 41,67 %, bei den Arbeitsgerichten 43,14 %, beim Sächsischen Landesarbeitsgericht 12,50 %, beim Sächsischen Finanzgericht 36,36 %, bei den Verwaltungsgerichten 44,62 % und beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht 31,25 %.

Der Frauenanteil in den Organen, die bei der Beförderung von Richterinnen und Richtern mitwirken, beträgt zum Stichtag 1. März 2012 40,74 %.

Wie Herrn Zastrow versprochen, haben wir die Tagesordnung jetzt abgearbeitet.

Ich bitte darum, dass Sie beachten, dass die nächste Plenartagung am 3. April 2012, an einem Dienstag, stattfindet, und zwar um 10 Uhr. Die Einladung und die Tagesordnung dazu gehen Ihnen noch zu.

Die 52. Sitzung ist damit geschlossen. Ich wünsche allen einen guten Nachhauseweg.